Der Thread ist zwar schon 11 Tage her, aber da ich gerade aus dem Kosovo zurückkomme, möchte ich dennoch darauf antworten:
Einschränkungen des Wahlrechts sind im Hinblick auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit grundsätzlich extrem gefährlich und sollten keinesfalls zum Normalfall werden. Dass jemand, der aktuell eine Haftstrafe verbüßt, sich nicht in ein Parlament wählen lassen kann, ist nachvollziehbar. Der längerfristige Ausschluss über 5 Jahre aus § 45 StGB ist schon grenzwertig - diesen auch auf Vergehen (wie Volksverhetzung) anzuwenden fände ich sehr problematisch. Ebenso fände ich es problematisch, Volksverhetzung zu einem Verbrechen zu machen, da Volksverhetzung eben ein „Meinungsäußerungsdelikt“ ist. Für Free-Speech-Hardliner (wie die USA) ist die Strafbarkeit der Volksverhetzung jetzt schon ein Problem - so weit würde ich nicht gehen. Ich finde es gut, dass Volksverhetzung strafbar ist und man somit auch den Hetzer hinter der „Glatze mit dem Molotov-Cocktail“ zumindest irgendwie greifen kann. Es ist aber eben eine Gratwanderung, bloße Meinungsäußerungen - wie dumm man sie auch immer finden mag - unter Strafe zu stellen.
Beim Verlust des aktiven Wahlrechts bin ich ganz bei @Ruhrpottler - die USA zeigen sehr gut, welche Konsequenzen dies für Minderheiten haben kann. Die schwarze Bevölkerung ist stärker von Armut und damit auch Kriminalität betroffen und durch den Ausschluss vom aktiven Wahlrecht wegen strafrechtlicher Verurteilung hat ein relevanter Teil der schwarzen Bevölkerung kein Wahlrecht und damit noch weniger politische Lobby als ohnehin schon, was i.d.R. zu mehr Benachteiligungen, mehr Armut und damit auch mehr Kriminalität führt. Derartige Entwicklungen würde ich in Deutschland um nahezu jeden Preis verhindern wollen.
Natürlich wird hier nur darüber diskutiert, klaren Nazis das aktive Wahlrecht abzuerkennen, aber wie lange wird es wohl dauern, bis eine CDU-Regierung diese Denkweise auch auf die Antifa anwendet - und danach auf alle, weil die CDU ebenso wie die US-Republikaner weiß, dass sie damit vor allem diejenigen trifft, die sie nicht wählen werden. Es ist ein inhärentes Interesse einer selbsternannten Law-and-Order-Partei (und eine solche ist die CDU!), Straftäter von der Wahl fernzuhalten. Dem sollte man keine Türen öffnen, auch nicht, um Nazis zu bekämpfen.
Grundsätzlich gilt, dass Häftlinge dem Staat mehr als andere Bürger ausgeliefert sind, da sie in einer totalen Institution („Gefängnis“) leben. Diesen Menschen das aktive Wahlrecht und damit die Einflussmöglichkeit auf politische Änderungen wegzunehmen ist daher besonders gefährlich.
Der Entzug des aktiven Wahlrechts ist zwar in der Tat aktuell möglich, wird aber nur in 1,4 Fällen pro Jahr praktiziert, hat daher praktisch nahezu keine Bedeutung. Und das ist auch gut so.
Grundsätzlich muss man sich auch fragen, was die Konsequenz ist, wenn man Rechtsaußen wie Höcke oder der NPD das passive Wahlrecht oder gar das aktive Wahlrecht entziehen würde.
Ein Entzug des Wahlrechts führt generell zu einem noch stärkeren Opfer-Mythos und dazu, dass diese Menschen sich im Kampf gegen die Demokratie bestätigt fühlen. Daher: wenn du in der Demokratie gar nicht mitspielen darfst, wirst du dir umso schneller das Recht herausnehmen, dieses System mit Waffengewalt zu beseitigen. Das gilt sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.
Eine gesunde Demokratie muss mit ein paar Nazi-Parteien und einem gewissen Anteil an naziwählender Bevölkerung klar kommen müssen. Es sind Systeme wie Russland oder der Iran, die mit Strömungen, die gegen deren Staatsräson verstoßen, nicht klar kommen und deshalb deren Politiker von den Wahlen ausschließen oder die in Straflagern verschwinden lassen. Eine Demokratie sollte das nicht nötig haben.