Strafbarkeit von Politiker*innen "Fehlverhalten"

Ich stelle mir, als In Bayern geborener, sehr häufig die Frage: Warum ist das ‚Fehlverhalten‘ einiger Politiker*innen nicht viel häufiger mit strafrechtlichen Konsequenzen behaftet?

Einige Beispiele:

  • Andreas Scheuer kostet uns einige Hundert Millionen weil er mit Anlauf und Vorwarnung die Mautgeschichte ‚in den Sand setzt‘ (ich persönlich gehe von einer strafbewehrten Handlung hier aus). Würde ich das in einem anderen Job machen, dann müsste ich so viele Regeln brechen, dass ich sicherlich nach meiner Kündigung mit dem Staatsanwalt zu tun hätte
  • Von der Leyen Berateraffäre - Leyen behindert die Strafverfolgung in dem sie Handydaten löscht?
  • Die ganze Warburg Bank Scholz Nummer …

Warum fällt es der Staatsanwaltschaft in Deutschland so schwer, gegen Politiker*innen die sich sehr offensichtlich abseits der Legalität bewegen, effektiv und erfolgreich zu ermitteln und dann auch noch vor einem Gericht die Verurteilung zu erwirken? Ist die Gewaltenteilung in Deutschland vielleicht doch nicht so klar wie das suggeriert wird?

Zu dem Thema hätte ich gerne, beim nächsten Anlass, mal einen Experten/Expertin bei euch zum Interview oder auch so gerne mal ein paar Ideen. Ich denke, ich stehe mit dieser Ratlosigkeit zu dem Thema nicht alleine da.

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S. Auch

Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden, in letzter Konsequenz also den Weisungen ihres jeweiligen Innenministeriums verpflichtet, Gewaltenteilung gibt es in dem Bereich bei uns gar nicht.

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Der Tenor hier geht um ‚Fehler und Verantwortung‘. Mir geht es um Strafbare Handlungen: Betrug, Bestechlichkeit, Arglistige Täuschung und organisiertes Verbrechen. Ich finde grade die in vielen Medien wiedergegebene Haltung, dass diese Politiker alle ‚nicht fähig‘ sind sehr schädlich. Hunderte Millionen gehen nicht einfach so flöten. Und auch die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht. Das immer wieder insinuiert wird, die müsse immer auch im Diskurs gelten halte ich nicht immer für hilfreich.

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Wenn es wirklich „offensichtlich“ ist, kommt es in der Regel auch zu Ermittlungen.

Voraussetzung für Ermittlungen der Staatsanwaltschaften ist halt immer, dass vorher die Immunität aufgehoben wird. Das ist aber in der Regel kein Problem, weil im Bundestag gilt, dass die Immunität generell aufgehoben wird, wenn der Immunitätsausschuss, der die Sache prüft, nicht feststellt, dass hier eine politische Verfolgung vorliegt.

Dennoch sind Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete halt immer besonders „delikat“, weil sie in jedem Fall eine Beeinflussung der Politik darstellen. Desto näher wir dabei an Wahlen sind (und die nächste Landtagswahl ist selten mehr als ein paar Monate entfernt!), desto kritischer sind strafrechtliche Ermittlungen. Strafrechtliche Ermittlungen im Rahmen des CDU-Maskenskandals z.B. haben sicherlich ihren Einfluss auf das Abschneiden der CDU bei der Bundestagswahl gehabt.

Das macht schon deutlich, warum die Staatsanwaltschaften hier noch ein wenig mehr als sonst „im Zweifel für den Angeklagten“ vorgehen und vor allem auch versuchen, etwaige Ermittlungsverfahren „still“ zu betreiben. Und ja, das kann natürlich auch ein Stück weit zu „Beißhemmungen“ bei der Staatsanwaltschaft führen.

Zu deinen Beispielen:

Scheuer ist hier das wichtigste Beispiel, weil hier die Abgrenzung zwischen dem eindeutig erlaubten „bewussten Eingehen von Risiken“ und einem strafbewährten Verhalten schön zu verdeutlichen ist.

Ja, es gab zahlreiche Warnungen und juristische Experten, die ihm von dem konkreten Vorgehen bei der Maut-Einführung abgeraten haben. Aber es gab sicherlich auch einige Experten, die das unproblematisch fanden - zumindest auch in der CDU/CSU-Fraktion. Scheuer hat hier ja auch nicht alleine gegen seine Partei entschieden, sondern mit Rückendeckung durch diese - und da sind schon einige Juristen involviert.

Angenommen, wir haben nun eine Situation, in der 90% aller Experten (Juristen, Ökonomen) davon ausgehen, dass eine politische Handlung aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zu hohen Schadenersatzansprüchen führen könnten und 10% aller Experten diese Meinung nicht teilen: Darf man daraus schlussfolgern, dass der Politiker nur den 90% folgen darf? Darf man ihn strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, nur, weil er sich einer Mindermeinung anschließt?

Nach dieser Logik müsste man auch die für den Berliner Mietendeckel zuständigen Politiker haftbar machen. Und viele andere auch. Wir leben halt nicht in einer Technokratie, also der Herrschaft der Experten, sondern einer Demokratie. Und das bedeutet im Zweifel auch, dass eine z.B. linke Partei linke Wirtschaftspolitik machen darf, auch wenn ein Großteil der BWLer und Juristen anderer Meinung ist und die Maßnahme später gerichtlich verworfen wird und dadurch hohe Schäden entstehen. Oder eine konservative Partei eine konservative Einwanderungspolitik machen darf, auch wenn diese später von den Gerichten verworfen wird und es in Folge dessen zu hohe Schäden kommt.

Fordern wir hier eine Strafbarkeit, hat dies ein ganz, ganz großes Problem, welches wir bei Unternehmen teilweise schon beobachten können: Overcompliance.

Daher: Es droht die Gefahr, dass Politiker aus (meist unbegründeter) Angst vor potentieller Strafverfolgung ihre Entscheidungen eher daran ausrichten, wie sie am effektivsten eine Bestrafung verhindern können, statt ihre Entscheidung vom Willen der Wähler tragen zu lassen. Wenn dann z.B. wie in Berlin das Bürgerbegehren für die Vergesellschaftung von Immobilien auf dem Tisch liegt, würde bei drohender Strafbarkeit kein Politiker dieses heiße Eisen auch nur mit einer Kneifzangen anpacken, sondern sich hinter der potentiellen Strafbarkeit verstecken („Wir würden ja gerne vergesellschaften, aber wir gehen doch selbstverständlich nicht das Risiko ein, dadurch strafbar zu werden!“). Das ist nur ein Beispiel, wo eine zu niedrige Hürde für die Strafbarkeit schlicht dazu führen würde, dass die politischen Verantwortlichen sich „hinter dem Gesetz verstecken“ würden.

Rechtliche Unsicherheiten führen generell eher zum Nicht-Handeln und - wenn Nicht-Handeln keine Option ist - dazu, dass die rechtlich am wenigsten riskante Handlung vollzogen wird, statt der Handlung, die am ehesten dem Willen der Wähler oder der politischen Zielrichtung der eigenen politischen Anschauung entspricht - und das ist ganz gefährlich.

So sehr ich Scheuers Handlungen daher für inkompetent und falsch halte, ich würde nicht so weit gehen, ein Strafverfahren zu fordern. Seine etwaige Falschaussage im Untersuchungsausschuss hingegen ist durchaus ermittlungswürdig, weil dies keine politische Handlung war.

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Tankrabatt auch so ne Geschichte aus dem Buch ‚Konnte ja keiner ahnen‘ ™ und ‚Leider inkompetent‘?

Ich tu mich weiterhin mit diesem Argument sehr sehr schwer.

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Natürlich tun wir uns mit dieser Situation alle schwer - es ist halt ein typisches Dilemma, für das es keine ideale Lösung gibt.

Das schlimmste, was man jedoch in solchen Dilemmata tun kann, ist, in blinden Aktionismus zu verfallen. Daher zu sagen: „Ich bin mit dem Status Quo so unzufrieden, dass sich jetzt irgendwas ändern muss!“ - und man dabei dann übersieht, dass die Nachteile dieser Änderung die Vorteile bei weitem überwiegen.

So lange wichtige politische Entscheidungen von Menschen getroffen werden, die eine politische Agenda verfolgen, wird es zu sehr fragwürdigen Entscheidungen kommen. So lange aber hier keine Selbstbereicherung der Entscheidungsträger im Raum steht (also irgendeine Form von direkter oder indirekter Korruption), sondern der Vorwurf lediglich das Verfolgen eines - uns möglicherweise sehr unliebsamen - politischen Ideologie, ist das Strafrecht nicht das richtige Mittel.

Politiker müssen sich für ihre politischen Entscheidungen eben nicht vor Gericht verantworten, sondern vor den Wähler - in Wahlen. Und der Tankrabatt ist sicherlich einer der Gründe, dass die FDP gerade bei Umfragen wieder steil auf die 5%-Grenze zusteuert. Dass diese demokratische Kontrolle der politischen Entscheidungsträger aber natürlich alles andere als perfekt ist, ist offensichtlich. Und da sind wir wieder bei einem weiteren Dilemma: Demokratie funktioniert halt nicht perfekt, aber sie ist das beste System, welches wir bisher erfolgreich erprobt haben.

Daher:
Ja, ich halte den Tankrabatt für eine absolute Schnapsidee - wie fast alle ökologisch orientierten, sozial-liberal linken Menschen. Aber ich muss akzeptieren, dass der typische FDPler weiterhin den Tankrabatt verteidigt und für eine tolle Idee hält. Und dieser Umstand kann und darf in einer Demokratie nicht mit dem Strafrecht beseitigt werden, weil gerade diese Zulässigkeit unterschiedlicher Ansichten - und seien sie aus der Gegenansicht noch so bescheuert - den Kern der Demokratie ausmacht.

Schwer zu ertragen - ja. Aber notwendig.

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Das halte ich so für nicht korrekt. Politiker haben sich vor beidem zu verantworten: Gesetz und Wählerwillen. Nur die Möglichkeit der Staatsanwltschaft zur Ermittlung ist erst mal eingeschränkt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Das finde ich eigentlich, ist das größte Problem.
Ich finde die Staatsanwaltschaft sollte grundsätzlich und immer auch gegen Politiker ermitteln können, sobald sie einen Anfangsverdacht haben.

Wegen mir gerne auch verdeckt.

Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten, kann man immernoch das jetzige System der Immunität anwenden.

Aber strafrechtliche Ermittlungen von vornherein aufgrund dieser Immunität zu blockieren finde ich falsch.

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Das sehe ich auch so, vor allem werden so Politiker frühzeitiger gewarnt, dass sie Bestandteil von Ermittlungen sind. So kann es schnell zur Vernichtung von Beweisen kommen wie bei von der Leyen.

Dem stimme ich zu, aber da sind wir halt bei einem anderen Thema: Korruption.

Wenn es um die Strafbarkeit von Politikern für Korruption geht (nicht für „politisches Fehlverhalten“ im Sinne „dummer politischer Entscheidungen“) haben wir aber leider ähnliche Dilemmata.

Ein Blick nach Russland, Belarus, China und viele andere Problemstaaten zeigt, dass der Vorwurf der Korruption von Autokraten ständig genutzt wird, um missliebige, einflussreiche Personen zu zerstören.

Das Problem ist halt, dass „Korruptionsermittlungen“ schon im Wahlkampf einen maßgeblichen Einfluss auf den Wahlausgang entfalten. Und auch dazu genutzt werden, Oppositionskandidaten wie in Belarus einfach aus dem Rennen zu nehmen.

Das ist letztlich genau der Grund für die Immunität von Abgeordneten - sie sollen keine Angst haben, dass die aktuelle politische Führung die ihnen unterstehenden und daher weisungsgebundenen Strafverfolgungsinstitutionen nutzt, um die Abgeordneten einzuschüchtern, auf Linie zu bringen und im schlimmsten Fall auszusortieren.

Dieser Zweck mag einem jetzt in Deutschland nicht zwingend nötig erscheinen, weil unsere Institutionen (vor allem die freie Presse und Zivilgesellschaft) hinreichend gefestigt sind, um dagegen vorzugehen, aber sowas kann sich halt schnell ändern, gerade in Krisenzeiten. Der Ukraine-Krieg hat zuletzt erst wieder gezeigt, wie schnell eine Krise dazu führen kann, dass der politische Wertekompass der Bevölkerung sich schlagartig ändert (was die Zustimmung zu Militär und Wehrausgaben angeht), Fukushima war ein ähnliches Ereignis im Hinblick auf den Atomausstieg. 9/11 und die Reihe von schweren Terroranschlägen in Frankreich haben in den jeweiligen Ländern auch einen maßgeblichen Shift erzeugt. Ein solches Ereignis, welches dazu führt, dass der Bürger wieder einen „starken Anführer“ will, kann auch in Deutschland passieren, gerade im Hinblick auf Krieg und Terrorismus. Und dann setzt ganz schnell eine downward spiral ein, wie wir sie zuletzt in den frühen 1930er-Jahren hatten.

Kurzum: Jetzt die Regeln der Immunität abzubauen, weil die Zeiten gerade gut sind, könnten wir bei der nächsten Großkrise bedauern.

Das aktuelle System im Bundestag ist da schon der beste Kompromiss. Die Staatsanwaltschaft muss den Bundestagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten informieren und darf nach 48 Stunden mit den Ermittlungen generell beginnen, es sei denn, der Immunitätsausschuss verbietet dies explizit, was in aller Regel nicht vorkommt, weil das ein Vorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft wäre, dass die Ermittlungen politisch motiviert seien.

Das von dir aufgeworfene Problem bleibt dabei natürlich bestehen: 48 Stunden sind eine lange Zeit, um Beweismittel zu vernichten. Und so kommt es auch hier wieder zu einer Abwägungsfrage:

Ist uns die effektivere Strafverfolgung von Abgeordneten wichtiger als im Zweifel der Schutz der Demokratie vor Aushöhlung von Innen? Wie gesagt, aktuell brauchen wir keine solche Aushöhlung zu befürchten, aber bei der Frage geht es halt um langfristige Erwägungen. Die Abgeordnetenimmunität ist ohne jeden Zweifel einer der vielen Schutzfaktoren der Demokratie und um diesen Schutzfaktor abzubauen, bedarf es schon guter Gründe. Reicht die bessere Strafverfolgung von Abgeordneten dafür aus? Ich muss offen sagen, dass ich da völlig unentschieden bin und beide Seiten der Argumentation für vertretbar halte.

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Deine Argumentationsweise hat natürlich auch seine Berechtigung.

Als Kompromiss könnte man ja den Punkt den ich zitiert habe dahingehend ändern, dass nur der Bundestagspräsident und der Immunitätsausschuss vorab informiert werden müssen.

Denn soweit ich weiß müssen Normalsterbliche Verdächtige ja auch nicht vorab informiert werden, dass sie in Verdacht geraten sind.

Und das wenn von diesen etwas nach außen dringt sie sich schwer strafbar machen und mehr als ein Finger klopfen kriegen.

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Jup, damit könnten vermutlich alle Beteiligten leben.
Problem ist vermutlich nur, dafür Mehrheiten zu finden. Hier haben wir halt das typische Problem, dass diejenigen, die etwas an der Situation ändern könnten, sich damit selbst einen „Vorteil“ entziehen würden. Solche Änderungen sind leider oft nur schwer zu realisieren. Zwar wird kein Politiker zugeben, gegen eine Änderung zu sein, um damit weiterhin den Vorteil der Vorwarnung zu haben - aber es werden sich natürlich immer Vorwände finden, warum der eine oder andere dann doch gegen eine Änderung ist. Realpolitik ist manchmal echt frustrierend.

Das in jedem Fall, da sollten Politiker im Rahmen ihrer Amtspflichten nicht anders behandelt werden als Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Amtspflichten. Daher: Es darf selbstverständlich nichts nach Außen dringen, vor allem nicht an den Beschuldigten. Aber dafür haben wir eigentlich schon die passenden Gesetze, z.B. § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht). Man muss es halt nur anwenden wollen (und in der Rechtsprechung klar machen, dass Ermittlungen gegen Abgeordnete natürlich einer Geheimhaltungspflicht unterliegen).

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Kurze Nachfrage für mein Verständnis @sebs303:
Du willst, dass aufgrund der Einführung des Tankrabatts strafrechtlich ermittelt wird? :thinking:

Edit: Rechtschreibung will gelernt sein…

Ich finde einfach die Erklärung ’ Es bedient sich hier eine Gruppe Menschen organisiert am Steuersäckel und es heisst nur Lobbyismus, weil Korruption in Deutschland nicht strafbar genug ist’ für viel stichhaltiger als: Lindner, Wissing und Co sind einfach unfähig.

Cum Ex war auch lang legal und es musste erst ein Buch erscheinen.

ADHS und Asperger, da hilft bei mir manchmal nicht mal mehr die Rechtschreibhilfe.

Das würde aber vor keinem Strafgericht dieser Welt Bestand haben.

Es ist eine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, dass wir nicht auf Grund von subjektiven Eindrücken verurteilen, sondern auf der Basis von Beweisen oder zumindest stichhaltigen Indizien. Ein „Ich halte es für wahrscheinlicher“ reicht vor dem Hintergrund des rechtstaatlich wichtigsten Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ eben nicht aus, weil die Option, dass es keine Korruption (sondern nur ideologischer Dummfug) war, nicht ausgeräumt werden kann.

Das Problem bei solchen Korruptionsvorwürfen gegenüber Politikern ist, dass durch die Parteispenden Tür- und Tor für ein verdecktes „quid pro quo“ geöffnet werden. Also natürlich kann es sein, dass die FDP sich auch wegen den Parteispenden dafür entscheidet, eine so extrem „wirtschaftsfreundliche“ Politik zu betreiben. Aber für eine Strafbarkeit müsste halt ein Zusammenhang zwischen Zahlungen an die Partei oder deren Funktionäre (auch verdeckte Zahlungen wie das Lobbyisten-Dinner im 5-Sterne-Restaurant) und der - ohnehin verbotenen - Gewährung von Vorteilen (z.B. in Form von bestimmten Gesetzesinitiativen wie der Spritpreisbremse) geben. Und dieser Zusammenhang ist halt nicht gegeben, so lange die Lobbyisten nur „in der Hoffnung, dass die Partei in ihrem Sinne handelt“ auf legalem Weg (daher: Parteispenden, legaler Lobbyismus) Geld auf die Partei wirft.

Das Problem ist hier nicht, dass wir eine einfachere Strafbarkeit bräuchten, sondern schlicht, dass das System der Spendenfinanzierung sowie des Lobbyismus klarer und transparenter geregelt werden. Das ist es letztlich auch, was Organisationen wie Transparency International seit langem von Deutschland und anderen Ländern in vergleichbaren Positionen fordert. (u.a. ein verpflichtendes Lobbyregister).

Egal, wie scharf ein Strafgesetz ausgestaltet wird, wenn am Ende die Tat nicht beweisbar ist, weil es legal ist, Parteien über Spenden zu beeinflussen und kein direkter Zusammenhang zwischen Spende und Vorteilsgewährung bewiesen werden kann, wird sich nichts ändern.

Befürworter des aktuellen Systems werden jetzt aber wieder sagen: „Aber Parteispenden machen nur so einen kleinen Teil der Parteienfinanzierung aus, das wird doch keine Partei ernsthaft beeinflussen“. Dem halte ich entgegen: Wenn dem wirklich so wäre, könnte man auf diese Parteispenden auch schlicht verzichten, da sie ja offensichtlich ohnehin nicht so bedeutend sind - jedenfalls nicht bedeutend genug, um den Schaden am Ansehen der Parteien durch Korruptionsvorwürfe auszugleichen. Warum beharren also die Parteien auf der Legalität von Parteispenden? Eben, weil sie doch nicht so unwichtig sind. Ein paar Millionen zusätzliches Budget können im Zweifel eine knappe Wahl ohne weiteres entscheiden.

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Darum natürlich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dazu ist sie ja da.

Ja, der Europarat fordert da schon Jahre, wenn nicht Jahrzehnte klarere Regeln in Deutschland.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sagte, der Bundestag befasse sich mit den GRECO-Empfehlungen nach der Sommerpause. "Ich bin sicher, dass die Fraktionen die Empfehlungen des Berichts in der Rechtsstellungskommission genau prüfen werden, um die deutsche Rechtslage und die Empfehlungen aus Straßburg in Einklang zu bringen.

Passiert ist nichts.

Du kannst schon mit dem Rechtsstaat argumentieren, aber der ist in Deutschland Korruptionsoffen.

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