Steuerbelastung

Weil eine Vermögenssteuer dazu zwingen wird, Vermögen so anzulegen, dass es erhalten bleibt - quasi wird zu einer höhere Rendite verpflichtet. Damit wird es m.E. einfach ein Durchlauferhitzer von „Unten“ an den Staat. Die „Wohltaten“ werden durch höhere Preise wieder aufgefressen.

Letztendlich bekommen die BMW Erben ihre Dividende nicht auf ihr Sparbuch überwiesen. Es fließt in ein Beteiligungsunternehmen. Ich glaube, es ist ein Stunt aus der Rubrik Symbolpolitik.

2 „Gefällt mir“

Es gibt Staaten mit Vermögenssteuer, das ist definitiv kein „Stunt“. Erträge aus Vermögenssteuern laut Wikipedia:

Die Grundsteuer ist auch eine Form der Vermögenssteuer und die ist eine der wichtigsten Einnahmen der kommunalen Haushalte (vermutlich taucht darum auch Deutschland in der Liste auf).

Ob Sparbuch oder Beteiligungsgesellschaft ist dem Finanzamt doch egal. Am Ende hat jede juristische Person eine (oder mehrere) natürliche Personen als wirtschaftlich Begünstigte. Und die sind dann eben steuerpflichtig.

Was auch volkswirtschaftlich förderlich sein kann. Wir drehen uns hier im Kreis, aber eine Vermögenssteuer schafft so Anreize zur Übergabe von (Teil)Vermögen an jüngere Generationen und zur Reinvestition in Unternehmungen mit potenziell hoher Rendite anstatt Verwahrung in sicheren Finanzinstrumenten, die am Ende kaum einen wirtschaftlichen Effekt entfalten.

2 „Gefällt mir“

Ich verstehe das!

Auf was ich hinaus will ist, dass bei Häusern die solche Summen nur wegen der Lage wert sind, nicht weil sie besonders luxuriös sind, eine ungünstige Situation entsteht im Vergleich zu einem gleichwertigen Haus in schlechterer Lage. Wenn das ganze verkauft wird ist höhere Besteuerung absolut kein Thema, wenn es aber bewohnt werden soll schon. Denn es sind ja wenn wir das beim Erbe auch bei selbst bewohnen deckeln würden nicht nur ein Anteil an der Erbschaftssteuer sondern es wäre in der Folge auch noch der Vermögenssteueranteil und ggf. nötige Kosten für Sanierung oder Renovierung.

Daher finde ich, dass selbsbewohnte Immobilien grundsätzlich bzw. Zumindest wenn Größe und Ausstattung ein gewisses Maß nicht überschreiten freigestellt werden sollten.

Und auch wenn solche Fälle oder gar der mehrere Millionen wertvolle Bergbauernhof eine Ausnahme sind, so sind eben auch Ausnahmen bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.

Ich bin letztlich immer wieder erstaunt wie schnell es heißt sie sollen notfalls verkaufen und woanders billiger kaufen, wenn es aber um Gentrifizierung in Städten geht, dann ist es ein riesiges Problem wenn sich die Familie aus München das Leben in München nicht mehr leisten kann und vor die Tore der Stadt ziehen muss.

Aber wenn ich nun den letzten Lebensjahren entgegen gehe, vielleicht sogar im Seniorenstift bin, keine Rücklagen mehr habe - ist es da realistisch, dass das Haus an meinem Todestag noch mir gehört?

Erbschaft kann ja auch durch Schenkung vorgezogen werden. Die Problematik bleibt dann aber hi sichtlich steuerlicher Gestaltung gleich und wird von mir hier dann dem Thema Erbschaftsteuer zugeordnet. Ich könnte natürlich jetzt alle Beiträge editieren und die Schenkungssteuer mit dazuschreiben falls das nötig ist.

Bei der Kritik an Gentrifizierung geht es primär um die Verdrängung von finanziell wenig leistungsstarken Mietern, nicht um Menschen, die ein Millionenerbe antreten und dafür unter Umständen ihren Wohnort wechseln müssen. Da sehe ich schon einen Unterschied.

Ich glaube weiterhin, dass das von dir beschriebene Problem nur auf eine extrem kleine Zahl von Fällen zutrifft. Selbst der (soweit ich das sagen kann immer noch hypothetische) Fall eines Alpen-Bauernhofs, der auf einmal Millionen wert sein soll, aber ohne jedes Barvermögen vererbt wird, wird sich in der Realität in den meisten Fällen regeln lassen. Zum Beispiel indem die Erben den Familienhof nicht nur als Wohnhaus nutzen, sondern über Modelle wie die von dir angesprochenen „Ferien auf dem Bauernhof“ in idyllischer Lage gutes Geld verdienen und damit die Zahlung einer Erbschaftssteuer über mehrere Jahre gestundet möglich machen.

Bei einem Bergbauernhof mit angenommenen Verkehrswert von 3 Mio Euro würde die Erbschaftssteuer für ein Kind und einem Freibetrag von 1 Mio Euro für selbstgenutzte Wohnimmobilien bei aktuellen Steuersätzen übrigens bei 228.000 Euro liegen. Bei 3,95% Zins und 5% Tilgung entspricht das einer monatlichen Rate von 1.700 Euro – günstig für ein vermutlich 200 m2+ großes Wohnhaus in idyllischer Lage, das zahlt man in vielen Innenstädten inzwischen für 3 ZKB als Miete.

2 „Gefällt mir“

Die Einkommenssteuer bezahlt man auf sein Einkommen (Lohn, Gehalt, Einnahmen aus Miete usw.), die Umsatzsteuer bezahlt man auf zu erwerbende Güter. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die Erbschaftssteuer auf die Immobilie und die Vermögenssteuer nochmals auf das selbe Immobilie ohne das eine Änderung stattgefunden hat. Das wäre so, als wenn du auf die Jeans einmal die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beim Kauf bezahlst und jedes Jahr nochmals eine zusätzliche Steuer, die vom Wert der Jeans abhängt.
Das klingt für mich stark nach Doppelbesteuerung.

1 „Gefällt mir“

Die Erben zahlen Kapitalertragssteuer auf die Dividende, wenn nicht ein Schlupfloch gefunden wurde.

1 „Gefällt mir“

Mit der Grundsteuer wird eine sachliche Gegenleistung erbracht.
Sie finanziert die Kommunale Infrastruktur (Straßen, öffentliche Einrichtungen, etc.) Diese heben den Wert der Immobilie auf indirekten Weg.

Eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer haben in keiner Weise diesen Effekt. Die Immobilie wird nicht wertvoller oder bleibt im Wert erhalten, wenn diese abgeführt wird.

2 „Gefällt mir“

Das kommt darauf an. Wenn das Haus Mieteinnahmen generiert, die mein Verbleib im Seniorenstift finanzieren, ist es absolut sinnvoll. Wenn ich das Haus gerne meinen Kindern vererben möchte ist es ebenfalls sinnvoll.
Wenn keine dieser Optionen besteht und ein guter Verkaufspreis erzielt werden kann, dann kann es ratsam sein zu verkaufen.

So weit ist das Beispiel nicht hergeholt.
Die Land- und Forstwirtschaft verfügt oft über Land, was diese Wertregionen schnell erreicht.
Darum sind diese auch, meines Wissens komplett von der heutigen Erbschaftssteuer ausgeschlossen.

Das ist auch ein Grund warum die Pachtpreise dermaßen steigen, aber das ist ein anderes Thema

Ich hab da einen sehr persönlichen Blick. Einer meiner vorherigen Arbeitgeber war ein Unternehmen, was vom Gründer geführt wurde. Es lief in geordneten Bahnen. Dann ging er in Rente und verkaufte das Unternehmen. Die neuen Eigner verlangten 8 Prozent Kapitalrendite und richteten damit die Firma zu Grunde. Daher meine Skepsis - dann erwirtschaftet doch einfach mehr, um die Vermögenssteuer zu bezahlen.

2 „Gefällt mir“

Im Beispiel von @pbf85 ist es nicht vermietet, denn es wird ja von der Familie bewirtschaftet. Und hier sind wir beim springenden Punkt. Wenn der Ertrag gerade so zum Leben reicht, bleiben keine 4.000€ pro Monat für einen angemessenen Altersheimplatz. Du kannst aber die altersschwachen Eltern auch nicht auf dem Hof halten, denn da kommen sie ja nicht mehr runter ohne viel Aufwand, geschweige denn, welche Belastung das bedeutet. Mit einem Austragszimmer gibt sich heute keiner mehr zufrieden. Du kannst ihnen also die Mindestversorgung zukommen lassen oder die Eltern zeigen dir den Vogel und verkaufen es.
Oder wir machen das eigengenutzte Haus einfach steuerfrei und schaffen endlich die unsinnige Regel ab, dass nach einer Spekulationsfrist Güter steuerfrei verkauft werden dürfen.

Und warum ist es für einen finanzschwächeren Mieter problematisch das Viertel zu wechseln, für einen Erben aber nicht?

Natürlich. Habe auch nie behauptet das wäre der Regelfall.

Ich finde das hin und her bei den Beträgen langsam mühselig. Immer wenn es darum geht sowas als unproblematisch zu bezeichnen wird mit aktuellen Steuersätzen gerechnet, sonst heißt es aber diese seien zu niedrig.

Aber selbst davon abgesehen kämen in diesem Fall aber ja noch mindestens 20.000 Euro Vermögenssteuer pro Jahr dazu, falls die Progression noch nicht einsetzt.

Und es ist ja nicht so, dass ein solches Haus sich einfach so über Generationen ohne weitere Kosten bewohnen lässt. In der Regel ist bei der Übergabe auch ein Investitionsstau zu verzeichnen und es müssen nochmal einige € reingesteckt werden. Und dann sind wir nicht mehr bei 1.700 € Wohnkosten analog zur Großstadt (wo 1,7 für 3ZKB dann schon auch sehr gute Lagen sind), sondern bei 4.000 € plus x pro Monat. Und da sind die Rücklagen für Reparaturen, die ein Mieter nicht hat noch nicht mal eingerechnet.

Nehmen wir statt dem Bergbauernhof nochmal das Beispiel EFH am Tegernsee. Im Falle einer starren Grenze als Freibetrag würde jemand der ein EFH mit einem Wert von unter 1.000.000 € erben würde von der Freistellung profitieren und könnte noch dazu 400.000 € in Bar dazu erben.

Der Erbe eines ehemaligen Unternehmers der dann ein großzügiges Haus in weniger attraktiver aber noch guter Lage mit einem Wert von knapp 1.000.000 € erbt und dazu dann noch 900.000 € in Bar hätte quasi am Ende die gleiche Erbschaftssteuer wie jemand der ein kleines Häuschen ohne Barvermögen in einer Lage erbt die in den letzten 20 Jahren im Wert explodiert ist.

Und hier unterscheidet sich unsere Definition von Reichtum. Wenn diese Person in diesem Haus wohnen bleibt, dann wäre die in guter Lage in meinen Augen nicht im engeren Sinne Reich, weil sie zwar über ein wertvolles Haus verfügt, aber eben nur relativ wenig Geld zum leben hat, während die zweite Person sehr wohl Reich wäre, weil sie ein größeres Haus hat und dazu noch viel Barvermögen.

Deswegen finde ich Deckel die solche Unterschiede eben nicht berücksichtigen eher einen Beitrag dazu, dass bestimmte Lagen eben sehr schnell nur noch den reichsten 0,5% zur Verfügung stehen.

Ein selbstständiger Unternehmer zahlt Steuern auf den Gewinn seines Unternehmens und auf sein Einkommen, wenn er diesen Gewinn an sich ausschüttet. Die Grenzen die du hier ziehst sind völlig arbiträr. Man kann natürlich gegen bestimmte Steuern sein. Bin ich ja auch. Aber das Konzept einer „Doppelbesteuerung“ macht volkswirtschaftlich keinen Sinn, es ist ein reiner Talking Point der Anti-Steuer-Lobby. Wenn die Regierung morgen beschließen würde, dass auf das versteuerte Einkommen nochmal eine zusätzliche Steuer erhoben werden würde, dann mag das politisch schwer zu vermitteln und unpopulär sein. Aber es ist doch nichts anderes als einfach die schon bestehende Einkommenssteuer zu erhöhen und es würde auch nicht gegen irgendein finanzpolitisches Naturgesetz verstoßen.

Nein, Steuern sind explizit nicht zweckgebunden. Das unterscheidet sie von Abgaben. Die Kommunen finanzieren über die Einnahmen der Grundsteuer alles was sie wollen und müssen, also auch Kitas, Unterkünfte für Flüchtlinge usw.

Genausowenig wie meine Immobilie durch die Abführung von Grundsteuer wertvoller wird, wenn die Kommune entscheidet das Geld in einem anderen Stadtviertel auszugeben. Und das darf sie und tut sie. Andersherum könnte der Staat die Einnahmen aus einer Vermögenssteuer natürlich auch für die Aufwertung meines Stadtviertels oder zur Subventionierung meines Unternehmens nutzen. Zwischen dem einen und dem anderen gibt es aber keinen sachlichen Zusammenhang.

Ich auch :slight_smile: . Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass wir unsere Argumente effektiv ausgetauscht haben :wink:

2 „Gefällt mir“

Leute, es gibt sozusagen Reallabore für Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung im Ausland.

Häufig einzelfallbezogene Scheinevidenzen, die in der Regel nichts mit Erbschaftsteuer/Vermögensteuer zu tun haben, helfen bei der Diskussion überhaupt nicht weiter.

Wir müssen hier doch mal Mindeststandards einziehen.

Solange nicht der statistische Nachweis geführt werden kann, dass es in Ländern, in denen entsprechende Steuern existieren, hinsichtlich dieser oder jener Indikatoren schlechter läuft als in vergleichbaren Staaten ohne solche Steuern, gibt es kein überzeugendes Kontra gegen diese Besteuerung.

Und bitte hier konkrete Evidenzen, nicht halbgare Projektionsstudien, die die Hälfte der möglichen Effekte einfach aussparen.

1 „Gefällt mir“

Hier findet doch gar keine Diskussion gegen eine Erbschafts- oder Vermögenssteuer statt, sondern letztlich diskutieren wir über Details der Ausgestaltung, z.B. ob eine selbst bewohnte Immobilie grundsätzlich befreit werden sollte, bis zu einem gewissen Wert, oder bis zu einer gewissen Größe/Ausstattung.

Weitestgehend ja. In meinem Fall wäre für meine Meinung eben schon ein enormer Unterschied ob man auf den geerbten Bauernhof jetzt 228.000 € auf die verbleibenden 2 Mio. über dem Freibetrag zahlt oder wie hier irgendwo ins Spiel gebracht 50% auf den Wert über dem Freibetrag.

Wenn wir beim Haus am Tegernsee dann über 40.000 € Steuer auf den Wert über dem Freibetrag reden, dann wäre das für mich auch was anderes als wenn wir über 250.000 € reden. Wenn ich mir ansehe, dass auf Immoscout ein Reihenhaus für 1,4 Mio. in Gmund drin ist, Energieeffizienzklasse F und Baujahr 1970 mit verwildertem Garten, dann muss man halt einfach sagen, dass das nicht dem Entspricht was ich unter Reichtum verstehe. Für mich ist was Reichtum angeht wichtiger was der Gebrauchswert ist als was irgendwelche Reichen aus München dafür bereit sind zu zahlen. Und da wir nunmal solche übertriebenen Entwicklungen am Immobilienmarkt haben finde ich, dass dies auch bei Freibeträgen oder der Gestaltung von Freigestellten Objekten berücksichtigt werden muss, auch wenn bundesweit gesehen sowas wohl nichtmal 0,1% der geerbten Objekte ausmacht.

Dann ist hier für mich der Punkt gesetzt.
Wir sind uns also einig, dass sie eingeführt werden sollte.
Die Ausgestaltung ist dann die Aufgabe der politischen Akteure.
@der_Matti is out

1 „Gefällt mir“

Wie gesagt. Ich bin der Meinung, dass eine moderate Vermögenssteuer mit ausreichend Freibeträgen und Freistellung von selbst bewohnten Immobilien sowie einer entsprechenden Berücksichtigung von Sonderfällen (von mir aus auch mit Einzelfallprüfungen in Fällen wo z.B. ein Start-Up in einer Blase enorm über dem eigentlichen Wert bewertet wird, oder auch andere Einzelfälle die ich nicht auf dem Schirm habe) bei realistischer Bewertung von Betriebsvermögen ohne an die Rücklagen zu gehen mit einer Höhe von 1% (von mir aus auch 1,5-2% für sehr hohe Vermögen) ein Sinnvoller schritt wäre um die Finanzierung von wichtigen Dingen (Bahn, Bildung, etc.) zu stärken.

Reden wir aber über eine Höhe von deutlich mehr, dann wäre ich eher gegen eine Vermögenssteuer als für eine mit 5% aufwärts in der Spitze.

Ich finde deine Sicht, dass es nur dafür und dagegen gibt und dafür muss man dann aber sein egal wie sie aussieht ehrlich gesagt etwas „komisch“. Wenn du mich also dazu nötigst mich für eine Vermögenssteuer auszusprechen und daran dann festzunageln egal was die politischen Akteure dann ausgestalten, dann bin ich gegen eine Vermögenssteuer!