Wie der Spiegel berichtet, will Bundeskanzler Merz das Erreichen eines Pflegegrads stark einschränken:
Zudem soll es künftig für alle Versicherten schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.
Darüber hinaus sollen auch die Leistungen der Pflegekassen eingedampft werden:
Nach Informationen der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland aus Koalitionskreisen sehen erste Entwürfe für die Reform vor, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.
Und die Beiträge werden für einige Versicherte (im Effekt vor allem verheiratete Frauen ohne kleine Kinder und eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen) steigen:
Zuletzt soll die in der Krankenversicherung geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, muss den Plänen zufolge künftig ein zusätzlicher Beitrag an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Mal eine Bewertung aus der Perspektive eines pflegenden Angehörigen eines Kindes mit aktuell Pflegegrad 4:
Es ist auch bisher alles andere als “leicht”, eine Pflegegrad gleich welcher Zahl zu bekommen. Die Kriterien dafür sind schon jetzt streng und sehr unflexibel. Zudem gibt es zwar einen als objektiv daherkommenden Bewertungskatalog, dieser wird aber nach subjektiver Einschätzung der Gutachter des MDK ausgefüllt. Und da kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die sehr gerne alles ignorieren, was einen höheren Pflegegrad notwendig machen würde. Wer sich für eine Begutachtung keine fachkundige Begleitung holt oder sich selbst zum Spezialisten ausbildet, der wird hier in vielen Fällen praktisch über den Tisch gezogen.
Ich kann mangels eigener Erfahrung nicht viel über die Pflege im Alter sagen. Aber die Leistungen der Pflegekasse für ein schwerbehindertes Kind sind schon heute in vielen Fällen nicht ausreichend. Vor allem, weil bei Pflege einer Person mit Grad 3 aufwärts meiner Erfahrung nach mindestens eine Betreuungsperson nur noch sehr eingeschränkt einer bezahlten Arbeit nachgehen kann. Zusätzlich zum finanziellen Aufwand der Pflege und Förderung entfällt dann Einkommen und eigene Vorsorge. Und das ersetzt einem schon heute niemand.
Um es deutlich zu sagen: Einsparungen bei den unteren Pflegegraden belastet vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen und Vermögen. Denn die Leistungen im Pflegegrad 1 sind nicht hoch genug, um für reiche Menschen einen merklichen Unterschied zu machen. Für arme Menschen spielen sie aber durchaus eine Rolle.
Deutlich wird hier auch mal wieder, dass in Deutschland das “System Pflege” von allen Verantwortlichen ausschließlich als “Pflege im Alter” wahrgenommen wird. Alle anderen Pflegebedürftigen sind Kollateralschaden bei jeder Reform.
Ich habe auch schon bei den früher ventilierten Plänen zur vollständigen Abschaffung des Pflegegrad 1 darauf hingewiesen, dass es andere Möglichkeiten als Leistungseinschränkungen gäbe:
- Einbeziehung aller Berufstätigen in die Pflichtversicherung. Gerade die Gutverdiener (Beamte, Angestellte mit hohem Einkommen, Selbststände, Juristen/Ärzte/etc.) unterhalten ihre eigenen kleinen Vorsorgeanstalten. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sollte durch alle Menschen in Deutschland getragen werden.
- Einbeziehung aller Einkommensarten. Es ist mir unbegreiflich, warum Kapitalerträge und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nicht auch versicherungspflichtig sind.
- Erhöhung oder am besten Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn eine komplette Abschaffung verfassungsrechtlich nicht möglich sein sollte, dann sollte zumindest alles Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze immer für die Sozialversicherung herangezogen werden.
Das würde es erlauben, die Beiträge für Einkommen aus Arbeit deutlich zu senken, ohne irgendwo den Rotstift ansetzen zu müssen.
Sparpotenzial gibt es natürlich auch, aber dazu müsste man sich vielleicht mal mit der Pflegebürokratie und den teils absurden Preisen und Verfahren für Hilfsmittel anlegen.