LdN278 Anzeigen gegen Falschparkende

Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: LdN278 Falschparker: Gesellschaftliches Miteinander

Gut möglich, dass ich da was übersehe, aber ich glaube, ich habe nach wie vor was Grundsätzliches nicht verstanden:
Mal pragmatisch gedacht: wenn es doch so zu sein scheint, dass die Behörden ohne das Verfolgen privater Anzeigen effizienter Falschparker ausfindig machen können als über das Verfolgen dieser Anzeigen – wenn ihnen die privaten Anzeigen also nicht wirklich eine Hilfe dabei sind – warum sollten wir dann ein gesamtgesellschaftliches Interesse daran haben, dass diese Behörden im großen Stil Falschparker-Anzeigen nachverfolgen?

Überlastungsanzeigen im Dutzend schreiben und dafür sorgen, dass sich die Personalausstattung bessert

Genau dazu hab ich JM, Verkehrsleiter Münchner PI23 aufgefordert. Seine Reaktion:
Autos können sich nicht in Luft auflösen :sunglasses: man muss das tolerieren; bei neu erbauten Gehwegen, die nicht für Kfz-Lasten ausgelegt sind, ist die Stadt zuständig … die Stadt verweist mich dagegen wieder an die PI23 :sweat_smile:
JM ignoriert Kfz-Ausuferung in vielen Straßen seines Inspektionsbereichs, anscheinend bearbeitet er private Anzeigen aber doch.
Wie sonst ist zu erklären, dass jetzt zusätzliche abs. Haltverbote angeordnet sind (Doppelanordnungen sind eigentlich verboten) in Einmündungen, wo vorher Falschparker permanent die Sichtbeziehung verstellt hatten (- dort versperren jetzt bevorzugt Zusteller-, Pflegedienst-Kraftfahrer:innen etc. mit/ohne Sonderparkgenehmigung den notwendigen freien Blick) ?
Oder warum stehen jetzt in der Ls- und der Ln-Straße zusätzlich zu der physich spürbaren Bordsteinkante Haltverbotsschilder, wo Kinder und Fußgänger:innen vorher den Gehweg wegen der Autoparker jahrelang gar nicht nutzen konnten?
Der Leiter Verkehr, PI24 dagegen ahndet allein schon aufgrund eines telefonischen Hinweises, z.B. Pb-Straße, deren Gehwege vorher jahrelang unbenutzbar waren und jetzt begehbar gehalten werden.
Die PI21, wo Gehwege vieler schulnaher Wohnstraßen nicht oder nur teilweise begangen werden können, sorgt dafür, dass mich die Datenschutzaufsicht mit € 100 verwarnt - siehe mein obiger Beitrag an Heiner Fuhrmann rerpol.

Die Linke Fraktion im Römer fragt nach der Definition von „Parkdruck“ https://twitter.com/SPDbenzin/status/1413221860813201410

Danke Ulf für das Aufgreifen des vielschichtigen Themas

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Für meine frühere Antwort bitte hier klicken:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/33?u=helg

Siehe auch meine Antwort auf Beitrag #35 von vieuxrenard Ulf:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/35?u=helg

Pardon, ich hoffe mit dem handling künftig besser klar zu kommen

Joah, Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung und ist nicht zu empfehlen. Allerdings kann man ja mal aus der bereits oben von @helg geteilten sehr guten Broschüre Parken auf Gehwegen des Fuß e.V.

zitieren:

[…] Was Autofahrer teilweise noch mehr schmerzt als Bußgeld und Punkte in Flensburg sind teure Schäden am Fahrzeug. Wer illegal auf einem Gehweg parkt, sollte deshalb bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Rollern und Fahrrädern auf dem Gehweg fahren müssen und ihre Kinderfahrzeuge nicht unbedingt perfekt beherrschen.

Im Zusammenhang mit Schadensersatzforde- rungen für ein dadurch beschädigtes Fahrzeug wurde gerichtlich klargestellt, dass die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs in erster Linie der Parkende zu tragen hat und nicht die übrigen Passanten.

Ähnliches hab ich auch mehrfach erlebt.
Zum Beispiel beantwortet ein Anonymus der Unterabteilung Daueranordungen des Münchner Mobilitätsreferats meine Bürgerversammlungsanfrage Autofreie Gehwege - sichere Schulwege (viele Gehwege im Schul-Umkreis sind ständig verparkt) unverfroren, schlampig und wahrheitswidrig so:
„… Gehwegparken ist in der StVO nicht explizit verboten. … Es hat sich … eine natürliche Parkordnung eingestellt, bei der in der Regel die Fahrzeuge nur den Gehweg einer Straßenseite beparken und somit immer ein Gehweg ohne Einschränkungen benutzt werden kann …“

Reiner Fuhrmann, der das Forum eröffnet hat, habe ich ganz oben geantwortet. Falls nicht lesbar bitte hier klicken:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/33?u=helg

Siehe auch meine Antwort auf Beitrag #35 von vieuxrenard Ulf:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/35?u=helg

Wer hat Ideen zur Entwicklung einer Bayerischen Strategie?

Mit Jürgen Resch, DUH hab ich schon vor Jahren darüber gesprochen. Inwiefern gibt es jetzt dort Interesse?

möchte gern diese LdN anhören. Wie lautet denn die Nummer?

@cors: Danke für diese Infos! Das ist gut zu wissen, dass im Fall einer Beschädigung durch Kinder, die ihre Fahrräder oder ähnliches nicht so im Griff haben, die Ursache für die Regulierung des Schadens im Vordergrund steht. Das finde ich sehr gut und richtig!

Ich denke meine Intension war hoffentlich auch klar…
Es darf nicht zu einer Sanktionierung durch mutwillig hinzugefügten Schaden kommen.
Belassen wir es dabei :blush:

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Liebes LdN-Team,

gestern hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Bescheid des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht gegen mich aufgehoben. Die Pressemitteilung des VG Ansbach findet ihr hier.

Ihr habt mich bei der Suche nach einer Abhilfe sehr unterstützt und die Besprechung in der LdN278 hat ebenfalls geholfen. Letztlich habe ich mit Unterstrützung der DUH in Remo Klinger einen super Vertreter gefunden.

Mir ging es nie darum, flächendeckend massenweise Falschparkende anzuzeigen. Ich habe immer mal wieder einzelne Fälle gemeldet (1-3 pro Jahr) und habe dafür früher auch sehr konstruktives Feedback meiner lokalen Polizeidienststelle bekommen: die haben mich explizit darauf hingewiesen, was sie verfolgen und was nicht und wie genau ich die Fotos anfertigen soll. Irgendwann scheint in einer anderen Dienststelle in München jemand die „Hilfe“ des Bay LDA angefragt zu haben, um das Thema vom Tisch zu bekommen.

Die Ordnungsbehörden haben nach wie vor das Ermessen, ob sie gemeldete Verstöße verfolgen. Das ist auch richtig so, selbst wenn man einzelne Entscheidungen durchaus kritisch sehen kann. Nach der abwegigen Ansicht des Bay LDA wäre es praktisch unmöglich gewesen, die Ordnungsbehörden von den Verstößen überhaupt in Kenntnis zu setzen, zu Ermessensentscheidungen wäre es gar nicht erst gekommen.

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Moin,

vor einiger Zeit gab es ja im Podcast das Thema, dass Radfahrer Falschparker fotografiert haben und dann selber ne Strafe wegen Datenschutzverstößen bekommen haben.
Da gab es jetzt zwei Gerichtsentscheidungen:

Das Gericht hat entscheiden, dass das Übersenden eines Fotos ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzes ist und dass so kein Datenschutzverstoß vorlag.

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das war mein Fall, siehe den Post direkt darüber; durch die Deutsche Umwelthilfe hat das ganz schön Verbreitung gefunden

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Gibt es ein einfaches, smartphone-basiertes Tool, mit dem man solche Anzeigen vornehmen kann?

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https://www.weg.li/ ist webbasiert und funktioniert auch auf dem Smartphone; ich nutze es gerne und es hat eine sehr gute Funktionalität; aus den GPS-Daten der Fotos wird der Standort für die Anzeige auf einer Karte markiert und die Mail an die passende Polizeidienststelle generiert

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Leider hat nun weg.li eine DSGVO Klage am laufen: https://twitter.com/weg_li/status/1595011257475661827

Details stehen noch aus. Etwas Geld für die Verteidigung ist bereits zusammengekommen. Würde vermuten, dass weg.li als Dritter Informationen über die Parkverstöße sammelt.

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Mich hat schon die ganze Zeit gewundert, dass die Fraktion der „Meldungsverhinderer“ nicht dort ansetzt. Bei unserem Verfahren in Ansbach hatten sowohl die Datenschutzbehörde als auch das Gericht unsere Anzeige-Mails vorliegen, in denen ein QR-Code enthalten ist, der auf die von uns eingesandten Bilder in der Cloud verweist. Es wurde aber nie thematisiert, dass die Anzeige-Daten längerfristig bei einem externen Dienstleister gespeichert sind.

Ich bin nicht ganz sicher, wie die herrschende datenschutzrechtliche Bewertung dazu aussieht, könnte mir aber vorstellen, dass es hier mehr Angriffspunkte gibt als bei unmitelbaren Anzeigen zwischen Bürger:in und Behörde.