Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in katholischem Krankenhaus

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Unbestritten. Diese Diskussion basiert aber auf dem Fall Lippstadt und da sind 2,1 km zu einer Alternative m.E. durchaus machbar - auch mit geringem Einkommen und ohne Auto.

Sorry, dass ich mit der Geschwindigkeit des Forums noch nicht ganz mithalten kann:

Grundsätzlich richtig. Zufällig weiß ich, dass es innerhalb der evangelischen Kirche hier starke Meinungsverschiedenheiten gibt zwischen Verantwortlichen, die die Sache klein halten und den Konflikt mit den Katholiken meiden wollen und anderen, denen diese Entwicklung massiv gegen den Strich geht. Bei der Gemeinde bin ich weniger gut informiert. In jedem Fall werden sich nach Volz Offensive die entsprechenden Verantwortlichen mit Sicherheit unangenehmen Fragen stellen müssen. Auf der anderen Seite hielte ich es für fatal, die Dienstanweisung der Kirche wie eine Naturkatastrophe zu betrachten, auf die man sich hätte besser vorbereiten müssen. Insofern halte ich die primäre Stoßrichtung (gegen die Dienstanweisung der katholischen Kirche) schon für die richtige.

Man findet sicher auch näher gelegene niedergelassene Ärzte. Der Punkt ist nicht, dass nun niemand mehr in Lippstadt abtreiben kann, sondern, dass sich die Versorgung signifikant verschlechtert. Auch das kann man nun natürlich der Lokalpolitik anlasten, die für die Versorgung zuständig ist. Auch hier halte ich das aber aus den o.g. Gründen für eine sekundäre Fragestellung.

Natürlich nutzt Volz die nachvollziehbare Empörung, die bei Mitarbeitern und Patienten des ehemaligen evangelischen Krankenhauses entstehen auch, um den Finger in die Wunde zu legen. Aus meiner Sicht aber absolut zu Recht. Denn genau wie die Ärztekammer es sagt, ist die Dienstanweisung hoch problematisch. Um sich das klar zu machen, müsste man sich nur einmal vorstellen, jede ärztliche Einrichtung würde danach handeln. Und auch wenn das nie passieren würde muss man eine ethische Bewertung dieser Anweisung ja genau an diese Überlegung knüpfen. Viele - auch Anhänger der katholischen Kirche - machen sich nicht klar, was für ein grausamer Druck auf eine Schwangere ausgeübt wird, die z.B. erfährt, dass ihr Kind nicht lebensfähig ist, sie es aber trotz aller medizinischen Risiken (weil nicht akut lebensbedrohlich) nach kirchlicher Lehre austragen muss.

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Da wird sich der Arzt bedanken, wenn jetzt halb Lippstadt Schwangerschaftsabbrüche nur noch bei ihm machen muss.

Mal etwas zugespitzt: wir haben leider in den nächsten Wochen keinen freien Termin mehr für sie - da müssen sie das Kind wohl austragen. Ich finde angesichts der Terminsituation im normalen Praxisbetrieb braucht man wenig Fantasie um sich vorzustellen welche Auswirkungen eine Unterversorgung hat.

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Ich denke diese ganzen religiösen Trägerschaften, ala Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen gehören einfach verboten.

Zumindest sollte der Staat vorschreiben, was ein Krankenhaus mindestens anzubieten hat und damit hat sich dann der religiöse Träger abzufinden.

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Der Staat sollte einfach das bieten was man von ihm erwarten darf. Leider will der aber gerade weniger statt mehr Sozialstaat. Da macht man es sich zu einfach jetzt die Kirchen an den Pranger zu stellen, dass sie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, Jugendgruppen, Helferkreise und Tafeln betreuen.

Nur dass „Betreuen“ nicht gleich „finanzieren“ bedeutet. Das Narrativ müssen wir hier glaube ich mal widerlegen.
Zitat [1]:
„Krankenhäuser beispielsweise würden „generell zu 100 Prozent vom Staat oder von öffentlichen Trägern, Krankenkassen et cetera finanziert“. Bei Kindertagesstätten liege der Anteil ebenfalls bereits bei 90 bis 100 Prozent.“
Natürlich stellt die Kirche sicher auch mal einen kirchlichen Seelsorger für das Krankenhaus, aber es ist eben keinesfalls so, dass der Staat finanziell auf die Kirche angewiesen wäre, um das Krankenhaus zu betreiben. Dafür ist so eine Dienstanweisung schon ein ziemlich unverhältnismäßiger Eingriff in den Betrieb des Krankenhauses. Entsprechend wäre es konsequent zu sagen: entweder ihr haltet euch als Kirche an ethische Mindeststandards (wie das Erlauben von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer Indikation) oder das war’s mit eurer Trägerschaft.

[1]
Wohin fließt die Kirchensteuer? - Jede Menge Geld und eine hartnäckige Legende.

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Wobei man auch dazu sagen muss, dass viele Träger defizitäre kommunale Einrichtungen übernommen haben und diese nun kostendeckend betrieben.

Wenn ich mir ansehe wie dilettantisch in vielen Kommunen gearbeitet wird, dann müsste es auf alle Fälle erstmal ein tragfähiges Konzept zum Betrieb in staatlicher Hand geben. Ein zurück zum kommunalen Eigenbetrieb jedenfalls wäre keine brauchbare Lösung.

Eine professionell agierende staatliche Betreibergesellschaft die viele Krankenhäuser betreibt und dementsprechend professionell agiert dagegen könnte eine sinnvolle alternative sein.

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Das habe ich oben bereits geschrieben. Die Finanzierung erfolgt großteils über die abgerechneten Leistungen. Der Staat erfüllt seine Aufgabe hier nämlich gerade nicht. Die Umlagen reichen nicht aus, es wird also innerhalb der Einrichtungen umgeschichtet und mit abgerechneten Leistungen Infrastruktur finanziert, die staatliche Aufgabe ist.

Das ist offensichtlich weder im Sinne des Staates noch der Gesellschaft. Sonst würde es mehr staatliche Krankenhäuser geben. Vor allem kann der Staat nichtstaatlichen Einrichtungen nicht vorschreiben, welche Leistungen sie zu erbringen haben und damit vorschreiben mit welchen Leistungen sie ihr Geld zu verdienen haben - zumal er über die Fallpauschalen ja auch die Vergütung regelt.

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Fragen:
Dürfte man umgekehrt in einem z.B. städtischen Krankenhaus einen Arzt per Dienstanweisung verpflichten, Abtreibungen durchzuführen?
Oder muss man es ausdrücklich erlauben?
Könnten dem Arzt/ er Ärztin die aus Gewissensgründen eine Abtreibung nicht vornehmen möchten, gekündigt werden?

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Die Kirche nutzt derzeit die Einrichtungen um sich nach außen als engagiert darzustellen. So verteidigt die natürlich ihre unverhältnismäßigen Privilegien und Sonderrechte. Ehrlicherweise müssten die Krankenhäuser ehr heißen: Staatlich finanziertes Klinikum unter katholischer Kontrolle.

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Es geht bei diesem Thema nicht um halb Lippstadt, sondern um sehr tragische medizinische Einzelfälle, in denen klar ist, dass das Kind nicht überleben wird.
Mir wird das hier zu pauschal wie eine Mainstreamsache diskutiert.
Abtreibung, weil das werdende Leben nicht erwünscht ist, ist eine andere Debatte, die wir als Gesellschaft als Dauer-Thema unbedingt führen sollten.
Das hat andere Aspekte und Perspektiven.

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Ich denke, die meisten oder zumindest viele Fälle sind eher in Situationen von „nicht möglich“. Eine neutralere Bezeichnung fände ich besser. Keiner Frau fällt eine solche Entscheidung leicht und oft ist die Alternative kaum zu managen.

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Im vorliegenden Fall schadet das eher als es nützt. Nicht unwahrscheinlich, dass Leute das als Grund nehmen um „endlich“ den Schritt zu wagen und auszutreten. Keiner sagt, dank der Kirche bin ich wieder gesund. Man nimmt Krankenhäuser als gegeben hin, wer der Träger ist interessiert nicht, ist auf den ersten Blick dem Uninteressierten auch gar nicht erkennbar.

Das Argument, für seltene medizinische Einzelfälle reiche ein minimales Angebot, greift zu kurz. Eine einzelne Praxis oder wenige Stellen vor Ort sind keine verlässliche Versorgung. Fällt eine aus, gibt es keine Ausweichmöglichkeiten, die Versorgung wird sofort unsicher.
Genau so entsteht die dünne Lage, die auch medizinisch notwendige Abbrüche betrifft, weil sie auf denselben Strukturen basieren. Und diese Ausdünnung ist die Folge davon, dass die allgemeine Abtreibungsversorgung politisch und gesellschaftlich verdrängt wird.
Wer Notfälle absichern will, muss deshalb auch die allgemeine Frage mitverhandeln.

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Ich kann verstehen, dass es besser auszuhalten ist, wenn man sagt, dass es nicht anders möglich war.
Dann gäbe es aber keinen Entscheidungsspielraum.
Ich bin auch überzeugt, dass diese Entscheidung immer schmerzhaft und schwierig ist und vor allem in die Autonomie der Frau gehört.
Bei dem Thema hier geht es ja gar nicht um die Entscheidung für oder gegen das Ungeborene.

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Ich denke, den gibt es manchmal tatsächlich gar nicht .
Schwangerschaft setzt auch gewisse Rahmenbedingungen voraus.

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Manchmal ist die Entscheidung überhaupt nicht schmerzhaft und schwierig. Dieses Argument framed Abtreibung auch wieder nur als etwas, wovor man Frauen eigentlich beschützen müsste.
Ich habe zwei Freundinnen, die abgetrieben haben. Bei beiden war der Grund schlicht und ergreifend „die Verhütung hat versagt und ich will kein Kind“.

Die Entscheidung war für beide einfach und es geht ihnen Jahre später ausgezeichnet damit. Es waren ihre Körper, ihre Leben, ihre Entscheidungen - Leid ist keine Voraussetzung, um Abtreibung akzeptabel zu machen.

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Es ist doch relativ einfach. Ein Krankenhaus das eine Grundversorgung gewährleistet muss sich an gesetzliche Vorgaben halten und hierzu gehört dann auch, sollte eine Gynäkologie zum Angebot gehören, das Maßnahmen durchgeführt werden müssen die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind. Ist das nicht der Fall muss das Krankenhaus auf entsprechende Gelder aus öffentlicher Hand verzichten und ist als Privatklinik zu betrachten. Dann kann sie machen was sie möchte. Ist doch eigentlich Recht einfach :thinking:

Die Wurzel des Problems ist allerdings die Interpretation des Artikels 140 durch das Verfassungsgericht, die die Bedeutung am Ende auf den Kopf stellt. " Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde." Statt lediglich vor weitergehenden Einschränkungen als für alle anderen geschützt zu sein, gelten in vielen arbeitsrechtlichen Fragen für die Kirchen nur die für alle geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen, die ihnen passen. Wenn bspw. Schutz vor diskrininierender Willkür oder Eingriffen ins Privatleben, oder wie hier in die ärztliche Arbeit mit dem kollidieren, was die Kirchen als religiöse Regeln deklarieren, haben die kirchlichen Ansprüche regelmäßig Vorrang beim Verfassungsgericht. Das ändert sich im stetigen Konflikt mit der Auffassung von Arbeitsgerichten in Deutschland und der europäischen Ebene nur sehr, sehr langsam, ist mein Eindruck.

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Das spricht ja genau dafür, dass es die eigene Entscheidung ist und man sich nicht gezwungen von Umständen fühlt. Damit übernimmt man die Verantwortung. Eine gute Voraussetzung, dass man klar kommt und sich nicht abhängig von anderen Sichten macht oder sich als Opfer fühlt.
Am Ende bleibt es eine höchstpersönliche Entscheidung, der bestimmt oftmals ein schwerer Prozess vorangeht.
Das löst aber nicht den Anspruch aus, dass es ein flächendeckendes Angebot für Abtreibungen gibt.
Ich glaube dieses Thema wird immer in einem Spannungsfeld bleiben.