Sobald ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr vorbei kommt, ist das eine Gefährdung. Wenn die Ordnungsgüter da konsequent abschleppen würden, bräuchte es keine „Hilfssherrifs“.
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Tim911
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Klar, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt, dann ist die Sache unmissverständlich. Ich denke aber, dass sich die meisten Verfehlungen eher im Graubereich abspielen.
Zum Beispiel: Wenn jemand die linke Spur auf der Autobahn blockiert und sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, dann würde ich es unverhältnismäßig finden, wenn nun die anderen Verkehrsteilnehmer den Vorgang per Dashcam festhalten und dann anschließend Anzeige erstatten. Das ist lästig, aber in den meisten Fällen keine unmittelbare Gefährdung.
Ich würde nur vor einem gesellschaftlichen Klima warnen wollen, indem jede Verfehlung aufgrund der Niederschwelligkeit direkt zur Anzeige gebracht wird (natürlich sofern keine akute Gefährdung vorliegt). In so einer Gesellschaft möchte ich persönlich nicht leben.
Wenn er da parkt, wäre es das und um Parker geht es ja.
Es hat schon seinen Grund, warum wir Feuerwehranfahrtszonen und Behindertenparkplätze haben und diese nicht benutzt werden dürfen. Selbst wenn den ganzen Tag sich keine Feuerwehr und kein Gehbehinderter blicken ließen. Und auch den Bürgersteig für fünf Minuten zu blockieren, weil man schnell zum Bäcker will, können genau die fünf Minuten sein, wo ein Kinderwagen oder ein Kind mit Fahrrad auf die Straße ausweichen müssen und in der Regel von dort fahrenden Autos nicht mit Verständnis, sondern als Störfaktor begegnet wird.
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Die Meldungen können durchaus sehr berechtigt sein. Viele Autos parken so, dass Fuß- oder Radweg blockiert ist. Durch Katja Diehls Arbeit sehe ich das jetzt immer, wenn ich durch Straßen gehe. Ich stelle mir mittlerweile immer vor, im Rollstuhl zu sitzen. Ihr glaubt gar nicht, wie oft da kein Durchkommen ist, weil Autofahrende meinen, sie hätten das Recht, so zu parken, wie es ihnen passt. Falschparker gefährden Fußgänger, vor allem Kinder, Radfahrer, andere Autofahrer. Das ist kein Kavaliersdelikt.
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Der Versuch zwischen abstrakter und konkreter Gefährdung oder Behinderung zu unterscheiden und daran festzumachen, ob jetzt eine Anzeige oder Abschleppen gerechtfertigt erscheint ist mE systematische Diskriminierung.
Hier in Münschen ist das gängige Praxis der Polizei: geahndet und Kfz entfernen nur bei konkreter Behinderung. Das bedeutet regelmäßig folgendes:
Der Rollstuhlfahrer oder Rollatornutzer kann den Gehweg nicht nutzen. Er ruft die zust. Behörde, die wiederum erscheint nach bis zu 120m Wartezeit, bestellt den Anschlepper und der benötigt erneut min. 20 min, bis die Verkehrsbehinderung entfernt ist. Im Idealfall.
Ruft jemand ohne Behinderung die Behörde, kommt die auch, stellt aber keine Behinderung für Rollstuhlfahrer fest, weil der Melder eben kein Rollstuhlfahrer ist, unternimmt nichts mit dem Verweis auf abstrakte Behinderung.
Das bedeutet ganz konkret eine systematische Diskriminierung für bestimmte Personengruppen. Niemand ist bereit so lange zu warten, wird daher Umwege und Wartezeiten in Kauf nehmen müssen oder sich beim Ausweichen in Gefahr bringen. Das ist eine Einschränkung von Rechten bestimmter Personengruppen und muss sofort aufhören.
Der Polizei München ist das vollkommen bewusst und gleichzeitig völlig egal.
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