LdN278 Anzeigen gegen Falschparkende

Passend zu Berlin berichtet heute der Tagesspiegel: Anzeige ist aus: 34.000 Hinweise auf Falschparker wanderten in Berlin in den Mülleimer

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Das ist ein Irrtum - obgleich auch Polizist:innen das gern so sehen. Beim ruhenden Verkehr gibt es eine Doppelzuständigkeit. Siehe zB §11 Polizeiorganisationsgesetz NRW:

(1) Die Kreispolizeibehörden sind zuständig
3. für die Überwachung des Straßenverkehrs.

In der Praxis laufen Dialoge gefühlt so, wenn ein Auto auf dem Gehweg abgestellt ist:

  • Polizei: wir machen nur fließenden Verkehr
  • Ordnungsamt: das macht die Parkraumüberwachung
  • Parkraumüberwachung: der Gehweg ist kein Parkraum

Dabei ist es schon strukturell meist so, dass die „Zuständigen“ (in vielen Städten eine Unterabteilung des Ordnungsamtes) nur zu Bürozeiten erreichbar sind und also in vielen Fällen (wenn nachts die Autos rumstehen) überhaupt nicht tätig werden können. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wo Mitarbeiter:innen selbst Rad fahren oder als Fußgänger unterwegs sind.

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Hallo zusammen, ich habe eben den Beitrag in der Lage gehört! Ich wurde zwar (noch) nicht angezeigt, aber die von mir gemeldeten Ordnungswidrigkeiten werden von der hier zuständigen Polizei auch nicht weiterverfolgt. Da „die Parksituation [hier in einem Münchner Randbezirk] ja so schwierig sei“, würden Gehwegparker nicht verfolgt werden. Ich habe hierfür keinerlei Verständnis, da Bürgersteige teilweise so zugeparkt werden, dass man diese nicht mehr benutzen kann oder sich nur noch gerade so an den parkenden Autos vorbei quetschen muss. Eltern mit Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe können die Wege überhaupt nicht nutzen. Ich würde mich freuen, wenn in einer der nächsten Folgen darauf eingegangen werden kann wie man Falschparker „richtig“ anzeigt und ob es rechtlich tatsächlich möglich ist, dass die Polizei eigenmächtig entscheidet, ob diese Taten weiterverfolgt werden oder nicht.

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Wenn der Gehweg so zugeparkt ist kann man doch direkt die Polizei rufen. Die lässt das Auto dann abschleppen bzw. Lässt sie zunächst den Fahrer ermitteln ob er dort in der Straße wohnt. Hat den Vorteil daß der Gehweg auch wieder frei ist und man selbst keine Anzeige stellen muss. Oder sehe ich da was falsch?

@rph hat weiter oben richtigerweise angemerkt, dass die ja dann auch erst mal kommen muss, was in erster Linie den Meldenden Zeit kostet.
Um das lange durchzuziehen, muss man viel Individualismus mitbringen.

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Da wurde doch erst der Bußgeldkatalog verschärft um das in den Griff zu bekommen.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html
Wenn das aber von den Behörden nicht nachverfolgt wird ist das ein zahnloser Tiger.

Bei mir am Rand von Köln gibt es auch einen Herrn, der das Ordnungsamt unterstützt (Link, und das schon eine Weile. Angesichts der Anfeindungen, die regelmäßig in der lokalen FB-Gruppe über ihn ergehen, ist er vermutlich einigermaßen erfolgreich. Und die Situation auf den Gehwegen hat sich gefühlt auch verbessert, seit das Ordnungsamt weniger toleriert. Das hat sich also recht schnell rumgesprochen :man_shrugging: Also man muss es wohl nur wollen.

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Hallo HansHans, ich bezweifle stark, dass wer anrückt wenn ich da anrufe. Nach einer Anzeige wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass es in der Straße auf der anderen Seite ja noch einen Gehweg gebe den ich doch nutzen solle. Ist zum verzweifeln hier…

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Beim Lesen der Beiträge ist mir noch ein ganz anderer Gedanke gekommen…

Das Problem ist doch der Platzmangel. Die Autos parken doch häufig auf dem Gehweg (oder Fahrradweg), um den Fahrweg freizuhalten. Dabei handelt es sich doch zumindest in vielen Fällen um zweispurige Fahrbahnen, auch wenn kein Mittelstreifen auf der Fahrbahn aufgebracht ist.

These: In solchen Fällen wäre ein Verkleinerung der Fahrbahn durch Einbahnstraßen eine potenzielle Lösung, die beiden Interessen helfen könnte. Autos parken dann auf dem „Fahrweg“ in zweiter Reihe und der Platz in der Mitte langt, um eine Verkehrsrichtung zu bedienen.

Wenn dies möglich wäre und helfen würde, warum Städte nicht verpflichten dies einzurichten?

In Fällen wo dies nicht möglich ist, müsste man sich in Richtung Autofreie Zone oder „Anlieger Frei“ weiterentwickeln…

Wie gesagt, dass war nur ein Gedanke, der mir gekommen ist, weil ich statt eines Konfliktes „Fahrrad vs Auto“ lieber eine Lösung „Fahrrad & Auto“ haben möchte.

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So sehr ich deine Idee sympathisch finde: die Parkplätze gehen dann zu Lasten von mehr Verkehr, da Einbahnstraßen ja Umwege bedeuten.
Das befürworte ich zwar auch, da das Autos unattraktiver macht, aber das sehen nicht alle so.

Ein Extrembeispiel: Einbahn oder nicht? Streit um bayerisch-österreichische Brücke (Video br.de 5 Minuten)

Hallo Ulf, habe Dir hierzu auch ein paar Mails gesendet und noch keine Rückmeldung erhalten. In der Zwischenzeit zeigt sich hier eine spezielle Situation beim Datenschutz und ich habe mittlerweile eine ganz andere These, die ich gern mal besprechen würde.
Fakt ist, dass Polizei München die Weg.Li Anzeigen im System ProVi bei der Polizei Verwaltung Straubing erfasst. Dort erhält man auf die Bitte nach Auskunft Art. 15 DSGVO die Antwort: Keine Daten vorhanden.
Was nachweislich falsch ist.

Freu mich auf Rückmeldung und Eure vollständige Recherche!

Das bay Polizeiverwaltungsamt teilt hierzu mit, dass §66 OWiG den Inhalt des Bußgeldbescheids und auch die Anhörungsbögen etc. regelt: Anzeigenerstatter/Zeugen müssen mit Name und Anschrift aufgeführt werden.

Das ist meines Erachtens auch rechtsstaatlich so richtig. Der Angezeigte muss sich wehren können und die vorliegende Beweise, auch Personalbeweise, würdigen und einschätzen können.

Was in Bayern völlig schräg läuft: Die Bußgeldstelle erklärt, dass in einem konkreten Fall ein Anhörungsbogen an die Fahrzeughalterin versendet wurde, in dem nur mein Name, aber nicht meine Anschrift als Zeuge übermittelt wurde. Wegen Datenschutz.
Dann führt Sie auf, dass von der Polizeidienststelle meine Anschrift gar nicht übermittelt wurde und nicht vorliegt.
Anschließend beschreibt die Bußgeldstelle die Notwendigkeit für Personaldaten inkl. Anschrift analog §66 OWiG.
Dann beschreibt die Behörde erneut, dass meine Anschrift nicht übermittelt wurde und erklärt abweichend zu §66 OWiG, dass ohne meinen Namen ein Tatnachweis nicht zu führen ist.
Und dann kommt die Auflistung der Daten zu meiner Person. Gespeichert ist nur mein Name.

Für den Fall, dass ein Widerspruch aus dem Bußgeld ein Gerichtsverfahren notwendig machen würde, könnte das Gericht mich nur vorladen, wenn in der Bußgeldakte mein Auskunftsersuchen gespeichert ist. Denn da steht meine Anschrift. Sonst nirgendwo.

Das ist völlig irre und führt zu kaum abschätzbaren Folgen im Rechtsverkehr. Der Schaden würde sich vielleicht gering halten lassen, wenn man möglichst viele Bürger abschrecken könnte, überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Die Frage ist nur: Wie soll man Bürger davon abhalten, Anzeigen zu erstatten? Jemand eine Idee?

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Hallo Heiner und Forum,
wie Heiner F. und Andreas S. (letzterer aus FAZ-Artikel) hat mich die Bayr. Datenschutzaufsicht wegen meiner Anzeigen mit einem Bußgeld verwarnt, wogegen ich mit anwaltlicher Hilfe klage.
Auch ich suche Kontakt zu Gleichgesinnten.
Hier unten erstmal nur der [mobilogisch! Hinweis] zur Broschüre [Parken auf Gehwegen] und meine [„Petition“].
Ich habe die Hoffnung, dass Gehweg und Radweg in den geschätzt über Tausend derzeit toleriert illegal beparkten Münchner Wohnstraßen demnächst vorrangig nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern und (radelnden) Kindern zur Verfügung stehen und Grünstreifen/Baumgraben nicht weiter von Kraftfahrern als Fahrbahn und Halteplatz missbraucht werden.
Vermutlich strebt dies auch der Münchner Mobilitätsreferent [Georg Dunkel, siehe unten] an. Seine eigenen Mitarbeiter, weitere Behörden und die Bayr. Datenschutzaufsicht allerdings arbeiten vielfach am Gegenteil - was ich bei Interesse gern weiter belege
Viele Grüße, Robert

Meine „Petition“: Für ein kinder- und fahrradfreundliches München Ost | WeAct?

Georg Dunkel: Parkplatzentfall durch neue Halteverbote in reinen Anwohnerstraßen - muenchen.de - Das offizielle Stadtportal muenchen.de

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Sehr guter Beitrag dazu in der aktuellen Lage.

Gerade der „workaround“, dass man als Ladungs-fähige Adresse auch seinen Arbeitgeber, sofern man dort regelmäßig vor Ort ist, angeben kann finde ich sehr gut.

Solche Themenblöcke und die sehr guten Interviews machen für mich den Mehrwert der Lage aus. :slight_smile:

Danke :slight_smile:

Ich persönlich finde es einfach extrem irritierend, dass Behörden ernsthaft versuchen, Bürger:innen davon abzuhalten, Rechtsverstöße zu melden. Mag ja sein, dass die Behörden gut zu tun haben, aber dann muss man eben Überlastungsanzeigen im Dutzend schreiben und dafür sorgen, dass sich die Personalausstattung bessert.

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Zur Frage warum Behörden Menschen versuchen davon abzuhalten, Falschparkende anzuzeigen brachtet ihr folgendes Zitat eines Polizisten:

Anzeigen von Bürger:innen machen einfach erheblichen Mehraufwand im Vergleich zu Anzeigen die eigene Mitarbeiter:innen erstellen.

und meintet selbst

die Behörden verwenden wahnsinnig viel Geld und Mühe darauf, selber Parkverstöße nachzuweisen.

Das kann ich zumindest für Mannheim nicht bestätigen (und wenn stimmt, was man in der Fahrrad-Bubble liest, existiert die Problematik deutschlandweit). Hier werden Falschparker aktiv geschützt von der Kommune und sowohl KOD / BOD als auch Polizei verweigern teilweise eine Ahndung und schüchtern auch hier Menschen ein, die sich gegen Falschparker engagieren. Ein existierender Erlass des Verkehrsministeriums BW unter Winne Hermann wird weitestgehend ignoriert seitens der Kommune. Auch über ein Jahr nach Erlass vom Mai 2020 kennen die meisten Außendienst-Mitarbeiter:innen den Erlass nicht einmal. Von der Amtsleitung erster Bürgermeister Christian Specht Dezernat I wurde der Erlass entweder nicht zur Kenntnis genommen oder wissentlich ignoriert lange Zeit.

Zum angeblichen Mehraufwand:

  1. diese Aussage ist nur bedingt haltbar. Zum einen können auch Privatanzeigen sehr wohl automatisiert (und nicht wie Philipp fälschlicherweise 1:12:52 darstellt „läuft null automatisch“) abgewickelt werden. Das derzeit wichtigste Projekt in dem Bereich https://weg.li biete sogar API-Schnittstellen für Behörden an (siehe weg.li API Alle Informationen zum automatisierten Zugriff · 📸 📝 ✊ weg.li: 1, 2, 3 - Macht die Bahn frei!). Dies wurde mit mindestens einer Kommune erprobt und ist dort nun afaik im Einsatz via der Schnittstelle WiNOWiG). Für die Kommunen senkt genau das den vorgeschobenen Mehraufwand. Klarerweise sind weiterhin die eingehenden Anzeigen zu prüfen. Es entstehen den Kommunen allerdings auch massive Mehreinnahmen. An der Finanzierung einer Stelle zur Anzeigenprüfung kann es also nicht scheitern. Was uns zu Punkt 2 bringt:

  2. Warum werden Privatanzeigen angefertigt? In den meisten Kommunen ist es so, dass Ordnungsbehörden im Bereich Falschparker systematisch versagen. Teils ist das, wie z.b. in Mannheim von ganz oben so gewollt. Ein Abschleppen wird verweigert, obwohl dies im Erlass als Regelfall definiert ist, allein schon wegen der negativen Vorbildfunktion, welche von Falschparkern ausgeht. Würde Deutschland die, auch nach StVO-Novelle im internationalen Vergleich viel zu geringen Bußgelder bei Kfz-Vergehen auf internationales Niveau anpassen, würde sich das im Parkverhalten von Kfz-Halter:innen widerspiegeln. Wenn aber Falschparker fast alles dürfen, ändert sich halt auch nichts. Das ist seit Jahren in diversen Kommunen zu beobachten. Die Privatanzeigen kosten Zeit, welche nicht vergütet wird. Im Grunde ist es der Zivilgesellschaft hoch anzurechnen, dass sie sich dafür einsetzt, dass Geh- und Radwege auch für ältere Menschen oder Kindern benutzbar bleiben. Den Ordnungsämtern scheint das weitestgehend egal zu sein. Zumindest in Mannheim ist es ein einziges Desaster, was die Kommune in dem Bereich (nicht) auf die Reihe bekommt.

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Long Story Short:
Die Polizei München (PM) und das bayrische Polizeiverwaltungsamt Straubing (PVA) als zentrale Bußgeldstelle speichern personenbezogene Daten (Name & Anschrift von Zeugen) bei Bürgeranzeigen zu Falschparkern. PM erfasst die Bürgeranzeigen aus E-Mails direkt in das ProVi-System der Bußgeldstelle (PVA). Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO ergeben zunächst, dass beide Behörden in meinem Fall keine Daten zu meiner Person gespeichert haben: Die Polizei teilt mit, dass die Daten direkt an das PVA gehen. Das PVA behauptet, es hat keine Daten:

Screenshot 2022-02-12 180041 (2)

Bei Nachfrage mit KfZ-Kennzeichen aus einer Anzeige beim PVA kommt raus: man hat doch pb-Daten, findet die aber nur mit der Suche nach Kennzeichen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (5)

Eine Suche nach Namen sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, auch nicht für die PVA-interne Datenschutzbeauftragten bei Auskunftsersuchen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (4)

Polizei München bearbeitet Anzeigen nur, wenn bei Anzeigenerstattung per Mail eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt wird. Diese wird auch an das PVA übermittelt. Das PVA findet aber in o.g. Beispiel keine Anschrift, nur meinen Namen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (6)

Sofern das kein Einzelfall ist (weiteres und umfangreiches Auskunftsersuchen läuft noch) sind entweder Daten wie Anschrift nicht erfasst worden oder sind im System nicht auffindbar.

Neben dem rechtswidrigen Auskünften und unsauberen Verfahren bei der Datenverarbeitung stellt sich dir Frage, wie die bayrische Polizei auf dieser Basis einen Zeugen bei Einspruch laden will. Wenn Sie das regelmäßig nicht kann, könnte jeder Angezeigte mit einem Einspruch eine Einstellung erreichen und die Polizei würde mit den mangelhaften Prozessen die bayrische Justiz fahrlässig belasten.

Long Story Long:

Im Dezember 2021 stellte ich eine Auskunft zu von mir bei Polizei München gespeicherten personenbezogene Daten. Dazu benötigte ich zur Legitimierung eine Ausweiskopie, die ich nachgesendet hatte.

Die Ausweiskopie kommt von der Polizei unverzüglich zurück, die Daten etwas später. Bei der Durchsicht fällt auf: Jede Anzeige, bei der eine Streife vor Ort war oder ich auf der Dienststelle Anzeige erstattet hatte, war aufgeführt. Alle weg.li Anzeigen, die per Mail an die Polizei gingen, fehlten.

Auf Nachfrage teilt die Polizei mit, dass diese Daten direkt an das PVA (direkte Erfassung in ProVi) gehen.

Im Januar frage ich beim PVA nach. Diesmal sende ich die Ausweiskopie gleich mit.

Die Antwort vom PVA aus Straubing kommt prompt: Keine Daten verfügbar. Die Ausweiskopie behält man.

Stand bis hier: Anzeigen gehen per Mail an PM, dort werden meine Daten und Fotos in das System ProVi der PVA eingegeben. Anzeigen ohne Anschrift werden nicht bearbeitet, bzw. auch nicht weitergeleitet. PVA behauptet, dass keine Daten von mir gespeichert sind. Telefonische Nachfrage auf meiner Polizeiinspektion ergibt: Meine Personaldaten werden in einem besonderen Datenfeld im System der PVA erfasst, damit nicht mein Name mit Anschrift als Zeuge bei Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid angedruckt werden. Diese soll mich und meine Daten schützen, bei Einspruch sind die Daten aber im System ProVi verfügbar.

Erneute Anfrage (02) beim PVA, diesmal mit einem KfZ-Kennzeichen und Tatort- und Zeit. Und die Aufforderung, meine Ausweiskopie unverzüglich zurück zusenden.

Antwort kommt im Februar: Ja, mit Kfz-Kennzeichen können wir auch pbDaten finden. Ohne nie, das ist ja aus Gründen des Datenschutzes auch geboten. Aber, obwohl auch die Anschrift für ein OWI-Verfahren zwingend benötigt wird, kann man keine Anschrift von mir finden.

Die Ausweiskopie ist gelocht. Wollte man die behalten?

Neue Anfrage von mir (03): Um sicherstellen, dass wir hier kein kleines Problem haben habe ich alle von mir per Mail gestellten Anzeigen mit Kennzeichen und Tatzeit- und ort aufgelistet und um Auskunft gebeten.

Die Antwort auf (03) liegt noch nicht vor.

Die vollständige Antwort des PVA zu Anfrage 02:


(@ Ulf: diese Geschichte liegt Euch in Form diverser weitergeleiteter Mails bereits vor. Aber hier etwas besser strukturiert. Rückfragen gern! Wäre auch ein tolles Thema für München LdN wieder auf Tour: München, Dresden, Hamburg)

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Der Beitrag hat finde ich die Rechtslage sehr schön erklärt und ich habe wieder mal was dazu gelernt. Einen Punkt in der Argumentationskette habe ich allerdings nicht verstanden – gut möglich, dass ich da was übersehe:

Es geht ja jetzt hier um Anzeigen gegen Falschparker und nicht um Anzeigen im Allgemeinen*. Jetzt wurden ja Hinweise genannt, dass es für die Behörden weniger Aufwand ist, wenn das Ordnungsamt die A) Falschparker selbst sucht und dann anzeigt, als wenn B) private Anzeigen daraufhin bearbeitet werden. Das verstehe ich so, dass mit x Arbeitsstunden der Behörden über Weg A) mehr Falschparker bestraft werden könnten, als über Weg B).

Jetzt kann man erstens hinterfragen, ob diese Logik stimmt und zweitens hinterfragen, ob nicht durch die von @worldmayer genannten Maßnahmen doch der Weg B) effizienter werden könnte. Aber gegeben den Fall, dass A) besser funktioniert als B): sollten wir dann nicht – sofern wir möglichst viel Falschparken verhindern möchten – diese Anzeigen unterlassen und die Behörden das selbst erledigen lassen? Wie das Ganze von öffentlicher Seite kommuniziert wird (Ignorieren, Abschreckung bei Anzeige etc.) ist nochmal eine andere Sache.

*in dem Zusammenhang ist auch der Vergleich mit dem Mörder spannend :slightly_smiling_face:

Sich selbst straffällig zu machen, gar Selbstjustiz zu üben, ist vermutlich auch nicht der richtige Weg. Auch wenn im Zweifel eine Haftpflicht für den Schaden aufkäme. Unfallflucht wäre es trotzdem. Und dafür würde schon reichen, wenn ein Zeuge dich und das Auto erkennt und es dem Halter erzählt.

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Ganz schlechte Idee! Ich hoffe das bringst du nicht deinen Kinder bei… (sofern vorhanden)

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