Entzug des passives Wahlrechts

Beim Schreiben meines Beitrages habe ich gesehen, dass @Gasti bereits einmal das Thema angeschnitten hatte (Rechtsextremen das passive Wahlrecht entziehen?).

Wäre es nicht nochmal an der Zeit, das Thema aufzumachen? Sollte nicht jemanden, der als Rechts- (oder Linksextrem) eingestuft ist, oder was vielleicht auch gerichtlich festzustellen wäre, das passive Wahlrecht vollständig entzogen werden, weil sich seine politische Gesinnung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet? Nicht gemeint, sind natürlich linke oder rechte Parteien, es geht mir nur um Extremismus.

Im letzten Lage-Podcast hieß es sinngemäß, dass die Demokratie sich nicht mit demokratischen Mitteln verteidgen lässt. Ich meine doch. Und zwar indem man einfach nicht zulässt, dass die Demokratie von demokratiefeindlichen Personen infiziert wird.

Es ist - vielleicht auch zurecht schwer - eine Partei zu verbieten, aber die Beweisfindung bei einzelnen Personen, dürfte doch wesentlicher einfacher sein.

  1. Der Entzug des passiven Wahlrechts ist ein massiver Eingriff, der nur in sehr engen Grenzen mit dem Prinzip einer freiheitlichen Demokratie vereinbar ist - Mutmaßlich wäre es wohl bei einzelnen Abgeordneten der AfD angemessen, es bleibt aber eine sehr schwierige Entscheidung.

  2. Die vom BVerfG festgelegten Hürden für den Entzug des passiven Wahlrechts sind nicht signifikant niedriger als die für ein Parteienverbot. Die Annahme, dass es einfacher wäre einer beliebigen Menge an Extremisten das Wahlrecht zu entziehen, erschließt sich mir daher nicht. Die Hürden sind zurecht sehr hoch.

  3. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, wer einE ExtremistIn ist, der oder dem das Wahlrecht entzogen werden sollte? Du schreibst davon, dass es „natürlich“ nicht um demokratische Parteien/Personen gehen sollte, aber wie willst du das sicherstellen? Die Partei Die Linke taucht auch in ein einigen Verfassungsschutzberichten auf - wie willst du verhindern, dass die Union diese Argumentation nutzen würde, um gegen sie oder gegen „die Antifa“ vorzugehen?

Meine persönliche Einschätzung: Es gibt einen Haufen an Evidenz zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Für die gesichert rechtsextremen Landesverbände sollte auf jeden Fall ein Verbotsverfahren angestrebt werden, für die anderen sowie den Bundesverband sollte es zumindest geprüft und in Erwägung gezogen werden. Da die Hürden ähnlich sind, ist diese Arbeit für ein Parteiverbot besser investiert als für einen einzelnen Wahlrechtsentzug zb von Höcke.

Das ist so, aber m. E. gerechtfertigt, wenn es darum geht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Man sieht ja jetzt in Thüringen, mit welchem Aufwand man versucht, die Verfassung zu schützen und am Ende gelingt doch kein vollständiger Schutz.

Warum nicht? Der Nachweis ist nicht für eine ganze Partei, sondern nur für eine einzele Person zu treffen. Die Hürde soll auch nicht zu niedrig sein. Keiner auf den Grundfesten des deutschen Grundgesetzes Linker oder Rechter soll deswegen das passive Wahlrecht entzogen bekommen. Es geht um Extremisten. Welcher Demokrat kann hier etwas dagegen haben?

Wie ich schrieb: Ein Gericht muss das entscheiden.