Nein. Das Sondervermögen steht im GG. 2/3 Mehrheit (wie beim letzten Mal) erforderlich.
Hab ich heute auch im DLF gehört. Ich bewundere es wirklich, wie schamlos die Union in der Frage auftritt. Ich könnte das nicht. Sie schlagen ja grade eben kein klar zweckgebundenes Sondervermögen vor. So zu tun, als wäre die Situation und der Inhalt den die Union in der Reaktion darauf zur Abstimmung stellen will, auch nur im Ansatz qualitativ und quantitativ vergleichbar, da blieb mir heute Vormittag schon der Mund offen stehen. Ich frage mich, wo die die Leute finden, die das erzählen und -genauso unerklärlich- die Leute, die das glauben
Und was in meinen Augen auch noch spannend ist ist, das Merz bei der Abstimmung mit der AfD meinte, nur weil die falschen für die „richtigen“ Inhalte stimmen, seien diese ja nicht falsch.
Um jetzt die vormals von der Ampel angestrebten Inhalte zu blockieren und darauf dann zusagen nur wenn WIR es JETZT fordern ist es richtig…
Nicht was gemacht wird sondern WER macht… Das ist in meinen Augen keine Gemeinwohlorientierung, keine Auseinandersetzung in der Sache sondern… EGO
Aus ChatGPT:
Nein, für die Einrichtung eines Sondervermögens im deutschen Bundestag ist nicht automatisch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Es kommt darauf an, wie das Sondervermögen finanziert und verankert wird:
1. Normales Sondervermögen (z. B. über ein einfaches Gesetz oder den Bundeshaushalt)
• Der Bundestag kann ein Sondervermögen durch ein einfaches Gesetz oder eine haushaltsrechtliche Regelung schaffen.
• Dafür reicht eine einfache Mehrheit (mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen).
2. Sondervermögen mit Grundgesetzänderung (z. B. das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr 2022)
• Wenn das Sondervermögen eine Schuldenaufnahme außerhalb der Schuldenbremse erfordert, muss das Grundgesetz geändert werden.
• Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig (Art. 79 Abs. 2 GG).
• Beispiel: Das „Sondervermögen Bundeswehr“ wurde 2022 mit einer Grundgesetzänderung (Art. 87a Abs. 1a GG) beschlossen und benötigte daher eine Zweidrittelmehrheit.
Fazit:
• Ein Sondervermögen selbst braucht keine Zweidrittelmehrheit, wenn es durch ein einfaches Gesetz geschaffen wird.
• Wenn es eine Grundgesetzänderung erfordert (z. B. Schuldenbremse umgehen), dann schon.
Es geht aber um ein Sondervermögen nach 2. Solche generischen Antworten sind m. E. nur so semi-hilfreich.
Die neue Lage ist raus - auch zu diesem Thema.
Ulf und Philip freuen sich auf eure Kommentare im Kommentarthread
Ja, alles richtig. Aber dann ist die Aufnahme ja innerhalb der Grenzen, die die Schuldenbremse erlaubt und die sind in einem typischen Haushalt ja bereits ausgereizt, beziehungsweise sogar überzogen, da sowieso schon mal Sondereffekte eingeplant werden, wie zum Beispiel Fördermittel, die (hoffentlich) nicht vollständig abgerufen werden.
Für so etwas gibt es keine Schlagzeile in der Zeitung.
Exakt, daher benötigt man jetzt für das Paket Bundeswehr und das Paket „Infrastruktur“ jeweils eine separate 2/3 Mehrheit.
Auch dieser Themenvorschlag wurde bereits aufgegriffen, wie @Margarete schon erwähnt hat; wir können auf der Grundlage der letzten LdN weiter diskutieren: