Steuerbelastung

Das Thema war aber über den Vorschlag einer stillen Teilhaberschaft ohne Stimmrecht schon abgeräumt. Es geht eben nicht darum die Besitzverhältnisse zu ändern sondern die Eigentumsverhältnisse. Und zu wieviel % wem die Maschinen und Dein Dienstlaptop gehören sollte doch erstmal keinen Unterschied machen. Egal wer der Eigentümer ist. Er hat ein Interesse, dass das Geschäft ungestört weiter läuft.
Ich wäre sogar dafür, dass das Stimmrecht des staatlichen Anteils an die Arbeitnehmer geht. Damit kann man sicherstellen, dass deren Interessen bei einem Übergang genügend berücksichtigt werden.

Nein. Ganz entschieden nein.
Selbstverständlich ist eine Besteuerung möglich und sinnvoll, um die Gesellschaft zusammenzuhalten.

Das hat doch nichts mit der Realität zu tun. Das Arbeitsgerät ist ja kein Privateigentum, sondern dem Inhaber gehört vielleicht die GmbH, und darauf ist dann Steuer zu zahlen, aber nicht von von der GmbH selbst, sondern aus dem Privatvermögen des Inhabers. Im Zweifelsfall bedeutet das, dass die Firma verkauft wird, aber das ändert ja für die Arbeitsnehmer erstmal nichts (oder jedenfalls nicht mehr, als wenn auf einmal die Tochter des Inhabers die Geschäfte führt).

Ich denke, eine faire Erbschaftsteuer würde eine Vermögenssteuer obsolet machen. Momentan steht leider beides nicht zur Debatte.
Die Frage, die ich mir allerdings stelle: wie geht man mit juristischen Personen um? Hier muss man sich fragen, ob man Regelungen treffen muss, dass die Vermögen nicht dort geparkt werden können. Oder ob es reicht, die Entnahmen zu besteuern. Hier kann man allerdings momentan durch Optimierungen viel Steuern sparen.

Wenn nun aber diese Gegenstände nicht erworben wären, wäre der Gegenwert im Vermögen (Beteiligungen, Bankkonto etc) und auch steuerpflichtig - oder steuerpflichtig ausgechüttet.
Und wenn das auf Pump gekauft wurde, stehen dem ja Verbindlichkeiten gegenüber, die abgezogen werden

In der Regel wir dann eine Bewertung eher am unteren Ende der Skala vorgenommen um eben solchen aufwändigen und teuren Verfahren aus dem Weg zu gehen.

Doch. Oftmals schon. Wird eine Firma von einer anderen Firma übernommen (bei größeren Firmen die Regel), dann ist z.B. durchaus realistisch, dass es als Folge von Synergieeffekten zu einem Stellenabbau, evtl. gar einer Standortschließung kommt, während der Wechsel des Geschäftsführers alleine erstmal nicht mit großartigen Umstrukturierungen einhergeht.

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Ich verstehe dieses Argument, nur Bedarf es dafür einer massiven Aufstockung von hoch qualifizierten Personals in den Finanzämtern und den Gerichten.
Und hier sehe ich das erste große Problem und danach kommt noch die Gesetzgebung.

Dann lieber Paul Kirchhof und eine Flatrate Steuer in ausreichender Höhe.

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Wenn es kein Problem gewesen wäre hätte das Bundesverfassungsgericht die damalige Ausgestaltung nicht für verfassungswidrig erklärt.

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Nur die damalige Ausgestaltung wurde für verfassungswidrig erklärt, nicht die Steuer an sich.
Außerdem hat sich seitdem die gesellschaftliche Situation geändert.
Natürlich würde es gehen.

Die genaue Ausgestaltung ist zweitrangig. Es wäre wichtig, dass es sie gäbe und dass sie hoch genug wäre.
Beim Bürgergeld werden immer mehr Kürzungen und Schikanen eingeführt, da fragt keiner nach dem Personalaufwand.

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Mittlerweile ist auch eine Mehrheit für die Vermögenssteuer.

Wichtig ist, kleinere Vermögen durch hohe Freibeträge sowohl bei Vermögens- als auch bei Erbschaftssteuer rauszunehmen und das gut zu kommunizieren.

Das heißt die Diskussionen über Sinn und Nutzen darüber bilde ich mir nur ein? Oder ist das sehr wohl auch Thema?

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Nein, der Inhaber ist der Profiteur, weil er durch das Bereitstellen einer attraktiven Arbeitsumgebung qualifizierte und motivierte Mitarbeiter gewinnen kann. Für dich ist es einfach Teil der Kompensation für deine Arbeitsleistung, zu der auch dein „messbares“ Gehalt gehört.

Es gibt ja Abschreibungsmöglichkeiten. Beispiel teure Maschine: die wird einmal angeschafft für 10 Mio Euro. Das Steuerrecht geht aber davon aus, dass diese Maschine jedes Jahr an Wert verliert, weshalb die Anschaffungskosten zum Beispiel bei der Gewinnbesteuerung über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können.

Bei der Vermögenssteuer kann man natürlich ähnliche Prinzipien anwenden. Mal davon abgesehen, dass zum Beispiel bei einer auf Kredit getätigte Anschaffung der Vermögenswert mit den Schulden verrechnet wird, wird der Wert einer Maschine natürlich nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Restwert berechnet.

Auch nicht größer als bei anderen Steuern. Und die Erbschaftssteuer wird ja in vielen Fällen berechnet und erhoben, aber viel zu niedrig und mit viel zu vielen Schlupflöchern. Und wie gesagt: ein großer Teil der Vermögenswerte kann problemlos bestimmt werden. Wenn es tatsächlich so absurd aufwändig wäre, dann gäbe es ja auch keine Firmenverkäufe mehr, weil sich niemand über die Bewertung der Firma einig werden würde.

Auch juristische Personen (z.B. AG, GmbH, GbR) gehören ja einer natürlichen Person (oder mehreren). Der Wert wird auf die Anteilseigner umgelegt und deren Privatvermögen zugerechnet.

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Du meinst, über Sinn der Sanktionen etc.? Diese Diskussionen werden ziemlich einseitig geführt, habe ich den Eindruck.

Das ist für mich auch unbestritten. Ich kann nur keine sinnvolle Umsetzung sehen.
Gesetzgebung hin oder her. Umsetzung in den Behörden wird die Herausforderung, sowohl bei der Auslegung, als auch bei der Ermittlung und bei der Erhebung.
Bitte vergesse nicht, dass wir an dieser Stelle ungleiche Waffenverhältnisse haben.
Der Bürgergeld -Empfänger ist potentiell nicht so hoch gebildet und vor allem, kann sich keine Anwaltskanzleien zur Unterstützung leisten.
Dadurch ist der Personalaufwand beim Bürgergeld auch niedriger, als bei Erbschafts- und Vermögenssteuer.
Das kann man nun ungerecht finden, ist jedoch ein Fakt, den man auch nicht so einfach auflösen kann.

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Genau, zu niedrig und mit zu vielen Schlupflöchern. Um dieses zu beheben, würde es massiver Ressourcen bedürfen.

Der Vergleich hinkt stark. Firmenverkäufe werden durch Beratungsfirmen und Banken begleitet (hoher Aufwand) und es spielen bei Firmenverkäufen ganz andere Werte eine Rolle bei der Bewertung, zum Beispiel Markt- und Umsatzprognosen…

Das ist genau mein Punkt. 50% Erbschaftssteuer kann vom Unternehmer nicht erbracht werden - er muss verkaufen, in der Regel an eine größere Firma oder an einen Konzern. Was ist die Folge?

Das leben des Unternehmers oder seiner / ihrer Erben hat sich formal verschlechtert, praktisch hat es sich materiell aber verbessert. Die Verantwortung ist weg, Vermögen steckt nicht mehr in Maschinen, Firmengrundstücken und sonstigem - das Geld wird irgendwo an der Börse oder in Immobilien geparkt und vermehrt sich dort weiter. Wenn es viel Geld ist wird es ggf. ins Ausland abfließen - zuhause gibt es ja keine Firma die das Geld noch da hält.

Gleichzeitig ist das kleine Unternehmen Teil einer größeren Firma oder eines Konzerns geworden. Anonymer, Steuervermeidungstechnisch viel besser ausgestattet, ggf. International flexibel wenn es um die Verlagerung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen geht.

Der Staat hat überspitzt gesagt einmalig seine Erbschaftssteuer erhalten, der Preis dafür ist aber die regionale Stabilität, die der Mittelstand vor Ort mit sich bringt.

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Der Punkt ist genau das, warum ich nicht grundsätzlich gegen Erbschaftssteuer oder Vermögenssteuer bin, diese aber durchaus nur in moderater Höhe befürworte.

Eine Höhe die so hoch ist, dass solche Vermögen nicht noch weiter anwachsen würde schlicht und ergreifend nicht dagegen helfen, dass Ungleichheit generell nicht mehr wächst, sondern diesen Effekt rein für in Deutschland Steuerpflichtige haben.

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Es ist ziemlich zynisch. Die Sanktionierungen von Bürgergeldempfängern sind schon jetzt teils haarsträubend. Und dann soll noch ein Pendelweg von 3 Stunden geleistet werden… vermutlich für einen Mindestlohnjob und später landet man zur Rente doch wieder im Bürgergeld…

Also: Die Drangsalierungen von Bürgergeldempfängern bringen kaum etwas außer eine große Verunsicherung von Geringverdienern und noch ärmeren Menschen.
Sehr hohe Vermögen besser zu besteuern und Steuerhinterziehung konsequent zu verfolgen, würde hingegen zu hohen Einnahmen führen, die sicher auch zusätzliche Stellen mitfinanzieren würden.

Der wichtigste Effekt wäre aber die Möglichkeit der Befriedung der Gesellschaft, die die zunehmende Vermögensungleichheit verringert.

Soch jeden Monat persönlich vorstellen zu müssen, dürfte im übrigen auch eine hohe Arbeitsbelastung darstellen… das alles nur, um arme Menschen zu schikanieren und zur Abschreckung.

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Zwischen 50% und 0% sehe ich viel Spielraum, sich auf einen Betrag zu einigen.
Maschinen, die schon zwanzig Jahre alt sind, kann man auch eher zum aktuellen Marktwert ansetzen, bei einem Neukauf muss man berücksichtigen, wie lange das Unternehmen nun weitergeführt werden soll und wie der Wertverlust sich verhalten wird. Die Gewinne der nächsten 50 Jahre zu egalisieren, was eine Erbschaftsteuer von 50% bei einem rohstofflastigen und produktionslastigen Betrieb (der auch wirklich alles aus Firmenvermögen und nichts auf Pump finanziert hat) durchaus bedeuten könnte, ist natürlich keine Lösung.
Grundstücke widerrum kann man durchaus mit Realwert berücksichtigen. Und ja, das kann je nach Lage teuer werden. Aber dem steht eben auch ein Wert gegenüber. Und wenn das Unternehmen den wieder erwirtschaften kann, beleiht eine Bank den gerne.

Willkommen im hier und jetzt. Das sehen wir ja jetzt schon bei cum-ex (von dem die meisten Profiteure davon ausgingen, dass das ganz legal sei und auch straffrei aus der Sache rausgingen), bei der Einkommensteuer, die bei dem, der sich einen Steuerberater leisten kann, natürlich viel niedriger ausfällt, bei Konzernsteuern, da hier meist zu wenig geprüft wird.
Das Wettrennen wird es immer geben.
Aber

  1. zahlt sich jeder Euro, der in Kontrolle gesteckt wird, mehrfach wieder aus
  2. wer aufgibt, hat schon verloren und wird damit die Probleme, die geballte Vermögen bringen, nicht lösen
  3. binden gute Gesetze Ressourcen. Diese sorgen für eine Verteilung von oben nach unten, da Superreiche Leute für das suchen der Schlupflöcher bezahlen müssen, die widerrum Angestellte im Standardlohnsektor dafür bezahlen müssen. Die Ressourcen können derweil nicht in anderen Sektoren (z.B. der Einkommensteuer aktiv werden).
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Firmenübernahmen sind ein gutes Stichwort. Bspw. wurde Monsanto von Bayer übernommen, was als ziemliches Desaster gewertet wurde. Was ist, wenn bei der Vermögenssteuer juristische Risiken nicht sauber bewertet wurden? Wenn ich also Vermögenssteuer auf ein Vermögen bezahlen, was mir quasi gar nicht gehört? Was ist, wenn nach einem juristischen Urteil das Vermögen jemand anderen zugesprochen wurde - der dann aber, rückblickend, zu einem anderen Steuersatz vermögenssteuerpflichtig war?

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