Kein guter Vergleich.
Der eine möchte Grundrechte aushebeln. Die andere nimmt differenziert Stellung zur Balance zwischen Recht auf Selbstbestimmung der Frsu und Lebensrecht des Kindes (Es geht nur um die Strafbarkeit, die zu Unterversorgung führt. Nicht darum, Abtreibung vollständig „freizugeben“!)
Außerdem war das eine Ablehnung im Ausschuss und nicht im Parlament, nachdem zuvor die Zusage (!!) der Union vorlag.
Es gab durchaus eine Art Zusammenarbeit/Absprachen zwischen AfD und Union, z.B. durch Saskia Ludwig.
Ich bin nicht sicher, ob die weitere Diskriminierung von Frauen oder strategische Gedanken hin zur AfD überwogen, aber letztlich gehen diese Strömungen Hand in Hand, wie man in den USA und anderen Ländern sehen kann.
Übrigens ist eine deutliche, deutliche Mehrheit der Deutschen gegen die Kriminialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Nur so am Rande.
Woher kommt die Kritik an Frau Borsius-Gersdorf? Soweit ich es nachvollziehen konnte, beginnt die Kritik an Frau Brosius-Gersdorf am 1. Juli in der AfD Coronaleugner und Impfverweigerer Bubble. Einige kleinere Accounts erzeugen erste Reichweite. Wenige Stunden später beginnen erste große rechte Influencer und rechte Medienaccounts den selben Videoausschnitt aus einer Lanz Sendung zu teilen. Dann folgen Posts aus der rechten Medienszene zu Gendersprache im Grundgesetz und Impfpflicht. Direkt von Anfang an dabei: die CDU Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig. Ebenfalls mit Kritik zur Impfpflicht. Accounts denen sie folgt stammen aus der Coronaleugner, Impfgegner und rechten Medienbubble. (Ich hoffe, sie informiert sich im RealLife noch aus anderen Quellen.)
Am 2. Juli taucht dann zum ersten Mal das Thema Abtreibung auf: BvStorch schreibt einen extrem verleumderischen Post und bringt, soweit ich das herausfinden konnte, zum ersten Mal das Thema „Abtreibung“ ins Spiel. Und dann bricht sich der Wahnsinn seinen Weg. Am 4. Juli konnte ich die ersten Berichte in den klassischen Medien zur Kritik an Frau Brosius-Gersdorf finden.
Erst kurz darauf (4.Juli) schlagen auch die Google Trends aus. (Mit den meisten Suchanfragen aus den Regionen Sachsen, Brandenburg und Berlin (Hauptstadtjournalisten werden aufmerksam?)
In jedem Fall tritt dann einige laute Accounts aus dem Unionsumfeld auf.
Wie baut sich die Kritik an FBG weiter auf und woher kommt die neue Energie: Am 4. Juli meldet sich dann Robin Alexander in der Welt zu Wort und kritisiert FBG in ihrer Position zur Geltung der Menschenwürde für ungeborenes Leben. Immerhin zwei Sätze widmet er der Kritik: „In dem von Brosius-Gersdorf verantworteten Kapitel des Kommissionsberichts steht tatsächlich, es sprächen „gute Gründe“ für die Geltung der Menschenwürde „erst für den Mensch ab Geburt“. Und „Dies ist das exakte Gegenteil zur bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.“ Klar ist: die Meinung von Robin Alexander kann die Union bewegen und tut dies ganz offensichtlich auch.
Ich würde dem entgegen halten, dass das aktuelle System uns gerade davor schützt amerikanische Verhältnisse an hohen deutschen Gerichten zu erhalten.
Gäbe es keinen Bedarf an Kandidatenkonsens wäre eine erfolgsversprechende Strategie eher überzeugte, möglichst außen stehende Parteisoldaten ans BVG zu schicken. Denn im Zweifel sichert das bei knapper eigener Mehrheit die Entscheidung besser ab als ein Unparteiischer oder Differenzierter in der Mitte.
Gerade die Möglichkeit zur Blockade von Kandidaten, die wie wir hier im Thread lesen konnten, gar nicht so selten und von allen Parteien praktiziert wird, erzwingt es auf Flügelkandidaten, wie sie in den USA eher eingesetzt werden, zu verzichten.
Daran das man eine interne Absprache zwischen den Parteien Union und SPD führt. Die Wahl ist ist von der Politik, also ist Sie immer Werte getrieben.
Also verstehe ich die Frage nicht
Darum sollte man sich grade fragen warum so spät mit dem vergeschoben Grund.
Mit welcher Begründung. Der Unionskandidat war der einzige der Kandidaten, der einstimmig vom Vorschlagskomitee Unterstützung erhalten hat und als Integrator zu gelten scheint.
Wie sollte man jemanden ablehnen, der für beide Dimensionen, progressiv und konservativ, anschlussfähig und wünschenswert gilt.
Was du forderst ist den konstruktiven Rahmen zum Zwecke der Machtpolitik zu verlassen. Das ist exakt das was wir an Leuten wie Trump regelmäßig so empörend finden.
Den Kandidatenkonsens zweifle ich ja nicht an, sondern das Ablehnen einer Person für ein Gericht aus politischen Gründen. Es gibt keine fachliche Kritik, es gibt auch keine Kritik an bisherigen Entscheidungen. Es gibt lediglich Kritik, dass die Ansichten der Kandidatin nicht rechts genug seien. Wenn nun (ich muss gerade an eine Karikatur denken: links am Tisch Donald Trump, gegenüber eine Frau und das in den Mund gelegte Zitat „Hallo, ich bin Amy und ich bin Abtreibungsgegnerin“ - „Sie sind eingestellt“) als Voraussetzung für eine Zustimmung gilt: dass bestimmte konservative Werte hochgehalten werden, da die Union ja sonst nicht zustimmen könne, wird das Bundesverfassungsgericht nicht mehr neutral urteilen.
Entschiedener Widerspruch.
Was gestern passiert ist, diskreditiert das BVerfG als Institution.
Die Richter haben meistens ein Parteibuch, entscheiden aber innerhalb der Institution unabhängig. Dass Frau Brosius-Gersdorf so angegangen wurde, ist eine Kampagne nicht nur gegen sie als Person, sondern gegen die Reputation des Bundesverfassungsgerichts.
Beschäftige dich mit dem Verfahren. Es gibt zig vorherige Möglichkeiten da einzuschreiten wie die Grünen im letzten Jahr beim Unions-Kandidat. Das hier war ein Armutszeugnis der Union und zeigt deutlich wo Populist Spahn hinmöchte, zur AfD. Wenn Merz wirklich was ändern möchte muss er zuerst Spahn vom Hof jagen, sonst ist es nur noch eine Frage der Zeit bis zum Ende der Koalition.
Dann bleibt die Frage, ob Spahn überfordert ist, die Koalition schädigen wollte oder ob ihn einige seiner Fraktionskollegen in eine Falle locken wollten, um ihn zu beschädigen.
Du argumentierst schon wieder an dem vorbei was ich geschrieben habe. Ich bitte dich das zu unterlassen.
Ja, für das BVerfG halte ich den Vorgang auch für zutiefst problematisch. Und ich halte auch von der Ablehnung von Brosius-Gersdorf wenig bis nichts.
Ich habe im zitierten Abschnitt nur darauf hingewiesen, dass ein rein unpolitisches Abnicken der RichterInnen, bei dem nur bei glasklaren fachlichen Zweifeln oder Skandalen die Zustimmung verweigert wird, letztlich zu mehr Parteiideologie und Spaltung im Amt führen kann und meiner Meinung auch wird. Zumal beide Merkmale, fachliche Zweifel als auch Skandale zutiefst subjektiv sind, also von Standpunkt des Betrachters abhängen.
Beides sollten wir verhindern, die Beschädigung des BVerfG als auch eine tiefe ideologische Spaltung in den Kammern.
War nicht meine Absicht. Bitte nicht überreagieren. Habe mich klar auf deine Aussage bezogen
Aus der Rede von Frau Hasselmann ging deutlich hervor, dass alle 3 Richter:innen von Spahn und Miersch im Wahlausschuss einvernehmlich vorgeschlagen worden waren.
Und weiterhin finde ich, dass die Stellungnahme zur Entkrmininalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht geeignet ist, eine Richterin abzulehnen. Das ist Kulturkampf aus sehr religiös-rechten Kreisen (wie in den USA).
Das ist aktuelle Rechtsprechung.
Die deutsche und europäische Rechtsprechung erkennt dem Embryo einen besonderen Schutz zu, aber keine vollständige Subjektstellung mit allen Menschenrechten. Vielmehr handelt es sich um eine gestufte Schutzpflicht des Staates, die auch die Grundrechte der schwangeren Frau berücksichtigt.
Dazu gibt es Urteile des BVG und des europäischen Gerichtshofs.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Fall „Vo ./. Frankreich“ (2004)
Der EGMR urteilte, dass ein ungeborenes Kind nicht als „Person“ im Sinne der EMRK (Art. 2 – Recht auf Leben) zu betrachten ist.
BVerfGE 39, 1 – Abtreibungsurteil (1975)
Bundesverfassungsgericht (BVerfG):
Das BVerfG stellte 1975 fest, dass auch das ungeborene Leben grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG steht („Recht auf Leben“).
Aber: Der Schutz wird nicht absolut gewährt – die Mutter hat ebenfalls Grundrechte (Art. 1, Art. 2 GG), die berücksichtigt werden müssen
Abstimmung abgeblasen, Vertrauen verspielt Sehr umfangreiche Einordnung des Geschehens. Es bestätigt und verfestigt sich der Eindruck, dass einerseits in beiden Parteispitzen Leute das Sagen haben, die viel von sich halten, aber wenig Loyalität in den eigenen Reihen, geschweige denn beim Koalitionspartner generieren können.
Es bestätigt sich das Muster, dass von der „nicht-Zusammenarbeit“ mit der AfD, über die offenen Wortbrüche bei mehreren Schlüsselthemen des Wahlkampfs, das völlig gestörte Verhältnis zu Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung bei führenden Unionsvertretern, die verstolperte Kanzlerwahl, bis zur vorläufig gescheiterten Richterwahl, viele Aktuere gibt, die charakterlich, fachlich und politisch überfordert sind.
Alles davon war im Wahlkampf abzusehen, nun löffeln wir alle die Suppe aus, die uns die Wählerschaft rechts der Mitte eingebrockt hat.
Ach wirklich? Dann wäre es ja am Freitag kein Problem gewesen ihn einfach zu wählen oder ihn mit Stimmen der AfD zu wählen.
Es gab sehr wohl Bestrebungen seitens der Linkspartei sich nicht an der Wahl zu beteiligen, weil die Union die Linkspartei mehrfach ins NICHT demokratische Lager gestellt hat, die aufgestellten Kandidaten der Linken Fraktion nicht gewählt hat und nicht mal mit der Fraktion reden wollte, die Linke wird auch beim Vorschlagsrecht der Kandidaten, im
Gegensatz zur FDP, bewusst ausgeschlossen, mit welcher Begründung frage ich dich?
Es scheint nur noch das das Narrativ “Hauptsache nicht der AfD in die Karten spielen”, zu gelten, als ernsthaft an echter Politik interessiert zu sein. Koalitionen werden nur noch am Leben gehalten, nicht gelebt. Das war schon in der zweiten Hälfte der Ampel so. Man begeht wieder die gleichen Fehler und insbesondere die spd wird in drei Jahren die Quittung bekommen. Das man das medial immer noch so, in inhaltsleeren, weg moderierendem, he sad, she sad Journalismus verpackt ist das noch viel schlimmere an der Geschichte.
Es geht nicht darum, wofür, sondern dass schon früher Richterkandidaten abgelehnt wurden.
Genau dass hatte ich ja geschrieben …
Eine Abgeordnete ( und auch nicht eine Handvoll) ist nicht „die Union“).
Es war die Brandenburger Union, unteren Druck Saskia Ludwig das im September 2012 vom Partei- und Fraktionsvorsitz zurücktrat. Grund war ihre generelle politische Haltung.
Wie gesagt: Meines Erachtens hat der Vorgang nur wenig mit der Position einer Richterkandidatin zu tun. Hier geht es wohl eher um Machtkämpfe innerhalb der Unions-Fraktion.
Ich empfehle dazu auch
Letztlich wurde dort aber auch nichts Neues gesagt wie hier im Thread
Es ist diejenige, von der ich Zitate wiedergefunden habe. Aber es hat mehr gegeben, die sich online gefreut haben.
Wie realistisch ist es, davon auszugehen, dass nur sie der rechten Hetze nachgegeben und in diese einstimme…
Es ist nicht nicht nur ein Streit in der Union. Es ist auch eine Kampagne selbsternannter rechter „Lebensretter“.