LdN 337: Letzte Generation Kriminelle Vereinigung, bundesweite Razzien

Wie soll den der Rechtsstaat denn sonst vorgehen um weitere Vergehen zu verhindern? Das beste ist doch die finanzielle und organisatorische Grundlage zu entziehen, wenn das möglich ist. Vor allem wenn dies geht ohne die Freiheit anderer einzuschränken.

1 „Gefällt mir“

Das hängt davon ab, ob man im Falle von „zivilen Ungehorsam durch geringfügige Straftaten“ überhaupt die Notwendigkeit sieht, dagegen massiv vorgehen zu müssen.

Es spricht schon einiges dafür, hier als Staat - gerade, weil man im Unrecht ist, daher tatsächlich die selbst gesteckten und international verpflichteten Klimaziele nicht erreicht - vielleicht nicht zu sehr zu eskalieren.

Das ist wieder ein wenig die Diskussion über Schwarz, Weiß und die vielen Grauzone. Zwischen Schwarz („totale Anarchie, weil der Staat nichts gegen die Letzte Generation tut“) und Weiß („Law&Order-Politik mit maximalem Strafverfolgungsdruck“) gibt es eben noch eine riesige Grauzone.

Ich denke, das Schicksal der „Letzten Generation“ wird nicht im Gerichtssaal zu entscheiden sein, sondern in den Köpfen der Bevölkerung (dh. über das Maß des Rückhalts und der Selbsteinschätzung der Protagonisten, ob sie der Klimabewegung einen Gefallen tun oder doch eher kontraproduktiv sind). Eine solche Bewegung lässt sich durch Repression nur begrenzt bekämpfen, im schlimmsten Fall findet tatsächlich eine Radikalisierung statt, wenn man sie zu sehr bekämpft, ohne die Gründe für den Protest gleichzeitig anzugehen.

Daher wie gesagt: Es ist nachvollziehbar, dass man die einzelnen Taten zur Anzeige bringt und die Gerichte entscheiden lässt. Aber das „ganz große Besteck“ im Sinne des § 129 StGB, im Sinne präventiver Festnahmen und im Sinne von geringfügigen Haftstrafen ohne Bewährung sollte man besser in der Schublade lassen.

2 „Gefällt mir“

Ist das nicht naheliegend? Vielleicht könnte sich die Regierung verpflichten das Urteil des Verfassungsgerichtes ernst zu nehmen. Oder sogar umzusetzen?

Ich rede zunächst mal von Allgemein. Also „erpressen“ lassen sehe ich schwierig. Was es für rechtliche Möglichkeiten ausser jemand anderes wählen gibt, weiß ich nicht.

1 „Gefällt mir“

Das mit dem wählen haben sie versucht. Dass es nichts gebracht hat, hat ja in Deutschland erst zu dieser Art des Protests geführt.

Nennt sich Demokratie. Ist halt schwierig aber due Frage ist damit nicht beantwortet. Wenn alle, dir Ihre Wünsche nicht erfüllt bekommen, anfangen sich so zu verhalten wird es schwierig.

1 „Gefällt mir“

Ja, ich finde es auch nicht toll. Aber noch weniger, dass zwei von drei Parteien in der Regierung versprochen haben, das 1,5°-Ziel einzuhalten und jetzt nichts mehr davon wissen wollen. Zusätzlich haben wir eine Bevölkerung, die in Umfragen zustimmt, dass Klimaschutz wichtig ist, aber dann keine Nachteile dafür in Kauf nehmen möchte.
Da bleibt nur die Politik der ständigen Nadelstiche, damit sich endlich etwas ändert.

wie ja schon vielfach gesagt, es sind nicht irgendwelche persönlichen Wünsche, sondern die vom VG bestätigten Pflichten der Regierung. Das VG hat im Sinne der Zukunft der Menschheit entschieden. Das ist mit einem Versuch, Partikularinteressen durchzusetzen nicht zu verwechseln.

1 „Gefällt mir“

Aber so funktioniert halt leider unser System. Die einzige Möglichkeit ist wählen und angemeldet Demonstrationen ausser bei kurzfristigen Ereignissen.

1 „Gefällt mir“

Ich kann deinen Standpunkt verstehen und teile auch die Einschätzung, dass das Problem in einer Demokratie eigentlich nur über Wahlen gelöst werden kann, aber ich kann auch verstehen, dass viele Menschen von der Politik enttäuscht sind und die Hoffnung verloren haben, dass sich durch Wahlen schnell genug etwas ändert. Denn die zeitliche Dimension ist ja das, was von Konservativen und Progressiven gänzlich unterschiedlich wahr genommen wird.

Bis genug Anteile des Volkes verstanden haben, worum es geht, ist vermutlich selbst das 2,5°-Ziel schon nicht mehr erreichbar - denn viele Menschen sehen das Problem erst, wenn es sie selbst massiv und direkt betrifft. Aber dann ist es zu spät…

In dieser Diskussion ist der Verweis darauf, doch in x Jahren hoffen zu können, dass dann Parteien eine Regierung bilden, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen, etwas problematisch.

Selbst dann versuchen sie noch die Augen davor zu verschließen.

Die Hitzewellen werden mehr und länger.

Als wir nach Schweden gezogen sind war 30°C die Ausnahme hier.
Für diese Woche sind mehrere Tage angekündigt.

Wir haben Feuerverbot, und Arbeitsmaschinen dürfen wegen Brandgefahr auch nicht mehr in den Wald.

Die Trockenheit jedes Jahr beginnt auch immer früher.

Trotz aller Auswirkungen die wir jetzt schon spüren wird auch hier von bürgerlich-konservativer Seite alles unternommen um die Klimapolitik auszubremsen.

Hallo, aus aktuellem Anlass:
Ich bin da erst durch ein Mastodon-Beitrag aufmerksam geworden und dachte mir bei mehrmaligem Ansehen, das es sehr gestellt und unglaubwürdig aussieht. Aber es scheint sich langsam zu bestätigen. Und ich finde es beängstigend und krass nach der Razia allemal.

Wichtig hier der letzte Absatz, der sich kurz mit dem Thema Nötigung als Haftgrund befasst.

Zum Thema Nötigung eine erste Entscheidung, von der ich positiv übberascht bin.

Wie würdet ihr das so einordnen @vieuxrenard ?

PS:
zu dem in Präventivhaft genommenen gab es im Dez 2022 schon einen Artikel: Er ist also schon bekannt, falls das noch wichtig sein könnte.

Wir können hier sehr schön die Entwicklung der Rechtsprechung sehen.

Das BayOLG ist das höchste Gericht, das sich bisher mit der Frage beschäftigt hat. Hier wurde wegen Nötigung verurteilt..

Auf der Amtsgerichtsebene waren die Urteile meist auch für eine Nötigung, z.B. in Regensburg, Heilbronn, aber auch außerhalb Bayerns z.B. in Köln oder Hamburg.

Das Landgericht Berlin hat schon sowohl für eine Nötigung als auch gegen eine Nötigung (im von dir verlinkten Beitrag) entschieden und verweist auf kleine aber gewichtige Unterschiede (vor allem die sog. "zweite Reihe-Rechtsprechung des BGH spielt hier eine Rolle).

Die Frage wird die Rechtsprechung noch einige Zeit beschäftigen, vor allem, unter welchen Voraussetzungen eine Nötigung vorliegt und ob sie an der Verwerflichkeitsprüfung scheitern kann.

Das Thema wurde in diversen Folgen der Lage schon eingeordnet, also mehr als die Standpunkte, die für und gegen eine Annahme der Nötigung sprechen, kann man hier aktuell eigentlich nicht wiederholen. Aktuell sehe ich den Trend in der Rechtsprechung weiterhin bei der Annahme einer Nötigung, das Urteil des LG Berlin ist da zwar ein kleiner Lichtblick, aber auch in diesem Urteil weist der Richter ausdrücklich darauf hin, dass es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, daher: Auch hier wird die Möglichkeit der Nötigung nicht generell ausgeschlossen.

Das Thema Präventivhaft wurde ja in der Vergangenheit auch schon eingeordnet, auch da gibt es bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit aktuell wenig hinzuzufügen.

Meines Erachtens braucht eine Präventivhaft, um verfassungsgemäß zu sein, deutlich stärkere Einschränkungen, z.B. sollte sie nur bei schwerwiegenden Straftaten und zulässig sein - und auch nur dann, wenn der Ausführungszeitpunkt begrenzt ist und nicht beliebig sein kann (dh. eine Tat muss verhindert, nicht verschoben werden).

Dazu News von heute:

Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat das PAG Bayern, insbesondere die Präventivhaft, erneut durchgewunken, was leider zu erwarten war. Es fällt mir schwer, den bayrischen Verfassungsgerichtshof nicht als politisches Gericht wahrzunehmen. Siehe dazu auch diesen Artikel mit der Forderung der Grünen nach mehr Transparenz und weniger politischem Einfluss.

Aktuell hat die Regierung Bayerns (und damit die CSU) viel zu viel Einfluss auf dieses Gericht, um es noch als Unabhängig wahrzunehmen, da es quasi völlig frei in der Besetzung des Gerichtes ist und sogar die Haushaltshoheit über das Gericht hat. Wenn in einem Bundesland seit Jahrzehnten die gleiche Partei mit absoluter Mehrheit (oder gestützt durch eine noch absurdere Partei wie die Freien Wähler) regiert und die Regierung frei in der Besetzung des Gerichts ist (und die Rechte des Parlaments und damit der Opposition quasi ausgeschaltet sind), ist eben im Gegensatz zum BVerfG, wo die Opposition bei der Besetzung der Stellen eingebunden wird, absolut nicht mit einem unabhängigen Gericht zu rechnen.

In diesem Sinne bleibt nur die Hoffnung auf die beim BVerfG anhängigen Klagen in der gleichen Sache. So glatt, wie das Bayrische VerfGH über die Frage der Verhältnismäßigkeit bügelt und hier tatsächlich argumentiert, eine bis zu zweimonatige Freiheitsentziehung sei selbst bei winzigen Straftaten wie der Nötigung verhältnismäßig, wird es sich das BVerfG nicht machen. Das Urteil des Bayrischen VerfGH ist mMn tatsächlich nah daran, ein glattes Fehlurteil zu sein, weil die Wertungen einfach in so krassem Konflikt zum Rechtstaatlichkeitsprinzip und üblichen Verhältnismäßigketisabwägungen liegt (und die Neutralität des Gerichts wie gesagt aus gutem Gründen bestritten werden kann)…

5 „Gefällt mir“

In der morgigen SZ ist ein Artikel zum Thema
Ein Artikel der digitalen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 24.06.2023

Laut Unterlagen, die der SZ vorliegen, wurden 13 Telefonanschlüsse abgehört, Handystandorte ermittelt und Emails in Echtzeit mitgelesen.
Unter anderem das Handy von Carla Hinrichs inklusive Gesprächen mit Pressevertretern und das offizielle Pressetelefon der LG.
Laut SZ ist das nicht grundsätzlich verboten, muss aber bei Pressevertretern besonders abgewogen werden. Diese Abwägung fehlt aber in den Unterlagen.
Stattdessen wurde trotz einem Vermerk des Landeskriminalamts

„Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -Konferenzen veröffentlicht wurden, konnten im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden.“

die Überwachung fortgesetzt.

1 „Gefällt mir“

Das verfestigt weiter den Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden (insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft München) gegen die „Letzte Generation“ tatsächlich massiv unverhältnismäßig stark vorgehen.

In Anbetracht der Geringfügigkeit der Straftaten, welche die Letzte Generation begeht, ist das Abhören von Journalisten einfach nicht zu rechtfertigen. Bei Terrorismusverdächten wäre das kein Problem, beim Verdacht schwerer Verbrechen (z.B. im Bereich Organisierter Kriminalität) würde man die Abwägung auch leicht hinbekommen, aber bei der Letzten Generation ist das einfach nur albern.

Hier wird regelmäßig mit den ganz schweren Geschützen auf die kleinsten Spatzen geschossen - und der Grund dafür dürfte die Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktionen der Letzten Generation im Zusammenspiel mit der anstehenden Landtagswahl in Bayern sein. Und das ist ein typisches Beispiel für ermessensfehlerbehaftete Entscheidungen - wenn bei der Abwägung der rechtlichen Güter nicht mehr die Schwere der Straftaten, sondern die öffentliche Wirkung im Wahlkampf das bestimmende Element ist.

8 „Gefällt mir“

Ich kenne mich juristisch nicht aus. Kannst du daher bitte kurz erklären, wie es sich auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen auswirkt, dass die LG notorische und ideologisch überzeugte Wiederholungstäter sind.

Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, was für die gesellschaftliche Ordnung gefährlicher ist. Ein einzelner Terrorist, der alle 10 Jahre einen Anschlag plant (der glücklicherweise vereitelt wird) oder eine Gruppe, die trotz regelmäßiger Verurteilung ihrer Mitglieder, täglich weiter Nötigung im Straßenverkehr begeht und damit signifikante gesellschaftliche Kosten verursacht (Polizeieinsatz, Stau, Straßenreparaturen).

Kann die Häufigkeit und Unbelehrbarkeit in Fragen der Rechtmäßigkeit mit einbezogen werden, oder darf man das nicht?

Das sind eigentlich klassische Fragen der Strafzumessung, nicht des Tatbestands.

Gerade Strafprozessual gibt es die sogenannten Katalogstraftaten, daher Taten, die im § 100a Abs. 2 StPO aufgezählt werden, um schwere Eingriffe wie z.B. die Telekommunikationsüberwachung zu rechtfertigen. Da es hier auch um Telekommunikationsüberwachung geht, ist das hier besonders relevant.

Auf diese Katalogstraftaten wird oft zurückgegriffen, wenn eine Definition für schwere Straftaten gesucht wird, weil dieser Katalog faktisch eine Legaldefinition für schwere Straftaten ist. Das Problem ist hier wieder - und da schließt sich der Kreis - dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung auch zu diesen Katalogstraftaten gehört, woraus die Generalstaatsanwaltschaft München dann das Recht zur Überwachung ableitet.

Dadurch, dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung auf Bagatellstraftaten begründet werden kann (was sowohl von Ulf als auch vielen, vielen hoch-profilierten Juristen kritisiert wird!) wird dadurch der Anwendungsbereich des § 100a StPO unverhältnismäßig ausgeweitet, da damit plötzlich alles zur Katalogstraftat wird.

Da nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München eine „kriminelle Vereinigung“ vorliegt, ist das Abhören von Anschlüssen der „Letzten Generation“ prinzipiell kaum zu kritisieren. Aber bei derartigen Abhöraktionen gilt generell, dass andere Rechtsgüter (z.B. die Pressefreiheit, aber auch der Schutz der Intimsphäre der Abgehörten) abgewogen werden müssen.

Wenn nun also über die fragwürdige und von vielen Juristen bestrittene Annahme des Vorliegens einer kriminellen Vereinigung ein Eingriffsrecht nach § 100a StPO geschaffen wird und dann noch bei der Abwägung des Schutzes anderer Rechtsgüter, hier der Pressefreiheit, jede Verhältnismäßigkeitsprüfung unterbleibt, muss das schon recht deutlich kritisiert werden.

Oder anders gesagt:
Schon die Annahme einer kriminellen Vereinigung als Eingriffsmöglichkeit nach § 100a StPO steht auf sehr wackligen Beinen, in diesem Zusammenhang muss, wenn von dieser Eingriffsmöglichkeit dennoch gebraucht gemacht wird, umso stärkere Zurückhaltung an den Tag gelegt werden, wenn es um den indirekten Eingriff in Rechtsgüter Dritter geht, die damit verbunden sind.

1 „Gefällt mir“

Okay, wenn ich dich richtig verstehe stört dich vor allem, dass die juristischen Spielregeln nicht eingehalten wurden.

Sieh es bitte mal mit einer Laienbrille. Für mich hat der Staat die Aufgabe Ordnung und Gesetz in seinem Gebiet aufrecht zu erhalten. Es ist mittlerweile durch mehrere Urteile erwiesen, dass die Mitglieder der LG pillepalle Straftaten begehen, die aber hohe gesellschaftlichen Kosten verursachen. Und das zwar mit einem wertzuschätzenden Ziel, aber im Grunde doch mit erpresserischen Methoden.

Als Bürger dieses Staates kann(!) ich schon die Erwartung haben, dass der Staat alles in seiner Macht stehende tut, um Straftäter (klingt härter als ich es meine) einzufangen. Moralisch (nicht juristisch!) kann man daher zur Einschätzung kommen, dass es kein Problem ist, Gespräche der LG zu überwachen.

Würde das Land Bayern die Gesetze nicht bis zum Bersten verbiegen, würden wir sonst sicher bald Gesetze erlassen, die weit problematischer wären (mein Eindruck).

Wie gesagt, das generelle Abhören der Gespräche kann durchaus juristisch gerechtfertigt werden, es steht zwar auf tönernen Füßen (da es mit der Einschätzung, ob die LG eine „kriminelle Vereinigung“ ist, steht und fällt, und das werden die Gerichte zu entscheiden haben), aber aktuell kann sich die Staatsanwaltschaft auf den Punkt stellen, dass die LG ihrer Überzeugung nach eine „kriminelle Vereinigung“ ist und damit eine Katalogstraftat nach § 100a StPO vorliegt, die eine Überwachung der Telekommunikation rechtfertigt.

Was kritisiert wird, ist jedoch, dass bei einer derartigen Telekommunikationsüberwachung besondere Verhältnismäßigkeitsprüfungen zu vollziehen sind, wenn Dritte (hier:Journalisten) betroffen werden. Diese Prüfungen wurden scheinbar ganz unterlassen, zumindest jedoch nicht dokumentiert. Und bei dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung müsste auch die Schwere der Vorwürfe gegenüber der LG berücksichtigt werden. Im Resultat sollte klar sein, dass die Abhöraktion zumindest sobald klar ist, dass gerade ein Gespräch mit einem Journalisten abgehört wird, unterbrochen werden muss, da der rechtspolitische Erkenntnisgewinn aus dem Abhören eines Journalisten-Telefonats in keinem Verhältnis zur Eingriffsintensität in die Pressefreiheit steht.

Dass der Staat die Aufgabe hat, die öffentliche Ordnung Aufrecht zu erhalten und daher auch Straftaten zu verfolgen, ist klar - da widerspricht niemand. Die Frage ist immer nur, wie viel Kollateralschäden (hier: im Journalismus) noch verhältnismäßig ist. Und diese Grenze ist hier recht klar überschritten.

3 „Gefällt mir“