Fortsetzung der Diskussion von LDN495 Vergesellschatung von Wohnungsunternehmen:
Generell erscheint die Idee der Vergesellschaftung von Wohnungen, besonders in Ballungsgebieten, attraktiv, um den Mietenlevel in einem erschwinglichen Rahmen zu halten. Das zeigt z.B. auch das Beispiel Wien, wo wohl ca. 40% der Wohnungen in öffentlichem Besitz sind und das Mietniveau generell sehr moderat ist.
Die Vergesellschaftung von Wohnungen ist auch in Deutschland rechtlich möglich (s. GG), dauert aber voraussichtlich viele Jahre, da mit Widersprüchen und Klagen zu rechnen ist. Zudem wäre zunächst ein Gesetz zu verabschieden. Insgesamt ein zeitaufwändiger Prozess und kurzfristig ist dadurch niemandem geholfen.
Als Alternative zur Vergesellschaftung bietet sich der Kauf von Immobilienfirmen an. Insbesondere die großen in Berlin aktiven Gesellschaften (wie z.B. Vonovia) sind börsennotierte Aktienunternehmen, die ohne rechtliche Prozeduren und Unsicherheiten gekauft werden könnten. Dies wurde im Detail von Mathias Günther (Pestel Institut) im Interview im Podcast „Der Tag“ des DLF vom 22.09.26 ausführlich erläutert. ( Enteignen für mehr Wohnraum )
Die Übernahme (bzw. Mehrheitsbeteiligung) durch Aktienkauf erscheint mir ein schneller und juristisch einfacher, da sicherer, Weg, um große Wohnungsgesellschaften mit vielen Wohnungen in öffentliche Hand zu bekommen. Aktienkauf oder Entschädigung nach Vergesellschaftung dürfte ähnlich teuer werden.