Auf die Schnelle habe ich mir natürlich nicht den gesamten von dir dankenswerterweise verlinkten Bericht durchgelesen, aber ich frage mich, ob er nicht auch etwas selbstgerecht ist.
Ergebnis der Prüfung der disziplinarrechtlichen Konsequenzen im Fall von extremistischen Bestrebungen ist, dass mit den bestehenden disziplinarrechtlichen Regelungen angemessen gegen extremistische Bestrebungen im öffentlichen Dienst vorgegangen werden kann. Die bestehenden Regelungen sind geeignet und ausreichend, Verletzungen der politischen Treuepflicht aufgrund extremistischer Bestrebungen festzustellen und zu ahnden.
Die durchgeführte Bestandsaufnahme hat zudem ergeben, dass in den Behörden von Bund und Ländern eine Vielzahl von Vorkehrungen gegen eine extremistische Aushöhlung des öffentlichen Dienstes durch nicht-verfassungstreue Beamtinnen und Beamte besteht.
Mit dem bestehenden Disziplinarrecht kann angemessen gegen extremistische Bestrebungen im öffentlichen Dienst vorgegangen werden. Die bestehenden Regelungen sind geeignet und ausreichend, Verletzungen der politischen Treuepflicht aufgrund extremistischer Bestrebungen festzustellen und zu ahnden.
Die Handlungsempfehlungen enthalten eine übergreifende Zusammenfassung der „best practices“, also der Maßnahmen und Instrumente, die bereits teilweise in den Ländern und beim Bund eingesetzt werden. Die Maßnahmen stehen dabei nicht einzeln für sich, sondern können sinnvoll ineinandergreifen. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was dann folgt, sind weitgehend informelle, zumeist wenig konkrete, oft gleichsam auf Behördenebene verlagerte Vorschläge, die zwar überwiegend relativ sinnvoll erscheinen, aber doch in ihren Ausgestaltungsspielräumen recht diffus anmuten.
Föderalistischer Minimalismus, wenn man so will.
Auffällig ist dann noch, dass - zumindest nehme ich das so wahr - der Schwerpunkt auf die Zeit vor der Verbeamtung gelegt wird:
Anhaltspunkte für eine Verletzung der Treuepflicht sind insbesondere während der Probezeit oder des Vorbereitungsdienstes, zu gewinnen.
Da wird ein Stück weit so getan, als wäre damit schon das meiste zur Extremismusprävention getan. Das mutet ein bisschen so an, als wenn Verbände (DBB etc.) behaupteten, dass diejenigen, die den Einlasstest auf Verfassungstreue gemeistert haben, in aller Regel kein Problem wären.
Beispiele, dass diese Einlassschwelle alles andere als gut funktioniert, gibt es natürlich zuhauf.
Problematisch erscheint mir auch das favorisierte Delegationsprinzip:
Es ist insbesondere Aufgabe der jeweiligen Führungskraft, in einer ersten Einschätzung zu beurteilen, wann die Grenze zu einer möglichen Tendenz zum Extremismus überschritten ist und weitere, auch disziplinarrechtliche Schritte zu veranlassen sind.
Führungsversagen mit Blick auf Extremismus ist schließlich, wie man diversen Medienberichten immer wieder entnehmen kann, alles andere als eine Seltenheit.
Ein Zwei-Augen-Prinzip ist per se missbrauchsanfällig.
Auf strukturelle Problematiken wird gar nicht eingegangen, sofern man die reichlich vage „Etablierung von Meldewegen und eines Monitorings“ nicht dazurechnet. In der Realität ist es ja oft so, dass Leute sich gegenseitig decken, Verstöße aus fragwürdiger Kumpanei nicht gemeldet werden oder Meldungen bei Vorgesetzten, die z.T. einfach nicht noch mit sowas belastet werden wollen, versickern.
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt eine umfangreiche schriftliche Belehrung über die Verfassungstreuepflicht. In dieser wird die Bewerberin oder der Bewerber darauf hingewiesen, dass Beamtinnen oder Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Begleitend hierzu eignet sich ein Merkblatt, dass das Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie die besondere politische Treuepflicht einer Beamtin oder eines Beamten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung kompakt darstellt und erläutert.
Als ob sich Verfassungsfeind:innen davon beeindrucken ließen.
Die Themen Verfassungstreue und politischer Extremismus sind fester Bestandteil des Ausbildungs- und Fortbildungsprogramms der Behörden.
Allerdings gab es auch schon Fälle von z.B. verfassungsfeindlich gesinnten Polizeiausbildern.
Alles in allem erscheint mir die Tragweite einer möglichen Unterminierung des demokratischen Staats nicht erkannt worden zu sein.
Letztlich bleibt vieles ins Belieben vor Ort gestellt, so scheint mir. In Bezug auf ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt mit einer Minderheit an stabilen Demokrat:innen („So befürworten nur 44 Prozent ohne Wenn und Aber die Demokratie im Sinne des Grundgesetzes.“ (Quelle s.o.)) ist das aus meiner Sicht deutlich zu wenig.
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Zur Ingroup-Outgroup-Problematik (s.o.) fand ich noch folgende Diskussion ganz interessant.