Tikka
28. September 2026 um 10:52
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Mats_94:
Solche Regelungen gibt es längst. Zumindest auf kommunaler Ebene wird so ein Leerstand mit Geldbuße oder Geldstrafe sanktioniert. Ich weiß nicht, ob das flächendeckend gilt und auch nicht, wie sowas effektiv durchgesetzt werden soll. Für mich klingt das nach präventiver Gesetzgebung und man hofft einfach, dass die Eigentümer sich daran halten. AIRbnb sorgt ebenfalls für Leerstand meine ich.
[Bildschirmfoto 2026-09-25 um 17.08.10]
Es gibt schon das Zweckentfremdungsverbot.
Auch hier:
Wohnungen dürfen max. 3 Monate leer stehen. Bei Sanierung max. 12 Monate.
Werden zwar nicht hoch besteuert, das Baugesetzbuch schreibt aber mit dem Baugebot eine durch das Amt zu kontrollierende Baufrist für unbebautes Bauland vor.
Seit Mitte des Jahres gibt es das Gesetz für einfaches Bauen, was genau das umsetzt und die Umnutzung vereinfacht.
Ja, das wären sie. Diese Maßnahmen gibt es in …
Das gibt es alles schon und wird zum Großteil auch schon angewendet. Eine neue AirBNB-Wohnung momentan in Berlin genehmigt zu bekommen ist recht aussichtslos.
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