Maßnahmen der Bundesregierung - Waffen und Kontrollen

Die Maßnahmen wurden veröffentlicht. Was denkt ihr?

Das wird schwierig, das alles in einem Thread zu diskutieren, weil es ja ein ganzes Maßnahmenpaket ist.

Da bin ich dafür, wie im Messer-Thread erörtert. Es muss klar kommuniziert werden, dass Messer in der Öffentlichkeit ein No-Go sind. Die bundesweiten Regelungen müssen natürlich irgendwie den Transport von z.B. Kochmessern ermöglichen. Wie gut das glückt, wird man dann im endgültigen Gesetz sehen.

Dagegen, weil verdachtsunabhängige Kontrollen zwangsläufig zu „racial profiling“ führen werden. Es ist naiv, davon auszugehen, dass die Polizei nicht schwerpunktmäßig Menschen kontrollieren wird, die nicht dem Ideal des „weißen Deutschen“ entsprechen.

Dafür, das war überfällig. Generell müssen die Behörden in dem Bereich besser verknüpft werden, u.a. auch der Verfassungsschutz.

Grenzwertig. Da es sich alles auf „öffentliche Kommunikation“ bezieht, vielleicht noch in Ordnung, aber hier muss man sehr vorsichtig sein, dass wir nicht zu sehr in den Überwachungsstaat schlittern.

Das wird mit Sicherheit vor dem BVerfG landen, ProAsyl hat ja schon gesagt, dass sie es für offenkundig verfassungswidrig halten. Ich denke aber, dass die Regierung damit durchkommen könnte, denn es ist schwer zu argumentieren, dass Deutschland Sozialleistungen für Menschen zahlen müsse, die eigentlich kein Recht haben, hier zu bleiben. Das Argument der Bundesregierung wird sein, dass es in allen Staaten, in die in diesen Fällen Rückführungen möglich sind, eigene Sozialsysteme gibt, sodass jeder Betroffene Zugang zu einem Sozialsystem hat - nur eben nicht zum Deutschen. Hier wird es in jedem Fall spannend, wie das BVerfG dazu entscheidet.

Die schnellere Ausweisung von erheblichen Gewaltstraftätern (also Gewalttaten mit Waffen) ist glaube ich kaum zu kritisieren, den Schutzanspruch für „Heimatreisen“ zu verlieren… hmm, da wird es sehr darauf ankommen, was in der Praxis als „zwingender Grund“ anerkannt wird.

Ist glaube ich auch kaum zu kritisieren.

Das klingt ein wenig wie die Neuauflage des Expertenkreises politischer Islamismus. Die Auflösung des alten Expertenkreises war wohl nötig, um Leute wie Schröter raus zu bekommen, ohne ihr Klagen zu ermöglichen. Ich hoffe, die jetzige Bundesregierung beweist bei der Zusammenstellung ein etwas feineres Gespür als Seehofer, der den Rat mit Leuten wie Schröter gefüllt hat, die definitiv nicht in so einen Rat gehören (und damit Faeser fast schon gezwungen hat, den Rat aufzulösen).

Ich bin von der Politik schwer enttäuscht, weil sie jetzt im Windschatten einer Tragödie einfach mal für Messer ein Verbotspaket geschnürt hat, was weit über den zuvor angedachten Gesetzesentwurf mit Begrenzugn der Klingenlänge hinaus geht. Die Ankündigung kommt einem Messerverbot de facto gleich. Aus Messerverbotszonen, Verbot im Nahverkehr (und Fernverkehr) sowie dem jetzt möglichen Verbot von Messern an (allen!) öffentlichen Plätzen entsteht letztlich ein Netz von Verbotsräumen, der kaum noch zu überschauen ist. Das lässt sich vermutlich auch mit App gar nicht vernüftig tracken und navigieren. Damit hat die Politik 2-3 Diskursstufen übersprungen. Danke für gar nichts Ampel.

Schlimmer ist allerdings noch:
„So soll die Bundespolizei stichprobenartige Kontrollen durchführen dürfen, auch ohne Verdacht oder Anhaltspunkte auf Straftaten.“
Also damit haben wir jetzt unabhängig irgendwelcher Verbotszonen sogar noch ein echtes „stop and frisk“ bekommen, was keinerlei örtlichen Begrenzung mehr unterliegt. Also klar nur durch die Bundespolizei, aber ein Schelm wer denkt, dass die Landepolizeien das dann nicht auch haben wollen. Die nächste Tragödie die das rechtfertigt kommt bestimmt. (Also ob das rechtlich derzeit bei Länderpolizeien möglich ist, weiß ich nicht. Aber Markus Söder wird schon einen Weg finden!).

Dazu passt im Grunde auch dieses nugget:
"Außerdem soll eine Taskforce eingerichtet werden, die die Regierung zu Islamismus berät. Die Mitglieder sollen aus Wissenschaft und Sicherheitsbehörden kommen. "
Also da wage ich jetzt schon mal die Prognose: Die Wissenschaftler werden auf mehr Prävention drängen und die Vertreter der Sicherheitsbehörden auf mehr Polizeibeamte und Befugnisse.

Diesen Punkt versteh ich nicht ganz. Geht es da nur um die Waffenbehörde? Was machen die mit KI jetzt mit den Waffenscheinbesietzern?
"Auch die Waffenbehörde soll umfangreicher recherchieren können, bevor Waffenscheine ausgestellt werden. Die Ermittler sollen künftig auch biometrische Daten erheben und verarbeiten dürfen – auch mittels künstlicher Intelligenz (KI).

Gut die Asyleinschränkungen werden vor Gericht landen und bleiben entweder bestehen oder nicht. Die Politik ist in jedem Fall fein raus, denn auch wenn es wieder aufgehoben wird, kann die Politik darauf verweisen ja alles getan zu haben und die bösen Richter wollten nicht.
In jedem Fall würde es Bände sprechen, wenn die Grünen das kommentarlos mittragen. Man muss sich überhaupt wundern, dass hier rot-grün gerade schwarz-gelbe Politik macht.

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Wie gesagt, die Politik nutzt die Gunst der Stunde - und muss das auch tun. Ich kann nur wiederholen: Ohne Fukushima, hätte es wohl keinen Atomausstieg gegeben… so funktionier (leider?) Demokratie, es ist für die Parteien einfacher, kontroverse Entscheidungen zu fällen, wenn die gesellschaftliche Stimmung dies gerade zulässt. Kann man das wirklich verurteilen? Also im Rahmen einer Utopie, sicherlich, da würde alles rein auf Vernunft und außerhalb solcher Stimmungen stattfinden. Aber das ist nicht die Realität, in der wir leben.

Naja, das wiederum ist ein Slippery Slope-Argument, und die sind grundsätzlich nicht gut.
Nicht falsch verstehen, ich finde diese Ermächtungen für die Bundespolizei auch nicht richtig, aber daraus können wir nicht schließen, dass das einfach auf die Landespolizeien übertragen wird. Die Bundesländer, die sowas gerne hätten (Bayern und co.) werden es auch unabhängig einer neuen Gesetzgebung für die Bundespolizei einführen, die anderen nicht.

Aber ist das nicht genau der gewünschte Effekt eines Expertengremiums? Deswegen sollte es ja auch im Corona-Expertenrat nicht nur Virologen (die die Gefahr des Virus einschätzen), sondern auch Sozialwissenschaftler geben (die die Folgen für das Sozialwesen durch die Regelungen einschätzen). Das ist doch wirklich gewünscht, dass beide Seiten dieses Konfliktes in so einem Rat vertreten sind.

Die Politik kann sagen, dass sie - wie beim Berliner Mietendeckel - etwas versucht haben, was nicht von vorne herein völlig aussichtslos ist, was dann aber eben gescheitert ist. Das ist normal. Der Gesetzgeber kann nicht in Karlsruhe anfragen, wie man dort bestimmte Dinge sieht (das wäre auch sehr problematisch in einem Rechtsstaat, wenn Legislative und Judikative sich da in Hinterzimmern besprechen), also muss er die Grenzen austesten. Das sollte man dem Gesetzgeber nicht übel nehmen und eine Niederlage sollte man auch nicht als Beleg für „Unfähigkeit“ des Gesetzgebers sehen, sondern als Beleg dafür, dass er versucht hat, etwas zu ändern, und dabei die Grenzen ausloten wollte. Auch das ist Demokratie. Oder wollen wir eine Regierung, die aus „vorauseilendem Gehorsam“ rein gar nichts versucht, was auch nur annähernd in Gefahr geraten könnte, vom BVerfG kassiert zu werden? Diese ganzen Sachverhalte sind auch in der juristischen Literatur hochgradig umstritten und das Letzte Wort hat eben das BVerfG - um das aber zu hören, muss die Regierung es erstmal versuchen, durchzusetzen.

Slippery-slope in den Polizei- und Überwachungsstaat. Was sagt eigentlich die Gesellschaft für Freiheitsrechte dazu? Schade, dass der podcast gerade jetzt in der (wohlverdienten) Sommerpause ist…

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Mit ziemlicher Sicherheit wird sie sich auch - mit den gleichen Argumenten (vor allem Racial Profiling) - klar dagegen positionieren. Anlasslose Durchsuchungen sind grundsätzlich abzulehnen, ohne „Wenn“ und „Aber“.

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„Dagegen, weil verdachtsunabhängige Kontrollen zwangsläufig zu „racial profiling“ führen werden. Es ist naiv, davon auszugehen, dass die Polizei nicht schwerpunktmäßig Menschen kontrollieren wird, die nicht dem Ideal des „weißen Deutschen“ entsprechen.“

Diese Aussage halte ich für problematisch. Schaust du dir die letzten islamistischen Gewalttaten in Deutschland an, so fällt auf, dass die Täter fast immer aus Syrien oder Afghanistan stammen.

Also sollte man auch in diese Richtung bei Kontrollen ein besonderes Augenmerk haben. Das ist kein Rassismus.

Wenn z.B. rechte Störer den CSD in Leipzig verhindern/stören/angreifen wollen, dann sollte die Polizei auch einen ganz bestimmten Menschenschlag kontrollieren - selbst wenn er dem Ideal des weißen Deutschen entspricht.

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Das ist genau das Problem mit Racial Profiling.
Aus dem gegenwärtigen Status Quo wird abgeleitet, wer kontrolliert werden muss. Wenn aber dann überdurchschnittlich viele Kontrollen bei dieser Gruppe durchgeführt werden, wird es zwangsläufig auch zu überdurchschnittlich vielen festgestellten Verstößen kommen, was wiederum mehr Kontrollen rechtfertigt, was wiederum zu mehr festgestellten Verstößen (auch Zufallsfunde von z.B. Drogen) führt. Und so geraten wir in eine Situation, in der man als „Nicht-Weißer“ nicht mehr durch den Bahnhof gehen kann, ohne Angst vor einer Kontrolle zu haben. Wie fühlt es sich als „Nicht-Weißer“ wohl an, wenn man weiß, dass alleine die eigene Hautfarbe eine Rechtfertigung für eine Kontrolle ist? Das stärkt die Bindung an den Staat und das Verhältnis gegenüber der Polizei jedenfalls nicht.

Racial Profiling ist ein Problem, auch wenn es in manchen Fällen „effektiv“ sein mag.

Ja, Nazis in Nazi-Klamotten in der Nähe von CSD-Demonstrationen kann die Polizei auch durchaus beobachten und im (naheliegenden) Fall des Verdachts einer Störaktion auch durchsuchen. Das ist dann nicht mehr anlasslos, sondern zu einem konkreten Anlass (dh. die Personen sind äußerlich erkennbar gegen den CSD ausgerichtet und rotten sich in der Nähe der CSD-Demo zusammen - das kann durchaus ein legitimer Anlass für eine Kontrolle zur konkreten Gefahrenabwehr im Hinblick auf den CSD sein.)

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Allerdings würde ich drauf wetten, das Gesetzgebungsverfahren wird eine Weile dauerm - definitiv bis nach den Landtagswahlen SN,TH und BB. Dann werden sich Detailfragen hinziehen und es verläuft im Sand. Bin ich schon zu ernüchtert?

Es kann natürlich auch sein, dass dieser Maßnahmenkatalog ein reines Wahlkampfmanöver für die bevorstehenden Wahlen ist - also schlichtes zeigen, dass man etwas tut, ohne das wirklich umsetzen zu wollen. Wir werden sehen - insbesondere, weil die Frage ist, inwiefern die einzelnen Maßnahmen der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen (müsste ich selbst nachschlagen, aus dem Stegreif bin ich da nicht sicher).

Kurze Frage, da ich mich noch nicht mit dem Messerverbot auseinandergesetzt habe.
Als Landwirt und Berater in der Landwirtschaft habe ich immer ein Messer dabei.
Ein klassisches 0815 Taschenmesser in meinem Rucksack, mit dem ich kranke Pflanzenteile aufschneide, Wachstumsstadien feststelle oder Proben nehme.
Da ich das immer wieder brauche habe ich das quasi immer eingesteckt und vergesse es auch regelmäßig. Ich bin damit schon auf Messen in Kontrollen gelang, Bahn gefahren, habe in Schulen referiert.

Fällt das schon in das Verbot Messer „aller Art“?

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Nach dem aktuellen Waffengesetz hättest du wegen der beruflichen Ausübung vermutlich nach § 42 Abs. 3 WaffG ein besonderes Interesse, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du das Messer beruflich brauchst. Inwiefern solche Regeln bei zukünftigen Waffenverbotszonen berücksichtigt werden (dh. inwiefern auf „Berufsmesserträger“, die z.B. auf dem Weg zwischen zwei Einsätzen durch Verbotszonen müssen, eingegangen wird) wird man sehen müssen.

Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es für solche Fälle Ausnahmen geben wird. Nicht unbedingt bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, aber bei dauerhaften Messerverbotszonen in typischen Transit-Regionen (Innenstädte, Bahnhöfe) - alles andere würde mich überraschen.

Naja, ich finde schon, dass dem sowieso schon ausufernden Opportunismus in der Politik gewisse Grenzen gesetzt werden sollten. Grenzen im Sinne von gesellschaftlicher Verurteilung für einen solchen Politikstil. Man kann doch nicht seine Politik ausschließlich der gesellschaftlichen Stimmung unter ordnen und dem Volk quasi nach dem Maul reden. Das ist null eigene Haltung und überhaupt nicht authentisch oder glaubwürdig.
Und völlig Fehl am Platz finde ich diese Art der Politik, wenn es um eigene/innere Sicherheit geht. Völlig egal, was das Volk gerade fühlt oder nicht, manche Dinge wie innere Sicherheit sollten nicht zur Disposition stehen und von irgendeinem Stimmungsbilder oder „Gunst der Stunde“ abhängen, oder meinst du nicht?

Danke für die Antwort!
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass es Ausnahmen geben wird. Unter der Hand sicherlich auch persönlichen Ermessensspielraum der Beamten.
Nichtsdestotrotz hätte ich für solche Fälle gerne eine rechtliche Grundlage.

Viele Grüße
Marco

Wie definierst du denn „Anlasslose Untersuchungen“ vor dem Hintergrund, dass die Behörden ja doch sehr pauschale Ermächtigungsgrundlagen haben, um Durchsuchungen durchzuführen?

Ja, und die meisten rechtsradikalen Straftaten werden von Deutschen begangen.
Wo ist da die News?

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Das behauptest du zwar immer wieder, aber das ist auch eben nur deine Meinung. Man hat doch jetzt bei der gesamten Messerdiskussion gesehen, wie schnell in der Politik sich Vorschläge selbst überholen können. Die ganze Sicherheitspolitik bewegt sich stets nur in eine Richtung und das wird sie auch bei den anlasslosen Kontrollen weiter tun, wenn die Gerichte das nicht stoppen. Man kann aber nicht jede problematische Entwicklung die man prognostiziert immer gleich kaputt schießen mit „ist ja aber slippery slope Argument.“ Ich kann auch sagen, dass sich durch die Etablierung des anlasslosen Kontrollen bei der Bundespolizei, jetzt eine Diskursverschiebung stattfindet, weil die Praxis dadurch im öffentlichen Diskurs als viel akzeptabler daherkommt. Das eröffnet zukünftig die Möglichkeiten noch weitergehender Sicherheitsgesetze bzw. die Anwendung des Gesetzes durch andere Behörden. Die Prognose, dass eine Diskursverschiebung droht, die sich in weiteren /ähnlichen Gesetzesverschärfungen (auf Landesebene) niederschlägt bleibt eine valide Prognose, egal ob du nun Fan vom Dammbruchargument bist, oder nicht. Ja, es kann auch anders kommen, aber Prognosen sind eben vor allem dann schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen.

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Dass Slippery Slope-Argumente keine guten Argumente sind findest du nahezu in jedem Lehrbuch der Philosophie. Aber schauen wir mal, was wir so im Internet finden:

In beiden Aufzählungen wirst du Slippery Slope-Argumente bei den Fehlschlüssen finden.

Natürlich gibt es auch Leute, die Slippery Slope-Argumenten gegenüber aufgeschlossener sind, aber auch die sagen ganz klar, dass die Stärke eines Slippery Slope-Arguments davon abhängt, wie Wahrscheinlich der Eintritt der befürchteten Folge ist. Für sich genommen reichen Slippery Slope-Argumente in der Regel nicht aus, um irgendetwas zu begründen.

Das hat aber nichts mit einer etwaigen „Slippery Slope“ zu tun, also es ist nicht so, dass das, was jetzt gefordert wird, deshalb gefordert wird, weil kurz zuvor eine „Vorstufe“ dessen eingeführt wurde, auf der nun aufgebaut würde, sondern im Gegenteil, man hatte vorher einen Plan und hat diesen Plan, bevor er überhaupt eingeführt wurde, schon wieder überholt. Kurzum: Der Damm ist bereits gebrochen, bevor das erste Wasser im Stausee war.

Ebenso kann man nicht jeden Schritt in eine Richtung damit kaputt schießen, dass man sagt, dass wenn man noch zehn Schritte weiter in diese Richtung gehen würde, etwas schlimmes passieren könnte. Das ist eben auch ein Totschlagargument. Die meisten Dinge finden auf eine Skala statt (z.B. „Freiheit=0“ vs. „Sicherheit=10“), und nur weil jemand von einer 5 auf eine 6 wechseln will, kann man nicht damit argumentieren, dass es katastrophal wäre, wenn man irgendwann bei 10 ankommt…

Ja, das Argument, dass auf Schritt 1 Schritt 2 folgen könnte, kann man natürlich machen. Ich sage aber eben, dass das nicht dagegen spricht, den ersten Schritt zu gehen, sondern eher dafür spricht, eine klare Grenze zum zweiten Schritt zu setzen, also sich klar gegen den zweiten Schritt zu positionieren. Direkt den ersten Schritt abzulehnen, weil man den zweiten Schritt befürchtet, ist eben wieder so eine „Alles-oder-nichts“-Mentalität.

Abgesehen davon sage ich nochmal, dass ich auch gegen die Befugnis für anlasslose Durchsuchungen durch die Bundespolizei bin. Ich begründe das aber mit der generellen Ablehnung anlassloser Durchsuchungen und nicht mit einer slippery slope…

Noch zwei Ergänzungen: Du solltest dich nicht drauf verlassen, dass, wenn du nicht in akuter Ausübung deines Berufs bist, für dich eine Ausnahme gilt. Während du Feldbegehung machst? Kein Problem! Aber schon bei der Fahrt zur und von der Arbeit könnte man dir den Vorwurf machen, dass du es ja da in einer verschließbaren lockbox transportieren könntest. (Gerade wenn du Bus und Bahn fährst wo dann absolute Verbote gelten, könnte das ein Problem werden da ein Messer in der Tasche zu haben. Insbesonder wenn du nicht skavisch von der Arbeit nach Hause pendelst, sondern noch in Restaurant oder in den Supermarkt gehst). Du brauchst dein Messer in dem Moment ja akut nicht und zur Arbeit kannst du es ja auch verschließbar transportieren.

Auch würde ich vor übermäßiger Erwartung an den Ermessungsspielraum der Beamten warnen: Du bist nicht ohne Licht am Fahrrad unterwegs, sondern verstößt gegen das Waffengesetz. Je nachdem wie die Ministerien da die Weisung formulieren haben die Beamten da keinen Ermessensspielraum mehr - den haben sie ja auch nicht wenn sie Kinderpornographie auf deinem Handy oder so finden. (Ist jetzt ein drastisches Beispiel, aber ich will nur drauf hinweisen, dass wir bei Begegnungen mit der Polizeit an kleinere Verstöße gegen die STVO denken, wo man ein freundliches Gespräch führt. Aber das kann hier ganz anders kommen, immerhin waren für die das obere Ende der Messerverstöße afaik Gefängnisstrafen (von bis zu 3 jahren?) im Gespräch. Das ist einfach ne andere Verstoßkategorie als eine STVO Missachtung und gegebenfalls verhalten sich die Beamten dann nicht mehr so nachsichtig.).

Wie gesagt, schlauer sind wir wenn es schwarz auf weiß (hoffentlich mit Synopse! ^^) irgendwo steht, aber an deiner Stelle würde ich mich dann nochmal informieren und es jetzt nicht gedanklich abhaken mit "ah wird eh schon nichts passieren.

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Genau deshalb sagte ich, dass man abwarten muss, wie die Gesetze genau ausfallen werden.

Das Problem mit der Kinderpornosache war, dass die Strafvorschrift von einem Vergehen zu einem Verbrechen aufgewertet wurde und die Staatsanwaltschaft bei Verbrechen keine Einstellung wegen Geringfügigkeit mehr vornehmen können, sondern quasi anklagen müssen. Das droht hier nicht. Also wenn es z.B. eine Pflicht zum Transport in einer Lockbox gibt und man ohne erwischt wird, wäre das sicherlich kein Verbrechen, sodass eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft zu erwarten wäre, wenn keine Vorstrafen vorliegen. Wenn wir uns im Strafrecht bewegen könnte die Polizei es allerdings in der Tat nicht „ignorieren“. Aber wie gesagt: Abwarten, was da genau gefordert wird. Und das Messer bei bestimmten Strecken durch den öffentlichen Raum in einer Lockbox transportieren zu müssen ist jetzt auch keine unerträgliche Forderung, oder?!?

Absolut.