Glaubst du ernsthaft, dass sich ein von Dobrindt geführtes Innenministerium etwa für die Rechte von Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt einsetzt?
Hängt aber genauso vom politischen Willen ab, wie ein Prüfverfahren. Gibt es den? Wird es den geben, wenn es soweit ist? Ich habe da wenig Zutrauen in die nötige Klarheit und Entschlossenheit der Entscheidungsträger![]()
Nein. Aber ich schrieb ja, dass „einiges“ wohl verhindert werden könnte, nicht alles.
Richtig. Letztlich hängt alles davon ab, ob die CDU/CSU noch weiter nach rechts kippt.
Mit den Worten des Politologen Jan-Werner Müller:
Sobald eine Normalisierung stattgefunden hat, ist es so gut wie unmöglich, sie rückgängig zu machen.
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Wenn das BSW in den Landtag kommt, dann war’s das mit einer demokratischen Regierung in Sachsen-Anhalt:
Berührungsängste mit Rechtsradikalen kennt man im BSW kaum. Die Ratsfraktion in Leipzig stimmt für AfD-Anträge, im sächsischen Landtag bejubeln Abgeordnete den angeblichen Fall der „Brandmauer“ und die Spitzenkandidatin in Sachsen-Anhalt vereinbart via „X“ mit „Compact“-Chef Jürgen Elsässer ein Interview. Parteigründerin Wagenknecht setzt jetzt noch einen obendrauf.
Schon seit Längerem erklärt die Politikerin immer wieder, dass die „Brandmauer“ zur AfD undemokratisch sei und man eine Partei mit so hohen Zustimmungswerten nicht ausgrenzen dürfe. Mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – aber auch jene in Mecklenburg-Vorpommern – fordert Wagenknecht nun sogar, die AfD dauerhaft und geregelt an der Regierung zu beteiligen.
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Noch ein Nachtrag zum Thema, dass auch in Sachsen-Anhalt nichts so bleiben wird, wie es derzeit noch ist:
Dieses Framing ist kontrafaktisch. Es ist kein binäres Tür auf/Tür zu, sondern eben auch sehr viel dazwischen.
Die Position linksaußen ist vereinfacht „Tür auf, man muss alles und jeden nehmen, wie es kommt“. Die Position rechtsaußen ist, „niemand kommt rein, einige müssen aber raus“. Dass es auch einiges dazwischen gibt beweist GEAS, das in ein paar Tagen in Kraft tritt, obwohl linksaußen behauptet, es würde nicht möglich sein. Ich zitiere dazu einmal aus der ZEIT
Wer aber das Drittstaatenmodell rundheraus ablehnt, wer von »Kriminalisierung« der Migration spricht, muss selbst die Frage beantworten, was mit den vielen Menschen geschehen soll, die in Europa kein Bleiberecht haben und nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.
Denn den Europäern ist es auf Dauer schwer zu vermitteln, warum bleiben kann, wer zu bleiben eigentlich kein Recht hat. Was ist dann Recht und Gesetz wert, wenn es in einer so zentralen Frage nicht eingehalten wird? Wie gut ist unser System, wenn es dieses Problem nicht in den Griff bekommt?
Natürlich ist dein dahinterliegendes Framing, dass das gute Gehirn linksprogressiv ist und das schlechte Gehirn rechtskonservativ. Da du dich so gut auskennst, weißt du sicher auch, dass Extremismus und Ideologieanhang (egal ob links rechts) einiges gemeinsam hat hinsichtlich dahinterliegender kognitiver Funktion. Thema wurde hier schon (mehrfach?) ergebnislos diskutiert.
Wie wäre es denn wenn möglichst viele Personen nach Sachsen Anhalt umziehen und dort ihren ersten Wohnsitz anmelden. Dann dürfen sie auch im Herbst wählen und so das Wahlergebnis positiv beeinflussen.
Ich weiß nicht, ob das hier schon angesprochen wurde. Mir fällt das auch bei vielen Videos auf Social Media auf. Die Annahme ist, dass AfD-Wählende die AfD aus rationalen Gründen wählen. Ich glaube das ist falsch. Die meisten wählen sie aus emotionalen Gründen (den „Altparteien“ eins auswischen, Unsicherheit über die eigene Zukunft, Angst vor Migration, etc.). Das ist wichtig, weil rationale Argumente sie nicht zur AfD geführt haben und rationale Argumente sie auch nicht von der AfD wegbringen werden. Es bringt nichts zu sagen, dass sie gegen ihre eigenen Interessen wählen, wenn sie nicht zu den Top 10% zählen. Es bringt auch nichts zu sagen, dass wir Migration brauchen, wenn wir als Land weiter funktionieren wollen. Das sind alles rationale Gründe, die auf eine nicht-rationale Entscheidung treffen.
Demnach ist Artikel 16[a] des Grundgesetzes in seiner ursprünglichen Form „linksaußen“ und „kontrafaktisch“. So viel zum Thema Framing.
Man könnte auch argumentieren, dass die Annahme, dass nur bestimmte Menschen das Recht haben sollen, sich an einem frei gewählten Ort eine eigene Existenz aufzubauen, nicht besonders gut mit der Grundidee von Menschenrechten harmoniert. Aber in Zeiten von Migration als „Mutter aller Probleme“ (Seehofer) ist das sicher auch schon linksradikal.
[Edit: GG-Artikel korrigiert]
Die Frage ist m. E. noch genereller, ob die Annahme einer rationalen Wahlentscheidung überhaupt empirisch belegbar ist. Mit der Vertretung der eigenen Interessen z. B. als Eltern oder Mieter lässt sich ja auch eine Wahl für Union oder SPD oft nicht wirklich gut begründen. Mehr oder weniger begründete Hoffnungen auf das „kleinere Übel“ oder subjektive Wahrnehmungen bestimmter Parteien oder Kandidaten sind nach meiner Erfahrung sehr viel ausschlaggebender als tatsächliche rationale Analysen z. B. des bisherigen Abstimmungsverhaltens.
Ich hatte mich konkret auf dein Beispiel mit den Kirchgängern bezogen. Das ist halt eindeutig. Dass es bei Migrationspolitik an vielen Stellen ein breites Spektrum an legitimen Möglichkeiten gibt, würde ich nicht grundsätzlich in Abrede stellen. Allerdings zeigen regelmäßig Gerichtsurteile, dass sich Debatte und Politik an vielen Stellen aus dem Rechtsstaat heraus bewegt haben und zwar nicht nach links. Jüngstes Beispiel:
Zum Thema Kirche: Die AfD in Sachsen-Anhalt ist dezitiert antiklerikal. In einem ersten Entwurf des „Regierungsprogramms“ sollten sogar sämtliche Zuschüsse des Landes an die katholische und evangelische Kirche sofort gestrichen werden. Später hat man anscheinend gemerkt, dass das auch das Aus für diverse Kindergärten und Altenheime bedeuten würde, daher wurden die Forderungen in diesem Bereich etwas moderater formuliert. Aber ein Ende des Kirchenasyls ist natürlich immer noch dabei.
Da gehe ich nicht mit. Das ist nicht die generelle Frage. Es ist ein Unterschied ob ich mich emotional zwischen CDU und SPD entscheide oder zwischen einer demokratischen Partei und der AfD.
Natürlich macht die Wahlentscheidung zwischen AfD und einer demokratischen Partei einen riesigen Unterschied, darum ging es aber gar nicht. Aber bei der Frage, wie eine Entscheidung zustandekommt, lügt man sich m. E. in die Tasche, wenn man glaubt, dass diese bei demokratischen Parteien ausschließlich rational erfolgt.
Natürlich kann die gesetzliche Grundlage geändert werden. Konkret aus deinem Link:
Die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU jedoch durch neue Regeln abgelöst. Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen.
Potzdausend!
Artikel 16 GG hat nichts mit Ausländern zu tun. Du meinst vermutlich 16a GG, der sich um politisch Verfolgte dreht? Es ist ein Schutzrecht gegenüber persönlicher staatlicher Verfolgung (wie im dritten Reich ausgeübt). Wer aus sicheren Drittstaaten kommt, hat keine besonderen Schutzrechte in Deutschland (okay, das ist neu, beweist aber erst recht, das Änderung möglich ist). Der Schutzbereich ist extrem eng. Allgemeine Notsituationen wie Krieg, Bürgerkrieg, Armut oder Naturkatastrophen fallen nicht unter Artikel 16a. Ggf. sind andere Regelungen relevant, aber auch hier gibt es Gestaltungsraum.
Was meinst du?
Art. 16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Du kannst gerne „no borders“ fordern, aber das entspricht absolut keiner Rechtsprechung in irgendeinem Staat auf dieser Welt.
Aber Tatsache bleibt erstmal die Rechtswidrigkeit der bisherigen Regelung. Ob die neuen Regelungen den Praxistest bestehen und juristischen Prüfungen genügen, das warten wir mal ab.
Interessant finde ich, dass grade rechte law&order Fans bei Migrationsrecht eher ein „legal, illegal, scheißegal“ vertreten und wenn das entsprechend rechtlich bewertet wurde auch nicht versuchen, den Rechtsbruch zu heilen, Opfer zu entschädigen, sondern eher mit „mach kaputt, was dich kaputt macht!“ auf Gerichte, Gesetze und rechtsstaatliche Grenzen losgehen… kann man ja ändern![]()
Die logische Endstufe der rechten Propaganda ist in den USA erreicht: Aus Angst vor einer vermeintlichen „Invasion“ südamerikanischer Betrüger, Banditen und Sexualstraftäter, die Sicherheit und Werte der USA bedrohen würden, wählt man einen Betrüger, Banditen und Sexualstraftäter, der den Rechtsbruch zum Normalfall macht und auf jegliche Werte spuckt, aber immerhin die richtige Hautfarbe hat, zum Präsidenten.
Und erreicht damit vermutlich zwei Ziele: Kaum noch jemand will in so einen failed state einwandern und mehr Leute gehen inbrünstiger Beten, denn das ist ihre letzte Hoffnung. Rechte Migrationskritiker erinnern mich immer an die Piraten aus Asterix, die ihr Schiff aus lauter Angst, es zu verlieren, triumphierend selbst versenken. Blöd, wenn man mit solchen Leuten in einem Boot sitzt…
Der Hinweis auf ein Spannungsfeld zwischen dem „christlich-abendlämdischen“ Wertefundament, auf das sich grade auch Rechte gern berufen und der Politik, die üblich geworden ist, gegenüber den Ärmsten und Schwächsten, ist nicht gleichbedeutend mit einer radikalen Abschaffung aller Grenzen (wo kämen wir denn da hin, wenn Menschen sich so frei bewegen dürften, wie ihr Kapital?)
Exakt. Danke für den Hinweis, ich habe den fehlenden Buchstaben inzwischen ergänzt. Ich beziehe mich explizit auf die ursprüngliche Form des Artikels, der da lautete „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Punkt. Die Einführung der sogenannten Drittstaatenregelung 1993 diente ja bereits erklärtermaßen dazu, dieses Grundrecht (für alle Menschen, nicht nur für Deutsche) de facto auszuhebeln. Dass dieses Vorhaben dann durch internationale Regelungen (EU-Recht, Flüchtlingskonvention) torpediert wurde, widerspricht dem ja nicht.
Natürlich wird es in einer Welt, die auf dem Prinzip von Nationalstaaten basiert, die sich wiederum über Grenzen definieren, niemals eine reine „No Border“-Politik geben. Dennoch gibt es seit der Entstehung genau dieses Nationalstaatsprinzips die Idee von Menschenrechten, also die Annahme, dass jeder Mensch qua seiner Existenz unveräußerbare Rechte besitzt. Diese Rechte gelten unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit eines Menschen und müssen im Zweifelsfall auch gegen die Interessen von Nationalstaaten durchgesetzt werden. Das ist eine Erfahrung aus der Schoah, die u. a. ihren Ausdruck in Artikel 16a GG fand. Dass Menschen wie Du diesen zutiefst humanistischen und liberalen Gedanken inzwischen reflexartig als linksradikale Spinnerei abtun, ist aus meiner Sicht Teil des Problems.
Darum ging es doch nicht. Mein Punkt war: Ich glaube es macht keinen Sinn AfD-Wählende mit rationalen Argumenten überzeugen zu wollen, weil die Entscheidung AfD zu wählen nicht rational getroffen wird. Welche Rolle spielt es da, welche anderen Entscheidungen auch nicht rational sind?
Wurde ja offensichtlich geändert und hatte auch beim Schreiben des Grundgesetzes sicher nicht zum Ziel, grenzenlose Einwanderung nach Deutschland zu erlauben. Damals konnte sich schlicht niemand vorstellen, dass Millionen Menschen von sonstwoher überhaupt nach Deutschland kommen könnten, ohne in Nachbarstaaten zu sein. Und auch die ursprüngliche Fassung ist ein ausschließliches individuelles Schutzrecht gegen politische Verfolgung. Wie gesagt, Bürgerkrieg, Krieg, Armut, Klima etc. zählt nicht zu politischer Verfolgung.
Magst du mir erläutern, was „Menschen wie ich“ sind?
Ich glaube, dass der Wunsch bzw. die Hoffnung, AfD-Wähler mit rationalen Argumenten überzeugen zu können genau von der Annahme kommt, dass Wahlentscheidungen rational getroffen werden. Daher könnte es helfen, diese Annahme generell zu hinterfragen. Aber man kann natürlich auch weiterhin versuchen, alle möglichen Phänomene nur isoliert auf die AfD zu betrachten. Ich fürchte nur das wird nicht besonders viel bringen.
