LDN 385 - Finanzierung der Sozialsysteme

Das ist schon klar. Aber die Tatsache, dass es schonmal schlimmer war, sollte uns ja wohl nicht davon abhalten, das System weiter zur verbessern, oder?

Ich glaube, ich verstehe immer noch nicht, was dein Punkt zur Diskussion beitragen soll.

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Das wage ich stark zu bezweifeln.

Laut statistischem Bundesamt (Quelle) machen Privatpatienten nur etwa 25 Prozent der Einnahmen von Arztpraxen aus. Würden diese 25 Prozent nach GKV- statt PKV-Satz abgerechnet (also eine Reduzierung um den Faktor 2,3) dann würden daraus nur noch 10,9 Prozent(-Punkte).

Würde es also keine Privatpatienten geben, würden die Einnahmen von Arztpraxen statistisch also auf 85,9 % (75 % + 10,9 %) des heutigen Wertes sinken.

Einnahmesituation von Ärzten: (Quelle):

Mit Privatpatienten hat eine Allgemeinmediziner-Praxis Einnahmen von durchschnittlich 537.000 €. Ohne Privatpatienten blieben davon also noch statistisch 85.8 % bzw. ca 461.000 € übrig. Das wären etwa 76.000 € weniger pro Jahr.

Angenommen der Allgemeinmediziner hat aber trotz fehlender Privatpatienten die gleichen Betriebskosten (245.000 pro Jahr) dann würde sich sein Reinertrag von 292.000 € pro Jahr auf 216.000 € reduzieren, da die 76.000 € komplett auf seinen Reinertrag durchschlagen.

Auch wenn 76.000 € pro Jahr weniger kein Pappenstiel sind, sollte man sich mMn fragen, ob z.B. Allgemeinmediziner mit durchschnittlich 216.000 € (quasi der Bruttolohn) pro Jahr nicht trotzdem sehr gut bezahlt sind.

In jedem Fall aber kann von einer Unrentabilität von Arztpraxen ohne PKV-Versicherte nach diesen Zahlen eigentlich keine Rede sein.

Edit: Danke @Thommy für die Korrektur

Edit 2: Diese Rechnung gilt für alle Praxistypen (EP, MVZ, BAG). Eine Rechnung nur für Einzelpraxen ist weiter unten. Danke an @IamQwert für den Hinweis

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Hast du dir den Beitrag dazu auch durchgelesen? Der Reinertrag der Praxis ist gerade nicht der Gewinn bzw. Bruttoeinkommen des niedergelassenen Arztes. Nicht enthalten sind etwa die Kosten der Praxisübernahme, sämtliche Ausstattung und Gerätschaften.

Es heißt dort auch etwas:

Durch die hohe Abgabenlast sind 50 % für Aufwendungen keine Seltenheit für Praxisinhaber, sodass das monatliche Gehalt als niedergelassener Arzt oft nicht sehr weit über 6.000 Euro hinausgeht.

Num zieh da dann nochmal deine problemlos abziehbaren 75.000 € ab.

In der Praxisrealität hängt die Finanzierung vieler Hausarztpraxen, vor allem auf dem Land mit einer überdurchschnittlich alten Bevölkerung, sehr wohl stark von den Privatpatienten ab. Das sagt mir zumindest mein hiesiger Hausarzt.

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Vorab: ich bin weder Fan der PKV noch der GKV - beide Systeme haben m.E. massive Nachteile.

Nein, mir schwebt eine Basisversicherung mit weiter abgespecktem Leistungsspektrum vor bei der im wesentlichen die wirklich ruinösen Erkrankungen abgedeckt sind - damit das finanzierbar bleibt, sollten hier wirklich alle verpflichtend eingebunden werden.

Darüber hinaus würde ich mir ein System wünschen bei der die Eigenverantwortung des Patienten gestärkt wird, z.B. indem Lifestyle-Faktoren stärker berücksichtigt werden oder der Patient stärker in die Kontrolle der Leistungen einbezogen wird, um Missbrauch oder unsinnige Kosten zu vermeiden.

Beispiele:

  • man könnte zur Voraussetzung der Kostenübernahme bei größeren Zahnbehandlungen machen, dass man 2x jährlich zur Prophylaxe gegangen ist
  • man könnte den Patienten grundsätzlich mit 10% an den Behandlungskosten beteiligen (gerne mit einkommensabhängigen Obergrenzen); das führt dann hoffentlich dazu dass der Patient den Sinn unterschiedlicher Leistungen stärker hinterfragt
  • man könnte Raucher höhere Prämien zahlen lassen (evtl. schwierig umzusetzen, aber es ist nicht wirklich nachvollziehbar warum die Allgemeinheit für die höheren Risiken/ Kosten aufkommen sollte; alternativ könnte man auch die Tabaksteuer erhöhen und komplett dem Gesundheitssystem zugute kommen lassen)
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Aus der Rentenversicherung kann man nicht aussteigen, es sei denn man kommt in eine berufsständische Versorgung. Die Herren, denn ja, es sind meist Männer, die in ihren 30ern in die PKV wechseln stehen dann viel zu oft Ende 40/Anfang 50 bei ihrer Personalabteilung auf der Matte und fragen, was man denn machen könnte, damit sie wieder in die GKV dürfen. Dass die PKV-Beiträge mit dem Alter ins astronomische steigen, der AG aber nur das zuschießt, was auch ein gesetzlich Versicherter bekommen würde unterschätzen leider viele.

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Danke - für die ausführliche und faktenbasierte Darstellung! Ich ziehe meine Aussage zurück. :wink:

Jetzt wäre noch interessant, wie groß der Anteil der IGEL-Leistungen beim GKV-Umsatz ist.

Danke übrigens für den Beitrag an das Lage-Team.

Ich finde auch, dass die GKV-Versicherten nicht allein für die KV-Kosten von Bürgergeld-Empfängern u.A. aufkommen sollten.

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Genau genommen tun sie das auch nicht, denn die 14,5 Mrd. Bundeszuschuss zur GKV werden im Podcast nicht erwähnt.

Erwähnt wird auch nicht, dass Rentner deutlich reduzierte GKV Beiträge haben, obwohl sie die höchsten Kosten verursachen.

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Meiner Ansicht nach ist das Kernproblem des deutschen Sozialversicherungssystems, dass man versucht Versicherung und sozialen Ausgleich in einem System zu vereinen. Vor kurzem habe ich beispielsweise gelesen, dass man nicht einmal weiß, ob der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung die staatlich beschlossenen, aber nicht beitragsgedeckten Leistungen (Mütterrente, Rente für langjährig Versicherte, Grundrente überhaupt abdeckt.
Gleiches bei der KV (beitragsfreie Mitversicherung der Kinder und evtl. nicht erwerbstätiger Ehepartner, Versicherung von Bürgergeldempfängern) sind keine Versicherungsleistungen sondern staatlich gewollte Sozialleistungen.
Ich glaube hier muss man entwirren und Versicherung von Sozialleistung trennen. Und dann soll der bezahlen, der bestellt. Der/ die Versicherte den Versicherungsschutz, der Staat die Sozialleistungen über Steuern,
Daher fand ich die Idee der CDU in der KV nach einer Kopfpauschale, welche sich an den Kosten orientiert bei gleichzeitigem steuerfinanzierten Sozialausgleich für Geringverdiener oder große Familien als klare Trennung sehr charmant. Allerdings müsste man dann auch ehrlich sein, und sagen, dass die eingesparten KV-Beiträge von Besserverdienern über eine Steuererhöhung wieder der KV zugeführt werden müssen.
Allerdings beteiligen sich dann alle Bürger an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Sozialausgleichs.

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Der Bundeszuschuss zur GKV soll sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie Familienversicherung, Leistungen für Mutterschutz und Schwangerschaft abdecken und hat nichts mit den Kosten der GKV für Bürgergeldempfänger zu tun.
Quelle: Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung | BMG.

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Hallo liebes Lageteam - wie immer eine super Folge, vielen Dank dafür.

ABER, hier einmal ein Kritikpunkt von mir: Gegen Ende der Folge stellt ihr es (wie leider viele andere) so dar, dass die Privatversicherung für Beamte ein Priveleg sei. Das genaue Gegenteil ist der Fall - die Privatversicherung für Beamte nützt einzig und allein dem Staat und nicht seinen Beamten.

Das zu erklären und vor allem zu verstehen erfordert einiges an Hirnschmalz und wäre vielleicht auch mal ein Folge wert. Denn auch das ständige (und in aller Regel ungerechtfertigte Beamtenbashing) schädigt das Staatsvertrauen.

Ich will mal versuchen, das Problem zu skizzieren:

Beamte dürfen sich Privat versichern, müssen die Kosten hierfür aber zu 100% alleine tragen. Der Dienstherr gewährt Beihilfe zu den Krankheitskosten (i.d.R. in Höhe von 50%). Das heißt: Wenn mir ein Arzt eine Rechnung über 100€ schreibt, dann kann ich mir 50%, also 50€ davon vom Dienstherren erstatten lassen. Auf dem Rest bleibe ich zunächst einmal dem Grunde nach sitzen. Ich muss also eine Private Krankenversicherung abschließen, die mir diese „fehlenden“ 50€ erstattet. Fairerweise: dank der Beilhilfe muss ich also bei der PKV nur einen 50% Tarif abschließen, der natürlich günstiger ist als ein 100% Tarif. Die Kosten belaufen sich bei mir auf etwa 260€ pro Monat.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung tragen normalerweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten paritätisch (das Thema Zusatzbeitrag klammere ich hier mal aus). Das heißt von dem 14,6% GKV Beitrag trägt der Arbeitnehmer 7,3%. Bemessunggrundlage ist das Bruttoeinkommen, bei mir (Beamter, Bund, A10 Stufe 4) wären das 4127,55€. Entsprechend würde ich für die GKV 7,3% von 4127,55€, also rund 300€ zahlen, WENN sich der Dienstherr paritätisch an den Kosten beteiligen würde. Tut er aber nicht. Die Kosten der Krankenversicherung bei Beamten muss einzig und allein der Beamte tragen. D.h. ich müsste nicht 7,3% sondern 14,6% meines Bruttos zahlen und käme damit auf knapp 600€ Beitrag - UND es gibt noch einen weiteren Pferdefuß!
In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, also der Arzt schreibt mir die Rechnung, ich bezahle sie, und hole das Geld später hälftig von Dienstherr und PKV zurück.
In der GKV gilt das Sachmittelprinzip, d.h. der Arzt rechnet unmittelbar mit der GKV ab - mir entstünden keine Kosten - und damit entfällt der Beihilfeanspruch. Wieder gewinnt der Dienstherr!

Kurzum: Das System ist so gestaltet, dass es für Beamte finanzieller Selbstmord wäre sich freiwillig gesetzlich zu versichern, weil der Staat als Dienstherr sich hier nicht paritätisch beteiligt (WIE ES JEDER ANDERE ARBEITGEBER TUN MUSS) sondern sich als Gesetzgeber einen schlanken Fuß macht und den Beamten das „priveleg“ der PKV einräumt.

Würde der Dienstherr sich pariätisch beteiligen und die GKV die Beamten damit nur 7,3% (WIE JEDEN ANDEREN ARBEITNEHMER AUCH) anstatt 14,6% kosten - Ich prophezeie dass 90% der Beamten morgen der PKV den Rücken kehren würden!

Privatpatient zu sein - ist NICHT toll! Man ist Melkkuh der Ärzteschaft, wird Gewinnorientiert und Abrechnungsopimiert Behandelt und muss permanent mehrere hundert, besser tausend Euro auf der Kante haben um die Rechnungen vorzufinanzieren. Dann verbringt man mehrmals im Jahr stunden damit Anträge zu stellen und seinem Geld bei Dienstherr und PKV seinem Geld hinterher zu rennen. Mitunter erringen Ärzte Leistungen, welche die Behilfe nicht, oder nur zum Teil übernimmt. Dem folgt dann auch die PKV und man bleibt auf den Kosten sitzen.
Außerdem gibt es jedes Jahr selbstbehalte, sodass der Dienstherr die ersten ca. 150€ im Jahr grundsätzlich nicht erstattet - einfach so. Auch auf diesen Kosten bleibt man sitzen. Leider müssen die Kinder der Beamten ebenfalls die PKV, was diesen ganzen Quatsch nocht potenziert - den ein kostenfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Hier muss man jedes Kind wiederum mit einer eigenen Versicherungspolice ausstatten und wiederum selbst bezahlen.

Dieses System ist Kacke - und es ist verdammt nochmal kein Priveleg, als Beamter privat versichert zu sein. Leider kann man das aber nicht auf der Titelseite der Bildzeitung erklären, sodass das Beamtenbashing wohl fröhlich weitergehen wird, obwohl das die Menschen sind, die versuchen den Laden hier zusammen und am laufen halten.

Wie gesagt - Vielleicht wäre das mal eine Folge wert.

P.S.: Bei Rente und Pension ist die Lage auch weniger privelegiert, als man dem gemeinem Boulevard-Blatt-Leser suggeriert.

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Das ist eine reine Definitionsfrage. Aus meiner Sicht ist es immer eine versicherungsfremde Leistung, wenn keine vollen Beiträge gezahlt werden. Bei Bürgergeldempfänger fehlt einfach nur der Arbeitgeberanteil. Vom Bund wird einfach nur der halbe Beitrag im Gegensatz zu normalen Beitragszahlern im untersten Einkommensbereich gezahlt.

Was natürlich ein Denkfehler ist. Denn der Arbeitgeber kalkuliert einen Bruttolohn, der die Sozialabgaben, Benefits, Urlaub, zu erwartende Krank- und Feiertage usw miteinbezieht. Darauf aufbauend wird dann der Bruttolohn berechnet. Grundsätzlich würde ich dafür plädieren, diese Augenwischerei ganz wegzulassen, dann würde den Arbeitnehmern auch viel klarer, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Selbständige zahlen übrigens Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag (da es ja keinen Arbeitgeber gibt), was dort auch immer wieder ein Störgefühl erzeugt.

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Dann hätten alle Arbeitnehmer in der GKV auf einen Schlag 7,3 % weniger Lohn. Denn die Arbeitgeber würden weiter den vertraglich festgehaltenen Bruttolohn zahlen aber der Arbeitnehmer müssten davon plötzlich die doppelten KV-Beiträge zahlen.

Tut mir leid, dass ich es so direkt sagen muss, aber das geht völlig an der Realität vorbei.

Jeder will in die PKV. Weil sie einen bei der (entscheidenden) ärztlichen Versorgung besser stellt, als einen GKV-Patienten. Ärzte haben teilweise eigene Rufnummern nur für PKV-Versicherte, damit das Praxispersonal sofort weiß, dass sie dann frühere Termine vergeben. Ärzte nehmen sich für PK Versicherte mehr Zeit, im Krankenhaus wird man auch besser behandelt usw. usf…

Außerdem zahlt der Staat die PKV-Beihilfe auch noch für die Angehörigen der Beamten (Ehepartner, Kinder).

Dein ganzer Beitrag wirkt auf mich wie eine einzige Schutzbehauptung.

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Natürlich müsste das Gesetz parallel festlegen, dass bis zu einem Tag X der Bruttolohn um einen Prozentsatz X anzuheben ist und auch den Mindestlohn entsprechend erhöhen.

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Stimmt natürlich. Aber wenn ich an FDP oder CDU in der Regierung denke, dann glaube ich nicht wirklich, dass die so eine Regelung, die auch rechtssicher funktioniert, einführen.

Ich verstehe den Gedanken zur KV der Rentner nicht. Rentner zahlen wie alle anderen Versicherten den normalen Beitragssatz, die Hälfte selbst, die Hälfte die Rentenversicherung.
Zusatzbeitrag wird von den Rentnern allein getragen. Empfänger von Betriebsrenten zahlen darauf erhobene Beiträge vollständig selbst.

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Ich kenne diesen Kokolores aus der Angehörigen-Perspektive und freue mich auch schon für meine verbeamteten Angehörigen in der Zukunft mich mit fehlenden Arztrechnungen (Beihilfe und PKV bekommen jeweils eingestempeltes Original), Beihilfe, und PKV herumzuschlagen. Vor allem, wenn etwas strittig ist. Wenn man dann kein Spielgeld hat, im Zweifel auch für die nur schwierig zu versichernden Rechtsberatung, dann geht der Humor u.U. doch flöten.

Fairerweise kann man zumindest bei der Rechnung für die PKV diese u.U. zu den Akten packen, da die sich die PKV im Bestfall mit einem Scan per Smartphone-App begnügen, evtl. erleben wir das noch, dass die Beihilfe-Dienste das auch noch mal hinbekommen.

Im Übrigen m.W. eine kleine Anmerkung für die nicht eingeweihten: Haben sich ein PKV-Mensch und ein GKV-Mensch entschieden, Kinder in die Welt zu setzen, kann es lohnend sein, dass der PKV-Mensch, wenn beide etwa gleich verdienen, auf die Karriere verzichtet, solange die Kinder das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, oder ihre 1. Ausbildung. Denn dann können die Kinder beim Elternteil mitversichert werden, der GKV ist. Das erspart als Erstes etliche Nerven.
Dazu kommt in etwa 35 - 43 € pro Kind und Monat, was bis zum 16. Lebensjahr über 6.500 € bis etwa 8.200 € sind und da bewegen wir uns im unteren bis mittleren Bereich, ohne irgendwelche Zipperlein, die Versicherungsprämie nach oben korrigieren oder Kosten, die dann doch nicht erstattet werden.

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Wenn ich an FDP und CDU denke, dann danke ich, dass der FDP die Sozialkassen sowieso egal sind und die CDU in Person von Jens Spahn während Corona (KV) und allgemein bei gewissen Wahlgeschenken (RV) da vor allem ein System sehen, Kosten aus dem Staatshaushalt auszulagern.
Hier täte eine saubere Buchhaltung Not, wie hier vorgeschlagen:

Vorschlag für eine grundlegende Rentenreform

Am besten wäre aber tatsächlich, es über Steuern zu regeln, doch auch das würde ohne Steuerreform nicht gehen, da unser Steuersystem viel zu stark nach Einkommen geht und nicht alle Bevölkerungsgruppen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit einbindet.
Auch braucht es keine 100 Krankenkassen, die letztendlich alle den gesetzlichen Katalog anbieten, vor allem aber 100 Verwaltungen brauchen und ein kompliziertes Ausgleichssystem.

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Siehst du, genau deswegen wäre eine Bürgerversicherung für alle eben auch für die heutigen PK-Versicherten von Vorteil.

Auch für die Ärzte wäre das von Vorteil, weil es die von ihnen so häufig kritisierte Bürokratie reduzieren würde, wenn Ärzte nur noch bei einer Versicherung alle ihre Patienten abrechnen könnten.

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