Urteil Europ. Gerichtshof zur Westsahara / rechtswidrige Praxis der EU / Spannungen zw. EU und Marokko

Ich möchte hiermit ein Thema für die Lage vorschlagen, das ansonsten leider so gut wie keine Beachtung in der deutschen Medienlandschaft findet. Der Westsaharakonflikt spielt sich seit über 40 Jahren vor den Toren Europas ab und bis heute ist es nicht gelungen, der völkerrechtswidrigen Besatzung durch das Königreich Marokko etwas entgegen zu setzen. Andererseits ist die EU ein nicht zu unterschätzender Akteur in diesem Konflikt, und auch die BRD ist u.a. durch wirtschaftliche Aktivitäten deutscher Unternehmen in der Westsahara direkt beteiligt.

In Kürze (am 29. September) steht die Verkündung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, von dem erwartet wird, dass es wegweisend für den Westsaharakonflikt, aber auch für die Beziehungen der EU zu Marokko sein wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Urteil als Anknüpfungspunkt für ein Thema der Lage dienen könnte und so der Konflikt einem breiteren Publikum nahegebracht werden könnte.

Kurz zum Hintergrund des Konflikts: Die Westsahara ist laut der UN ein Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung, d.h. der Entkolonialisierungsprozess ist dort noch nicht abgeschlossen, die Westsahara ist damit die letzte verbliebene Kolonie Afrikas. Seit sich die ehemalige Kolonialmacht Spanien 1975 aus der Westsahara zurückzog, ist ein Großteil des Territoriums völkerrechtswidrig von Marokko besetzt. Laut Internationalem Gerichtshof, dem EuGH und unzähligen UN-Resolutionen hat das Volk der Westsahara jedoch ein Recht auf Selbstbestimmung, dessen Ausübung Marokko seit über 45 Jahren blockiert. Die 1991 berufene UN-Mission Minurso hat bis heute ihre Aufgabe – die Durchführung eines Referendums unter den Sahrauis über ihre Zukunft – nicht erfüllt, vor allem auch weil der politische Druck auf Marokko fehlt. Die EU und auch Deutschland sind für den katastrophalen Status Quo, unter dem die Sahrauis entweder massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt unter marokkanischer Besatzung oder in Flüchtlingslagern in Algerien leben müssen, mitverantwortlich. Seit November 2020 befindet sich die Befreiungsbewegung Polisario (gleichzeitig die von der UN anerkannte Vertretung des sahrauischen Volkes) wieder im Krieg mit der Besatzungsmacht Marokko, nachdem Marokko das Waffenstillstandsabkommen von 1991 gebrochen hatte.

Das o.g. Urteil bezieht sich auf Wirtschaftsabkommen zwischen der EU und Marokko, die die Westsahara (bzw. Produkte von dort) ausdrücklich miteinschließen (Rechtsache T-344/19 und Rechtssache T-279/19). Aktiv sind die Abkommen in dieser Form seit einer Neuverhandlung durch die EU-Kommission, die im Zuge von ähnlichen Urteilen des EuGHs in Bezug auf ältere Wirtschaftsabkommen zustande kam. Dabei wurden die Aussagen der vorigen Urteile (erstes, entscheidendes Urteil in der Rechtssache C‑104/16 P) komplett durch die EU ignoriert: der EuGH machte unmissverständlich klar, dass die Westsahara ein von Marokko „gesondertes und unterschiedliches“ Hoheitsgebiet ist, und dass für Abkommen, die die Westsahara einschließen, somit die ausdrückliche Zustimmung des Volkes der Westsahara Voraussetzung ist. Diese Zustimmung wurde nie eingeholt; die Kommission hatte einfach behauptet, dass dies nicht möglich sei, und hat daher marokkanische Akteure konsultiert.

Mit dem Urteil liegt ein Schlüsselelement für das Volk der Westsahara und der Ausübung seines völkerrechtlich anerkannten Selbstbestimmungsrechts in den Händen des EuGHs. Neben der juristischen Komponente, die ja sehr gut in der Lage aufgehoben ist, sehe ich folgende Ansatzpunkte, die für Lage-Hörer:innen von Relevanz/interessant sein könnten:

  • Bezug zu lokalen Akteuren: Deutsche Unternehmen, vor allem börsennotierte Konzerne wie etwa Siemens und HeidelbergCement, sind wirtschaftlich in der Westsahara aktiv und kooperieren dabei ausschließlich mit der Besatzungsmacht Marokko
  • Skandalöser Umgang der EU mit der Rechtsprechung seines eigenen Gerichtshofs (wie oben bereits angedeutet): die EU-Kommission hat mit miesen Tricks und nachweislichen Lügen die neuen Abkommen durch das Parlament und den EU-Rat bekommen, wo auch die deutsche Bundesregierung zustimmte.
  • Diplomatische Spannungen zwischen BRD und Marokko: Marokko hat vor allem wegen der Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Westsahara seine diplomatischen Beziehungen zu Deutschland so gut abgebrochen (keine Zusammenarbeit mit politischen Stiftungen, Botschafter abgezogen, Stopp der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit/Terrorismusbekämpfung angekündigt); das ist eine durchaus bekannte Vorgehensweise, mit der Marokko die Anerkennung seines Anspruchs auf die Westsahara durchsetzen will. Beispielsweise öffnete Marokko vor kurzen die Grenzen zur spanischen Enklave Ceuta, um Druck auf Spanien auszuüben; es wird auch ein ähnliches Verhalten nach der Urteilsverkündung erwartet

Es wird erwartet, dass der EuGH die bisherigen Urteile bestätigen und damit die Wirtschaftsabkommen mit Marokko als rechtswidrig einstufen wird. Der genaue Ausgang und vor allem dessen politische Umsetzung sind jedoch alles andere als klar. Die Spannungen zwischen der EU und Marokko werden in jedem Fall zunehmen. Es ist aber gerade jetzt notwendig, Aufmerksamkeit zu erzeugen und Druck auf EU und Bundesregierung auszuüben, damit die Abkommen nicht wieder die EU-Rechtssprechung verletzen und das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis geachtet und gestärkt wird!

Weitere Infos und Links:

EuGH-Urteile und Rechtssachen zur Westsahara:

Übersicht: https://wsrw.org/de/nachrichten/die-eu-gerichtsverfahren-zur-westsahara

aktuelles Urteil:

Bisherige Urteile:

Rechtssache C‑104/16 P: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d5a57b201e09f24856b7bad0b327fbe322.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyKbx10?text=&docid=186489&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6228781

Bruch des Waffenstillstands und Hintergrund
https://www.medico.de/blog/der-krieg-ist-zurueck-18005
https://taz.de/Nach-Streit-um-Verkehr-nach-Mauretanien/!5725144/
https://wsrw.org/de/die-besatzung-der-westsahara
IGH Advisory Opinion zum Status der Westsahara, 1975: https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/61/061-19751016-ADV-01-00-EN.pdf

Menschenrechte:
https://taz.de/Konflikt-in-Westsahara/!5737297/

Beziehung EU-Marokko
https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-05/ceuta-marokko-grenze-spanien-gefluechtete-jugendliche-kinder-abschiebungen

Rolle der Ressourcen und Beteiligung deutscher Unternehmen:
https://wsrw.org/de/der-fluch-der-ressourcen
https://taz.de/Regenerative-Energie-in-der-Westsahara/!5354994/
https://taz.de/Handel-und-Menschenrechte/!5686822/

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vergessen: die rechtswidrige Praxis der EU in Bezug auf die Westsahara, insbesondere nach den Urteilen des EuGHs, und auch der Umgang von Zollbehörden beim Import von Waren aus der Westsahara, bspw. auch von Fischmehl im Bremer Hafen, ist ausführlich im Bericht Above the law von Western Sahara Ressource Watch dokumentiert: https://wsrw.org/en/news/report-the-eu-ignores-its-own-court-on-conflict-trade

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Musste ich auch sofort dran denken, als ihr über Armenien berichtet habt und den Konflikt dort als recht nah und (vor allem in den Medien) total fern von uns bezeichnet habt.

Würde mich sehr freuen, wenn ihr das mal aufnehmt!

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Oh ja, ich fänds toll, ne Einordnung bei der Lage, gerade durch die juristische Perspektive!

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Die Pressestelle des EuGH hat übrigens die Verkündung des Urteils als eines der highlights der Woche angekündigt: https://twitter.com/couruepresse/status/1441369822164660226?s=12

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Das fände ich ein super Thema! Vor allem jetzt, da es sehr doch wirklich weitreichende Relevanz hat (Marokkos Abbrechen diplomatischen mit Deutschland; Trumps Ankündigung, die Westsahara als Teil Marokkos anzuerkennen; die Wiederaufnahme kriegerischer Handlungen in der Westsahara) und trotzdem kaum Beachtung findet. Das aktuelle Gerichtsurteil wäre natürlich ein guter Aufhänger.

Gestern war es soweit: der Europäische Gerichtshof hat erneut bestätigt, das Abkommen zwischen der EU und Marokko, die ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes Anwendung auf die Westsahara finden, ungültig sind. Damit hat das Gericht das Fischerei- und das Agrarabkommen zwischen der EU und Marokko für nichtig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Sahrauis, es stärkt ihr Recht auf Selbstbestimmung und die Rechtsposition der Polisario, und trägt hoffentlich dazu bei, dass die EU in Zukunft Menschen- und Völkerrecht über Wirtschaftsinteressen und strategische Allianzen stellt.

Im Urteil wird explizit darauf verwiesen,

  • dass der Polisario „die Fähigkeit zuerkannt wird, eine Klage vor dem Gerichtshof zu erheben, um das Recht des Volkes der Westsahara auf Selbstbestimmung zu verteidigen“
  • dass „angesichts der völkerrechtlichen Definitionen von ‚Volk‘ und ‚Zustimmung‘ die von den Institutionen durchgeführten ‚Konsultationen‘ mit der ‚betroffenen Bevölkerung‘ nicht einem Ausdruck der Zustimmung des Volkes der Westsahara gleichkommt“

Ersteres - dass die Polisario als rechtliche Vertretung des sahrauischen Volkes vor Gerichten auftreten kann - hat die Kommission mehrfach bestritten.
Mit dem zweiten Punkt wird explizit die Vorgehensweise der Kommission bei der Neuverhandlung der Abkommen nach den Urteilen von 2016 und 2018 als rechtswidrig eingestuft. Die Urteile hatten als Vorraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abkommen mit Anwendung auf die Westsahara die Zustimmung des Volkes der Westsahara festgestellt. Die Kommission hat dies wissentlich verdreht und eine Konsultation der Bevölkerung daraus gemacht.

Wie konnte es dazu kommen, dazu die Kommission mit diesem Verhalten erst durch den Gerichtshof gestoppt wird?? Es ist m.E. sehr wichtig, die Gründe dafür zu analysieren, damit dies nicht erneut passiert.

Der EU-Rat wird wahrscheinlich in Berufung zum Urteil gehen, Spanien und Frankreich haben dies bereits öffentlich gefordert. Das sollte verhindert werden, und da ist auch die Bundesregierung gefragt, im Rat dagegen zu stimmen!

Hier die Pressemitteilung des Gerichtshofs:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210166en.pdf

Die Urteile:
T-279/19: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=246701&pageIndex=0&doclang=FR&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3017299

T-344/19 und T-356/19: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=246702&pageIndex=0&doclang=FR&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3017299

Hier eine kleine Auswahl an Artikeln:

https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/eugh-westsahara-103.html

https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-09/westsahara-eu-gericht-fischereiabkommen-marokko?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F

https://taz.de/EuG-Urteil-zur-Westsahara/!5800704/

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/westsahara-eug-setzt-assoziierungsabkommen-mit-marokko-aus-17561483.html

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Ich hätte auch einfach gern ne Einordnung, was bedeutet eine gerichtliche ungültigkeit, wie hat sich das in der Vergangenheit bei anderen Themen verhalten, gibt es Loop holes, naja und eben Auswirkungen im kleinen sowie großen und ganzen

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Ich fände es auch wichtig, mal zu analysieren, wie die Kommission überhaupt soweit kommen konnte und dass es jetzt echt nochmal ein weiteres Urteil gebraucht hat, damit ihr Vorgehen als rechtswidrig deklariert wird. Ich frag mich auch, wie viel sich in der (nahen) Zukunft ändern wird? Falls jetzt nochmal Berufung eingelegt wird, wie lange kann sich das dann noch hinziehen und die Ressourcen der Westsahara weiterhin ausgebeutet werden?

Bin mir unsicher ob die Westsahara unrechtmässig besetzt ist. Nach meinem Kenntnisstand haben die Einwohner der Westsahara vor der Besetzung durch Spanien Steuern annden marokkanischen König gezahlt.

Ich fände es auch wichtig, mal zu analysieren, wie die Kommission überhaupt soweit kommen konnte und dass es jetzt echt nochmal ein weiteres Urteil gebraucht hat, damit ihr Vorgehen als rechtswidrig deklariert wird.

Tja, die Beziehungen zu Marokko sind der EU halt wichtiger als Respekt von Völker- und Menschenrechten, da gehts eben darum die Festung Europa aufrecht zu erhalten, angebliche Stabilität in der Region und so. Ganz konkret wird aber vor allem auch beim EU-Parlament massiv Lobbyarbeit von Marokko betrieben. Nur als Beispiel: Kurz bevor die Abstimmung über die offensichtlich rechtswidrigen Abkommen im Parlament anstand, wurde bekannt, dass die Berichterstatterin des dafür zuständigen Ausschusses (der für internat. Handel, INTA) Mitglied eines marokkanischen Lobbyvereins ist; sie musste daraufhin den Berichterstatterposten räumen, hatte aber trotzdem Einfluss auf die Parlaments-Entscheidung (die Berichterstatter:innen sind maßgeblich dafür verantwortlich, was der Ausschuss dem Parlament für die Abstimmung empfiehlt).

Ich frag mich auch, wie viel sich in der (nahen) Zukunft ändern wird? Falls jetzt nochmal Berufung eingelegt wird, wie lange kann sich das dann noch hinziehen und die Ressourcen der Westsahara weiterhin ausgebeutet werden?

Die politische Umsetzung ist halt noch offen. Klar ist, dass die Abkommen noch in Kraft sind und dies auch bis Ende der Berufung bleiben werden, sofern es eine gibt. Und das würde so 1 bis 2 Jahre dauern! Deswegen wichtig, das zu verhindern! Die EU könnte oder sollte auch jetzt schon ihre Schlüsse daraus ziehen, aber es sieht eher nach der schon lang gepflegten Verschleppungstaktik aus

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Bin mir unsicher ob die Westsahara unrechtmässig besetzt ist. Nach meinem Kenntnisstand haben die Einwohner der Westsahara vor der Besetzung durch Spanien Steuern annden marokkanischen König gezahlt.

Die Frage nach Rechtmäßigkeit kann glaube ich auf zwei Arten beantwortet werden. Einerseits auf Basis des internationalen Rechts:

Aus Sicht des Internationalen Gerichtshofs, diversen UN-Resolutionen und nun auch des Europäischen Gerichtshofs ist die Westsahara völkerrechtswidrig durch Marokko besetzt. Zu ersterem:
Als der Rückzug Spaniens aus der Westsahara 1975 kurz bevorstand, wollte Marokko seinen Anspruch auf das Gebiet durch ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs untermauern. Dies ging aber nach hinten los. Der Gerichtshof stellte zwar fest, dass es gewisse Verbindungen zwischen einigen (!) der Stämme (die evtl. mal sowas wie „Steuern“ gezahlt haben), die zu der Zeit um 1884 in der Westsahara nomadisch lebten, und dem Sultan von Marokko gegeben hat; er stellte aber auch eindeutig fest, dass diese Verbindungen nicht einen Anspruch auf territoriale Souveränität rechtfertigen würden und insbesondere auch, dass das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis in keinster Weise dadurch eingeschränkt werden könne. Der Originalauszug lautet wir folgt:

… the Court’s conclusion is that the materials and information presented to it do not establish any tie of territorial sovereignty between the territory of Western Sahara and the Kingdom of Morocco or the Mauritanian entity. Thus the Court has not found legal ties of such a nature as
might affect the application of resolution 1514 (XV) in the decolonization of Western Sahara and, in particular, of the principle of self-determination through the free and genuine expression of the will of the peoples of the Territory.

Gutachten: https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/61/061-19751016-ADV-01-00-EN.pdf

Der Gerichtshof wies übrigens auch Ansprüche Mauretaniens zurück. Der Europäische Gerichtshof hat sich seinen Urteilen, auch in dem gerade erfolgten, maßgeblich auf das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis bezogen.

Andererseits kann die Frage auch jenseits des juristischen Rahmens beantwortet werden. Wenn man sich anschaut, wie die vor der marokkanischen Armee bei ihrem Einmarsch fliehenden Menschen mit Napalm beschossen wurden; wenn man sich anschaut, wie die in der Westsahara noch lebenden Sahrauis systematisch von den marokkansichen Behörden und Sicherheitskräften unterdrückt werden, dann sieht man, dass dies nicht rechtmäßig sein kann.

UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte: ODS HOME PAGE
Freedom House, politische und bürgerliche Rechte in der Welt: https://freedomhouse.org/country/western-sahara/freedom-world/2020

Wenn man sich anschaut, dass knapp 200.000 Sahrauis seit über 45 Jahren in Geflüchtetenlagern mitten in der Wüste in Algerien ausharren und auf ein Referendum warten (was die UNO nicht schafft zu organisieren), oder dass sie in den besetzten Gebieten trotz massiver Repression immer wieder für ihr Selbstbestimmungsrecht eintreten, dann sieht man, dass die Sahrauis die marokkanische Herrschaft über die Westsahara vor allem nicht wollen!

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Liebe Lage, super spannendes, wichtiges und hoch aktuelles Thema, dem mehr Beachtung geschenkt werden sollte! Abgesehen von der erschreckenden humanitären Not in den Geflüchtetenlagern, weshalb es sich schon zu berichten lohnt, bietet das Urteil auch viel juristischen und politischen Gesprächsstoff… Die Frente Polisario ist, wenn ich das richtig sehe, eine nationale Befreiungsfront, der im Völkerrecht (zumindest partielle) Völkerrechtssubjektivität zukommt, warum wurde sie also von der EU bei den Verhandlungen der Abkommen nicht gehört? Dadurch, dass sie nicht mit ins Boot geholt wurde und ihre Zustimmung zu den Abkommen nicht eingeholt wurde, hat sich doch die EU selbst ins Bein geschossen jetzt ?! (wegen fehlender Zustimmung der Frente Polisario als direkte Betroffene der Abkommen zwischen EU und Marokko sind diese laut EuGH-Urteil nichtig) Und warum wurde das von der UN in den 1990 ern versprochene Referenedum nie abgehalten, das über den Status des Gebiets der Westsahara nach Abzug der Kolonialmacht Spanien entscheiden sollte? Liebe Lage, ein paar europa- und völkerrechtliche Bezüge und Erklärungen wären mal wieder prima!!

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Jetzt wurde doch auch noch ganz aktuell ein neuer UN-Sondergesandter ernannt. Der letzte war Horst Köhler - das ist aber auch schon mehr als zwei Jahre her, als Köhler sein Amt niedergelegt hat. Dem UN Sicherheitsrat scheint wirklich nicht viel daran zu liegen, die Lösung des Konflikt in die Wege zu leiten und endlich ein (faires!) Referendum abzuhalten. Hoffen wir, dass die Verhandlungen nun mit Staffan die Mistura wieder etwas mehr Ernsthaftigkeit und Transparenz bekommen…

https://www.un.org/press/en/2021/sga2068.doc.htm

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Liebe Lage,
ja auch nochmal von mir der große Wunsch, da mal ein bisschen Klarheit zu schaffen - ich finde das sehr unübersichtlich und zu wenig beachtet. Vielleicht auch ein super Thema um sich Expert*innen dazuzuholen? Hier im Forum scheint es ja auch Menschen zu geben, die sich super auskennen bei dem Thema.
Mir scheint dass neben der inhaltlichen Brisanz auch ein paar strukturelle Fragen gut erklärt und beleuchtet werden können. Mir ist zum Beispiel immer noch nicht so ganz klar, was ein EUGH-Urteil in letzter Konsequenz immer so bedeutet. Und welchen Unterschied macht es in der politischen und gesellschaftlichen Praxis, ob ein Land anerkannt ist oder nicht? Naja und das Riesenthema wie sehr die (u.a.) deutsche Industrie mit drinsteckt in Fragen wie sehr sich die Bundesregierung in einem Land engagiert (oder eben nicht). Freu mich auf die Aufarbeitung…

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Jetzt wurde doch auch noch ganz aktuell ein neuer UN-Sondergesandter ernannt. Der letzte war Horst Köhler - das ist aber auch schon mehr als zwei Jahre her, als Köhler sein Amt niedergelegt hat.

Ja, es wurde auch Zeit. Dass es wirklich zwei Jahre gedauert hat, zeigt, wie verfahren die UN-geführte Lösung des Konflikts ist. Köhler hatte offiziell aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt; wahrscheinlicher ist, dass er keine Möglichkeit sah, in irgendeiner Weise voran zu kommen. Es war schon als Erfolg gewertet worden, dass es unter seiner Leitung überhaupt wieder Gespräche zwischen den Parteien gab. Letztlich ist leider nicht viel davon zu erwarten, solang es keinen Druck auf Marokko gibt, das den gesamten Prozess seit Jahrzenten blockiert und es geschafft hat, dass der fundamentalste Grundstein eines solchen Prozesses – nämlich besagtes Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes, worauf eigentlich alle UN-Inintiativen beruhen – höchstens noch in einer Fußnote benannt wird. So heißt es auch in der Pressemitteilung des Auswärtingen Amts zur Ernennung des neuen Sondergesandten

Herr de Mistura kann auf unsere volle Unterstützung zählen, um im Westsahara-Konflikt eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politische Lösung im Rahmen der Vereinten Nationen zu finden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/de-mistura/2483222

Das ist auch der „Slogan“, den aktuell die UN vertritt. Das klingt erst mal ganz hübsch, ist aber letztendlich des Ergebnis jahrelanger Lobbyarbeit Marokkos. Es benennt eben überhaupt nicht das Selbstbestimmungsrechts als fundamentalen Grundpfeiler, und ist damit eigentlich ein Einknicken vor der Besatzungsmacht, denn seit Jahrzehnten ist klar, dass die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts für Marokko eben nicht „annehmbar“ ist! Marokko wird dies ohne Druck immer blockieren und weiter seine Idee von der angeblichen „Autonomie“ verfolgen.

Morgen, am 13.10.2021, hält der UN-Sicherheitsrat übrigens eine Sitzung zur Westsahara ab. Es wird vor allem um die Verlängerung des Mandats der Minurso gehen, was zum 31.10. ausläuft. Die zwei Hauptaufgaben der Mission sind seit 1991: Überwachung des Waffenstillstands und Durchführung eines Referendums: der Waffenstillstand wurde letzten November von Marokko gebrochen (seitdem ist die Westsahara ein Kriegsgebiet), das Referendum wurde auch nach über 30 Jahren noch nicht durchgeführt….
Ohne internationalen Druck wird sich da nichts ändern. Der Sicherheitsrat wird von „Freunden“ des marokkanischen Königreiches, allen voran Frankreich, blockiert. Auch hier wäre eine konsequente Haltung der BRD sehr wichtig (Stichwort: Selbstbestimmungsrecht!).

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Ich finde es erstaunlich, dass ich von diesem Konflikt noch nie wirklich etwas mitbekommen habe. Es wäre schön, wenn man dazu mal etwas bringen könnte insbesondere auch welche Rolle Deutschland bei diesem Konflikt spielt.

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Ja, ich denke einer der vielen schockierenden Aspekte rund um den Konflikt ist, dass kaum jemand darüber weiß und Marokko es immer wieder schafft, die Diskurse auf internationaler Ebene in seinem Interesse mitzugestalten und Tatsachen zu verdrehen. Das neueste Gerichtsurteil hat aber mal wieder klargestellt, dass Marokko auf dem Territorium der Sahrauis nichts zu suchen hat und die Polisario die rechtmäßige Stellvertreterin des sahrauischen Volkes ist. Nun ist die BRD umso mehr gefragt, konsequent Haltung zu beziehen und sich für internationales Recht und Menschenrechte einzusetzen. Dass das Thema kaum Beachtung findet ist nochmal ein Grund, der dafür spricht, dass es hier aufgenommen wird.