In der aktuellen Folge des ZDF Magazins präsentiert Jan Böhmermann eine Recherche zu Verbindungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zum russischen Geheimdienst. Hauptrolle spielt hier die Firma Protelion, welche mit ihren Diensten sichere Kommunikationswege für z.B. Unternehmen vertreibt, scheinbar aber nur ein Ableger einer russischen Cybersecurityfirma (Infotecs) ist, die eng mit dem KGB zusammenarbeitet.
Hier die komplette Sendung:
Hier der Beitrag:
Recherchen dazu sind bereits vor einiger Zeit veröffentlicht worden, ich sehe die Sendung daher eher wie eine Art Zusammenfassung der bestehenden Informationen und Ergänzung um tagesaktuelle Details.
Meine Meinung dazu: Ich bin auf der einen Seite schockiert, andererseits wundert mich ehrlich gesagt gar nichts mehr. Am ehesten bin ich noch beeindruckt dass das BSI vorgibt davon gar nichts zu wissen.
Die wichtigsten Sicherheitsfragen:
„warum ist der noch im Amt“? Normalerweise wird man bei solchen Anschuldigungen bis zur endgültigen Klärung frei gestellt.
Wie lange braucht das Innenministerium (noch) um den Sachverhalt zu prüfen?
Wann werden solche Posten endlich kompetent besetzt? Das riecht doch sehr nach Vetternwirtschaft und schwächt massiv das Vertrauen in die Politik.
Wird die Staatsanwaltschaft ermitteln und kann man das ahnden?
Es muss doch geprüft werden dürfen, ob nicht eine gezielte Desinformations- oder Diskreditierungskampagne dahinter steckt. Spontan auf einen Medienbericht hin kann bei uns niemand entlassen werden. Und das ist auch gut so.
Eine Freistellung ist KEINE Kündigung.
Ja es muß geprüft werden ob die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.
Deshalb auch die Freistellung um eventuellen weiteren Schaden von der Firma oder der Behörde oder der sicherheitsrelevanten Infrastruktur abzuwenden. Eine Freistellung ist in den Führungsetagen ein gängiges Mittel bei den verschiedensten Verdachtsfällen vor allem weil sich eine Überprüfung oder eine Ermittlung der Bundesbehörden und/oder Staatsanwaltschaft hinziehen kann.
Ansonsten gilt, dass eine einseitig angeordnete Freistellung bei Weiterzahlung der Vergütung dann möglich ist, wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer Suspendierung höher ist, als das Interesse des Arbeitnehmers an einer vertragsgemäßen Weiterbeschäftigung
Quelle Was ist bei Freistellung zu beachten?
Hier gibt es einen, meiner Meinung nach, sehr guten Kommentar auf heise.de:
Nach der Lektüre kommt einem vielleicht der Verdacht, dass es dem Ministerium des Innern nicht ganz Recht ist, wenn sie Schönbohm los werden kann, weil er sich z.B. vehement für Verschlüsselung ohne Hintertüren und gegen die staatliche Nutzung von Schwachstellen für das Abhören ausspricht. Es ist also durchaus möglich, dass der/die Nachfolger:in dann deutlich handzahmer wird und wir dann bald den Widerstand gegen die Chatkontrolle in der EU aufgeben und einen weiteren Schritt in den Überwachungsstaat tun.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass Schönbohm sich die Festrede bei dem Verein hätte sparen sollen. Aber allgemein sollte das BSI vielleicht nicht dem BMI unterstellt werden, weil da es klare Interessenskonflikte gibt, sondern eher z.B. dem Wirtschaftsministerium.
Hier eine sehr gute Einordnung die die Sachlage doch ein wenig anders darstellt als die allgemeine Presse.
Edit Auszug von Linus Neumann
„So und jetzt wird aber dieser Verein 10 Jahre alt, den Schönborn selber gegründet hat. Er wird dann angefragt, ob er denn nicht vielleicht eine Festrede halten könnte und jetzt ist das so, der ist da gar nicht unbedingt frei in der Wahl ob er das macht oder nicht, weil es ja auch eben von seiner Position schwer zu trennen ist und insbesondere es ist ja hier ein Lobbyverband, also muss er sich das genehmigen lassen und stellt also eine Anfrage an das Innenministerium, ob er denn da eine Festrede zum zehnjährigen Bestehen dieses Vereines halten darf. Und diese dieser Antrag wird geprüft oder was auch immer und wird am Ende genehmigt von Staatssekretär Markus Richter, dem sogenannten Bundes-CIO. So und jetzt geht er zu dieser Veranstaltung, hält wahrscheinlich einen freundlichen, Vortrag und twittert dann so was wie herzlichen Glückwunsch zum Zehnjährigen lieber Cybersicherheitsrat Deutschland EV, Ihr erfüllt eine wichtige Funktion als Impulsgeber und Austauschplattform, um Awareness und Management Attention, für das Thema Cybersicherheit zu schaffen. Habe mich gefreut die Kino zum zehnjährigen Jubiläum, mit etwa 300 Teilnehmenden in Berlin halten zu dürfen. Ich wünsche dem Präsidium und den vielen Mitgliedern gutes Gelingen für die kommenden zehn Jahre und taggt außerdem noch Manuel Höferlin von der FDP, der auch da ist. So und das ist das Einzige, was was der Schönborn sich hat zu Schulden kommen lassen seit, 2019 beziehungsweise seit Gründung dieses Vereines die was ich denke absolut nicht in Ordnung ist. Nur genau dafür hat er ja also sich der Schönborn ja offenbar die Genehmigung von Markus Richter geben lassen.“
Damit wäre für mich eine Freistellung nicht vertretbar.
Warum konzentriert man sich scheinbar nur auf Herrn Schönbohm? Von welchen Behörden, Unternehmen und kritischen Infrastrukturen werden Protelion-Produkte (mit Backdoors für den FSB?) eingesetzt? Das erscheint mir wesentlich wichtiger…
Neue Erkenntnisse:
An den Vorwürfen scheint nichts dran zu sein
„Sechs Monate lang untersuchte das Innenministerium den Fall. In einem Schreiben an Schönbohms Anwälte räumt das Ministerium jetzt ein: An den Vorwürfen sei nichts dran, ein Disziplinarverfahren werde daher nicht eingeleitet.“
Danke für den Hinweis. Gefühlt verhält sich die Empörung bei Böhmermann ja oft reziprok zum später festgestellten Faktengehalt.
Kann jemand mit mehr Erfahrung erklären, warum Journalisten überhaupt so polemisch-destruktive Berichterstattung betreiben dürfen. Schönbohms Image jedenfalls ist sicher massiv angegriffen, während Böhmermann bald wieder einen Medienpreis abstaubt.
Ich stelle mir dann immer vor, in der Situation des zu Unrecht Beschuldigten zu sein. Das macht mich dann immer wieder fassungslos.
Anwaltsschreiben von Böhmermann an Correctiv, da dort in einem ersten Interview mit dem Macher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, geschrieben wurde, dass Böhmermann anscheinend den Quellenschutz verletzt hat. (Böhmermann und der Quellenschutz - correctiv.org)
Das hier hat mich ehrlich gesagt besonders geärgert. Erst so richtig dick auftragen was die Ibiza-Affäre angeht (Die Ankündigung bei der Romi-Gala, die Erwähnung in einem seiner Songs) nur dass dann rauskommt, dass er sich in dem Zusammenhang eigentlich komplett daneben verhalten hat und so Themen wie Quellenschutz für Klicks über den Haufen wirft.
Vermerk aus dem Innenministerium aus dem März 2023. (Quelle: bild.de)
Sollte hier beim BfV nochmal nachgebohrt werden (das klingt definitiv rechtswidrig) und was bedeutet „[…] diese Unterlage außerhalb des Dienstweges zukommen zu lassen“? Außerdem erstaunlich, weil Schönbohm am 18.10.2022 entlassen wurde und der Vermerk aus dem März '23 ist.
Es geht doch hier um verbindungen zum russischen Geheimdienst. Scheint mir dann nur logisch, das auch als Instrument einzusetzen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft tut sich auch schwer mit solchen ‚Threat Actors‘.
Aber es soll die Aussage gefallen sein: „Es gab keine nachrichtendienstlichen Ermittlungen gegen Schönbohm .“
Darauf läuft der Artikel raus - ‚soll gesagt worden sein‘?