Staatliche Alimentierung d. Kirchen und die Ignoranz des Rechtsstaats

Insbesondere die katholische Kirche hat zum wiederholten Male gezeigt, dass sie systematisch und strukturell das Recht missachtet, um Sexualstraftäter zu schützen, die zudem erst über die Kirche einen priveligierten Zugang zu ihren Opfern bekommen haben.

Die Beispiele für das totale Versagen bzw. das systematische Verhalten dieser Organisation sind national und international so viele, dass ich mich frage, wie es sein kann, dass der deutsche Staat diese Organisation noch immer priveligiert und alimentiert.

Aktuelles Beispiel: Matthias Katsch über die Katholische Kirche: »Und sie lügen weiter« - DER SPIEGEL

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Das muss der Staat, weil Napoleon die Kirchen enteignet hat.
Da beißt die Kirchenmaus keinen Faden ab.
Wenn ich mich richtig erinnere, will die Koalition das angehen und den Staat freikaufen.
Das ist mutig, weil es jetzt Investitionen braucht, um die Zukunft zu entlasten.
Beim Bürger wird aber vor allem ankommen, dass der Staat Millionen (Milliarden?) an die Kirchen überwiesen hat.

Das ist kein Grund. Zum einen ist das über 200 Jahre her, und da sollte langsam mal genug geflossen sein, und zum anderen können die Kirchen ja Frankreich verklagen, wenn’s ihnen nicht passt. Diese Diskussion, dass da unbedingt noch weitere Milliarden fließen müssen, ist doch auch wieder nur die Geschichte der Kirchenlobbyisten.

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Ich weiß wohl, dass es dafür historische Gründe gibt. Aber das muss und kann ja nicht in alle Ewigkeit so weiterlaufen.

Insbesondere, wenn diese Organisationen systematisch geltendes Recht ignorieren und Sexualstraftäter schützen bzw. ihnen den Zugang zu ihren Schutzbefohlenen verschaffen.

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Du kannst nicht Leuten Grundstücke wegnehmen und dann sagen: das ist jetzt schon so lange her, jetzt solltest du dich nicht mehr darüber beschweren und mir deine Grundstücke einfach überlassen. Die Alternative wäre, die Grundstücke zurückzugeben.
Man muss es ja auch so sehen: die katholische Kirche mag mit ihren weltweiten Besitztümern unabhängig sein. Für die evangelische Kirche gilt das nicht. Der wurden durch Enteignung die Verdienstmöglichkeiten genommen (was ja auch Napoleons Ziel war). Dafür zahlt der Staat sozusagen jetzt Miete.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, obwohl der Gedanke einen gewissen Charme hat: wer Gesetze bricht, verliert Haus und Hof an den Staat. Besonders bei Steuerhinterziehern eine Maßnahme, die mal wirklich weh tun würde.

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Ich kann nur hoffen, dass die Kirche in Deutschland ganz von selbst ausstirbt. Diese kriminelle Vereinigung hat keinen wirklichen Nutzen und hat in einer zivilisierten Welt nichts verloren.

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Naja, Wir müssen das wohl aufdröseln.

Entschädigungen sind angemessen. Aber irgendwann ist der Wert der enteigneten Dinge ja erstattet. Ich wüsste nicht, dass man für immer Geld vom Staat bekommt, wenn man wegen einer Autobahn sein Flurstück abgeben muss. Miete (oder Pacht) müsste der Staat zahlen, wenn eben nicht enteignet worden wäre, sondern der Staat die Ländereien gemietet hätte. Jurist:innen mögen mich ggf. eines besseren belehren.

Etwas anderes sind weitere Privilegien der Kirchen, wie der Einzug der Kichensteuer, deren steuerliche Abzugsfähigkeit, Sitze in Rundfunkräten. Das hat m.E. nichts mit der Enteignung zu tun, sondern mit einer Verwurzelung in Bevölkerung und Kultur, die längst erodiert ist, und einer moralischen Autorität, die man der Kirche m.E. wirklich nicht zuschreiben kann.

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Naja, technisch gesehen hat der kleine Korse zwar Druck gemacht, aber durchgeführt wurde die Säkularisation kirchlicher Besitztümer vom Heiligen Römischen Reich selber.

Das wird schwierig, denn wir reden hier von ungefähr einem Fünftel der Fläche des heutigen Deutschlands (und 90% des damaligen kirchlichen Immobilienbesitzes).

Der Einzug der Kirchensteuer über das Finanzamt ist eine Dienstleistung, für die der Staat sich von den Kirchen bezahlen lässt.

Das ist ja schön und gut. Aber für andere Vereine erbringt er diese Leistung nicht und ich wüsste auch nicht, warum das eine staatliche Aufgabe sein sollte (abgesehen mal von der Frage, ob der Staat damit Gewinn oder Verlust macht).

Andere Vereine sind keine verfassungsmäßig geschützten Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihren Mitgliedsbeitrag gesetzlich an der Lohnsteuer bemessen können. (Und der Staat macht mit dieser Dienstleistung pro Jahr etwa 300 Millionen Euro Gewinn.)

Und genau diesen Sonderstatus kritisiere ich.

Dafür hast Du wahrscheinlich eine Quelle?

Aber unabhängig davon stellt sich halt die Frage, ob man für diesen fragwürdigen Kunden solche Dienstleistungen erbringen sollte.

Das ist in der Tat eine Frage der vertraglichen Grundlage der Entschädigungszahlungen.
Man hätte es so regeln können, dass die Entschädigung den dauerhaft anfallenden Zins übersteigt und damit auch eine Tilgung der zu Grunde liegenden Schuld zu Stande kommt, aber man hat sich leider darauf geeinigt, nur dauerhafte Entschädigungszahlungen in Höhe des Zinses zu leisten, also keine Tilgung vorzunehmen. Das kommt dadurch zum Ausdruck, dass in den ursprünglichen Entschädigungsvereinbarungen keine Laufzeit festgelegt wurde. Daran hatten beide Seiten wohl ein Interesse: Aus Sicht der Kirche hat man damit eine dauerhafte Einkommensquelle (und die Aussicht, die Länder irgendwann zurück zu fordern, wenn nicht mehr gezahlt wird), aus Sicht des damals klammen Staates bedeutete es weniger Belastung der Kassen. Damals wie heute hat die Politik eben nicht langfristig gedacht.

Es gibt aber auch gute Argumente dafür, die Entschädigung der Kirchen ohne Ausgleichszahlung einzustellen, wenngleich das (leider) kaum vertreten und auch vom Staat nicht verfolgt wird. Dazu sind die Kirchen vermutlich noch zu mächtig, gerade, wenn man als Politiker gewählt werden will :wink:

Das Hauptargument für eine Einstellung der Entschädigungen ohne Ausgleichszahlung ist schlicht die Feststellung, dass die Landeigentumsverhältnisse von ~1800 nicht auf rechtstaatlichen Grundlagen beruhten. Klerus und Adel haben seit jeher das Land unter sich aufgeteilt und oft mit militärischer Macht Gebiete beansprucht. Weder Adelige, noch der Klerus, haben hier meines Erachtens einen berechtigten Anspruch, diese auf prä-demokratische Unrechtsherrschaft beruhenden Vermögenswerte restlos erstattet zu bekommen. Hätten wir den Adel damals alles erstattet, was ihm im Rahmen der Demokratisierung genommen wurde, würde unser Staat heute noch am Tropf des Adels hängen, gleiches gilt für die Kirchen.

Ein maßgeblicher Systemwandel von einem Unrechtssystem wie dem Feudalsystem hin zu einer Demokratie geht nun einmal mit Brüchen auch im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse einher. Wir haben auch nicht die SED vollständig für alles entschädigt, was wir ihr nach dem Ende der DDR genommen haben - aus gutem Grund wurde das meiste davon in die Haushalte überführt, so denn man es finden konnte. Auf Unrecht basierende Vermögensverhältnisse verdienen schlicht keinen vollständigen Schutz durch den Rechtsstaat.

Daher würde ich auch sagen, dass ungeachtet früherer Verträge die Kirchen mehr als hinreichend entschädigt wurden und auch eine sofortige Einstellung weiterer Zahlungen juristisch vertretbar ist. Aber wie gesagt, dazu sind die Kirchen zu mächtig (und vermutlich auch manche Richter am BVerfG zu religiös :wink: )

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Jede religiöse Gemeinschaft kann das Privileg nutzen und es sind heutzutage nicht nur Kirchen, die es nutzen, auch wenn es weiterhin Kirchensteuer heißt.

Ist selbstverständlich legitim, da es sich um Spenden an eine gemeinnützige Körperschaft handelt. Seltsamer finde ich, dass Spenden an Parteien davon abweichend (und bevorzugt) behandelt werden.

Das ist natürlich ein gutes Thema. Ehrlicherweise muss man da erwähnen, dass auch die Nachkommen des deutschen Adels wenig Interesse haben, hier Präzedenzfälle zu schaffen. Dass eindeutig als gefälscht nachgewiesene Verträge aber einfach so stillschweigend in geltendes Recht überführt wurden, ist mit unserem Verständnis von Recht schwer vereinbar.

Hier noch ein link zur TAZ: Staatsleistungen an Kirchen: Eine Idee der Weimarer Verfassung - taz.de

„Diese Forderung, die Staatsleistungen ohne jegliche Ablösesumme einzustellen, ist schlicht nicht verfassungskonform“, erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz. „Es mag sein, dass Menschen diesbezüglich ein Störgefühl empfinden. Jedoch muss eine faire Ablösesumme ausgehandelt werden. Als Vergleich: Wenn man jahrelang zur Miete lebt, hat man ja auch nicht Anspruch auf die Wohnung, auch wenn sie längst abgezahlt wäre.“

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Danke, das du das sagst. Das war auch mein Gefühl, das Fass wollte ich aber ohne historische Detail-Kenntnis nicht aufmachen.

Es ist genau diese „Gemeinnützigkeit“, die mir zunehmend fragwürdig erscheint. Warum ist „Förderung der Religion“ gemeinnützig? Man nützt eigentlich nur seinen Mitgliedern bzw. mehr noch seinen Funktionären. Und dazu gehört m. E. auch die Achtung der Rechtsordnung. Wer sich aber verhält wie eine kriminelle Vereinigung ist m.E. nicht gemeinnützig.

Campact u.a. wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac-Urteil trifft jetzt Campact: Campact verliert Gemeinnützigkeit

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

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Vielleicht würde ich an der Stelle noch sagen „Geld stinkt nicht“.

Aber bekenntnisorientierter Religionsunterricht am staatlichen Schulen ist m.E. nicht mehr zu rechtfertigen.

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Solange kirchliche Träger gemeinnützige Aufgaben (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Begegnungacafes usw) betreiben, stellt sich die Frage der Gemeinnützigkeit nicht. Man könnte natürlich eine grundsätzliche Diskussion starten, was gemeinnützig ist, das wäre dann aber von den Kirchen entkoppelt. Wann ist ein Jagdverein gemeinnützig, eine Theatergruppe, ein Motorsportclub?

Der Staat hat auch Vorteile von der gegenwärtigen gegenseitigen Abhängigkeit: die Kirchen halten sich bei politischen Themen weitgehend raus. Das ist in anderen Ländern, (beispielhaft USA, Brasilien) ganz anders.
Ich stimme zu, dass man eine grundsätzliche Diskussion, was förderungswürdig sein sollte, durchaus führen kann und vielleicht auch sollte. Die Forderung der CSU, der Deutschen Umwelthilfe die Anerkennung zu entziehen, zeigt aber, wie leicht das politisch instrumentalisiert werden kann.

Auch Religionsunterricht von der Religion entkoppelt, wie er meines Wissens in Berlin praktiziert wird, sollte umgesetzt werden. Es sollte nicht die eigene Religion unterrichtet werden, sondern gesellschaftliche Ethik und die Religionen als ganzes.

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Das Argument wird oft gebracht, ist aber Unsinn. Es gibt auch gewinnorientierte Träger von Krankenhäusern und Kindergärten, die sind auch nicht automatisch gemeinnützig.

Da die Leistungen dieser Einrichtungen ja auch vergütet werden (etwa von den Krankenkassen oder über Kitagutscheine), fließt auch nur ein kleiner Teil der „Kirchensteuer“ und Spenden an die Kirche an diese Einrichtungen.

Ergänzung: schon die Träger wie der Malteser Hilfsdienst oder die Caritas und erst recht die Einrichtungen sind organisatorisch von den Kirchen getrennt. Selbst, wenn es sich um gGmbHs handelt, folgt daraus nicht, dass die Kirche selber gemeinnützig ist.

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Die Kirchen äußern sich schon zu politischen Themen und das ist ja auch völlig legitim, wenn auch eine Begründung mit Rekurs auf eine heilige Schrift oder metaphysische Entitäten in einer pluralistischen Gesellschaft zu Recht auf Akzeptanzprobleme stößt.

Und das ist genau der Punkt: die Kirchen tun nicht dem Staat einen Gefallen, wenn sie sich nicht zu sehr einmischen; es würde in Deutschland schlicht keine Akzeptanz finden.

Nein, ist es nicht. Wer gemeinnützige Aufgaben erfüllt, kann sich als gGmbH eintragen lassen. Das trifft auf Kirchen zu. Wenn du das ändern willst, musst du das gesamte gemeinnützige Konstrukt hinterfragen.