LDN495 Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen

Es gibt schon das Zweckentfremdungsverbot.

Auch hier:

Wohnungen dürfen max. 3 Monate leer stehen. Bei Sanierung max. 12 Monate.

Werden zwar nicht hoch besteuert, das Baugesetzbuch schreibt aber mit dem Baugebot eine durch das Amt zu kontrollierende Baufrist für unbebautes Bauland vor.

Seit Mitte des Jahres gibt es das Gesetz für einfaches Bauen, was genau das umsetzt und die Umnutzung vereinfacht.

Ja, das wären sie. Diese Maßnahmen gibt es in Berlin in der ein oder anderen Form aber schon.

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