Steuerbelastung

Das Unternehmen (juristische Person) zahlt Steuern auf den Gewinn. Der Unternehmer, der auch gleichzeitig Angestellter des Unternehmens ist zahlt sich ein Gehalt aus (Lohnsteuer) und schüttet sich eine Dividende aus seiner Unternehmensbeteiligung aus (Kapitalertragssteuer). Das sind drei komplett verschiedene Vorgänge die nichts miteinander zu tun haben und sogar andere juristische Personen betreffen.
Hier mal ein Beispiel, welches vom Bundensfinanzhof entschieden wurde.

Das stimmt, aber das Geld aus diesen Steuern bleibt in der Kommune, was einer ortsgebundenen Zweckbindung entspricht. D.h. die Kommune hat die Möglichkeit mit dem Geld zu Erhaltung der Infrastruktur bei zu tragen. Darum ist es in der Regel auch so, dass Kommunen mit hohem Steueraufkommen eine bessere Infrastruktur haben und das dort die Immobilien einen höheren Wert haben.
Eine Vermögenssteuer würde eine Bundessteuer oder mindestens Ländersteuer sein.

So ist es. Bei der Erbschaftssteuer geht es nur um die Ausgestaltung. Bei der Vermögenssteuer würde ich persönlich erstmal andere Steuern erhöhen (Kapitalertragssteuer) und Stiftungen nicht als Gemeinnützig anerkennen oder besser sofort verbieten.

Das stimmt einfach nicht.

Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt , KapESt , KapErtSt oder auch KapSt ) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

Kapitalertragssteuer = Einkommenssteuer, die als Quellensteuer erhoben wird.

Das war eine politische Entscheidung, genauso gut könnte man Kapitalerträge einfach weiterhin auf der Einkommenssteuererklärung angeben lassen.

Ja, da geht es um Renten und Rentenbeiträge. Nicht um Vermögenssteuern und Einkommenssteuern. Die Vermögenssteuer war und ist verfassungsgemäß. Dass sie 1995 vom Verfassungsgericht abgemahnt wurde, liegt daran dass Immobilien zu niedrig besteuert wurden:

Die Ausgestaltung sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, da Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögen – anders als geschehen – nicht besser behandelt werden dürften.

Schon dadurch sollte klar werden, dass hier nicht das selbe Problem wie bei den Finanzgerichtshofentscheidungen vorliegt.

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Es handelt sich trotzdem um zwei verschiedene Vorgänge, die Unabhängig von einander sind.
Du kannst auch Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Kapitalerträgen haben. Das sind jeweils andere Einnahmequellen (Arbeit/ Ausschüttung von Dividenden/ Einnahmen durch Miete).

Es ging in meinem Beispiel um die Doppelbesteuerung eines Vorganges, nicht um die Vermögenssteuer an sich.

Die Frage die ich hier stelle, würde eine Doppelbesteuerung vorliegen, wenn Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer auf das gleiche Objekt sofort angesetzt würden?
Nochmal das Beispiel: Frau X ist knapp unter der Vermögenssteuergrenze und erbt nun ein Haus von 1,2 Mio €. Sie zahlt, nach Abzug des Freibetrages die Erbschaftsteuer und im selben Jahr nochmals eine Vermögenssteuer auf das gleiche Haus (gleiche Quelle). Es sind keine Einnahmen oder andere Dinge hinzugekommen.
Das ist die rechtliche Frage dabei.

Das ist aber eine rein politische und komplett arbiträre Aufteilung der unterschiedlichen Einkommensarten. Sie wurden 1934 durch die Nazis so zuletzt beschlossen und bestehen seitdem unverändert. Es gibt aber immer wieder Vorschläge und Diskussionen, die Zahl der Einkommensarten zu verändern, zum Beispiel alle bisher vier Arten der Überschusseinkünfte (nichtselbständige Arbeit, Kapital, Vermietung, Sonstiges) zu einer Einkommensart zusammenzufassen.

Warum? Bei der Erbschaftssteuer wird der Erwerb von Vermögen besteuert. Bei der Vermögenssteuer der Besitz. Wenn ich eine Immobilie kaufe muss ich auch erst Grunderwerbssteuer zahlen und dann ab dem ersten Tag des Besitzes Grundsteuer. Das ist vielleicht die beste Analogie aus der aktuellen Steuerpraxis.

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Ich halte es einfach für sinnlos, wenn über gefühlt die Hälfte der Beträge über das Eigenheim diskutiert wird, was ist für politisch absolut nicht durchsetzbar und auch kontraproduktiv halte.
Außerdem glaube ich, dass niemand, der eine Vermögenssteuer befürwortet, sie an diesem Punkt platzen lassen würde, weil er es für so wichtig hält, das Eigenheim mit hinein zu nehmen.
Weiterhin befürworte ich eine Eigentumsabgabe, die sich am Wohnraum ausrichtet. Die Grundsteuer ist da außen vor, da sie auch auf Mieter umgelegt wird.

Das ist interessant. Denn in Deutschland darf sie auf den Mieter umgelegt werden. Sie zahlt also der Nutzer (Besitzer), nicht der, dem das Vermögen gehört (Eigentümer).

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Verstehe den Nutzen nicht. Wer selbst ein Haus besitzt muss darauf eine Abgabe zahlen, wer zur Miete wohnt nicht? Welchen sinnvollen nutzen hat das?

Gerade wenn wir dann auch noch günstige Mieten fordern die teils unter dem Preis liegen für den neurer Wohnraum geschaffen werden kann, dann fördern wir doch eine Zweiklassengesellschaft bei der die viel Geld zum Leben übrig haben die das Glück haben in günstigen Bestandswohnungen leben zu dürfen während die, die mangels Wohnraum selbst Bauen oder Kaufen müssen sogar noch auf dieses Eigentum eine Abgabe zahlen müssten, ganz unabhängig davon wer das größere Einkommen hat.

Dann zahlt der 120k verdienende Anwalt dann keine Abgabe auf seinen Wohnraum weil er das Glück hat günstig im Bestand zu wohnen und die Familie mit einem Haushaltseinkommen von gerade mal 2/3 davon muss eine Eigentumsabgabe zahlen weil sie die 3-Zimmerwohnung als ETW gekauft hat.

Oder verstehe ich die Idee der Wohnraumabhängigen Eigentumsabgabe völlig falsch?

Now we are talking. Das ist genau was ich meine bzgl. der einfacheren Mittel und Instrumente die zur Verfügung stehen. Besteuerung aller Einkünfte gleich besteuern. Viel höherer Ertrag bei minimalen Aufwand.

@der_Matti hat das schon beantwortet. Das Beispiel ist nicht korrekt.
Dazu klingt es sehr verwirrt, wenn man Vermögen erwirbt und ich hoffe das die Vermögenssteuer auf Eigentum und nicht auf Besitz angewendet wird.

Die Grundsteuer wird bei der Einkommensteuer mit besteuert, da sie eine steuerpflichtige Einnahme darstellt. Eine Steuer nochmal zu besteuern kann man schon als Doppelbesteuerung sehen.

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Aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG):

§ 1 Steuerpflichtige Vorgänge
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

  1. der Erwerb von Todes wegen;

Buchstäblich der erste Paragraph.

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Vorweg: ich bin für eine faire Erbschaftssteuer und eine Vermögenssteuer.

Zum Erben:

Es wäre schon viel erreicht, würde der tatsächliche und heute gültige Steuersatz vor allem bei hohen Einkommen erreicht. Dagegen ist deutlich erkennbar, je mehr man erbt, desto höher ist die Abweichung des realen vom echten Steuersatz. Würden die „sehr Reichen“ wenigstens den Steuersatz der „wenig Reichen“ zahlen, wäre es gerechter.
Erben werden übrigens nur ca. 35% der Bevölkerung etwas. Der Rest wird nicht erben.

Schenkungen sollten in diesem Zusammenhang auch betrachtet werden.


Ab Minute ca. 13:00 geht es uns Erben:

Zur Vermögenssteuer eine Anmerkung:
Wenn Vermögen mit 1% besteuert wird, derzeit aber in Schnitt um 4% wächst, wächst Vermögen danach noch immer.

Wenn 60% also dafür sind, für Vermögenssteuer wieder einzuführen, stellt sich für mich immer die Frage: Warum wählen sie Parteien, die dies nicht wollen? Aber das muss hier nicht beantwortet werden.

Ansonsten dreht sich die Diskussion etwas im Kreis (und Oma ihr klein Häuschen bleibt unangetastet, wenn der Freibetrag stimmt oder man selbst drin wohnt).

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Weil keine Partei, die aktuell echte Chance auf eine Regierungsbeteiligung hätte, das umsetzen würde. Also macht man seine Wahlentscheidung halt von anderen Sachen abhängig.
Das Thema ist der Masse der Bevölkerung zwar nicht egal, aber auch nicht wichtig genug.

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Dieser Thread ist definitiv zu lang.
Wir werden ihn dann mal schließen.