Lichtverschmutzung und Außerkrafttreten der EnSiKuMav

Ach - seufz. Echt, es ist doch nur einfallsloses schnödes Kunstlicht, abgesehen davon, dass jede Kilowattstunde zählt, sehen Gebäude vom Mondlicht angestrahlt mega aus: Landkreis Fulda – Foto-Aktion

Oh, ich befürchte, du hast ein Informationsdefizit: TAB - Themen und Projekte - Projekteübersicht - Lichtverschmutzung – Ausmaß, gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Handlungsansätze

Immerhin wurde da 2021 wegen des massiven Rückgangs an Insekten und den kaskadenartigen Folgen für viele andere Arten das BNatSchG neugefasst: https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/fileadmin/media/Downloads_-_PDF/2021_11_01_Einordnung_Neureg._BNatSchG_LVS_BRR.pdf

Und in Baden-Württemberg ist wegen der Arten eh vom o1.o4. bis 30.09. die Anstrahlung öffentlicher Gebäude verboten (§ 21 NatSchG BaWü) und in Hessen wird auch gerade der Nachtschutz stärker verankert.

Aber, man merkt deutlich, dass viele das Thema kaum verstehen und schon gar nicht als Problem. Und viele sind so dermaßen an sie umgebendes Kunstlicht gewöhnt, dass sie sich natürliche Dunkelheit kaum vorstellen können. Oder als was fremdes exotisches. Dabei hat die Dunkelheit nicht nur sehr ästhetische sondern auch unglaublich beruhigende Eigenschaften. Kunstlicht nimmt uns sehr viel. Und, dabei muss man noch nicht mal Sternegucker sein, ach…

Das ist jetzt sehr verkürzt. Natürlich muss und soll nicht jeder Wald- oder Grünanlagenweg beleuchtet werden. Aber wenn der öffentliche Raum gleichberechtigt von Männern und Frauen genutzt werden soll (wie in Artikel 21 der „EU Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ formuliert) und wenn wir eine Verkehrswende wollen, die zu einer höheren Nutzung von ÖPNV, Fahrrad und den eigenen Füßen führt, dann wird das nicht funktionieren, wenn Menschen und vor allem Frauen nachts im Dunkeln Angst haben. Zum Sicherheitsbedürfnis zählt dabei nicht nur der Schutz vor Kriminalität, sondern auch die Sicherheit im Verkehr als „vulnerabler“ Verkehrsteilnehmer. Vulnerabel ist jeder, der keinen Metallpanzer um sich herum hat.
Man kann ganz viel machen, um Licht zu reduzieren. Aber Menschen nachts mit Taschenlampen durch einen urbanen Raum zu schicken halte ich nicht für sinnvoll.

Das stimmt so absolut nicht. Zumindest in Bayern gibt es im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in Art. 51 (1) eine Beleuchtungspflicht: „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb geschlossener Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“

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Dazu habe ich in der Kriminalitätsstatistik jetzt nichts gefunden, denn dann müsste ja zwischen Delikten bei Licht und Delikten im Dunklen unterschieden werden.

Da fehlt nach meiner Kenntnis die zugehörige Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die genau regelt, wie Lichtimmissionen zukünftig reguliert werden sollen. Die Rechtsverordnung muss darüber hinaus auch durch den Bundesrat.

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So sehr ich die Angst von Frauen vor dunklen Straßen auch verstehe, so sehr muss ich einfach kritisieren, dass es an den kriminalstatistischen Fakten vorbei geht.

Der Bereich der Straßenkriminalität (Körperverletzung, Raub usw.) ist absolut männerdominiert, selbstverständlich auf der Seite der Täter, aber auch auf der Seite der Opfer. Es kommt nur sehr selten vor, dass Frauen nachts von besoffenen oder sonst wie aggressiven Vollhonks verprügelt werden, für Männer hingegen ist das ein realistisches Risiko, leider. Das liegt vor allem daran, dass es selbst in den typischen Tätergruppen als „ehrlos“ angesehen wird, Frauen zu verprügeln. Licht schützt vor diesen Vollhonks übrigens nicht, der Großteil dieser Straftaten findet an belebten und beleuchteten Orten (Partymeile, Haltestellen) statt.

Natürlich gibt es noch den Bereich der Vergewaltigung, aber auch hier muss man bei den Fakten bleiben und realisieren, dass der absolute Großteil dieser Taten im Bereich von Familien- und Freundeskreis abläuft und nicht auf der Straße. Natürlich ist jede Vergewaltigung eine zu viel, aber zu glauben, dass Straßenbeleuchtung Vergewaltigungen verhindert ist auch sehr fraglich…

Es geht in der Debatte mMn nicht wirklich um Sicherheit, sondern um ein (oft auch trügerisches) Sicherheitsgefühl, welches durch Licht vermittelt wird. Die Annahme, mehr Beleuchtung in der Nacht führe zu weniger Straftaten oder mehr Sicherheit, ist grundsätzlich nicht bewiesen und muss kritisch hinterfragt werden.

Auch hier glaube ich nicht, dass Straßenbeleuchtung einen großen Unterschied macht, zumindest dort, wo es Bürgersteige gibt. Wie gesagt, wir reden hier von typischen 30er-Zonen-Wohngebieten, nicht von den großen Straßen oder der Landstraße (wobei es da ja eh selten Licht gibt, weil hier selbst der letzte einsieht, dass das unwirtschaftlich wäre). Die wenigen Autos, die in den typischen 30er-Zonen nachts fahren, sind für Fußgänger in aller Regel schon aus weiter Ferne zu hören und zu sehen.

Ich fände es gut, tatsächlich mal in einem Wohngebiet zu testen, wie sich das Abschalten der Beleuchtung auswirken würde. Aber auch bei dem Thema gibt es natürlich eine ausgeprägte „Not in my backyard“-Mentalität, sodass sich dafür wohl kein Testort finden lässt.

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Zum Thema „gedrückte Sicherheit“ hat Daniel K. ja schon ausführlich geschrieben. Es ist eine falsche Sicherheit und Menschen brauchen für fast alles, was sie tun - Licht… Aber nochmal es geht nicht darum in großen oder (Innen-)- Städten abzuschalten. Aber, zu viele Lichtangebote führen z.B. zur Aufsplittung des Passantenaufkommens, was wiederum dazu führt, dass mehr Leute alleine unterwegs sind. Und, die BKA-Studie vom letzten Jahr hat ja übrigens zu Tage gebracht, dass sich Frauen auch an hell erleuchteten Orten mulmig fühlen - wenn sie alleine sind. Es geht jedoch auch darum, innerstädtischen „Standards“ nicht in die Kleinstädte und Dörfer zu bringen.

Zu Bayern: Du hast leider den wesentlichen Teil von Art. 51 Bay. Straßen- und Wegegesetz „unterschlagen“:….“…sofern dringend erforderlich und begrenzt von der Lesitungsfähigkeit“.

D.h., darauf begründet sich eben keine gesetzliche Pflicht zu Beleuchtung. Da ist auch der bayerische Städte- und Gemeindetag sehr klar (schade, dass ich eine Übersichtsgrafik nicht hochladen kann). Und, natürlich gilt in ganz Deutschland (außer ggf. an Fußgängerüberwegen - ein Grund übrigens, warum viele Fußgängerüberwege abgebaut wurden)das Verkehrszeichen 394, dass die Abschaltung legitimiert. Und, das bayerische Straßengesetzs spricht von „sofern dringend erforderlich“ - gibt aber nicht vor, wie. Und, du kannst die Verkehrssicherung auch z.B. durch taktile Aufmerksamkeitsfelder (z.B. spürbare Markierungen vor Kreuzungen) erhöhen. D.h., eine bayerischeKommune hat auch das Recht, nicht zu beleuchten (auch wenn sie davon nicht Gebrauch macht). Abgesehen davon ist es bei heutigen Autoscheinwerfern eh überflüssig, die Straße zu beleuchten. Wir empfehlen den Kommunen, eher die Gehwege zu beleuchten. Das braucht auch wesentlich weniger Ressourcen. Und, um es abzuschließen: diese Soll-Vorschrift a la Bayern gibt es noch in BaWü, Sachsen und Berlin. Andere Bundesländer wie bsp. Hessen oder Thüringen erwähnen noch nicht mal Beleuchtung in ihren Straßengeseten.

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Die Kriminalitätsstatistik gibt eben nicht viel her, außer, dass reichlich wenig passiert und schon gar nicht im Dunklen. Statt mehr Licht zu machen (das nicht wirklich hilft), sollten Frauen ihre unbegründete Furcht vor der Dunkelheit überwinden, Mir ist das vollständig gelungen - eine wunderbare Befreiung. Übrigens, das Zentrum für Kriminalitätsforschung https://www.zkfs.de/wp-content/uploads/2022/08/W1_PaWaKS_Kriminalitaetsfurcht.pdf macht für die steigende Kriminalitätsfurcht (also, Angst Opfer zu werden) trotz seit Jahren sinkender Delikte Folgendes verantwortlich: Hang zu Verschwörung, rechte Orientierung, misstrauisches Weltbild und Medien (Krimis) und schreibt, dass diese unbegründete Kriminalitätsfurcht mit hohen individuellen (Angst ohne Grund) und gesellschaftlichen Kosten (was wir alles vorhalten müssen wegen des Angst-Geistes) verbunden ist.

Zur Rechtslage: Nein, die Nacht ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegensatz zu kaum vorhandenen Beleuchtungspflichten gibt es jede Menge Vermeidungspflichten. Aus dem BImSchG und BNatSchG heraus (das BNatSchG gilt schon immer 24 h am Tag und Kunstlicht kann schon einen Eingriff im Sinne von § 13 ff, § 44 sein. Deshalb kann man auch ohne RVO zu § 41 a schon längst über Bebauungspläne, Baugenehmigungen und städtebauliche Verträge regeln und steuern. Öffentliche-rechtliche Vorschriften sind übrigens stets einzuhalten (auch wenn es leider nicht gemacht wird). Im Grunde ist es genau umgekehrt - es gibt fast keine Beleuchtungspflichten - aber jede Menge Vermeidungspflichten. Seufz- ich weiß das übrigens so genau, weil gerade heute einen BfN-Beitrag zum Schutz der Nacht eingereicht habe :innocent:

Konkreter:
Bundesimmissionsschutzgesetz

  • Licht, welches auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkt, ist eine Immission nach § 3 Abs. 2 BImSchG.
  • Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bestimmt § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG**, dass diese so zu errichten sind, dass schädliche Umwelt-einwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.**
  • § 22 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG verlangt, dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Bundesnaturschutzgesetz

  • §§ 13 ff Eingriffsregelungen (Vermeidungsgebot)

  • § 44 – besonderer Artenschutz (Fledermäuse, alle EU-Vögel)

  • neu nach Änderung 2021:

  • § 23 ff – Verbot Beleuchtung NSG, Kern- und Pflegezonen Biosphärenreservat

  • § 41 a: Eindämmung Landesfläche gem. RVO

Baugesetzbuch

  • § 1 (5, 6) Besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Erhalt der Biodiversität und Sicherung Lebensgrundlagen…

Bürgerliches Gesetzbuch

  • § 906 (1): Anspruch auf Unterlassung Beleuchtung (Belästigung)
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Art. 51

Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung

(1) 1Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, zu reinigen, von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind. 2Dabei sollen vorrangig umweltfreundliche Streumittel verwendet werden. 3Die Verwendung von Streusalz und umweltschädlichen anderen Stoffen ist dabei auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken.

Ich gehe einmal davon aus, dass die Bayerische Staatskanzlei die aktuell gültige Version veröffentlicht. Die übrigen Teile des Artikels beziehen sich auf Räum- und Streupflichten und die Straßenreinigung. Von dringend erforderlich finde ich da jetzt nichts und die Leistungsfähigkeit bezieht sich nach meiner Kenntnis auf die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Also, wenn du mir eine Mail schicke ich dir die Aussagen des Gemeindetags Bayern dazu - hier kann ich es leider nicht hochladen. Doch, „sofern dringend erforderlich“ und „begrenzt durch die Leistungsfähigkeit“ bezieht sich auch auf die Beleuchtung. D,h., Kommunen haben riesige Handlungsspielräume bis hin zu keiner Beleuchtung. Das wurde im Zuge der Energieprobleme im letzten Jahr auch nochmal so klar formuliert und selbstverständlich schalten auch in Bayern viele Kommunen völlig legitim nachts ab. Die Verkehrssicherungspflicht in Sachen Beleuchtung liegt ja beim Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen bei der. Beseitigung von Gefahrenstellen, die bei größtmöglicher Anpassung an die Sichbedingungen nicht erkennbar wären. Übrigens, Nässe und Dunkelheit sind keine regelwidrigen sondern natürliche Zustände. So, wie die Straße nicht trocken geföhnt wird, muss sie auch nicht beleuchtet werden. Maximal „soll“ in By, By, B und Sachsen. Mir geht es nur darum dass geltendes Recht nicht umgedreht wird. Auch wenn sich kaum eine Kommune traut - das liegt aber eher an dem unglaublichen Komfortanspruch unserer Gesellschaft. Ich fände es gut, wenn - wie in Frankreich (sieht man gut auf Satelittenbildern) nachts flächendeckend abgeschaltet wird. In großen Städten die Anwohnerstraßen und in kleinen Städten und Dörfern komplett. Ab 22:30 h, z.B. Hat viele Vorteile: unglaublich viel CO2-Einsparung, wirksamsten Biodiv.Maßnahme ever, besseres Schlafen, schönere Orte, und Sternenhimmel im Garten/Balkon. Kunstlicht ist bestimmt bis zu einer gewissen Zeit halbwegs nützlich, aber sicher keine Lebensqualität.

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Bei uns wurde die Straßenbeleuchtung im letzten Jahr auf LED umgerüstet.
Vorher hatten wir einen Pfosten mit einem Schirm der ca. 600mm hoch war und in 360‘ das Licht abgegeben hat. Diese Beleuchtung hat zusätzlich zur Straße meinen ganzen Hof ausgeleuchtet.
Heute haben wir auf dem Pfosten eine LED Lampe die nur nach unten strahlt. Mein Hof ist jetzt dunkel und ich empfinde das als sehr angenehm.

Warum ist das so? Was lauert im Dunkeln vor dem wir hier in Deutschland Angst haben müssten? Ist es nicht viel mehr so dass wir Dunkelheit einfach nicht gewohnt sind und die Angst vielmehr von dem Unbekannten kommt. Dazu dann noch ein paar Horrorfilme wo das Böse aus der Dunkelheit kommt. Was tun wir uns eigentlich selbst an damit?

Die Frage ist doch viel mehr wer bekommt das zwischen 22:00 - 6:00 Uhr überhaupt mit? Wie viele Menschen sind da überhaupt unterwegs? Der Regelfall ist doch vielmehr dass das Schlafenszeit ist. Für wen sollte man das dann beleuchten?

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Jetzt wird es allmählich schwierig für mich.

Du behauptest, dass es keine Beleuchtungspflicht gibt. Dann zitiere ich das entsprechende bayerische Gesetz, dass die Beleuchtungspflicht in den Kommunen regelt und lasse beim Zitat den Teil weg, der sich mit anderen Aufgaben befasst. Anschließend wirfst Du mir vor, einen wesentlichen Teil unterschlagen zu haben und zitierst den angeblich unterschlagenen Teil. Zwei Minuten Recherche auf der Seite der Bayerischen Staatskanzlei ergeben dann, dass der angeblich unterschlagene Teil gar nicht im Gesetz steht. Dann kommst Du mit einem Papier des Bayerischen Städte- und Gemeindetags, das ins einer Auslegung des Gesetzes zu dem Schluss kommt, dass unter bestimmten Bedingungen die Beleuchtungspflicht nicht besteht, aber das Papier darf nicht veröffentlicht werden.

Ich habe nie in Abrede gestellt, dass Lichtimmissionen ein Umweltproblem sind. Ich bin aber ein Fan von Fakten und Genauigkeit.

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Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt.
Würden wir alle Straßenlaternen darauf umrüsten, wirklich nur noch den Boden (nicht übermäßig hell; wegen der Rückstrahlung) zu beleuchten, wäre auch schon viel gewonnen. Das wäre vermutlich ein ganz guter Kompromiss.

Gerade Laternen, die in 360° in beide Dimensionen ausstrahlen, sind natürlich für Tiere und die allgemeine Lichtverschmutzung das größte Problem. Oder auch für Menschen, die keine Rollläden haben und sich dicke Vorhänge kaufen müssen, damit die Straßenlaterne nicht nachts das halbe Zimmer ausleuchtet (wie bei uns in der Wohnung der Fall).

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Oh, nicht, dass wir uns missverstehen: 1. Wenn dem so wäre, wie du schreibst, dürfte man in Bayern keine Leuchten abschalten nachts. Darf man und macht man. Und nein, man muss auch in Bayern innerorts nicht beleuchten. Die Gemeinden haben da sehr großen Handlungsspielraum 2. Ich kann die Grafik und auch das Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags hier nicht hochladen, sonst würde ich es sofort tun. Du kannst mir aber eine Mail schicken, dann kann ich es dir schicken und auch gleich den bayerischen Leitfaden zur Reduzierung von Lichtverschmutzung (entstanden wegen des Volksbegehrens). info@sternenpark-rhoen.de No worry, Licht polarisiert schon immer - und Schreddern Insekten, und führt zum Artensterben, und raubt Sterne. :wink:

Es schalten ja viele Kommunen ab, und in Frankreich knapp 12 000. Siehe (Hessisches Netzwerk gegen Lichtverschmutzung - Nachtabschaltung)

Zum Thema Furcht gibt es demnächst die Vorstellung der Untersuchungsergebnisse: ZKFS Kolloquium am 17.04.2023: Kriminalitätsfurcht und ihre Ursachen - ZKFS e.V.

Ich habe mich angemeldet, weil ich die Untersuchungsergebnisse in meinen Vorträgen zitiere.

Ja, so ist es. Ich bin sehr viel am Abend und in der Nacht unterwegs; selten sehe ich jemanden. Selbst die Hunde wollen um 22 h ihre Nachtruhe. Nur, leider tritt die Energiesparverordnung passenderweise zum Klimawandel, Insektensterben und Abschalten Atomkraft außer Kraft. Kann man sich nicht ausdenken. Seufz

Übrigens, passend zum Thema: ZKFS Kolloquium am 17.04.2023: Kriminalitätsfurcht und ihre Ursachen - ZKFS e.V.. ich habe mich angemeldet, da ich deren Publikationen in meinebń Vorträgen immer zitiere.

PS: es geht mir nicht um Recht haben - es geht mir um den Schutz und die Wiederherstellung der Nacht. Ne, es gibt so viele Mythen - es ist echt schwer.

20 Extrapunkte für die Erklärungen hier. Danke @Gegenschein und @Daniel_K :wink: Ich bin nun schlauer!

Am Ende hoffe ich auch viel weniger Strassenlampen von diesem Hersteller Stroer: Die Leuchten nach vorne, in Bunt und richtig hell machen sie auch nicht.

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Wer möchte kann auf dieser Seite mal gucken, wo es in seiner Umgegung hell oder dunkel ist. https://www.lightpollutionmap.info

Ich kann nur jeden ermuntern in der Umgegung aktiv zu werden. Manchmal kann man auch mit einfachen Mitteln etwas errreichen:
Hier in der Umgebung wurde vor 2 Jahren eine kleine Mineralwasserabfüllung stillgelegt. Noch Monate nach der Geschäftsaufgabe blieben Nachts die Lampen auf dem Gelände eingeschaltet. Ich schrieb eine E-Mail an die Firma mit der Bitte, das mal zu prüfen. Zwei Wochen später waren die Lampen aus. Geht doch.

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