Transparenzhinweis: Der Autor dieses Textes ist 29-jähriger Landwirt, angehender Hoferbe und beruflich im elterlichen Ackerbaubetrieb in der Region Hannover tätig
In der letzten Lage wurde ja nur kurz auf die Küzungen für den Haushalt 2024 eingegangen, was vermutlich daran liegt, dass sie erst kurz vor der Aufnahme bekannt wurden. Ich gehe mal stark davon aus, dass der Haushalt 2024 in der nächsten Lage erneut thematisiert wird und würde mich freuen, wenn diesmal auch die Belange von uns Landwirten dabei Erwähnung finden. Nach vergangenem Montag dürfte das Thema ja auch in der Hauptstadtpolitik präsent sein.
Von mir ein paar Gedanken dazu:
Beabsichtigt ist nach aktuellem Stand die vollständige und ersatzlose Streichung der Agrardieselvergütung und der KfZ Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ab 2024. Beide Positionen zusammen belasten den Hasuhalt bisher mit ca. 900 Mio €.
Zunächst mal etwas zur historischen Entstehung
Beide Steuern wurden unrsprünglich zweckgebunden eingeführt um den Ausbau bzw. die Instandhaltung des öffentlichen Straßennetzes zu finanzieren. Landwirtschaftliche Maschinen wurden in beiden Fällen befreit/geringer belastet da sie den größten Teil der Nutzung nicht auf den öffentlichen Straßen verbringen.
Beim Agrardiesel beträgt die Entlastung 21,48 €/100 l auf den Steuersatz von 47,04 €/100 l was ca. 46 % entspricht. Für unseren Betrieb schätze ich den Dieselverbrauch im Straßenverkehr auf ca. 20 % des Gesamtverbrauchs, hauptsächlich für Transportfahrten von Zuckerrüben und Getreide zum Verarbeiter. Heutzutage sind beide Steuern nicht mehr zweckgebunden, aber aufgrund der historischen Entstehung sind die Entlastungen für die Landwirte durchaus noch zu rechtfertigen.