Weil das laut Spiegel Studien ergeben haben (der Artikel ist weiter oben verlinkt). Aber klar, ein Journalist kann auch mal etwas falsch wiedergeben, vor allem wenn er für ein sozialistisches Kampfblatt wie den Spiegel schreibt. Da deine anekdotische Evidenz etwas anderes sagt, muss das wohl so sein.
Und der Arbeitgeber würde, wenn du ihm unterschreibst, keine Privatfahrten mit dem Firmenwagen vorzunehmen, das auch als Lohn auszahlen?
Oder ist der entgegengestellte Lohn dann doch wesentlich niedriger?
Das ist gesetzlich ja nicht erlaubt. Aber prinzipiell sollte das so sein. Und steht oft auch so im Arbeitsvertrag. Üblich ist es auch, dass wenn, das Auto aufgrund einer Kündigung dem AG vor dem eigentlichen Ende der Tätigkeit zurück gegeben wird, zum Beispiel aufgrund einer Beurlaubung. Das Gehalt für das Auto ausgezahlt wird.
Das hat ein Finanzamt in Sachsen auch gedacht. Die Richter sahen das aber anders. Ist ja auch richtig. Kann ja nicht sein, dass der Arbeitgeber dir vorschreiben kann, welches Auto du zu fahren hast, am besten noch mit Tracking system. Da der Arbeitnehmer vorweisen konnte, dass ihm privat ein anderes Auto zur Verfügung steht, der Kilometerstand des Firmenwagens keinen klaren Beweis einer privaten Nutzung bot und der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich zusicherte, dass er das Auto nicht privat nutzt, durfte das Finanzamt das nicht einfach voraussetzen. Die 1%-Regelung war nicht rechtens.
a) ist es keine Subvention, sondern einfach ein Absetzen der Kosten
b) Weil der Staat Steuern dafür bekommt, wenn ich einen Job habe
c) Sind es meist keine „Entscheidungen“, sondern Umstände, an denen man nicht viel ändern kann… In der Regel ist es immer ein Abwägen zwischen „Kosten für Wohnraum in der Stadt“ vs „Aufwand /Zeit/Geld) für den Arbeitsweg“
Wenn ich selbstständig bin, kann ich die Kosten für die Jobausübung auch absetzen - und zwar zu 100%.
Ansonsten würde man damit weniger ÖPNB subventionieren, sondern eher Wohnen in der Stadt
15 Minuten. Habe ich probiert, ist einfach nix für mich. Ein paar Wochen gemacht, fand’s durchgängig ätzend. Außerdem kommen dazu pro Strecke nochmal 15 Minuten zum Duschen
Und als mir dann das Fahrrad geklaut wurde, hatte ich die Schnau**e voll.
Die Zeit lag bei nahezu Null => Werksparkplatz
Das geschieht ja auch. Deutschland-Ticket ist mit Sicherheit immer günstiger!
Die Enfernungspauschale ist gegenüber den realen Kosten ein Witz! Du bist beim PKW locker bei 60ct pro Kilometer. Du kriegst 30 und das auch nur für eine Strecke.
Wenn Du die Enternungspauschale mit Deutschland-Ticket nutzt, machst Du garantiert Gewinn. Worst-Case ist, dass Du die Kosten zu 100% wieder rausbekommst.
Das ist imo Anreiz genug…
Das ist interessant, warum wird das dann nicht automatisch überall so umgesetzt? Unsereins hat da wenig Ambitionen das durch die Gerichte zu boxen, zumal man auch einen AG benötigt, der das mitträgt. Durch die räumliche Trennung setzt sich auch der Betriebsrat (sofern vorhanden)in der Regel nur wenig für die belange eines Außendienstlers ein. Also wird sich die Rechtsabteilung der Gewerkschaft auch nicht wirklich dafür einsetzen. Danke für die Info!
Schreibt der, der die 0,25% als Standard definiert und den Benziner (Diesel) 4fach besteuert nennt.
Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass für den Arbeitgeber gewisse Vorteile durch die Privatnutzung entstehen.
Der Arbeitnehmer akzeptiert weniger Gehalt, ein Dienstwagen wird ja auch als Prestige gesehen.
Der Arbeitgeber wälzt einen Teil der Kosten ab. Das Gehalt ist eine Betriebsausgabe, obwohl rein fiktiv - dem stehen aber die Kosten der Privatnutzung gegenüber (je nach Steuerlast mindestens zu 50%) und die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung wie weiter oben angemerkt.
Vor allem wenn der Arbeitnehmer sein privates Auto abgibt, macht er sich abhängig. Eine Kündigung bedeutet auch, dass man sich erst mal um ein neues Auto umsehen muss, eine zusätzliche Hemmschwelle.
Ob man nach 15 Minuten Fahrradfahren schon wieder duschen muss, entscheidet zu 80% der Fahrstil. Ich muss es nicht. Im Sommer fahre ich halt langsamer. Es liegen nur ein paar km/h (um wenige Minuten Fahrzeit) zwischen „gemütlicher Spazierfahrt“ und „hechel, hechel“.
Wenn das Fahrrad am Arbeitsplatz oder am Bahnhof geklaut wird, ist das natürlich maximal ärgerlich. Da muss der Arbeitgeber oder die Bahn halt Fahrradboxen anbieten. In Schleswig-Holstein organisiert NAH.SH das Fahrradparken in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Der Jahrespreis von 90 EUR ist nicht wenig. Aber sogar dieser und für Einzelboxen sogar ein noch höherer Preis wurde in Elmshorn seit jeher akzeptiert, während dort die Bepreisung des zuvor kostenlosen Park & Ride -Parkplatzes vor rund zwei Jahren einen kleinen Volksaufstand auslöste. Das ist doch irgendwie gaga. Allerdings ist mit dem Preis für das Autoparken eben auch kein erhöhter Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus verbunden.
Und ein Arbeitgeber, der einen Werksparkplatz anbietet aber keinen sicheren Fahrradstellplatz, ist auch so was von 1960er, dass er dafür schon fast den Dinopreis verdient. Da fragt man sich ja schon, wie in so einem Betrieb etwas technologisch Höherwertiges als M6-Schrauben verschiedener Länge produziert werden kann. Meiner bietet viele Fahrradstellplätze, aber nur einen Parkplatz für den Chef an. Alle anderen müssen die sehr hohen Gebühren für Dauerstellplätze in Hamburgs Garagen berappen. Das macht aber fast keiner.
Der Abschnitt in der Lage war mir echt ein wenig unangenehm, weil es doch machbar gewesen wäre, wenigstens die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über Wege zur ersten Tätigkeitsstätte nicht völlig zu vernachlässigen (BVerfGE 122, 210).
Und in dem Zitat, das in der Lage vom BMF wiedergegeben wird, macht es nicht viel mehr, als auf diese zu verweisen; dort kann man also rechtmäßig gar keine andere Rechtsauffassung haben. Die Entfernungspauschale ist der Weg, wie diese Kosten nach § 9 EStG berücksichtigt werden.
Richtig ist auch, dass die Entfernungspauschale eine Vereinfachungsregel ist, die Steuerpflichtige über die tatsächliche Belastung hinaus begünstigen kann. Hier kann man von so etwas wie einer Subvention sprechen. Das ist aber umso eher gegeben, je weniger ein großes Auto verwendet wird. Keine Autos dürften in der Regel pro Kilometer weniger Kosten verursachen. Oft sind ÖPNV, Fahrrad oder andere kleine Verkehrsmittel aber erst recht pro Kilometer günstiger als 30 Cent. Eine Abschaffung belastet also am ehesten diese mit höherer Einkommensteuer, für die tatsächlich entstehenden Kosten die Berücksichtigung zu verweigern wird vor Art. 3 GG zumindest einen erheblich größeren Begründungsaufwand bedeuten.
Aus dem Subventionsbegriff des europäischen Beihilferechts dürften sehr ähnliche Schlüsse folgen.
Mit dem sogenannten Dienstwagenprivileg ist es auch ein bisschen sehr einseitig im Podcast zugegangen. Das gibt es als solches natürlich nicht im EStG. Vielmehr stellen alle Abschreibungen für Anlagegüter und Kosten für ihre Erhaltung und ihren Betrieb Betriebsausgaben dar. Das gilt deshalb ebenso für betriebliche PKW; wie man zum Beispiel einem Kfz-Vermietungsunternehmen das Gegenteil verklickern wollte, will ich zu Unterhaltungszwecken auch gerne mal sehen. Ohne die Berücksichtigung dieses Aufwands ließe sich ein vermeintliches Privileg aber schon gar nicht seriös ausrechnen. Unter dem Strich wirklich günstig ist die Besteuerung eh je höher die Ausgaben für den PKW sind und je geringer dessen Bruttolistenpreis ist. Ob das jetzt die Baustelle ist, die das Klima rettet? Ich glaube, da gibt es wirklich bessere Hebel.
Dem BMU geht es ja auch anscheinend nicht um völlige Abschaffung bestimmter einkommensteuerrechtlicher Regeln, sondern um kompliziertere Regeln zur Berechnung. Das macht wirklich erheblich mehr Arbeit bei Steuerberatern und in der Verwaltung; wirklich keine Branche, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen braucht. Aber ob sowas dann auch wünschenswerte verhaltenssteuernde Effekte hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist eher unwahrscheinlich.
Ich finde es wirklich gemein, dass ich hier der FDPeinlich beipflichten muss. Der Bullshit-Begriff von der Technologieoffenheit wird unser C-O-2-Budget aus meiner Sicht viel schwerer belasten als die Einkommensteuer.
Liebes Lage-Team,
für den zweiten Abschnitt in der neuen Lage wäre es wirklich besser gewesen, wenn ihr euch die Rechtsprechung nochmal vergegenwärtigt hättet. Ich höre die Lage so gern Wegen des meistens hohen Detailgrades der Recherchen und ich bilde mir grundsätzlich auch eine besonders hohe Verlässlichkeit ein.
Aber dass die Entfernungspauschale grundsätzlich eine Subvention wäre, grenzt schon an Fake-News und die Vehemenz, mit der ihr das in der Folge vertreten habt, hat mir schon ein wenig weh getan. Mir war das ähnlich unangenehm wie der Auftritt der pinken Partei. Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen zwei Formen der Begünstigung, man spricht von technischen und subventiven Begünstigungen. Vereinfacht kann man sagen, technische Begünstigungen stellen eine gleichmäßige Besteuerung erst her, wohingegen subventive Begünstigungen einer beabsichtigten, idealer Weise gerechtfertigten, Ungleichbehandlung dienen. Letztere erfolgen in der Regel zu Lenkungszwecken. Nun ist das Grundprinzip der Einkommensteuer, dass zum zu versteuernden Einkommen nur die Einnahmen gehören, die die Ausgaben übersteigen, den der Steuerpflichtige für den Erwerb dieses Einkommens aufwendet. Das schließt natürlich auch die Kosten für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ein. Und das ist nicht bloß die Meinung des BMF, die müssen das sogar so vertreten, denn das ist höchste Rechtsprechung (BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 – 2 BvL 1/07 –, BVerfGE 122, 210-248, BFH, Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2008 – VI R 17/07 –, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234).
Viele Grüße
Nun ist das Grundprinzip der Einkommensteuer, dass zum zu versteuernden Einkommen nur die Einnahmen gehören, die die Ausgaben übersteigen, den der Steuerpflichtige für den Erwerb dieses Einkommens aufwendet.
Inwiefern gilt das auch, wenn sich der Steuerpflichtige für ein besonders teures Verkehrsmittel entscheidet?
Inwiefern gilt das auch, wenn sich der Steuerpflichtige für ein besonders teures Verkehrsmittel entscheidet?
Tut es ja gerade nicht. Wer 20km mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt kann die gleiche Pauschale absetzen wie der, der seinen 12 Liter SUV nimmt.
Günstige Verkehrsmittel werden durch die Pauschale bessergestellt.
Inwiefern gilt das auch, wenn sich der Steuerpflichtige für ein besonders teures Verkehrsmittel entscheidet?
Wenn man es genau nimmt, dann ist ja auch diese Entfernungspauschale keineswegs auf ein besonders teures Verkehrsmittel gerechnet, da die Kosten fürs Auto eher im Bereich ab 40 Cent pro tatsächlich gefahrenen Kilometer liegen, während die Entfernungspauschale mit weniger als der Hälfte aufs Gehalt angerechnet wird.
Sie haben auf die Studie verwiesen auf die sie sich berufen. Da wäre es vielleicht sinnvoll gegen die Studie zu argumentieren.
Die Enfernungspauschale ist gegenüber den realen Kosten ein Witz! Du bist beim PKW locker bei 60ct pro Kilometer. Du kriegst 30 und das auch nur für eine Strecke.
Du vermischst gerade ganz offensichtlich Kilometerpauschale und Pendlerpauschale.
Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen ab Arbeitsort irgendwohin mit dem privaten PKW, umfasst 30 Cent pro Kilometer und zwar für Hin- und Rückweg separat, also jeder Weg zählt dazu, und es zählt die exakte Anzahl gefahrener Kilometer, sprich bei langem Umweg zählt der lange Weg.
Die Pendlerpauschale, von der hier so wie ich das verstehe vor allem die Rede ist, gilt für den Weg von zuhause zur Arbeitsstelle, umfasst 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dann 38 Cent, also gerade bei Langstreckenpendlern deutlich über 30 Cent pro km in Summe, aber nur für die einfache Strecke und auch nur für die kürzestmögliche Strecke.
Dazu sind deine PKW-Kosten falsch, bzw. passen nur, wenn wir von Neuwagen und einigen Jahren Nutzung mit anschließendem Weiterverkauf ausgehen - die teuerstmögliche Art, ein Auto zu besitzen. Die meisten PKW-Neuanmeldungen sind aber nachweislich Leasing-PKW für Firmen, das heißt im Umkehrschluss, dass die meisten privaten PKW eben nicht neu gekauft, sondern gebraucht gekauft sein müssen. Der häufigere Fall als ein Neuwagen, der nach 4 oder 5 Jahren abgestoßen wird, ist für privat also ein Gebrauchtkauf nach 2-4 Jahren Nutzung und Restnutzung des Wagens bis zum Ende der Lebensdauer. Legt man jetzt diesen Fall als Regelfall zugrunde, dann kommst du weit unter 60 Cent pro km all-in raus, eher zwischen 30 und 40 Cent - ich tracke bei meinen privaten PKW, immer gebraucht gekauft, jeden Cent der Kosten und habe daher eine sehr zuverlässige persönliche Datenlage hierzu, die auf ziemlich exakt die Mitte dieser Spannweite hinausläuft. Klar, anekdotische Evidenz, aber: Vergleichsrechnungen des ADAC ergeben ähnliche Werte, siehe z.B. Spritpreis-Hammer: Wie Sie mit Gebrauchtwagen 30 Cent pro Kilometer sparen - FOCUS online
Die Pendlerpauschale, von der hier so wie ich das verstehe vor allem die Rede ist, gilt für den Weg von zuhause zur Arbeitsstelle, umfasst 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dann 38 Cent, also gerade bei Langstreckenpendlern deutlich über 30 Cent pro km in Summe, aber nur für die einfache Strecke und auch nur für die kürzestmögliche Strecke.
Für die einfache Strecke heißt aber auch, dass wir diese Summe durch zwei teilen müssen für die real gefahrenen Kilometer. Und dann ist das ja nur der Betrag den man von der Steuer absetzen kann, nicht der den man bekommt.
Der häufigere Fall als ein Neuwagen, der nach 4 oder 5 Jahren abgestoßen wird, ist für privat also ein Gebrauchtkauf nach 2-4 Jahren Nutzung und Restnutzung des Wagens bis zum Ende der Lebensdauer. Legt man jetzt diesen Fall als Regelfall zugrunde, dann kommst du weit unter 60 Cent pro km all-in raus, eher zwischen 30 und 40 Cent - ich tracke bei meinen privaten PKW, immer gebraucht gekauft, jeden Cent der Kosten und habe daher eine sehr zuverlässige persönliche Datenlage hierzu, die auf ziemlich exakt die Mitte dieser Spannweite hinausläuft.
Ich tracke jetzt nicht jeden Euro den ich ausgebe, aber ich komme mit einem Auto, welches ich nach gut 2 Jahren gebraucht gekauft habe dann doch schon eher auf etwas über 40 Cent. Wertminderung wird natürlich immer weniger, dafür kommen dann irgendwann mehr und mehr Reparaturen.
Aber natürlich auch eine Frage der Fahrzeugklasse. Da ist ein Kleinwagen dann ja wieder was anderes als Kompaktklasse, Mittelklasse, etc.
Für die einfache Strecke heißt aber auch, dass wir diese Summe durch zwei teilen müssen für die real gefahrenen Kilometer. Und dann ist das ja nur der Betrag den man von der Steuer absetzen kann, nicht der den man bekommt.
Beides richtig. Man kann grob gesagt also als privater Autonutzer ungefähr die Hälfte der realen Kosten für die Fahrt zur Arbeit absetzen.
Wertminderung wird natürlich immer weniger, dafür kommen dann irgendwann mehr und mehr Reparaturen.
Das mit der Wertminderung bzw. der Verteilung des Kaufpreises auf immer mehr Zeit bzw. Strecke ist genau der Punkt. Vor ein paar Jahren war ich auch noch über 40 Cent. Jetzt, nach 9 Jahren, ist mein aktueller Wagen - Diesel Automatik Kombi, also kein Kleinwagen - bei 35 Cent. Das mit den Reparaturen ist nur so bedingt ein Problem, weil die Kosten dafür begrenzt sind: wenn die irgendwann zu teuer werden, ist das wirtschaftlich sinnvolle Lebensende des Autos halt erreicht, der Wagen wird für Restwert verkauft und die Endrechnung erstellt. In den Jahren vor diesem Zeitpunkt fährt man aber die günstigsten Kilometer des Autolebens. „Zu teuer“ definiert sich nämlich genau dadurch, dass die Kostenkurve wieder nach oben gehen würde - an dem Punkt ist es ökonomisch günstiger, den Wagen zu wechseln, weil der neben erst mal wieder höheren Kosten die Aussicht auf eine neue Phase sinkender Kosten mit sich bringt.
Wie gesagt, die Zahlen, die ich für mich ermittelt habe, decken sich mit Aussagen aus repräsentativen Berechnungen des ADAC, deren Autokostenrechnungen auch immer gern als Beleg für die 60 Cent plus bei Neuwagen herangezogen werden und meines Wissens einigermaßen Hand und Fuß haben.
Aber natürlich auch eine Frage der Fahrzeugklasse.
Klar, Kleinwagen kann man vermutlich eher am unteren Ende der Spanne bzw. sogar unter 30 Cent pro km fahren. Oberklasse-Wagen werden dafür selbst wenn man sie gebraucht kauft bis zum Lebensende eher am oberen Ende bzw. über den 40 Cent landen.
Mein Punkt war auch nur: die 60 Cent sind zu hoch gegriffen in einer Betrachtung für Privatleute, weil sie sich nur auf eine Autonutzungsweise beziehen, die gerade nicht von der Mehrheit der privaten Besitzer umgesetzt wird.
Das mit den Reparaturen ist nur so bedingt ein Problem, weil die Kosten dafür begrenzt sind: wenn die irgendwann zu teuer werden, ist das wirtschaftlich sinnvolle Lebensende des Autos halt erreicht, der Wagen wird für Restwert verkauft und die Endrechnung erstellt. In den Jahren vor diesem Zeitpunkt fährt man aber die günstigsten Kilometer des Autolebens.
Ich hatte bei meinem vorletzten Auto das Pech, dass ich mehrere Reparaturen hatte, die nicht absehbarer und kalkulierbarer Verschleiß waren, sondern halt einfach so kamen, von Bauteilen die normalerweise nicht innerhalb einer Lebensdauer eines Autos ausgetauscht werden müssen. Da steigt das Ausfallrisiko ja doch leicht progressiv und daher ist die Wahrscheinlichkeit am Ende höher. Da ich das Auto viel beruflich nutze (mit Abrechnung nach km) würde ich aber z.B. eher verkaufen und dafür einen Teil der sehr günstigen Kilometer nicht nutzen, sobald das Ausfallrisiko irgendwann zu groß ist. Das ist weit weg ja dann auch unangenehmer als im 30 km Radius von daheim.
Klassiker: Es kommt drauf an. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden auch über 30 Cent hinaus berücksichtigt. Bei besonders repräsentativen PKW’s kann sich die Frage stellen, ob die überhaupt Betriebsvermögen sind. Ein Ein-Mann-Gärtnerei-Betrieb mit Lamborghini wäre schon… selten. Wenn aber der Veranlassungszusammenhang gegeben ist, ist der Werbungskosten- bzw Betriebsausgabenabzug der Höhe nach normaler Weise nach oben hin nicht begrenzt. Bei Fahrtstrecken mit dem PKW ist der Abzug von Kosten wie Tankfüllung und so weiter nach oben hin über 30 bzw 60 Cent pro Kilometer Entfernung hinaus in den in der Lage thematisierten Fällen nicht möglich. Übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten, so ist überhaupt kein Werbungskostenabzug für Tank usw erlaubt.
Rund 12 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen laut der Studie einen Dienstwagen. […] In keinem anderen Unternehmensbereich gibt es prozentual derartig viele Dienstwagen wie im Vertrieb – sowohl bei den Fach- als auch bei den Führungskräften. Während unter den dortigen Fachkräften gut jeder Fünfte (20,8 Prozent) einen Firmenwagen fährt, sind es bei den Führungskräften sogar fast zwei Drittel (63,1 Prozent). Unter den Fachkräften folgen mit weitem Abstand die Beschäftigten aus dem Technikbereich und aus der IT: 13 bzw. 10 Prozent bekommen vom Arbeitgeber einen fahrbaren Untersatz gestellt.
Alles Jobs, bei denen sicherlich „ab und zu“ (Untertreibung) mal eine dienstliche Fahrt nötig ist. Selbst wenn am Ende nur bei 50% der Dienstwagennutzer in Deutschland „ab und zu“ mal eine dienstliche Fahrt vorkommt (1x Fahrt zu einem Termin/Kunden pro Monat würde ja schon reichen) und die übrigen 50% den Dienstwagen zu 100% privat nutzen würden, dann stellt sich trotzdem die ganz wesentliche Frage, wie die Redaktion der LdN für die erstgenannten 50% der Nutzer die Nutzung des firmeneigenen Autos zukünftig regeln würde. Nachdem ja so vehement eine Abschaffung des „Dienstwagenprivilegs“ gefordert wird, würde mich brennend interessieren, wie dies für diese Nutzer (auch wenn sie nur wenige Fahrten pro Monat zu einem Kunden/Termin tätigen) in Zukunft laufen soll.
Es gibt ja nur drei denkbare Optionen: (1) Der AG verbietet komplett die private Nutzung des Wagens oder, (2) zwingendes Fahrtenbuch oder (3) Erhöhung der 1% auf einen anderen Wert (zB 1,5%).
In Fall 1 und 2 kann man steuerlich aber zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommen, wie unter der aktuellen 1%/(+0.03%) -Regelung, nur halt mit erheblich mehr Aufwand. In Fall 1 kann der AN die Kosten seines privaten Kfz (völlig zurecht) anteilig für steuerliche Zwecke absetzen. Bei Fall 2 kann durchaus das gleiche Ergebnis rauskommen wie nach der 1% Methode (nicht umsonst ist es eine kleine Wissenschaft zu ermitteln, wann ein Fahrtenbuch besser ist als die 1% Methode; Wenn 1% immer vorteilhaft wären, dann würde sich diese (oft ge-googlete) Frage ja erübrigen. Letzteres stellt mE auch infrage, woraus sich eigentlich ergibt, dass die 1% zu niedrig sein sollen und sich daher ein „Privileg“ ergeben würde.