Steuerbelastung

@Margarete - wenn wir jetzt die Diskussion um die Erbschaftssteuer / Vermögenssteuer mit der Diskussion um das Bürgergeld verknüpfen bleiben wir auf der oberflächlichen Ebene.
Ich habe das Thema hier so verstanden, dass wir über eine Ausgestaltung sprechen und vor allem über mögliche Fallstricke.
Eine schlecht gemachte Vermögenssteuer kann aus meiner Sicht mehr Schaden anrichten als sie nutzt.

Einverstanden.
Man kann sie sicher gut machen :wink:

1 „Gefällt mir“

Im Zweifel kann die Behörde erstmal einen Schätzwert einziehen und später zu viel gezahltes zurückzahlen. Wird gerne auch bei anderen Dingen so gehandhabt, wenn die Behörde zu langsam arbeitet. Uns wurden auch 1000,-€ Kitagebühren eingezogen, also Höchstsatz, weil die Behörde nicht die Anträge geschafft hat. Wieso sollte das da nicht gehen?

Schadensersatz leisten?
Schenkungs-/Erbschaftsteuer wird außerdem aus dem zu versteuernden Vermögen bestritten. Gerade bei Unternehmen bietet sich das an, da das das in Zukunft zu versteuernde Vermögen senkt. Je nach Ausgestaltung des Gesetzes könnte es sogar dazu führen, dass es bei der aktuellen Steuer mindernd berücksichtigt werden könnte.

1 „Gefällt mir“

Das müsste man erstmal nachweisen, dass es in der Regel an eine größere Firma geht. Wer übernimmt denn so ein inhabergeführtes Unternehmen wie das, in dem du arbeitest?

Aber wenn dir die Verkaufsoption nicht gefällt, können wir das auch gern so regeln, dass der Betrieb vergesellschaftet wird oder in eine Genossenschaft umgewandelt.

Wenn es deren Leben verbessern würde, dann könnten sie es ja auch genauso mit 0% Erbschaftssteuer so handhaben. Die Situation ändert sich da überhaupt nicht, außer dass sie ohne Erbschaftssteuer doppelt so viel materielle Verbesserung erfahren.

1 „Gefällt mir“

Das wäre in meinen Augen dann schon wieder ein immenser Aufwand. Wir reden ja vielerorts von sehr speziellen Maschinen bei denen der Marktwert oft eher theoretischer Natur ist, weil es einfach keinen Markt dafür gibt. Ob man einen Käufer für eine Maschine die einst 100.000 € gekostet hat findet oder nicht ist selbst bei einem angesetzten Wert von nur 5.000 bis 10.000 € oft eher eine Frage von Glück. Es gibt sicherlich Maschinen wie Drehbänke oder Spritzgussmaschinen wo das anders ist, aber für alles was auch nur etwas spezialisiert ist wäre die Bewertung ein enorm schwieriger Punkt.

Und da diese Maschinen in die sonstigen Bilanzen in der Regel nicht enthalten sind würde man so auch noch eine weitere Buchführung schaffen. Ich bezweifle, dass das zielführend für eine einfach umnsetzbare Steuer wäre.
Da ist eine Bewertung anhand der Bilanzen, Gewinne, Branchenkennzahlen, etc. dann wohl doch deutlich einfacher und transparenter in der Bewertung.

1 „Gefällt mir“

Das wird bei diesen Beträgen keine Behörde machen.
Die müssen nämlich Zinsen und wahrscheinlich auch andere Strafen zahlen. Dazu kommen dann die Gerichtskosten.
Bei den Millionenbeträgen wird das kein Beamter machen.

Kitagebühren liegen nicht beim Finanzamt und sind daher anders zu behandeln.

Der Staat muss erstmal diese Ressourcen aufbauen. Wir haben heute schon einen großen Fachkräftemangel und die hoch qualifizierten Leute, gehen zu den Anwaltskanzleien und nicht zu den Behörden. Darum würde ich mir zwar wünschen, dass mehr aufgerüstet wird, sehe es aber realistisch nicht.

1 „Gefällt mir“

Es ist dasselbe Prinzip. Also für mich ist diese Privilegierung hoher Vermögen nicht schlüssig.

Ja, das stimmt.
Und möglicherweise kann man das auch anders handhaben.
Wenn man davon ausgeht, dass die gerade erworbene Maschine ja ansonsten steuerpflichtigem Bargeld entspricht, das das Unternehmen gerade verlassen hat, könnte man sie mit diesem Argument auch voll versteuern.

Das war aber nicht dein Argument. Man könnte zum Beispiel Ressourcen umschichten, die momentan Bürgergeldempfänger kontrollieren.

1 „Gefällt mir“

Ich habe hier mal ein Beispiel von ChatGBT erstellen lassen, das zeigt wie sich beispielsweise eine Vermögenssteuer von 2% auf eine mittelständische Schreinerei auswirkt.

Promt: Zeige mir ein Beispiel wie sich eine Vermögenssteuer von Jährlich 2% für eine mittelständische Schreinerei mit 5 Mitarbeitern und eigenem Firmengebäude für den Eigentümer verhalten würde.

  1. Gesamtvermögen der Schreinerei:

    • Firmengebäude: 900.000 Euro
    • Maschinen und Ausrüstung: 450.000 Euro
    • Vorräte und Materialien: 50.000 Euro
    • Bankguthaben: 100.000 Euro
    • Gesamtes Vermögen: 1.500.000 Euro
  2. Jährlicher Gewinn:

    • Angenommen, die Schreinerei macht einen jährlichen Gewinn von 100.000 Euro.
  3. Steuern:

    • Gewerbesteuer: Durchschnittlich 14% vom Gewinn
    • Körperschaftssteuer: 15% vom Gewinn
    • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Körperschaftssteuer

Berechnung der Vermögenssteuer

  1. Vermögenssteuer = 2% des gesamten Vermögens
    0,02 x 1.500.000 = 30.000

Berechnung der Gewerbesteuer

  1. Gewerbesteuer = 14% des Gewinns
    0,14 x 100.000 = 14.000

Berechnung der Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag

  1. Körperschaftssteuer = 15% des Gewinns
    0,15 x 100.000 = 15.000

  2. Solidaritätszuschlag = 5,5% der Körperschaftssteuer

    0,055 x 15.000 = 825

Berechnung des Netto-Gewinns nach Steuern

14.000 + 15.000 + 825 + 30.000 = 59.825

100.000 - 59.825 = 40.175

Zusammenfassung

  • Gesamtvermögen: 1.500.000 Euro
  • Jährlicher Gewinn vor Steuern: 100.000 Euro
  • Gewerbesteuer: 14.000 Euro
  • Körperschaftssteuer: 15.000 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 825 Euro
  • Jährliche Vermögenssteuer: 30.000 Euro
  • Gesamte Steuern: 59.825 Euro
  • Netto-Gewinn nach Steuern: 40.175 Euro

Die Vermögenssteuer zusammen mit den anderen Steuern würde den jährlichen Gewinn der Schreinerei um 59.825 Euro reduzieren, was etwa 59,83% des ursprünglichen Gewinns entspricht. Dies zeigt, dass die Vermögenssteuer in Kombination mit den anderen Steuern eine erhebliche finanzielle Belastung für den Eigentümer der Schreinerei darstellt.

1 „Gefällt mir“

Höherer Freibeträge, z.B. 10.000.000. Problem gelöst.

1 „Gefällt mir“

Wie soll man denn einen Angestellten oder Beamten von der Agentur für Arbeit zu einem hochqualifizierten Finanzbeamten machen? Wir reden hier nicht von Aktenverwaltung, sondern von Detaillierten Kenntnissen einer hoch komplexen Materie.

Dieses Argument hatte ich letztens schon einmal im Bezug auf Baubehörden gehört. Man kann aber keinen Verwaltungsfachangestellten zu einem Bau- Ing. oder Statiker machen.

1 „Gefällt mir“

Nein, das Thema „zu niedrig“ ließe sich durch eine Anhebung der Steuersätze ohne jeglichen Arbeitsaufwand lösen, die Schlupflöcher sind praktisch immer explizite Ausnahmen im Gesetz. Nur ein Beispiel:

Ich hatte privat mit einem Erbfall zu tun (bei dem ich selber leider nicht Begünstigter war), bei dem landwirtschaftliche Nutzflächen im Wert von mehreren Millionen Euro außerhalb der direkten Erbfolge (also ohne nennenswerte Freibeträge) vererbt wurden. Diese Flächen wurden alle ordnungsgemäß erfasst und bewertet und in der Erbschaftssteuererklärung angegeben. Die effektive Erbschaftssteuer war aber nahe 0%, weil „land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen“ grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit ist – obwohl der Erbe in diesem Fall die Flächen gar nicht selbst bewirtschaftet, sondern sie an Landwirte verpachtet.

Welchen Sinn macht das? Die Pachtpreise sinken dadurch nicht, eher im Gegenteil, denn diese Rechtslage macht landwirtschaftliche Flächen als Vermögensanlage interessant (die Pachterträge selbst liegen deutlich unterhalb der Erträge anderer Anlageformen). Tatsächlich ist es einfach nur eine finanzpolitische Privilegierung ohnehin schon reicher Menschen.

Es gibt diverse Möglichkeiten Firmen sehr einfach zu bewerten. Entweder sie werden sowieso frei an Kapitalmärkten gehandelt (AGs) und es gibt einen aktuellen Marktwert (man kann ja auch den Durchschnittswert der letzten 5 Jahre nehmen) oder man nimmt das x-fache des durchschnittlichen Jahresgewinns, oder man nimmt das bilanzielle Anlagevermögen, oder oder oder.

Meinetwegen gibt man den Erben drei unterschiedliche Berechnungsverfahren zur freien Auswahl. Das wird zum Beispiel bei Immobilien bei der Erbschaftssteuer schon heute gemacht.

Die Bewertung von Vermögen als Gegenargument für Erbschafts- und Vermögenssteuern ist ein roter Hering, denn das ist ein in der Praxis überschaubares Problem für das es technische Lösungen gibt, die anderswo im Steuerrecht schon heute praktiziert werden. Die Einnahmen des Staats aus einer Erbschafts- und Vermögenssteuer würden die Kosten der Bewertung auch immer um ein vielfaches übersteigen. Und bei richtig bemessenen Freibeträgen würden damit auch nur wirklich finanzstarke Menschen zu tun haben, die für solche Sachen ohnehin schon jede Menge Steuerberater beschäftigen.

Hatten wir alles schon, da kann man Lösungen über stille Anteile oder Stundungsregeln finden. Außerdem hat hier niemand 50% Erbschaftssteuer, sondern höchsten 50% Grenzsteuersatz auf sehr hohe Erbschaften gefordert. Der effektive Steuersatz würde also immer erheblich niedriger liegen.

Und wird dort durch die Vermögenssteuer besteuert ;-). Die wenigsten Unternehmer sind unternehmerisch aktiv, weil es „bequem“ ist. Da geht es um Selbstverwirklichung, Geltungswillen, Freude an Innovation, Pflichtgefühl, Tradition, was auch immer … und natürlich Gewinnabsicht. All das wäre weiterhin gewährleistet, auch wenn man im Erbfall ein paar Prozent des Unternehmenswerts an die Gesellschaft abtreten muss.

Auch solche Probleme gibt es heute schon an anderer Stelle, so ist das eben in einer komplexen Volkswirtschaft. Im Bekanntenkreis hatte ich mal einen Fall, da hat jemand nachträglich ein Erbe zugesprochen bekommen, was vorher jemand anderem fälschlicherweise zugeteilt wurde. Da gibt es jetzt eben einen Gerichtsstreit um die in der Zwischenzeit erwirtschafteten Erträge. Sowas ist ärgerlich, kommt aber vor und es gibt Lösungen.

2 „Gefällt mir“

Tatsächlich bilden wir gerade Maurer innerhalb von 18 Monaten zu Steuerfachangestellten aus. Wenn man will - und die Leute wollen - kann man da viel machen.

Er hat keinen einzigen Euro Freibetrag einberechnet.

1 „Gefällt mir“

Richtig, diese Leute haben die Steuerberater. Die Finanzbehörden haben die Leute nicht.

Diese Bewertungen sind komplex. Dazu benötigt man Fachpersonal in den Finanzbehörden.

Das stimme ich zu. Nur muss hierzu, neben einer Gesetzesänderung auch jemand kontrollieren kommen.
Siehe Ressourcen Problem

Wenn die Steuerberater es richtig machen, dann ist es doch okay. Ich weiß nicht, warum man kritisiere sollte, dass jemand nur die Steuern zahlt, dieber zahlen muss.

Wenn du damit unterstellst, dass Steuern hinterzogen werden: alles eine Frage der Ausgestaltung. Mach die Verjährungsfrist lang genug und die Strafe hoch genug, dann lohnt sich der Betrug auch bei zu wenig Kontrolleuren nicht.

Aber überhaupt passt deine Kritik nicht, zumindest nicht auf eine Ausweitung/konsequente Erbschaftssteuer. Denn die Unternehmen und Besitztümer werden ja bereits erfolgreich bewertet.

Die Logik, es könnte sein, dass Menschen statt X% Steuer nur X-Y% Steuer zahlen, deswegen sollten wir weiterhin lieber bei 0% bleiben passt wunderbar hierzu:

4 „Gefällt mir“

Die besonders kapitalistische Schweiz hat sogar eine Vermögensteuer.

Wenn das in Deutschland nicht ginge, aber in der Schweiz schon, hätte Deutschland ein echtes Problem.

Auch eine vernünftige Erbschaftsteuer ist machbar. Andere Länder machen’s vor.

Leistungsloses Einkommen wie Erbschaften und Schenkungen ordentlich zu besteuern ist auch gleichzeitig ein ur-meritokratisches/-kapitalistisches Prinzip.

So argumentiert etwa Warren Buffett. Leistung soll sich lohnen, nicht Abstammung.

Steuern auf Eigentum wie bspw. Betriebsvermögen sind ganz einfach. Hohe Freibeträge, vorübergehende finanzielle Beteiligung des Staates, bis die Steuern abbezahlt sind, eine angemessene Stundungsfrist von einigen Jahren.

Bei früherem Verkauf wird die Rest- oder Gesamtsumme aus dem Erlös beglichen.

Problem gelöst.

2 „Gefällt mir“

Siehe Cum Ex Skandal…

Insoweit wird dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht bezüglich der Bestimmung des Verkehrswertes eingeräumt. Über § 109 BewG besteht dieses Wahlrecht auch für Personenunternehmen.

In der Praxis gibt es – zur Ermittlung des Verkehrswertes – verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Welche im konkreten Fall gewählt wird, hängt vor allem von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, von der Unternehmensgröße und dem Bewertungsanlass (z. B. Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Ein- und Austritte von Gesellschaftern, Erbfälle und Schenkungen sowie Umwandlungsfälle). Erbschaftssteuer und Bewertungsmethoden | IHK München

Hier kommt dann der kreative Steuerberater ins Spiel. Das ist alles legal und darum geht es hier. Die Steuerbelastung auf Erbschaften kann sehr klein gerechnet werden und damit entgehen dem Staat Steuern in sehr hohen Summen.
Mein Argument ist, dass die Finanzbehörden personell nicht dafür aufgestellt sind, die Kreativität der Steuerkanzleien zu stoppen.

Es geht auch nicht um perfekt sein, sondern rein um die Gleichheit der Waffen.

1 „Gefällt mir“

Wer ist wir? Die Finanzbehörden? Und wie viele Maurer?