Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in katholischem Krankenhaus

Schwangerschaftsabbrüche sind aber idR, also außer im Fall der beschriebenen medizinischen Sonderfälle, keine Kassenleistungen.

Um sie zu solchen zu machen, müsste der Schwangerschaftsabbruch erstmal rechtlich normalisiert werden. Ds wären wir dann wieder bei unserem, von vielen so gerne als akzeptablem Kompromiss bezeichneten Paragraph 218.

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Das greift in diesem Fall nicht. Jede Klinik darf entscheiden, welche Leistungen sie anbietet. Und wenn sie keine Abtreibungen anbieten will, bietet sie eben keine an.

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"Ein medizinischer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht (= sogenannte medizinische Indikation). "

Ich will die Frau sehen die eine Abtreibung vornehmen möchte und bei dem Zwang das Kind auszutragen der seelische Gesundheitszustand nicht unter der Gefahr steht schwerwiegend beeinträchtigt zu werden. Und in dem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

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Abtreibungsgegner vertreten hingegen die These, dass die Abtreibung zu schweren psychischen Schäden bei der Frau führen könne (immerhin bringt sie ihr leibliches ungeborene Kind um), die sie nur noch nicht einschätzen könne, weswegen man sie davor schützen müsse. Damit steht Aussage gegen Aussage. Wer hat jetzt recht? Und wer entscheidet das?

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Der Kommentar ist so nicht richtig.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt – also wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährdet ist oder die Schwangerschaft Folge einer Straftat ist. Ein frei gewählter Abbruch nach Beratungsregelung wird von der GKV nicht bezahlt, außer die Frau stellt einen Antrag auf Kostenübernahme wegen geringer Einkünfte (dann übernimmt das Bundesland, nicht die Krankenkasse direkt).

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Die Medizinische Indikation steht ja aber dem Arzt frei zu geben. Und Abtreigunsgegner haben an dem Punkt zwischen Arzt und Patientin kein Mitspracherecht. Insofern ist das doch eine reine Sache zwischen Arzt und Patient bei der aktuellen Regelung.

Ich sehe Herr Volz sollte sich dringend mal mit dir zusammensetzen und erklären lassen wie er seinen Job zu machen hat. Er hat da wohl einiges noch nicht verstanden und macht sich künstlich das Leben schwer, dabei müsste er nur die für ihn richtige Diagnose stellen.

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Volz Privatpraxis wird aber nicht von der katholischen Kirche betrieben.

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Da wäre interessant, was die Grundlage dafür ist - und ob auf diese sich auch ein weltlicher Arbeitgeber berufen könnte.

@der_Matti und @HansHans :
als Info, um die Diskussion vielleicht etwas abzukürzen: Volz hat bereits einen Weg gefunden, das Verbot weitgehend zu umgehen. Zitat [1]:
„Wenn die Patientinnen einen medizinisch indizierten Abbruch benötigen, schicke er sie zu einer anderen Ärztin, die das Verfahren mit einer Tablette nach seiner Anweisung einleitet. Sobald es losgehe, kämen die Frauen als Notfall wieder zu ihm in die Klinik und der extern eingeleitete Abbruch werde dort dann von Volz und seinem Team begleitet.“
So wie ich es verstanden habe, ist er damit ziemlich allein unterwegs. Vielleicht auch, weil er sich aufgrund seines Rufes und vmtl. kurz vor der Pension so eine Konfrontation mit seinem Arbeitgeber leisten kann.

Zugegeben - da kenne ich mich nicht im Detail aus. Spontan hätte ich vermutet, dass bestimmte Leistungen verpflichtend sind, dass z.B. ein Krankenhaus in der Grundversorgung eine Chirurgie haben muss. Aber ich mag mich da täuschen. Jedenfalls scheint es für die Gynäkologie bisher nicht so zu sein, was allerdings bereits in der Bundespolitik diskutiert wird. Zitat [1]:
„Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich beispielsweise dafür aus, öffentliche Krankenhäuser zu verpflichten, Abbrüche durchzuführen. Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber der taz: „Das sollte auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden.““

[1]

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Das ist einfach nur Bevormundung. Dahinter steckt wieder die latente Unterstellung, dass Frauen „einfach so“/unüberlegt/.. abtreiben würden, aber das könnte einfach falscher nicht sein. Und selbst wenn, dann sollte am Ende doch immer die Frau selbst die Entscheidungshoheit über ihren eigenen Körper haben. Es ist erschreckend, dass es immer noch salonfähig ist das überhaupt anzuzweifeln.

Die Frau um deren Körper es geht. Was andere Leute dazu denken ist komplett irrelevant (von medizinischem Rat mal abgesehen).

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War auch meine erste Reaktion, aber bei dieser (Unter-) Diskussion ging es ja nicht darum ob der Eingriff durchgeführt werden darf oder nicht, sondern ob es eine Kassenleistung sein kann.

Also ich habe durch den Thread auch nochmal was über die katholische Kirche gelernt. Mit war ja - wie vermutlich jedem anderen auch - klar, dass sie Abtreibungen von lebensfähigen Föten ablehnen. Aber wie hier geschildert (kann ich nur empfehlen mal zu lesen)

lehnt die Kirche ja sogar Abtreibungen bei medizinisch gesichert nicht lebensfähigen Föten ab. Im Artikel wird der Fall eines Fötus ohne Großhirn genannt. Und da diese Anweisung ja nicht nur für die Klinik sondern auch für Volz Privatpraxis gilt, ist das auch kein Fall von „uns ist das zu heikel, lasst das mal wen anders machen“ sondern von „das ist Sünde“. Und das offensichtlich auch, wenn eine unterlassene Abtreibung ein medizinisches Risiko bedeutet - sofern es nicht schwerwiegend / lebensbedrohlich ist.
Mit ist völlig unbegreiflich, wie man so weltfremd sein kann, so etwas anzuweisen. Ich hoffe einfach, dass die Aufmerksamkeit die dieser Fall mit sich bringt auch den katholischen Kirchensteuerzahlern nochmal deutlich macht, was für Konstrukte da mit ihrem Geld aufgebaut werden.

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Hier ein Streitgespräch zwischen einer Ärztin und einer Abtreibungsgegnerin.
Man könnte es überschreiben mit
Wenn Dogma auf Realität trifft

Es gibt viele Städte, wo wg. Kosten die ev. und kath. Krankenhäuser fusionieren. Überall setzt sich dann die rigide Version der kath. Seite durch. Dadurch verschlechtert sich die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch weiter.

Lippstadt ist der erste Fall, wo betroffene Ärzte sich wehren und das Thema insges. dadurch öffentlich wird.

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Ein sehr gutes Streitgespräch, was die normalen Perspektiven gegeneinander stellt. Ich konnte zumindest auf beiden Seiten Punkte sehen.

Aber für hier mal rausgegriffen, die Ärztin ist eine von zwei ÄrztInnen - zusammen zuständig für 1 Mio. Menschen. Das ist ganz sicher unterversorgt.

Danke für den Link.

Wie im Streitgespräch bereits angesprochen ist das ja durchaus ein weitgehend flächendeckender Mangel. Das bestätigen auch Studien [1], unter anderem auch die bereits angesprochene ELSA Studie.
Wenn nun der Mechanismus hinzu kommt, den @Marie-Luise bereits beschreibt, nämlich, dass sich die Versorgungslage durch Zusammenlegung evangelischer und katholischer Krankenhäuser verschärft, dann wird es auch schwierig diesen Versorgungsmangel zu beheben. Denn die Krankenhäuser beschäftigen ja ausgebildete Gynäkologen, verbietet diesen aber Abtreibungen. Das ist mit ein Grund für Volz Protest. Er sieht eine insgesamt angespannte Versorgungslage aus medizinisch nicht nachvollziehbaren Gründen, darf aber nicht helfen. Noch nicht mal in seiner eigenen Klinik.

[1]

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Übrigens hatte sich auch die Ärztekammer für eine Entkriminalisierung ausgesprochen.

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Das ist eben nicht so klar. Lippstadt 70.000 Ew mit einer verfügbaren Praxis, Bayern 1.000.000 Ew mit zwei Praxen. Das sind schon zwei Hausnummern. Wo beginnt da die objektive Unterversorgung? Subjektive Unterversorgung haben wir genug. Ich hab wegen einem Hautcheck-Termin nachgefragt, nicht unter 6 Monaten. Ist auch eine subjektive Unterversorgung. Und rein statistisch reden wir über 0,5 Abbrüche pro Werktag in Lippstadt.

Im bayerischen Beispiel wären es 7 pro Werktag. Und die Ärztin meinte, es würde selten vorkommen, dass sie jemanden wegen Überfüllung wegschicken müsste.

Um es deutlich zu sagen, ich bin aus emphatischen, ökonomischen und ökologischen Gründen für eine Vereinfachung des Schwangerschaftsabbruch. Manchmal passen die Beispiele irgendwie schlecht.

Die Situation der Unterversorgung in Lippstadt kann ich nicht abschließend beurteilen. Wichtig wäre hier aber sicher, dass man neben der Anzahl der Praxen auch die zur Verfügung stehenden Kapazitäten für Abtreibungen vergleicht. Also beispielsweise: wie viele Mitarbeiter haben sie und was machen die sonst noch so? Ein Hausarzt der nebenbei Abtreibungen macht wird beispielsweise viel weniger Kapazitäten haben, als eine Praxis mit vielen Mitarbeitern, die sich darauf spezialisiert hat.
Am Ende ist durchaus möglich, dass die Abdeckung in Lippstadt nicht unterdurchschnittlich ist. Aber definitiv verschlechtert sie sich durch die Zusammenlegung der Kliniken und das erhöht dann zwangsläufig auch medizinische Risiken, was besonderes ärgerlich ist, wenn das ohne weiteres vermeidbar wäre.

Auch da bin ich natürlich nicht der Spezialist, denke aber dass die Aussage bzgl. Unterversorgung aus der ELSA Studie nach wissenschaftlichen Kriterien ermittelt wurde und ernst genommen werden sollte.
Ganz platt gesagt - aber da sind wir uns sicher einig: auf einen Routine-Check beim Hautarzt ohne besondere Indikation kann ich vielleicht schon mal ein paar Monate warten. Auf eine Abtreibung kann ich definitiv keine paar Wochen warten.

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