LdN 465 Ergebnisorientierung in der Verwaltung

Wäre schlimm wenn es anders wäre.

Das ist ja hoffentlich nicht das Maß. Es geht ja außerdem gar nicht um komplett dysfunktionale Verwaltung.

Es geht vielmehr um den Mindset in der Verwaltung. Es geht darum Gesellschaft und Land voranzubringen und eben nicht nur zu „verwalten“ . Das ist kein Wiederspruch sondern ergänzend.

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Da hast du mich missverstanden. Mein Hinweis ist, wie kann an einem Leiter in der Verwaltung genau diese Tatsache vorbei gehen?

Klar geht es nur darum. Das ist das Thema

Glaube 5 mal wurde das nun schon erklärt wie es sich in dem Beispiel verhält

Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, fehlte in der Folge eben der Kontext der ganzen Entscheidungen, da die entsprechenden Menschen in der Verwaltung nicht zu Wort kamen (und sich eventuell auch gar nicht hätten äußern dürfen). Natürlich stellt Marco Scheel das so dar, als ob alle das wollen, was er da tut, und dass die Bürokratie überbordend ist und nur Steine in den Weg legt. Aber wie schon mehrere Leute mit Fachkenntnis hier geäußert haben, ist erstens die Umwidmung des Bereichs rechtlich vermutlich doch nicht so einfach, wie in der Folge dargestellt; und zweitens muss man sich wie gesagt überlegen, wie die politische Situation dort aussieht. Dann kann man sich gut vorstellen, dass es eben nicht “eine überwältigende Mehrheit der Bürger” vor Ort gut findet, wenn die Behörde dabei nicht sehr ordentlich prüft, wenn ein Betrieb, der vor allem Geflüchtete beschäftigt, expandieren will.

Dieser Kontext wurde nicht beleuchtet, ist aber den Leitungen der beteiligten Behörden sicherlich sehr bewusst! Und wie gesagt, vor diesem Hintergrund und Widrigkeiten ist es doch super, dass der Betrieb weiter besteht und er sein Ding machen kann.

Ergebnisorientierung

Was für ein schönes Wort! An welchem (gewünschten) Ergebnis soll sich die Verwaltung denn orientieren?

Dem was der Antragsteller will? Dem was der Nachbar will? Dem was ein Umweltverband (oder andere Interessenvereinigung) will? Dem was der Bürgermeister will? Dem was der Konkurrenzunternehmer will, der bereits alle Vorschriften ohne Umwege eingehalten hat für seinen Bau?

Die Frage lässt sich auf die meisten Rechtsbereiche erweitern.

Zumeist würde man sich wohl auf einen fairen Ausgleich der Interessen und einem Ergebnis zum Wohle aller einigen. Und wie finden wir nun heraus, was der Ausgleich ist?

Recherche wessen Youtubekanal gerade trendet? Bürgerbefragung? Finanzkraft? Gute Verbindungen zur Entscheidungsebene? Regularien, die von Leuten, die dazu ausgebildet wurden ausgelegt werden und im Zweifel vor Gericht überprüft werden können?

Als jemand, der nun mehr als 20 Jahre im bürgerquälenden Apparat Verwatlung arbeitet, kann ich zustimmen, dass wir intern nicht immer ausreichend andere Bereiche berücksichtigen und es dabei gerade bei großen Projekten mehr Austausch bräuchte. Ein echter Verwaltungslotse wäre da sicherlich hilfreich. Oder auch weniger Vorschriften, die man dazu kennen muss.

Für eine Entbürokratisierung wird man aber nur sorgen können, wenn alle (als Einzelperson und als Gesellschaft) Ungerechtigkeiten akzeptieren können (nur so funktionieren Pauschalierungen) und auch Fehler akzeptieren können. Ansonsten wird es bei Einzelfallentscheidungen und maximaler Absicherung bleiben.

Es bringt halt nichts zu sagen, lehnt Euch doch mal etwas aus dem Fenster, aber wenn ihr zu fallen droht, helfen wir Euch nicht wieder rein bzw. schupsen Euch noch etwas.

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Sorry, aber Herr Scheel hat doch einfach nur kackdreist gehandelt und Fakten geschaffen. Danach redet er sich öffentlichkeitswirksam in Rage und jammert nur rum, dass ihm Unrecht getan wurde. Und alle, die sich schonmal über ein Knöllchen aufgeregt haben, stimmen in das Konzert ein.

Ich bin selber Architekt und weiß, wie zehrend Genehmigungsprozesse sein können. Aber der Typ macht was er will und hinterher sollen andere aufräumen. Wäre auch so wohlwollend berichtet worden, wenn er einfach eine McDonalds-Filiale im Außenbereich eröffnet hätte? Er bekommt doch nur Wohlwollen, weil viele sein Produkt sympathisch finden. Das kann aber nicht der Maßstab für Entscheidungen von Sacharbeitern sein.

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Danke für die letzte Folge. Die Begriffe „Innenbereich“ und „Außenbereich“ waren mir in diesem Zusammenhang bislang nicht bekannt.

Aus meiner naiven Laiensicht hätte ich jetzt gedacht, dass es sehr positiv ist, wenn sich Unternehmen gerade auch in Dörfern ansiedeln und dadurch Geld in die klammen Gemeinden spülen und Arbeitsplätze schaffen, sodass wieder mehr Menschen auch im ländlichen Raum leben können. So müssen sie eben nicht in die Großstädte, in die Ballungsräume ziehen, weil es sonst nur dort die Arbeitsplätze gibt.

Schaffen diese Gesetze zum Zersiedelungsverbot nicht genau unsere Probleme der Ballungsräume und Wohnungsnot?

Nein, man fördert damit nicht den Wohnungsdruck, sondern raumordnerisch nimmt man eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in den Blick. Dh es ist sehr wohl gewünscht, dass sich Orte auf dem Land - also Dörfer - weiterentwickeln. Aber eben nur da, wo ein Bedarf besteht und eben auch nur da, wo eine nachhaltige Entwicklung möglich ist. Deshalb wird nach Möglichkeit versucht Zersiedelung durch Splittersiedlungen zu vermeiden, da diese maximal ineffizient sind. Sie nehmen unnötig viel Freiraum weg, da nur wenige Gebäude verstreut auf großen Grundstücken mitten in der Landschaft liegen. Zudem sorgt genau diese Struktur dafür, dass öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Gas- und Stromnetz, Telekommunikation, Ver- und Entsorgung zu Lasten der Allgemeinheit für wenige Nutzer mit langen Wegen aufrecht erhalten werden müssen.

Diese Splittersiedlungen sind im Westen eine Fehlentwicklung der 1950/1960er Jahre, als es noch keine räumliche Steuerung von Bauvorhaben gab und in der DDR eine Entwicklung, die noch länger festzustellen war. Nun in dem genannten Ort eine Innenbereichssatzung zu erlassen, würde bedeuten, die zukünftige Beibehaltung der Zersiedelung zu festigen. Daraufhin können dann auch alle weiteren Gebäude legal ungenutzt und erhalten werden, was den dauerhaften Erhalt ineffizienter Infrastrukturen verstetigt.

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Zur Einordnung: die Begriffe Innenbereich und Außenbereich sind jedem, der ansatzweise mit Planungsrecht zu tun hat, ein Begriff. Bauen im Außenbereich ist nicht möglich. Die Umnutzung und Erweiterung landwirtschaftlicher Gebäude ist baurechtlich hochproblematisch. In dem Bereich werden tatsächlich auch Abrissverfügungen durchgesetzt.

Hätte man wissen können, wenn man wenigstens irgendeinen VORHER gefragt hätte.

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Und wonach wird das bemessen oder festgelegt?

Ich hätte jetzt ganz subjektiv gesagt, dann müssten man fast den gesamten ländlichen Raum im Osten “verkommen lassen”. Hier sterben seit Jahrzehnten mehr Menschen als geboren werden oder hinzuziehen.

Das bestimmen entweder die Bauplanungsverwaltung auf den verschiedenen staatlichen Ebenen oder eben Lokal- oder Regionalparlamente.

Wie hoch der Entwicklungsbedarf von Siedlungen ist, wird anhand von Statistiken ermittelt (Altersstruktur, wirtschaftliche Lage, Wanderungssaldo, Netto-Einwohnerentwicklung).

Warum ist das nötig? Weil jeder Bürgermeister analog zu einem Vorgesetzten seine eigene Bedeutung immer anhand der Zahl seiner Schäfchen ausmacht. Außerdem ist die Mär weit verbreitet, dass dörfliche Infrastruktur wie Kita, Kirche, Läden etc nur erhalten werden können, wenn genug Zuzug in die Dörfer erfolgt. Also ist dann ein kommunales Eigeninteresse da, Neubaugebiete auszuweisen, obwohl eigentlich gar keine positive Einwohnerentwicklung zu verzeichnen ist. Folge ist, dass die Neubaugrundstücke irgendwann natürlich weg gehen, weil die Leute sich da selbst verwirklichen können und keine Kompromisse eingehen müssen, aber tatsächlich nur eine starke Nachfrage vorgegaukelt wird, weil der Bestand im Dorf nicht mehr nachgefragt wird und zerfällt. Ohne raumordnerische Steuerung würden so auf kurz oder lang Siedlungsdonuts entstehen.

Das betrifft ca. 60-70% des ländlichen Raums in Deutschland. Eine positive Bevölkerungsentwicklung nimmt man vor allem im ländlichen Raum um die Ballungszentren wahr sowie in Oberbayern. Und es ist gut,dass der Entwicklung in den anderen Regionen hier ein Riegel vorgeschoben wird, da so nur seelenlose Pendlerorte der 1960er Jahre verstetigt werden, mit all den negativen Folgen (Verkehr, Umweltbelastung) , im schlimmsten Fall Splittersiedlungen bestehen bleiben oder sich ausweiten, obwohl dort gar keine privilegierte Nutzung im Außenbereich mehr erfolgt (Landwirtschaft). Das ist der Grund, warum hier gesetzliche Vorgaben bestehen und es eine etablierte Auslegungs- und Ermessenspraxis zur Abgrenzung von Außen- und Innenbereich in den Verwaltungen gibt.

Vor dem Kauf einer Immobilie wird jedem geraten: Nutzbarkeit, Bebaubarkeit und eingetragene Baulasten prüfen. Das machen die meisten Verwaltungen zügig und sogar ohne förmliche und gebührenpflichtige Bauvoranfrage. Das hätte Herr Scheel auch einmal machen sollen.

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Ich fürchte wir müssen aufhören uns vor “Gefahr” zu fürchten und zu versuchen jedes Risiko auszuschließen. Sicher ist nur der Tod.
Das ist eine Harausforderung an jeden einzelnen, nicht nur Behördenmitarbeiter sondern auch Journalisten, Leserbriefschreiber und jeder Bürger dem ggf. etwas passiert und nicht in jedem Fall der Staat oder eine andere Person haftbar ist.

Seit Jahrzenten hören wir das Sicherheot das höchste gut ist und mehr Regeln mehr Sicherheit bedeuten. Das ist leider falsch!

Viele Grüße Jens

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Das ist aber in erster Linie nicht ein staatliches Problem, sondern ein privatwirtschaftliches.
Google mal, wer hinter den DIN-Normen steht.

Und das ist nicht ein staatliches Problem, sondern eins derer, die sich Anwälte und Steuerberater leisten können und leisten, die sich nur darauf konzentrieren, Gesetzeslücken zu finden und die für ihre Mandanten ausnutzen, was den Staat zwingt, Regeln noch enger und umfassender zu definieren.

Ich fokussiere mich in meinem Kommentar einmal auf meinen Eindruck zu Herrn Scheel; zur den Absurdidtäten der Verwaltung wurde hier schon einiges gepostet.

Generell muss ich sagen, dass ich Herrn Scheels Auftreten im Podcast nicht als “ehrliche Darstellung seiner Wut” begreife, sondern stattdessen einfach nur unprofessionell finde - gerade für jemanden, der seinen Unternehmer-Charakter so gerne nach außen trägt. Philip und Ulf sind ganz offensichtlich auf seiner Seite, und als Dank brüllt er ihnen (z.B.) nach den Einspielern des Landrats die Moderation kaputt. Ich hätte jedenfalls keine Lust, mit Herrn Scheel in irgendeiner Geschäftsbeziehung zu stehen, weil ich Sorge hätte, dass er sich in einer Konfliktsituation mir gegenüber ähnlich verhält.

Dass er selbst duch sein eigenwilliges Verhalten einige Probleme mit der Baugenehmigung geschaffen hat, sieht er nicht so richtig ein. Ulf weist im Podcast schon bei der Treppe darauf hin.
Viel deutlicher wird die Situation mMn aber bei dem Fenster, das im Brandfall zur Entrauchung genutzt werden soll: Hier hat Herr Scheel offenbar die Einschätzung des Wehrführers (der Feuerwehr) eingeholt, ob die umgesetzte Lösung “sicher” ist, dem Bauamt reicht diese nicht.
Auch hier rastet Herr Scheel wieder aus, und fordert, dass die Einschätzung des Wehrführers ausreichend ist, weil (ich paraphrasiere) der ja beruflich “was mit Feuer” macht. Dieser Standpunkt ist einigermaßen naiv - niemand käme auf die Idee, eine Notfallsanitäterin zu fragen, ob ein Medikament zugelassen werden kann. Wäre eine Freigabe durch den jeweiligen Wehrführer der vorgesehene Prozess zur Genehmigung, würde dieser dieselben Zertifikate etc. prüfen und einfordern, wie es jetzt das Bauamt tut.

Seine Argumentation an dieser Stelle ist für mich ein starkes Indiz, wie Herr Scheel wohl mit den sonstigen Anforderungen des Baurechts umgeht und in der Vergangenheit umgegangen ist. Er sucht sich irgendwelche irrelevanten Sachverständigen und wundert sich dann, dass diese nicht akzeptiert werden.

Richtig, sehe ich ähnlich. Und genau dieses “Fakten schaffen” will vor allem das Baurecht mit seinen Genehmigungsverfahren unterbinden, weil ein einmal erbaute Immobilie eben immobil ist. Eine Korrektur ist in Fällen wie diesem dem Eigentümer nicht zumutbar und er wird im Zweifel einen Bestandsschutz genießen.

Mein Mitleid mit einem Unternehmer, der sich einfach aus einer Nutzungsuntersagung rauskauft, indem er das Zwangsgeld aus der Portokasse zahlt, hält sich jedenfalls in Grenzen. (Doch, wenn man über Monate lieber das Zwangsgeld zahlt, als auch nur in die Richtung zu arbeiten, der Nutzungssuntersagung nachzukommen, ist das Portokasse.) Zumal er dieses Verhalten (“mutig erstmal machen”) noch als Charakter eines guten Unternehmers aufführt.

Im Podcast wird sehr darauf rumgeritten, dass es sich hier um eine Scheune handelt, die bereits steht. Ich hatte beim Hören schon die Vermutung, dass die Probleme auch daher kämen, dass die Baubehörde eher einen solchen Plan verfolgt.

Ich spekuliere mal: Vielleicht war dieser Standort gerade deshalb besonders attraktiv, weil andere potentielle Käufer des Grundstücks diese Probleme kannten, und der Kaufpreis deshalb entsprecht niedrig war?

Das ist nich skurril, sondern logisch: Die meiste Arbeit machen diejenigen, deren Anliegen abgelehnt werden, und die dagegen aufwändig vorgehen. Und das sind natürlich auch die, die sich am lautesten beschweren.
(Danke für deinen ausführlichen Beitrag. :slightly_smiling_face: )

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Super Folge! Vor Ort aufgenommen und einen Interviewpartner mit klarer Sprache.

Wenn ich es richtig verstanden habe, war der Rechtsstaat eine sehr gute „Erfindung“, die Willkür der Fürsten und Gutsherren wurde durch Regeln ersetzt die zumindest theoretisch von Beamten ohne Ansehen der Person angewendet wurden. Damals ein riesiger Fortschritt. Jetzt sind einige Jahrhunderte vergangen, die Regeln sind unzählbar viele und werden von Verwaltungen ohne Ansehen der Person und manchmal auch ohne eingeschalteten Verstand umgesetzt. Naturgemäß widersprechen sich viele Regeln. Es sieht so aus, als ob wir die Willkür der Fürsten zumindest teilweise durch die Willkür der Verwaltungen und Verwaltungsgerichte ersetzt haben (welche der unzähligen Vorschriften und Güter jeweils zählt ist ja eine Sache der Abwägung).

Die Mentalität in den Verwaltungen ist nur ein Teil des Problems, nicht der Kern. Wenn eine Behörde heute etwas entscheidet, dass dann von einem Gericht gekippt wird, ist die öffentliche Medienreaktion normalerweise automatisch „Behörde X hat einen Fehler gemacht!“. Mitarbeiter und Leitung bekommen in den Medien Minuspunkte.

Zu selten wird gefragt, ob das Urteil uns wirklich z.B. vor einer „Zersiedelung der Landschaft“ oder einer ernsten Gefahr bewahrt hat. In den Fällen wo das nicht so ist, könnte die Überschriften ja auch lauten „Lösung der Behörde X wurde durch Gericht Y macht die kaputt“ und im zweiten Schritt dann welche Gesetze oder Vorschriften besser entfallen sollten.

Selbst, wenn es einen Abbau von Vorschriften und Gesetzen geben sollte (wird seit vielen Jahren versprochen), es würde er zu lange dauern (einen Javier Milei sollten wir wenn möglich vermeiden!). Die Welt dreht sich weiter.

Ein schnellere Weg wäre die offizielle Möglichkeit Vorschriften nicht anzuwenden. Heute wird von oben nach unten regiert (EU, Bund, Land, Gemeinde). Weshalb nicht im Einzelfall einmal anders herum? Vielleicht nicht der Bürgermeister, aber der Gemeinderat, nicht der Ministerpräsident, sondern der Landtag. Die jeweiligen Parlamente könnten die Erlaubnis haben ein Gesetz oder eine Vorschrift nicht anzuwenden!

Viele Extra 3 Beiträge (zum Beispiel die Taxameterpflicht auf Helgoland wo es praktisch nur eine Strecke gibt) von verrücktem Behördenverhalten passieren auf Gemeindeebene, wobei jeweils die Vorschriften vom Bund oder der EU kommen und im speziellen Einzelfall nichts taugen, von der Behörde aber nach dem Rechtsstaatsprinzip umgesetzt werden.

Natürlich bräuchte es Mut die vielen Bedenken zu übergehen! Jede Änderung ist ein Risiko und Risiken mag unsere Gesellschaft nicht. Wir redeten dann nicht mehr von Entscheidungen von Fürsten oder Verwaltungsbeamten etc. sondern von Parlamenten die wir nach einigen Jahren durch Wahl verändern können.

Ja, klar. Es gab einen schönen Artikel dazu: Neubaumieten: Dick aufgetragen | DIE ZEIT In Bremen müssen Decken 47 cm dick sein in Paris 20 cm. Im Normungsauschuß ist neben anderen eben auch die Betonindustrie.

Ja, das Auftreten von Marco Scheel ist nicht jedermanns Sache (ich persönlich komme damit gut klar). Aber so sehr das menschlich verständlich ist, darf das ja nicht der Maßstab sein, nach dem Genehmigungen erteilt werden.

Das Beispiel mit der Medikamentenzulassung passt nicht. Es ging hier ja um ein einzelnes Gebäude, nicht um etwas neuartiges. Das sollte man eher mit dem Verabreichen eines Medikamentes etc. vergleichen, und das kann ein Arzt oder Sanitäter schon beurteilen.

=> Mehr Bauingenieure, weniger Verwaltungsjuristen bzw./ Zertifikatsucher in die Ämter.

Und klar, nach den Buchstaben der diversen Vorschriften kann man dem Betrieb natürlich Untersagen. Das Problem ist doch, dass sich das Staatliche Handeln verselbstständigt hat und die Staatsgewalt irgendwie kaum mehr vom Volk ausgeht. Würde es eine politische Mehrheit für „wir wollen kein Gewerbe!“ / „Weg mit der Splittersiedlung“ oder Ähnlichem geben, wäre die Sache ja OK. Soweit berichtet wurde, möchte die Lokalpolitik den Betrieb haben und unterstützt die Umbaumaßnahmen. Das war ja auch Wahlkampfthema.

Das Ergebnis der im Podcast geschilderten Situation ist, dass Meinungen wie „Wählen nützt nichts“ sich plötzlich berechtigt anfühlen.

Die Gewaltenteilung ist doch wohl die Basis von Demokratie. Lokalpolitiker agieren doch öffentlichkeitswirksam situativ und m.V. Öfters kurzsichtig. Das Gesetze und Regelungen sich auslegungsbedingt ändern empfinde ich nicht als Manko sondern als Spielraum/Denkraum den es auszuhandeln gilt. Meine Erfahrung ist eher das im Alltag und auch auf kleinen Verwaltungen dafür kein Platz/Zeit/Raum geschaffen wird, damit da ein Austausch stattfinden kann. Für einen/eine ist das klar Zuviel, das schafft man nicht in einem Kopf. Der Clou ist doch auf einer rechtlichen Basis Ausweichungen, Abweichungen und Befreiungen oder sonstwelche Lösungen zu finden und nicht auf willkürlicher Ebene.

Hier in meiner Wohnregion macht gerade dieses Thema Schlagzeilen:

Kurz zusammengefasst:

  • Landkreis hat das Gebäude vor dem Verkauf über Jahrzehnte für Bildung-und Gesundheitszwecke, zuletzt als Ambulanz betrieben.
  • die sanierungsbedürftige Villa wurde als Büro- und Praxisgebäude angeboten
  • der Käufer will dort ein Zentrum für Physio- und Ergotherapie etc. einrichten
  • drei Jahre nach dem Verkauf des Gebäudes stellte die Bauaufsicht fest, dass dasGebäude in einem reinen Wohngebiet steht und untersagte die Nutzung als Praxis

Rein formell kann man jetzt sagen ,dass das alles seine Richtigkeit hat. Und natürlich werden jetzt auch einige schreiben, dass man so etwas vor Umbaumaßnahmen klären muss.
Der neue Besitzer bzw. dessen Architekten waren aber eng mit der Bauaufsicht in Kontakt und haben (schon allein weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht) Umbauten abklären lassen.
Da das Haus schon vorher Arztpraxen enthielt und diese meines Wissens nicht als Gewerbe an sich zählen, ging man wohl davon aus, dass dies unproblematisch sein. Ob da mehr vorab geklärt wurde, weiß ich nicht. Problematisch ist, dass das Gebiet, in dem das Gebäude steht, ein „reines Wohngebiet“ ist. Hier wären Arztpraxen nur nach vorheriger Genehmigung zulässig.
Andererseits hat der Kreis das Gebäude vorher selbst so betrieben, wie es jetzt der neue Eigentümer machen möchte.
Für Fachleute mag die Situation klar sein: Der Käufer hätte sich vorher informieren und die entsprechenden Anträge stellen müssen, klar sein Fehler.
In der Öffentlichkeit löst dieses Thema gerade eine sehr große Flut an Unverständnis gegenüber Behörde und Politik aus. Für den Laien klingt es so: Solange das Gebäude vom Kreis betrieben wurde, hat es niemanden interessiert. Dann für viel Geld verkauft und später die Nutzung untersagt …
Wie gesagt, rein formatrechtlich hat die Behörde recht, das Gebäude steht in einem reinen Wohngebiet, für das es Auflagen gibt, die nicht erfüllt sind.
Trotz Allem ist die Vorgehensweise extrem unglücklich.

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