Regierung will Pflegegrad 1 streichen

Durch die Streichung des Pflegegrad 1 sollen “etwa” 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Dadurch soll das aktuelle Defizit der Pflegeversicherung in Höhe von ca. 1,65 Milliarden Euro kompensiert werden.

Das Vorhaben ist ziemlich zynisch wenn man bedenkt, dass viele Menschen “nur” Pflegegrad 1 haben, weil sich die Gutachter alle Mühe geben, die Pflegebedürftigkeit möglichst niedrig anzusetzen.*

Vielleicht würde es sich in der Lage lohnen mal aufzuarbeiten, welche Alternativen es gibt:

  1. Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Pflichtversicherung. Da denke ich an Beamte, Selbstständige und diverse Berufsstände, die alle ihre kleinen Sonderlösungen unterhalten und sich damit aus dem Solidarsystem verabschiedet haben. Auch besonders gut verdienende Arbeitnehmer (> 73.800 Euro/Jahr) dürfen sich absurderweise aus der GKV/GPV verabschieden.
  2. Einbeziehung weiterer Einkommensarten. Bei Pflichtversicherten werden Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalerträge nicht zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen. Ich bin da selbst ein gutes Beispiel. Ich bin pflichtversichert mit niedrigem versicherungspflichtigem Einkommen, habe aber ein relativ hohes Einkommen aus Vermietung.
  3. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen über 66.150 Euro/Jahr werden bei der Berechnung nicht herangezogen, d.h. der effektive Beitragssatz sinkt, je mehr man über diese Hürde hinaus verdient.

Aus Sicht der CDSU hätten alle genannten Alternativen natürlich einen entscheidenden Nachteil: Der Wegfall des Pflegerad 1 belastet praktisch ausnahmslos Menschen mit geringen Einkommen und Vermögen (weil die ausgezahlten Leistungen nur für diese Gruppe einen merklichen Unterschied in der Lebensqualität machen). Für die anderen Lösungsmöglichkeiten müssten dagegen vermögens- und einkommensreiche Menschen ein wenig tiefer in die Tasche greifen.

Mal schauen, ob irgendwann irgendeinem CDSU-Stammwähler mal auffällt, dass hier die selbe Klientelpolitik für reiche Menschen gemacht wird, wie sie die FDP zurecht in die politische Bedeutungslosigkeit geführt hat. Die CDSU ist nur ein wenig effektiver darin, die Neoliberalität und soziale Kälte unter einem Deckmantel der Identitätspolitik und Angstmacherei zu verdecken.

*Ähnlich wie beim Bürgergeld bin ich mir ziemlich sicher, dass praktisch kein Pflegegutachten einer konsequenten rechtlichen Prüfung standhalten würde. Unser Sohn hat Pflegegrad 4, aber nur, weil ich der Gutachterin jedesmal klarmache, dass wir gegen jede niedrigere Einstufung rechtlich vorgehen würden. Mein Opa wurde mit stark fortgeschrittener Multiple Sklerose in Grad 1 eingestuft, weil bei der Begutachtung niemand dabei war, der sich auskannte und gegenhalten konnte.

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Ich finde dieses Vorhaben sehr schlimm, weil gerade die Pflegestufe 1 Menschen, die noch allein zu Hause klarkommen, vielleicht schneller ins Heim müssen. Die Hilfe ist wirklich klein, aber manchmal reicht diese schon, um ein Leben zu Hause zu ermöglichen. So z.B. meiner 88jährigen Mutter. Ich werde im Falle eines Falles alles daransetzen, dass sie die zweiwöchentliche Haushaltshilfe (die z.B. verhindert, dass sie unvernünftig auf Leitern steigt oder auf die kaputten Knie geht) weiterfinanziert oder sich von ihren Kindern finanzieren lässt, aber die Unterstützung hat nicht nur einen finanziellen Aspekt (bei vielen älteren Frauen, die eine sehr niedrige Rente haben), sondern auch einen psychologischen (weniger Überwindung, keine eigene Organisation, keine Steuerfragen etc.)

Diese relativ kleinen Hilfen waren ein wichtiger Baustein für die Versorgung vulnerabler Menschen. Dass ausgerechnet diese diskutiert wird, ist ziemlich kurzsichtig. Langfristig wird es zu höheren Kosten führen.

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Das Vorhaben ist m. E. eine konsequente Umsetzung von Merz’ Ansage „Wir können uns den Sozialstaat nicht merh leisten“. Wenn es nicht ausreichend entschiedene Gegenwehr von Seiten der Zivilgesellschaft gibt, wird es auch beim Bürgergeld und in der gesetzlichen Krankenversicherung zu dramatischen Leistungskürzungen kommen.

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Kurze Geschichte aus der Nachbarschaft.

Eine Person hat 2 amputierte Beine, wohnt in einem oberen Stockwerk ohne Fahrstuhl und hat Pflegesrufe 1. Er wurde wohl nicht höher gestuft, weil wie oben erwähnt, die Gutachter ihn nicht höher gestuft haben. Die Begründung hier ist sehr schwammige, aber auch ein Gericht, hat hier in 2 Verfahren nicht geholfen. Die Person ist in Pflegegrad 1 und bleibt erstmal da.

Der zweite Punkt, bei dem ich fast verzweifelt bin: Menschen mit amputierten Gliedmaßen müssen regelmäßig erneut bestätigen, dass sie noch immer keine neuen Gliedmaßen haben. Sonst werden Zahlungen eingestellt.

Das System ist eh schon würdelos und soll nun noch weiter eingekürzt werden. Es wäre Gift für die Gesellschaft und unsere Demokratie. Bald können nur noch Reiche Menschen sich eine Krankheit leisten.

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Ja, das ist natürlich bitter, wenn man jahrelang das Geld bekommen hat dieses evtl. zu verlieren. Aber wenn gespart werden soll, dann wird immer jemand aufschreien.
Ich finde die Diskussion auf jeden Fall schon mal gut - früher hat man immer einfach die Sozialabgaben erhöht und so “den kleinen Mann” (also die arbeitenden Bevölkerung) belastet. Das dieser Reflex jetzt nicht mehr kommt ist begrüssenswert.

Moin,

Welche Punkte bei der Finanzierung und Unterstützung der Personen mit Pflegegrad 1 findest du denn streichenswert und überflüssig?

Oder welche Punkte des Plans der Regierung findest du besonders gut und hervorhebenswert?

Ich kann deinem Gedankengang gerade nämlich nicht ganz folgen.

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Begrenzung des weiteren Anstiegs der Lohnnebenkosten/Sozialabgaben. “Irgendwer “ muss das Geld schließlich auch verdienen und einzahlen, bevor es verteilt werden kann.

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Wäre gut, an Stellen zu sparen, wo es sinnvoll ist

Wer wird denn durch die Streichung des Pflegegrads 1 belastet? Großkapitalisten? Hier wird Peter (Arbeiter) gegen Paul (ehemalige Arbeiter mit Pflegebedarf) ausgespielt, während sich im Hintergrund Menschen in den oberen 10% der Vermögensstatistik ins Fäustchen lachen, weil der Kelch der solidarischen Finanzierung mal wieder an ihnen vorbei gegangen ist.

Ich kann das mit Bestimmtheit sagen, weil ich alle Seiten dieser Diskussion aus eigener Erfahrung kenne. Mein Sohn hat Pflegegrad 4, ich habe Großeltern und Bekannte mit Pflegegrad 1 und mein Einkommen besteht zu einem geringen Teil aus sozialabgabenpflichtigen Arbeitseinkommen und zu einem sehr viel größeren Teil aus nicht abgabepflichtigen Einnahmen, die in Deutschland in der Regel nur sehr vermögende Menschen generieren.

Die Regierung (oder besser: die CDSU, weil unter der Ampelregierung gab es diesen Ansatz nicht), streicht lieber eine Sozialleistung, die ganz überwiegend finanziell schwachen Menschen zugute kommt, anstatt die großen Vermögen und Einkommen in Deutschland auch nur minimal zu belasten. Kann man gut finden, aber als “Politik für den kleinen Mann” kann man das nicht verkaufen.

Überhaupt ist es Absurd hier die “arbeitende Bevölkerung” gegen pflegebedürftige Menschen auszuspielen, weil ein Pflegebedarf per Definition einer Arbeit entgegensteht, auch wenn der betroffene Mensch vielleicht gerne arbeiten würde. Der Pflegegrad 1 wird meiner Erfahrung nach zudem praktisch ausschließlich an Menschen im Rentenalter vergeben, die ohnehin etwa 80% aller Pflegegeldbezieher ausmachen.

Man könnte den Pflegegrad 1 beibehalten und einen Anstieg der Lohnnebenkosten verhindern (oder sie sogar senken), indem man die Basis der Zahlungspflichtigen verbreitert. Hatte ich im Eingangsbeitrag auch schon vorgeschlagen, was Sie hier geflissentlich ignorieren.

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Hätte aber auch zur Folge, dass zukünftig mehr Leistungen aus der Pflegekasse bezahlt werden müssen.

Aber ich nehme an, dein Gedanke ist, dass z.B. Beamte oder Selbstständige pro Kopf mehr zahlen als der Durchschnitt und dadurch die Einnahmen verbessern.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze dagegen würde natürlich die Einnahmen verbessern ohne die Ausgaben zu erhöhen, ebenso wie die Erweiterung auf andere Einkommensarten.

^This.
Aber: es sind nicht nur Menschen, sondern auch alle internationalen Grosskonzerne, die sich um ihren Beitrag drücken.

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Ich würde hier gerne noch mal reposten, was ich zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschrieben hab, etwas weiter unten bei den Themenvorschlägen.

Ich glaube halt ernsthaft, das Kürzungen im Gesundheits- und Sozialsystem eher schädlich für selbiges sind. Weil körperlich und psychisch gesund, muss man erstmal bleiben, wenn man den ganzen Tag mit Pflege zu tun hat. Den Menschen hier immer mehr zuzumuten macht auf Dauer nur mehr Angehörige kaputt und arbeitsunfähig.

Und: ich glaube wirklich es lässt sich unfassbar viel Geld sparen, wenn viele Dinge effizienter geregelt werden. Den Bürokratischen Aufwand mit einem pflegebedürftigen Angehörigen kann man sich nicht ausdenken. Man ist ja jedem verpflichtet ständig die gleichen Infos zu erbringen, teilweise den gleichen Behörden für unterschiedliche Dinge, wieder die gleichen Arztberichte (denen man auch hinterher rennen darf), Schweigepflichtsentbindungen und dann muss man doch die Sachen von denen wieder nachtragen. Es fehlt halt einfach an Willen, da strukturelle Veränderungen anzustoßen, PG1 zu streichen ist die denkbar schlechteste Idee.

3 Jahre Pflege meines Kindes und ich könnte ernsthaft ein ganzes Pflegebaustellen der Nation Buch mit Kuriositäten füllen. Da will man gar nicht wissen was noch alles kommt.

„Ich würde ergänzend das Thema Pflege durch Angehörige im Allgemeinen empfehlen, bei höherer Pflegegraden (PG) fallen Arbeitnehmer ja ganz aus. Das da jetzt ernsthaft über ne Abschaffung von PG1 diskutiert wird, ja. Wird wohl nen Run auf Pflegegrad 2 auslösen, der ja bekanntlich „teurer“ für den Staat ist. Dass das alles wieder zu Lasten von Frauen geht ist ja auch n no Brainer. Die pflegen halt häufiger.

Dieses Gesundheits- und Sozialsystem verheizt Pfleger*innen und Angehörige wissentlich. Und Dauerhaft. Ohne Lösungen und mit ständigen Verschlechterungen. Und irgendwie wehren die sich nicht. Schön wäre ja ne Lobby oder Allys, auch in Form der „Lage“ oder den Leuten hier. Wer jemanden mit PG3 und höher pflegt, kann bei diesem politischen Leistungsgequatsche nur noch trocken lachen und ne Vereinbarung mit dem Beruf hängt da maßgeblich vom Arbeitgeber und der Resilienz ab, die man so mitbringt. Gesund ist pflegen und arbeiten sicher nicht.

Ich möchte …deutlich machen, dass die Vereinbarkeit mit dem Beruf grade für pflegende Mütter zum Beispiel, seehr weit hinten in den Prioritäten ist und ein gutes und einfaches Gesundheits- und Sozialsystem eher helfen würde. Die Arbeitslast mit Behörden, Krankenkassen ist enorm, besonders weil vieles ineffizient gelöst ist.

Teilhabeleistungen, Bürgergeld, PG das alles wird grade diskutiert. Auch ohne Not, das man mal darüber nachdenkt, dass all diese Leistungen einfach nur EINE Familie mit einem Schwerstbehinderten Angehörigen betreffen können. Ich finde einfach immer schade, dass das medial leider ein Randthema bis hin zu gar kein Thema sind. Diese Familien schützen ja auch das pflegerische System vor dem Zusammenbruch.

Und ergänzend, die meisten Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben, es kann also Jeden jederzeit treffen. Weshalb dieses Thema wirklich jeden interessieren muss.“

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Ich habe mich recht ausführliche mich dem Bewertungssystem beschäftigt. Ja ich gebe euch recht, das die Gutachter sicher nicht freiwillig beim ersten Versuch mehr als Pflegegrad 1 bestätigen. Gleichzeitig muss man sich aber auch anschaun was bewertet wird. Wir verstehen oftmals etwas völlig anderes unter Pflege wie die Pflegeversicherung.

Haushaltäre Aufgaben wie Putzen, kochen, Wäsche waschen, reparaturen Erledigen und Gartenarbeiten sowie Winterdienst werden zwar über Umwege und sehr große Grauzonen mit erledigt aber nur wenn wirkliche Pflegeleistungen der hauptsächliche Part der benötigten Leistung darstellen.

Diese “wirkichen” Pflegeleistungen beziehen sich auf alles Körperliche. Also anziehen, sich selbst waschen, Toilettengang, selbstständig Essen können, selbständige Tablettengabe, selbstständiges Bewegen innerhalb der Wohnung und ausserhalb, Soziales verhalten also ob jemand noch selbstständig telefonieren kann und sich mitteilen kann etc.. Nur das sind Leistungen in unterschiedlichen Abstufungen die für das aktuelle Pflegesystem relevant sind. Das ist aber nicht das was ältere Menschen vorrangig als erstes benötigen wenn die Kräfte nachlassen.

Nach meiner Erfahrung stimmt das nicht.

Das ist falsch. Aus §4, Absatz 1 SGB XI (Hervorhebung meine):

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.

Sogenannte “Haushaltsnahe Dienstleistungen” oder “Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung” sind genauso wie die körperliche Pflege Kern pflegerischer Tätigkeit im Sinne des Gesetzes. Wir nutzen einen Teil der Pflegeleistungen unseres Sohnes beispielsweise für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, die uns einmal die Woche für 2 Stunden unterstützt.

Richtig ist, dass Einschränkungen bei der Haushaltsführung bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit keine Rolle spielen. Aus den Leitlinien des Medizinischen Dienstes:

Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen,
dass die Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten nicht mehr ohne Hilfe
bewältigt werden können, werden im Formulargutachten unter F 6 „Erhebung
weiterer versorgungsrelevanter Informationen“ erfasst. Diese Informationen
fließen nicht mit in die Ermittlung des Pflegegrads ein.

Wie viel Sinn es macht, dass die Fähigkeit zur Haushaltsführung bei der Ermittlung des Pflegegrads nicht muterfasst wird, darüber kann sich ja jeder selbst eine Meinung bilden. Fakt ist aber, dass sie ausdrücklich als Teil des Leistungssprektrums der Pflegeversicherung ist.

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Ich habe nicht ausgeschlossen das Haushaltsleistungen abgerechnet werden können. Sie spielen wie du auch erwähnt hast für die Einstufung eine untergeordnete Rolle. Das wurde erst vor noch nicht all zu langer Zeit angepasst.

Ja die Geldleistungen die man erhält können für alles mögliche ausgegeben werden. Natürlich auch für Haushaltshilfen und Gartenpfleger. Wenn aber ein reiner Pflegedienst ins Spiel kommt wird komplizierter. Dann müssen die Geldleistungen in Sachleistungen umgewandelt werden. Das geht aber sowieso nur ab Pflegegrad 2 weil im Pflegegrad 1 dieser “Topf” garnicht zur Verfügung steht. Der Pflegedienst kann dann das doppelte abrechnen. Wobei aber die unterschiedlichen Leistungen unterschiedliche Abrechnungssätze haben und da ist natürlich die Haushaltführung am unattraktivsten. Nur in Kombination mit anderen Leistungen wird es dann interessant. Das Geld aufzuteilen geht macht aber wenig Sinn weil dann für beides zu wenig übrig bleibt und sinnvolle Leistungen zu erhalten. Wie dann einige Dienstleister weitere Einheiten abrechnen die eigentlich für andere Zwecke gedacht ist und bleibt eine Grauzone, sonst würde es vermutlich nicht funktionieren. Hier mal die Leistungen für für Pflegegrad 1 und 2. der Unterschied ist eklatant.

Ja, dabei ist das Problem dass “es ist sinnvoll” kein objektives Kriterium ist, sonder immer im Auge des Betrachters liegt.

Ich finde generell alles sinnvoll, was mir selbst nützt :slight_smile: - und ich glaube das geht vielen so.

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Vielleicht können wir uns wenigstens darauf einigen, dass es nicht sinnvoll ist, an Stellen zu sparen, die am Ende zu Mehrkosten führen…

Selbstverständlich ist das nicht sinnvoll. Wer Kosten sparen will, sollte nichts tun, was höhere Kosten verursacht. Ich finde diese Aussage objektiv richtig.

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… Es gibt natürlich Dinge, die beispielsweise im Sinne eines kategorischen Imperativs auch aus neutraler Betrachtung her sinnvoll sind. Und andersherum fallen mir jede Menge Dinge ein, die mir persönlich in einer engen Betrachtung extrem nützlich sein könnten, die darum aber noch lange nicht sinnvoll sind.

… edit Mod.

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