Soll das sog. "Schwarzfahren" komplett entkriminalisiert werden?

Schreibt der, der in der Schweiz wohnt, wo pro Kopf wesentlich mehr Steuergeld in die Öffis gesteckt wird, als in Deutschland.

Wie @Margarete schreibt, ist das Gesetz fast 100 Jahre alt, da war die Bahn ein Staatsunternehmen und der Staat hatte ein Interesse, die Bestrafung an sich zu ziehen. Jetzt ist es ein Privatunternehmen und die Gesetze sollten dem auch Sorge tragen.
Ich weiß nicht, ob es eine Pflicht zur Beförderung gibt.
In dem Fall wäre der Staat dann in der Pflicht für die in die Bresche zu springen, die die Bahn, zum Beispiel wegen offenen Rechnungen, nicht mehr befördern möchte. Dann hätte er auch wieder das Recht, sich bei ihnen schadlos zu halten, z.B. mit Verrechnung. Wenn die aber bereits beim Existenzminimum sind, müsste die Allgemeinheit einspringen.

Da ich viele Missverständnisse beobachte, wäre es aus meiner Sicht sinnvoll mal so etwas wie einen Minimalkonsens festzuhalten. Denn ich glaube kaum einer hat etwas dagegen, wenn wir den Straftatbestand Schwarzfahren abschaffen und Leute, die sich keinen Fahrschein leisten können, nicht weiter ins Gefängnis stecken. Genauso ist glaube ich Konsens, dass es wenig Sinn macht, wenn Falschparken eine Ordnungswidrigkeit - Schwarzfahren aber eine Straftat ist. Im Gegenteil sollte man (meine Meinung) mal schauen, ob Falschparken im Einzelfall wirklich „nur“ eine Ordnungswidrigkeit ist.
Der Dissenz liegt wohl eher in der Frage, ob die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ausreicht. Da finde ich sollte man zumindest die Auswirkungen prüfen. Wenn die Konsequenz von Schwarzfahren nur noch 60 € Zusatzgebühr ist - egal wie oft und wie vorsätzlich ich das mache, dann sehe ich zumindest die potenzielle Gefahr, dass Schwarzfahren etwas für Schnäppchenjäger ohne echte finanzielle Not wird und wir statt 3% dann bei über 10% Schwarzfahrern landen. Denn mit etwas Geschick und Vernetzung (vielleicht sogar über Kontrolleurr-Warn-Foren oder sogar Apps) kann das Schwarzfahren dann vielleicht tatsächlich zum Business Case werden.
Wie gesagt - das muss nicht so kommen. Vielleicht gibt es gute Maßnahmen dagegen - aber so richtig wasserdichte fallen mir aktuell nicht ein, außer den No-Brainer alles für alle kostenlos zu machen.
Falls man da keine gute Lösung findet, wäre die Konsequenz wohl massiv stärkere Kontrollen, worunter sowohl diejenigen die sich kein Ticket leisten können als auch die Verkehrsbetriebe leiden würden.

Dafür kostet der öffentliche Nahverkehr hier auch deutlich mehr. Ich zahle über die Bundesbahn für eine Fahrkarte von Fulda bis in die südliche Schweiz (6-7 h)manchmal nur 34 €. Ich bin mir nicht sicher, ob das die Kosten wirklich deckt. Von hier bis nach Basel – gerade mal 2 Stunden Fahrt – zahle ich zweite Klasse mindestens 44 CHF.

Diese Vergleiche sind leider recht sinnlos, da das Gehaltsniveau auch unterschiedlich ist, hierzu muss man nur den BigMac Index vergleichen.

Das ist schlicht und ergreifend nicht korrekt.
Weder im Taz-Artikel, noch im offenen Brief, wird gefordert, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro abzuschaffen. Der offene Brief fordert die Abschaffung der Straftat und fordert ebenso, keine Ordnungswidrigkeit an dessen Stelle einzuführen, er fordert explizit nicht, das erhöhte Beförderungsentgelt abzuschaffen. Im Gegenteil, er verwendet - wie ich auch in diesem Thread - das Argument, dass nach Abschaffung der Strafbarkeit weiterhin der zivilrechtliche Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt verbleibt.

Hier kannst du den offenen Brief nachlesen:

Daraus:

Das Argument ist hier: Weil der erhöhte Beförderungsentgelt den Schaden bereits überkompensiert, ist eine zusätzliche Bestrafung über einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit für den Unrechtsgehalt nicht angemessen. Die Argumentation ist nicht, dass es gar keinen Unrechtsgehalt gäbe und deshalb auch nicht mal ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert werden dürfe. Zwischen den Zeilen kann man meinetwegen herauslesen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu hoch sei, aber es nicht seine Abschaffung gefordert, sondern seine Existenz dient als Argument für die Abschaffung von zusätzlichen staatlichen Sanktionen.

Das ändert nicht den Fakt, dass die Schweiz pro Kopf 450 Euro im Jahr für den Schienenverkehr investiert, aus Steuermitteln, während diese Zahl in Deutschland nur bei 114 Euro liegt. Dein Argument trifft daher das von @der_Matti vorgebrachte Argument einfach nicht, es geht völlig am Kern des Argumentes vorbei.

4 „Gefällt mir“

Wäre mal grundsätzlich interessant, wo man Grenzen zieht.

Was ist straffrei, was eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, die es zu ahnden erfordert?
Wo sind die gesellschaftlichen Kosten höher als die der Strafverfolgung und -Durchführung?

Ist manchmal der Aufwand höher als der eigentlich entstandene Schaden?

Und welche Wirkung will ich damit erzielen? Erreiche ich das oder gibt es geeignetere Mittel?

Grundsätzlich gilt in unserem Rechtssystem, dass das Strafrecht die Ultima Ratio sein soll. Ich zitiere dafür einfach mal den Wikipedia-Artikel:

Dieses Ultima Ratio-Prinzip wird bei der strafrechtlichen Verfolgung von Schwarzfahrern schlicht und ergreifend verletzt. Und es gibt tatsächlich kaum einen anderen Bereich in unserem Strafrecht, in dem das so offensichtlich der Fall ist. Der einzige andere Bereich, der mir dazu spontan einfällt, wäre der der Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf „illegales“ Streamen. Auch hier gilt, dass die zivilrechtliche Verfolgung (siehe Diskussionen über Abmahnkanzleien und ihre immensen Forderungen bei Verstößen) das durchaus vorhandene Unrecht bereits überkompensiert, sodass eine staatliche Strafverfolgung unangemessen erscheint. Der Unterschied zum Schwarzfahren ist tatsächlich: Bei Urheberrechtsverstößen kommt es fast nie zu Strafverfahren (und das ist gut so).

Das Brechen eines zivilrechtlichen Vertrages wird in der Regel auch nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur unter ganz engen Bedingungen, z.B. wenn jemand, der weiß, dass er zahlungsunfähig ist, dennoch weitere vertragliche Verpflichtungen / Kredite aufnimmt, mit dem Ziel, diese nie zurück zu zahlen (weil hier natürlich auch eine direkte Schädigung der geprellten Person vorliegt). Diesen Schaden der geprellten Person gibt es hier eben nicht in dieser Form, da es beim Schwarzfahren eher um die Beteiligung an laufenden Kosten geht. Deshalb besteht hier auch nicht der Schutzanspruch durch das Strafrecht, wie er beim besagten betrügerischen Eingehen von zivilrechtlichen Verträgen vorliegt.

Die allgemeine Diskussion, ab wann Zivilrecht nicht mehr ausreicht und stattdessen eine Norm Verwaltungs- oder gar strafrechtlich unterfüttert werden muss, würde glaube ich viel zu weit gehen, es ist auch schwer, hier exakte Grenzen zu ziehen. Aber man kann ohne Weiteres einzelne Fälle (hier: Schwarzfahren, Streaming) ausmachen, in denen eine staatliche „Überreaktion“ recht offensichtlich vorliegt, in denen in jedem Fall das Ordnungswidrigkeitenrecht ausreichen würde und kein Bedürfnis für eine strafrechtliche Ahndung besteht, weil der Unrechtsgehalt einfach grundsätzlich keine Gefängnisstrafe rechtfertigen kann. Wenn wir zu diesem Ergebnis kommen, daher ganz klar sagen: Niemand sollte in das Gefängnis kommen, weil er schwarzfährt oder einen Film runterlädt, müssen wir auch sagen, dass diese Dinge keine Straftaten sein sollten, denn wenn nur die Geldstrafe verbleibt, könnten wir das auch über Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenrecht regeln, dann brauchen wir gerade kein Strafrecht… und ich hoffe, dass jeder hier zustimmt, dass man für Schwarzfahren und Filme downloaden nicht im Strafvollzug landen sollte.

3 „Gefällt mir“

Gut es geht nicht um Abschaffung, aber auch die Aussage, dass dieser den Schaden bei weitem übersteigt ist populistisch. Denn alleine die Kosten für die Erfassung des falls, und daran ist der Schuld der nicht zahlt, übersteigt diese 60 Euro. Da brauchen wir noch nicht mal annehmen, dass für einmal erwischt werden im Durchschnitt mehrere Schwarzfahrerten erfolgen.

Entweder wir stellen die Erfassung von Schwarzfahren komplett in Frage, dann aber doch konsequenterweise gleich kostenfreier ÖPNV für alle oder wir müssen doch sehen, dass die Gebühr für diesen Fall höher sein muss als der Ticketpreis.

Ich jedenfalls würde mit dem Zahlen der 60 Euro wenn keinerlei weitere Konsequenzen drohen deutlich günstiger fahren als mit dem regelmäßigen Kauf von Tickets, zumindest in Bussen und U-Bahn.

Wie gesagt bin ich dafür einfach konsequent den ÖPNV kostenfrei zu gestalten und alle Vorteile die das bietet mitzunehmen und dann gar nicht mehr das Thema zu haben zu überlegen wie man Härtefälle verhindert ohne den Anreiz zu bezahlen wegzunehmen und die ehrlichen Leute zu benachteiligen.

Nicht wirklich in der Praxis. Also um solche Fälle zu finden, muss man sie schon mit der Lupe suchen.

Das ist der Maßstab, über den wir hier reden. Das ist ein absoluter Ausnahmefall, bei dem wegen eines extremen Ausmaßes darauf geschlossen wird, dass die Person nicht die charakterliche Eignung besitzt, ein KFZ zu führen. Es ist keinesfalls so, dass Leute, die regelmäßig falsch parken, grundsätzlich ihren Führerschein verlieren würden.

Das würde auch für Menschen gelten, die ein Hausverbot bei der Bahn hätten. Aber solche Hausverbote sind zum Glück nicht erlaubt, weil der ÖPNV zur Daseinsvorsorge gehört und deshalb nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen zeitweilige Hausverbote erlassen werden können.

Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Falschparken und Schwarzfahren, aber solche Unterschiede wird es stets bei einem Vergleich geben (ein Vergleich ohne Unterschiede ist sinnlos). Der Kern der Argumentation des Vergleiches ist gerade, dass man für „Falschparken“ eben grundsätzlich nicht strafrechtlich belangt wird, sondern nur in wirklich extremen Ausnahmefällen, denen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorausgehen, die dann zum Führerscheinentzug führen, während beim Schwarzfahren sehr schnell Strafbefehlsverfahren eingeleitet werden, die dazu führen, dass in der täglichen Praxis etwa 7.000 Menschen jedes Jahr für Schwarzfahren in den Strafvollzug gehen. Für Falschparken liegt diese Zahl bei unter 1, vermutlich Null. Daher ist der Vergleich zum Falschparken tatsächlich seht gut geeignet, diese unterschiedliche Reaktion des Staates aufzuzeigen.

3 „Gefällt mir“

Berechnungen dazu wurden ja hier angestellt.

Der Aufwand ist demnach also sehr viel höher als der entstandene Schaden - materiell und personell eine Ressourcenverschwendung sondergleichen.

Die Frage ist also eher, ob man bestimmte Sanktionen aus anderen Gründen für gerechtfertigt hält. Generalpräventive Wirkung als Stichwort. Wie @MarkusS hier schon richtig ausgeführt hat, besteht der Dissens eher darin, „ob die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ausreicht“ oder nicht.

Dagegen gibt es meines Erachtens gute Gründe (s. KriPoZ-Artikel). Dafür mag auch das eine oder andere sprechen. Kontrollen-Warn-Apps halte ich für unsinnig, zumal die mobilen Kontrollteams ruckzuck umgestiegen sind, d. h. die Vorwarnzeit wäre viel zu gering. Da müsste man schon quasi in Echtzeit tracken.

In einem weiter oben verlinkten Taz-Artikel heißt es:

Dabei sind laut der Studie die meisten derjenigen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, von Armut betroffen: Drei Viertel sind Langzeitarbeitslose, jede fünfte Person hat keinen festen Wohnsitz.

Die ca. 20 % Wohnungslosen bekommen ja oft nicht mal „Stütze“. Gleichzeitig sind unter diesen stoffgebundene Süchte häufig.

Im KriPoZ-Artikel steht außerdem, dass Menschen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen (30-35 % nach § 265a StGB), zu ca. 60-70 % „eine oft langjährige Drogen- und Alkoholproblematik“ aufwiesen und „infolgedessen oftmals psychisch erkrankt“ seien. Bei dieser Klientel durch Haftstrafen irgendwas bewirken zu wollen halte ich für eine Fehlannahme.

Wenn dann aber z. B. die Polizei Münster „mit ungewöhnlich harschen Worten“, wie es in den WN heißt, den vom Rat der Stadt beschlossenen Anzeigeverzicht bei Fahren ohne Fahrschein kritisiert, fragt man sich schon, ob die ja gerne über Personalmangel und Überstunden klagende Polizei eigentlich nichts Besseres zu tun hat.

Und weil diese Fälle so extrem sein müssen kenne ich einige, die dort wo sie wissen, dass Kontrollen selten sind ohne Ticket parken.

Ich wäre daher auch für höhere Strafen für Parkvergehen oder zumindest ansteigende Strafen für Wiederholungen, selbst wenn es nur wenige sind.

Gerne könnte man ja mit sowas einen generell oder für bestimmte Gruppen kostenfreien ÖPNV subventionieren.

Zunächst: ich glaube du unterschätzt, was so eine Vernetzung leisten kann. Aber selbst wenn sie keine Frühwarnung liefern könnte - es bringt ja allein schon viel zu wissen welche Strecken im Schnitt wie oft kontrolliert werden und zu welchen Zeiten tendenziell.
Wie Guido Mehlkop im Interview schon erklärt hat, gibt es auch heute schon eine signifikante Gruppe Schwarzfahrer, für die die Motivation eine reine Rechenaufgabe ist.
Aber jetzt mal was anderes:

Wenn Schwarzfahren weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat ist - welche Handhabe hätte denn dann ein Kontrolleur mich festzuhalten? Bzw. was hindert mich daran einfach abzuhauen, wenn jemand mein Ticket sehen will?
Edit: würde da § 229 BGB greifen?

Natürlich wäre ein kostenfreier ÖPNV die beste Lösung für das Problem und natürlich könnte man darüber diskutieren, Bußgelder für Falschparken zu erhöhen. Aber würdest du wirklich sagen, dass jemand für „falschparken“ in den Strafvollzug gehen können sollte? Ich denke nicht - deshalb ist es gut, dass es keine Straftat ist. Falschparker mit Bußgeldern zu belegen, ihnen gar irgendwann den Führerschein zu entziehen - okay (mit der Konsequenz, dass dann für Fahren oder Führerschein eine Straftat möglich wäre), das sind alles Dinge, die okay erscheinen. Aber jemanden nur für das Falschparken in den Strafvollzug zu schicken ist ebenso unangemessen wie jemanden für das Streamen eines Filmes oder das Schwarzfahren in den Strafvollzug zu schicken, weshalb das Strafrecht hier nicht das richtige Mittel ist.

—> Wann immer wir zu der Überzeugung kommen, dass der Unrechtsgehalt einer Tat in keinem Fall eine Haftstrafe rechtfertigen kann, ist das Strafrecht nicht das geeignete Mittel.

Diejenigen, auf die das zutrifft, sind gleichzeitig diejenigen, die nie mit der strafrechtlichen Seite in Berührung kommen, weil sie ihre 60 Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen können und werden - und das würden sie auch tun, wenn es keine strafrechtliche Sanktion gäbe, weil andernfalls enorme zivilrechtliche Kosten auf sie zukommen würden (aus 60 Euro werden nach Inkasso direkt 90, nach dem Gerichtsverfahren mit Zins und Zinseszins eher 200…). Diese Leute wissen das und weil sie ökonomisch handeln, würden sie daher auch ohne strafrechtliche Sanktionsdrohung den ökonomisch sinnvollen Weg wählen, die 60 Euro zu zahlen, wenn sie erwischt werden. Diese Gruppe ist daher gerade kein Argument für den Einsatz des Strafrechts gegen Schwarzfahrer.

Das Strafrecht trifft grundsätzlich nur diejenigen, die nicht rational an die Sache herangehen. Und gerade die landen dann im Strafvollzug.

Ja, das wäre ein klassischer Fall der Selbsthilfe. Auch dafür brauchen wir nicht das Strafrecht.
Abgesehen davon hängen in jedem Zug (und mittlerweile sogar den meisten Bussen) Kameras, also allzu oft könnte man das ohnehin nicht bringen…

1 „Gefällt mir“

Wenn „Schwarzfahrende“ sich die statistische Auswertung einer App ansehen können, können das Kontrolleurinnen und Kontrolleure genauso und ihre Prüfrouten entsprechend modifizieren. Insofern blieben sie immer den entscheidenden Schritt voraus.

Sehe ich anders. Wenn jemand wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wird, habe ich aktuell die Möglichkeit ihn anzuzeigen, auch wenn der die 60€ zahlt. Ohne diese Möglichkeit habe ich praktisch keine Möglichkeit gegen systematisches, vorsätzliches Schwarzfahren vorzugehen außer flächendeckende Kontrollen.

Natürlich können sie das - aber dann steigt natürlich auch der Aufwand. Die machen ihre Routen ja nicht aus Spaß so. Wenn ich flächendeckend und rund um die Uhr kontrolliere, lohnt sich Schwarzfahren natürlich nicht. Dann sind aber auch die Kosten für die Kontrolle entsprechend.

So erfolgreich scheinen die Apps nicht gewesen zu sein, die Verlinkungen zum App-Store führen jeweils ins Nichts.

Ich habe ja schon gesagt, dass ich das Herabstufen des Schwarzfahrens von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit befürworte. Verstehe daher die Frage nicht.

1 „Gefällt mir“

Die Unternehmen hätten ohne Weiteres die Möglichkeit, anders zivilrechtlich vorzugehen.
Das einfachste wäre hier eine Unterlassungserklärung, die mit hohen Vertragsstrafen belegt werden kann. Daher: Wer z.B. drei Mal beim Schwarzfahren erwischt wird, muss eine solche Unterlassungserklärung unterzeichnen (oder wird zivilrechtlich auf Unterlassung verklagt) und muss bei Zuwiderhandlungen eine deutlich höhere Strafzahlung leisten.

Es ist keinesfalls so, dass das Zivilrecht keine Möglichkeiten hätte, hier stärker sanktionierend einzugreifen. Alleine zur Vermeidung der Gerichtskosten würde der von dir genannte „rationale Täter“ das Schwarzfahren spätestens nachdem eine Unterlassungserklärung in’s Spiel kommt aufgeben, weil spätestens ab diesem Zeitpunkt das Schwarzfahren nicht mehr wirtschaftlich wäre.

Kurzum: Das Argument bleibt: Wenn es rein darum geht, dass Schwarzfahren angeblich „wirtschaftlich“ sei und rationale Täter abgeschreckt werden müssten, bietet das Zivilrecht alle zur Abschreckung von rationalen Tätern nötigen Mittel - das Strafrecht ist hier nicht nötig. Und die nicht-rationalen Täter sind wie gesagt ohnehin diejenigen, die dem Staat lediglich massive Verwaltungs- und Haftkosten erzeugen, ohne, dass es irgendeinen Vorteil hätte, sie zu bestrafen, von dem Problem der Klassenjustiz bzw. dem Problem von „psychisch Kranken, die in die Mühlen der Justiz geraten“, mal ganz abgesehen.

Ah, sorry, das muss in der Diskussion durcheinander gegangen sein. Dann sind wir uns ja so weit einig.

1 „Gefällt mir“

Soweit ich mitbekomme scheint der Austausch vor allem in Gruppen in Social Media stattzufinden.

Da man mit Handy recht schnell ein Ticket kaufen kann reicht eine sehr späte Info. Und in Städten mit wenig Kontrolleuren sinkt die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden auch schon erheblich wenn diese in anderen Stadtteilen gemeldet werden.

Wie viele solche Möglichkeiten dann wirklich aktiv nutzen ist natürlich dennoch eine Frage.

1 „Gefällt mir“

Das ist ja genau das Problem: wie willst du überhaupt die Personalien von einem Schwarzfahrer feststellen. Sobald er dir die 60€ in bar in die Hand drückt, wüsste ich nicht auf welcher Grundlage du ihm festhalten könntest. Kann ja sein, dass es zivilrechtlich Mittel gibt auch gegen die vorzugehen. Nur die müssen halt auch in der Praxis effektiv und im großen Stil einsetzbar sein.