Zumal, wenn es sich um eine Nachfolgeorganisation einer verbotenen Partei handelte. Die sind bei einem Verbot automatisch „mitgemeint“ und können entsprechend schnell verboten werden.
Und, was ja auch noch möglich ist, ist ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände.
Der aus Sachsen-Anhalt gehört z.B. zu den besonders radikalen.
Warten wir doch einfach ab, was das GFF-Gutachten ergibt.
Nein eben nicht. Selbst bei der AfD auf Bundesebene ist nicht wirklich gesichert, ob sie verboten werden kann. Eine Nachfolgepartei müsste eben genau so viel weniger radikal sein, dass sie gerade nicht verboten werden kann.
Ja, sieht man z.B. sehr gut bei der Gruppe der Rentner. Auch die ist eine Minderheit - aber eben eine so große dass niemand bei politischen Entscheidungen an ihr vorbei kommt.
Auf Bundesebene vielleicht. Zumindest auf Landesebene ist eine relative Mehrheit in Reichweite. auf Kommunale eine teilweise sogar eine Absolute. In unserem föderalen System kann das wiederum auch auf Bundesebene deutliche Auswirkungen haben.
Dem Verfassungsgericht sind sehr enge Grenzen gesetzt, was es verbieten kann. Und natürlich weiß das auch eine inzwischen gut organisierte, finanzierte und vernetzte AfD. Natürlich gründen die nicht einfach eine juristisch als solche identifizierbare „Nachfolgepartei“.
Leute, wenn ihr wirklich glaubt, die Gefahr von Rechts wäre durch ein AfD Verbot vom Tisch, dann halte ich das schon für gefährlich naiv. Das habe ich auch von noch keinem Politikwissenschaftler gehört. Nach einem erfolgreichen Verbot fängt die eigentliche Arbeit erst an.
Das ist äußerst unwahrscheinlich. Denn diese neue Partei bedeutet, dass finanziell lukrative Posten neu vergeben werden. Und da wird es mehr Interessenten als Plätze geben. Es werden sich also mehrere Parteien bilden, die um die AFD-Wähler werben werden und die sich erst mal gegenseitig die Stimmen wegnehmen werden. Im besten Fall bleiben erst mal alle unter der 5%-Hürde. Das BSW ist auch nicht weg und wird sich als Alternative in Stellung bringen. Und so wenig ich vom BSW halte, halte ich die Leute dort doch für Demokraten.
Okay, anscheinend habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Mit den „Minderheiten im Parlament und deren politische Vorstellungen“ meine ich ideologische Gruppen. Das ist ja eine andere Art Gruppe als eine demografische Gruppe.
Rentner:innen wählen durchaus unterschiedlich.
D.h. sie haben unterschiedliche Vorstellungen (und Interessen).
Besonderheiten dieser Gruppe sind, dass sie einen erheblichen Teil der Wahlberechtigten ausmacht und dass ihre Wahlbeteiligung höher ist als die von anderen Altersgruppen.
AfD-Wählende sind hingegen eine ideologische Gruppe, weshalb man auf deren Vorstellungen nicht mehr Rücksicht nehmen muss als auf andere ideologische Gruppen.
Das bestreite ich gar nicht. Deshalb bedarf es ja zusätzlicher Maßnahmen.
Da stimmen wir dir sicherlich zu, dass ein AfD-Verbot allein nicht ausreicht.
Dissens gibt es darüber - und da spreche ich mal nur für mich -, ob man AfD-Wählende in nennenswertem Umfang ins demokratische Spektrum holen kann.
Deine Argumentation ist ja m.E. eher moralisch, Motto: Man muss es auf jeden Fall versuchen.
Dem entgegne ich, dass der Erfolg äußerst unwahrscheinlich ist, du es natürlich gerne zusammen mit allen, die deinen Optimismus teilen, versuchen kannst, keine Maßnahme, die ergriffen wird, aber in der Verfassung verbürgte Rechte in irgendeiner Weise schmälern darf. Da bin ich dann moralisch.
Unabhängig vom Ausgang muss aber klar sein, dass alle Maßnahmen, unsere FDGO so resilient wie möglich zu machen, schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.
Noch eine Ergänzung:
Die AfD wird trotzdem gewählt, „weil andere Bedürfnisse wichtiger sind als die ökonomischen Interessen“.
Es geht mir sowohl um das „moralische“ als auch um das pragmatische Argument. Wie gesagt bin ich hinsichtlich letzterem nicht davon überzeugt, dass eine stabile Demokratie in Deutschland überhaupt möglich ist, wenn nicht langfristig eine kritische Masse an AfD Wählenden „zurück gewonnen“ werden kann. Aber ich denke die unterschiedlichen Standpunkte dazu sind jetzt ausreichend klar geworden.
Und diese Sichtweise kann ich - mit Verlaub - nicht nachvollziehen.
In der oben verlinkten letzten Mitte-Studie wird auch ein Verlauf der Einstellungen im Zeitvergleich (zurückreichend bis 2014) gezeigt.
Die manifeste Fremdenfeindlichkeit war 2024/25 auf dem Niveau von 2014, das gilt auch für den manifesten und latenten Antisemitismus, die manifeste und latente Verharmlosung des NS, den manifesten und latenten Sozialdarwinismus und die manifeste Befürwortung einer Diktatur. Diese ganzen Einstellungen haben sich also im Vergleich zu vor der so genannten „Flüchtlingskrise“ nicht verändert. Diese Leute waren damals schon so fragwürdig drauf wie heute, auch wenn sie damals noch nicht AfD gewählt haben. Die 2013 gegründete, damals noch weniger (offensichtlich) radikal rechte AfD zog 2014 mit (lediglich) 7,1 % ins EU-Parlament ein.
Was zugenommen hat binnen eines guten Jahrzehnts, ist die latente Fremdenfeindlichkeit, wobei der Peak 2022/23 noch mal höher lag als 2024/25, und der manifeste Nationalchauvinismus. Andere Dimensionen waren 2022/23 auch etwas höher als im letzten Messzeitraum. Zur Zeit der Messung für die Mitte-Studie 2022/23 (durchgeführt wurde die Erhebung im Januar und Februar 2023) lag die rechtsradikale AfD bei 14 bis 15 Prozent in den Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen, die jetzt zuletzt 27 % für die Partei ausgewiesen hat.
Erkennen lässt sich also zum einen, dass sich an den Einstellungen von vor der „Flüchtlingskrise“ oft wenig geändert hat. Und Spitzenwerte z.T. erreicht wurden, als die AfD noch weit weniger Zuspruch in der Sonntagsfrage fand.
Sprich: Diese Leute waren zu sehr großen Teilen immer da, nur jetzt wählen sie eben die zu ihren Einstellungen passende Partei.
Das gesellschaftliche Problem mit diesen Leuten bestand aber schon vor der Zeit, als die AfD reüssierte. Auch wenn die Partei 2013 mit 4,7 % noch am Einzug in den Bundestag scheiterte.
Die Wahlbeteiligung war 2025, als die AfD knapp 21 % bekam, aber auch mit 82,5 % „die höchste im wiedervereinigten Deutschland“, während sie 2013 mit 71,5 % die zweitniedrigste seit Beginn der Bundesrepublik war.
Ein erheblicher Teil der AfD-Wählenden war bekanntermaßen lange wahlabstinent.
Selbst bei der letzten Bundestagswahl kamen noch 39 % der Zuflüsse von den Nichtwählenden, das ist die größte Gruppe:
Wie gesagt, das Problem mit den Einstellungen dieser Leute ist alt. Neu ist lediglich, dass sie viel massiver als in der Vergangenheit ihren Einstellungen entsprechend wählen.
Und das wird man bei entsprechendem parteipolitischen Angebot auch zukünftig nicht verhindern können.
Ein ehemaliger Bürgermeister in Brandenburg hat einen recht realistischen Blick (Auszüge aus einer Spiegel-Reportage):
[E]s ist auf gute Weise desillusionierend, wenn Zenker nun zwei Erkenntnisse der vergangenen Jahre einfach mal ausspricht. Erstens: Die AfD wird nicht mehr verschwinden. Und sie lässt sich auch nicht einfach so »bekämpfen«, also in eine politisch irrelevante Kraft verwandeln, wie es in früheren Jahren mit der DVU, den Republikanern oder der NPD gelang. »Dafür ist die AfD schon zu tief in der Gesellschaft verankert«, glaubt Zenker. Zweitens: 15 bis 20 Prozent der Leute erreicht man gar nicht mehr, jedenfalls als Partei, die nicht AfD heißt. »Ich merke das im Kommunalwahlkampf, ich will mit den Leuten reden, aber da kommen nur Schlagworte. Da ist Wut, Ablehnung.«
Und heute, fünf Jahre später, stehen vor seinem Fenster die Demonstranten, noch immer. Jeden verdammten Montag. Längst fließt alles zusammen im ewigen Protest. Die Krisen unserer Zeit, aufgestaut in einem Wutklumpen: Coronamaßnahmen, Flüchtlinge, Ukrainekrieg, Energiekrise, Klima, Benzinpreis. Zenker sieht darin vor allem eine »grundsätzliche Ablehnung von Veränderungen«. Manchmal macht er es sich zur Pflicht und schaut sich eins der vielen Videos an, die über die Demonstrationen veröffentlicht werden. »Aber ich habe kein Bedürfnis mehr, mich mit diesen Leuten groß auseinanderzusetzen. Natürlich gibt es andere, die diese Plattform gern für sich nutzen: BSW, Freie Sachsen und AfD.«
Kann er verstehen, was die Menschen zur AfD treibt? »Ach«, sagt Zenker. »Ich bin es langsam leid. Ich bin es wirklich leid, für die ostdeutsche Seele immer Verständnis zu haben. Selbst wenn man noch so sehr von Umbrüchen betroffen ist, muss man es doch schaffen, sich von Rassismus, Chauvinismus, Osttümelei oder schlicht Dummheit abzugrenzen. Ich finde, das kann man einfach verlangen. Permanent mit Verständnis um sich werfen, was bringt das? Wir leben hier in einem Landkreis, der mit seiner Lage an zwei Grenzen stark von europäischen Projekten abhängig ist. Und dann wählen über 40 Prozent der Leute bei der Europawahl die AfD. Eine Partei, die explizit antieuropäisch ist. Warum soll ich dafür irgendein Verständnis haben? Nee!«
Thomas Zenker aus Zittau hofft, dass die Brandmauer auf Bundes- und Landesebene halten wird.
Ich merke, wie es mich in letzter Zeit immer öfter an den Abgrund zieht. Soll die AfD eben regieren. So läuft Demokratie. Vor allem aber sehne ich mich nach Mut, Selbstbewusstsein, Coolness, politischer Angriffslust gegenüber der AfD. Statt: Angst, Angst, Angst. Wenn die demokratische Mitte ständig nur die Hosen voll hat, warum soll man sie wählen?
Auch die parteiinternen Skandale werden der AfD im Herbst leider nicht schaden:
Zwei Brandbriefe erreichten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla in den vergangenen Wochen von der Parteibasis. Sie liegen dem SPIEGEL vor. In den beiden Briefen wird die Entwicklung »von der Basisdemokratie zur autokratischen Funktionärspartei« kritisiert, sowie Vetternwirtschaft, Machtmissbrauch und mangelnde Transparenz bei Finanzen und Personalentscheidungen.
Nach den Staatsanwält:innen schlagen nun auch die Richter:innen Alarm:
Der Deutsche Richterbund hat zum Schutz vor politischer Einflussnahme von Bund und Ländern „wetterfeste Justizgesetze“ gefordert. Das Risiko gezielter politischer Eingriffe in die Richterauswahl und in die Strafverfolgung müsse minimiert werden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, in Berlin dem Evangelischen Pressedienst: „Hier sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern gefordert, das Notwendige zum Schutz des Rechtsstaats zu tun.“
Allerdings lasse sich durch Rechtsänderungen allein die Justiz „nicht gegen jede Eventualität und gegen jedes mögliche Risiko absichern“, sagte er weiter: „Einen gesetzlichen Vollkaskoschutz kann es nicht geben.“ Am Ende des Tages liege es auch an der Justiz selbst, den Rechtsstaat gegen seine Feinde zu verteidigen. Dabei komme es auf jede einzelne Richterin und jeden Richter, auf jede einzelne Staatsanwältin und jeden Staatsanwalt an: „Polen hat das auf bewundernswerte Weise gezeigt. Dort haben Kolleginnen und Kollegen die Courage gehabt, dem Rückbau des Rechtsstaats entgegenzutreten und der Politik Grenzen aufzuzeigen.“
Rebehn betonte, Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz seien in vielen Ländern der Welt zu beobachten.
„Das destruktive Auftreten der AfD in Thüringen, wo sie gezielt die Neubesetzung der Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte blockiert, lässt erkennen, wie wenig ihr an einer funktionsfähigen Justiz liegt.“
Dabei verwies Rebehn auf Möglichkeiten der politischen Einflussnahme: „Die Justizministerien haben in Deutschland ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften.“ Neben allgemeinen Vorgaben, zum Beispiel welche Kriminalitätsfelder mit besonderer Priorität verfolgt werden sollen, könne eine Ministerin oder ein Minister auch in konkrete Strafverfahren hineinregieren: „Das kann bis zu Anweisungen an einzelne Ermittler reichen, doch mal in die eine oder andere Richtung zu ermitteln.“ Das wäre das Ende einer objektiven Strafverfolgung, sagte der Fachmann.
Noch was Positives:
Und etwas Wasser in den Wein:
Kleiner historischer Exkurs (KI):
Während die NSDAP auf Reichsebene in den 1920er-Jahren eine Splitterpartei war, verzeichnete sie in der Region rund um Aue einen rasanten Aufstieg:
- Landtagswahl Sachsen 1929: Hier zeigte sich die Region um Aue bereits als Motor der Bewegung. Von den sachsenweit insgesamt rund 133.600 abgegebenen NSDAP-Stimmen stammte weit mehr als die Hälfte (71.468 Stimmen) allein aus dem Wahlkreis Chemnitz-Zwickau. Besonders hervor stach dabei die direkt für Aue und Schlema zuständige Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, die mit 7.606 Stimmen ein sächsisches Spitzenzentrum der Nationalsozialisten bildete. [1]
Eine Studie belegt, dass die AfD in Wahlkreisen stärker ist, in denen schon die NSDAP besonders stark war. 2025 erreichte die AfD im Wahlkreis von Aue-Bad Schlema 46,2 %.
Der Neonazi hat am Ende nicht gewonnen, aber ihn hat fast die Hälfte gewählt (47,3 %). Und das bei der Regionalgeschichte.
Das sagt doch einiges über einen Großteil der ca. 15.000 Wahlberechtigten aus.
Und niemand kann behaupten, dass dies eine Protestwahl gewesen wäre.
Ist es nicht möglich, dass die Partei die die Politik dieser Leute durchsetzen sollte in Form der CDU auch schon immer da war, weswegen sie ja 2002 mit immerhin 38,5 %, also einem weit besseren Ergebnis, als den heutigen Umfragen gewählt wurde; kurzum, dass die Partei, die zu ihnen passte da war, ihre Politik sich im Laufe der Jahre, insbesondere während der Regierungszeit Merkel grundlegend geändert hat?
Hat Edmund Stoiber, damals Kanzlerkandidat der CDU/CSU, einen fremdenfeindlichen Wahlkampf geführt?
Lt. Wikipedia waren damals ganz andere Themen diskursprägend.
Die Fremdenfeindlichkeit war 2002 allerdings auch schon sehr hoch, steigerte sich aber noch in den Folgejahren:
Zwei Jahre älter und nicht von Stoiber. Aber CDU: „Kinder statt Inder“
Niemand bestreitet, dass die CDU/CSU Ressentiments geschürt hat.
Die Ausländerfeindlichkeit verteilte sich 2012 (also vor dem Auftauchen der AfD) allerdings auf recht viele Gruppen:
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=40930&token=75e1a8d7dea326a2af7db204157bab527d86175d
Du hattest nach CDU/CSU-Wahlkampf gefragt. Ich weiß nicht, was Deine Statistik über Wahlkampf aussagt. Obiges Zitat ist im Zusammenhang mit der NRW-Landtagswahl 2000 gefallen.
Genau genommen hatte ich nach dem Bundestagswahlkampf 2002 gefragt.
Und da scheint es kein bestimmendes Thema gewesen zu sein.
Zehn Jahre später, als Merkel schon lange am Ruder war, kam die CDU/CSU in Umfragen im Befragungszeitraum von oben verlinkter Studie auch noch auf 33 % - zwei Monate davor im selben Jahr sogar noch auf bis zu 38 % (Forschungsgruppe Wahlen), obwohl Merkel m.W. keine ausländerfeindlichen Ressentiments geschürt hat.
Daher würde ich anzweifeln, dass Leute mit fremden-/ausländerfeindlichen Einstellungen 2002 die Stoiber-Union deswegen gewählt haben.
Die Ausländerfeindlichkeit (jeweils erster Balken) war 2012 ungefähr auf demselben Niveau wie 2002:
Und, wie gesagt, die Verteilung war sehr breit gefächert.
In ArguKompakt 03/2026 (einer Publikation der Hanns-Seidel-Stiftung) heißt es:
Bei der Bundestagswahl setzte sich zudem ein Trend fort, der sich bereits bei den unmittelbar vorausgegangenen Wahlen abgezeichnet hatte. Die AfD kann wie keine andere Partei frühere Nichtwähler, also wahlberechtigte Personen, die ihr Wahlrecht nicht ausüben, mobilisieren. So zeigt die Wählerwanderung, dass sie mit 1,8 Millionen Stimmen hier die größten Zugewinne erzielen konnte. Die AfD verfängt jenseits ihrer Stammwählerschaft insbesondere bei jenen, die sich bisher im Parteienspektrum nicht repräsentiert fühlen.
Auch die KI bezeichnet das „Nichtwähler-Reservoir als stärkste Säule“ der AfD. Erst an zweiter Stelle folgt mit einem Abstand von einer Million Wählendenwanderungsstimmen die CDU/CSU.
Kein Unionskandidat war aber im 21. Jahrhundert so rechts wie Friedrich Merz - auch und gerade migrationspolitisch. Und trotzdem bekam die CDU/CSU unter seiner Führung zehn Prozentpunkte weniger als Edmund Stoiber 2002.
Wie ist Ausländerfeindlichkeit hier eigentlich definiert und wie drückt sie sich aus?
Hallo,
in der Folge wurde viel darüber gesprochen, welche Möglichkeiten die AfD hat, um Beamte auszutauschen.
Mich beschäftigt jedoch eine andere Frage: Welche Möglichkeiten hat eigentlich der einfache Beamte, sich zu wehren? Sicherlich kann er sich auf das Grundgesetz berufen und hier und da gewisse Gesetze, Verordnungen, Anweisungen usw. dehnen. Aber im Großen und Ganzen ist er doch gebunden. Was ist, wenn er feststellt, dass zwar nicht offen gegen Grundrechte verstoßen wird, dies aber im Rahmen der Möglichkeiten geschieht? Gegebenenfalls wird er auch unter Druck gesetzt. Schließlich kann er nicht einfach kündigen oder den Arbeitgeber, z. B. das Bundesland, wechseln, zumindest nicht ohne erhebliche Einbußen.
Schau’s nach, die Studie ist verlinkt.
Besonders aussagekräftig finde ich immer folgendes Item:
Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet.
Dem stimmten (schon) 2023 in den neuen Bundesländern 36,6 % deutlich zu, weitere 24,8 % stimmten dieser Aussage teilweise zu. Insgesamt also über 60 Prozent.
Das ist schon sehr krass.
Der Ausländer:innenanteil liegt dort übrigens zwischen sieben und neun Prozent, im westlichen Teil der Republik bei ca. 16 %.
Und wenn man den Anteil der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte zugrundelegt, sieht es so aus:
2025 bekam die rechtsradikale AfD in den neuen Bundesländern übrigens einen Zweitstimmenanteil von 32 %. Das ist schon relativ nahe an der manifesten Zustimmung zur Überfremdungsbehauptung von 36,6 % zwei Jahre zuvor.
Es deutet aber wohlmöglich auch darauf hin, dass da noch Potenzial ist für die AfD.
Das regelt die Remonstrationspflicht:
falls du mehr dazu wissen willst, Ulf war kürzlich bei Anne Will im Podcast und da war das Thema :).
Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.
Das klingt erst mal sehr gut.
Aber:
Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen.
Es sei denn, dass „die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt“.
Nun stelle man sich vor, dass im Bundesland, z. B. Sachsen-Anhalt, über vierzig Prozent AfD wählen.
Da werden sicherlich auch viele Beamt:innen und Vorgesetzte dabei sein.
Daher vermute ich, dass diesen steinigen Weg viele Beamt:innen nicht gehen werden.





