LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

In Ordnung. Das hatte ich jetzt nicht recherchiert. Sorry.
Wichtig war mir, dass alle nochmal erinnert werden, dass es höchstpersönliche Rechte gibt und dass das Wahlrecht dazugehört.

Meine obig getätigte Bemerkung über eine Wahlentscheidung für meine Mutter war reichlich unüberlegt und falsch. Bei meiner Recherche habe ich ein Merkblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Thema "Wahlrecht und Demenz "gefunden. Danach können Alzheimer Patienten mit einer der Betreuung zugelassenen Person sowohl Briefwahl als auch persönlich im Wahllokal in der Wahlkabiene ihre Stimme unter Mithilfe abgeben.
Aber ausschließlich meine subjektive Einschätzung was meine Mutter wohl wählen würde zugrundezulegen ist natürlich rechtswidrig.

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Das geht, solang sie selbst dazu in der Lage ist, eine Wahlentscheidung zu treffen. Die Hilfestellung ist nur eine praktische Hilfe.

Lieber Ulf, lieber Philip,
mich wundert es immer wieder etwas, dass bei Diskussionen rund um das Thema Wahlrecht der Punkt „Ersatzstimme“ (also eine Stimme für den Fall, dass die primär präferierte den Sprung über die 5-Prozent-Hürde nicht schafft) total unter den Tisch fällt - so auch bei den neuerlichen Vorschlägen zur Wahlrechtsreform. Ich würde mich freuen, wenn ihr über das Thema mal sprechen könntet und dabei gerne auch auf diese Petition aufmerksmam machen könntet: Mehr Demokratie e.V.: Aufruf Rettet unsere Stimmen

Danke und viele Grüße
Marnie

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Wieso tue ich so als wären die Stimmen der jungen Menschen Spiel und Spass? Ich habe Sie konkret gefragt, wie Sie dazu kommen einen Kircheneintritt oder Organspende in der Konsequenz einer Wahl gleichzusetzen. Darauf sind Sie nicht weiter eingegangen. Warum aus der Berechtigung in einer Jugendorganisation beizutreten ein Wahlrecht folgt - das erschließt sich mir auch nicht so ganz?

Ich teile Ihre Meinung nicht. Ich denke nicht, dass das Land ein quantitatives Wahlproblem hat, sondern ein qualitatives. Daraus folgt aber nicht, dass man keine Jugendwahlen erlauben sollte, denn die juristischen Rahmenbedingungen, die in dem Podcast ja sehr schön erläutert werden, sind wichtiger in ihrer Bedeutung als einer hypothetischen Qualität der Wahl nachzugehen. Will sagen: wer ein Recht hat zu wählen, hat ein Recht zu wählen. Und frei nach Volker Pispers: man muss sich vorher nicht mal informieren bevor man das tut. Das ist der Kern der Demokratie.

@der_matti: bitte nicht aus dem Kontext zitieren. Dieser Satz bezog sich auf das Statement von Tris, wonach Wählen und Organspende und Kircheneintritte alle vergleichbar sind. Diese Meinung teile ich nicht.

Er hatte damit auf einen Beitrag geantwortet, um zu belegen, dass es durchaus Dinge gibt, die auch Menschen unter 18 schon entscheiden dürfen.
Aber ja, den Beitrag von dir hatte ich dann falsch aufgefasst.

Was meiner Meinung nach häufig übersehen wird:
Man sagt immer so „Wahlrecht ab 18“. Aber: Wenn ich ganz knapp nach der Wahl erst 18 Jahre alt werde, darf ich zum ersten Mal mit 22 Jahren wählen. Mit 22 Jahren sind viele (nicht alle) Leute im Studium und einige (natürlich lange nicht alle) vielleicht in einem Auslandssemester, nicht in Deutschland gemeldet und können dann erst mit 26 zum ersten Mal wählen. Schlappe 8 Jahre nach ihrem 18 Geburtstag. Geht man von einer Lebenserwartung von ca. 80 Jahren aus, dürfte diese Person also ca. 1/3 ihres Lebens nicht wählen!
Daher meine Meinung: Unbedingt das Wahlalter absenken.

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Das stimmt theoretisch nicht, denn man kann auch wählen, wenn man im Ausland ist.

Danke für den Hinweis. Aber bei allen Wahlen? Auch z.B. Landtagswahlen?

Bundestagswahl

Ganz oft höre ich das Argument, dass mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren mehr Generationengerechtigkeit einher gehen würde. Dies ist zwar aktuell richtig, kann aber in vielen Jahren bei einer veränderten demographischen Situation ganz anders aussehen. Ich sehe zwar das Problem der nicht gegebenen Generationengerechtigkeit, bin aber der Meinung, dass eine Absenkung des Wahlalters nicht das richtige Mittel ist, um diesem Problem zu begegnen. Wäre es nicht Sinnvoller, wir würden die Bevölkerung ab 18 Jahren, in Sagen wir vier Altersgruppen einteilen? Jede Gruppe hätte bei einer Wahl 25% der Stimmen, ganz egal ob der Gruppe zu diesem Zeitpunkt eine oder zwanzig Millionen Menschen angehören.

@HeikoRentschler
Eine unterschiedliche Gewichtung von Stimmen oder eine Zuteilung eines bestimmten Stimmenkontingents (25%) an eine bestimmte Gruppe (Alterskohorte) ist mit Art. 28 Grundgesetz nicht vereinbar.

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Ich meine, dass Eltern für ihre Kinder wählen dürfen. Und zwar so lange, bis sie glaube, dass die das selbst können (hier dann vielleicht als cut off 16 Jahre). Und natürlich bis die Kids dann volljährig sind. Das wäre gerecht!

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Das würde vorraussetzen das Eltern immer im Sinne Ihres Kindes handeln. Und ab einem gewissen Alter z.B. 14 Jahre mit dem Kind über Politik und die Wahlmöglichkeiten sprechen, informieren und dann für das Kind wählen was das Kind wählen würde. Da einige Menschen leider immer noch nicht wissen wie Ihr aktueller Bürgermeister heißt bzw. aus welchen Parteien die Bundesregierung besteht und trotzdem Kinder bekommen oder haben stelle ich dort mal die gerechtigkeit infrage.

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Ich hoffe mal, dass die meisten Eltern im Sinne der Kinder handeln.

Meine Meinung.

Ist das ein Grund, warum dann „alle“ nicht für die Kinder wählen dürfen. Und ist das dann gerecht. Sollte man dann überspitzt gesagt nicht wählen ganz lassen, weil es solche Mitbürger gibt.

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Nein, das tun sie natürlich nicht. Eltern sind ja nicht nur Eltern, sondern auch Selbständige, Angestellte, Hauseigentümer, Mieter usw
Es sind so viele Dinge, die auf die Wahlentscheidung Einfluss nehmen, dass man nicht voraussetzen sollte, dass Eltern auch als Eltern ihre Stimme abgeben.

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Vielleicht bin auch zu idealistisch. Aber Eltern sollten doch in jedem Aspekt der Entscheidung (Beruf,Miete usw.) auch in Hinblick auf die Auswirkung auf ihre Kind/er beleuchten und machen dies auch hoffentlich. Oder anders rum, wer wenn nicht Eltern entscheiden eher im Sinne der Kinder! Mitbürger ohne Kinder oder mit erwachsenen Kindern dann noch weniger.

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Eltern sind auch nur Menschen. Und jeder Mensch geht davon aus, dass seine Wahlentscheidung die „vernünftige“ ist. Eltern gehen natürlich auch davon aus, dass ihre Kinder ebenso „vernünftig“ wie sie selbst wählen würden.

Ich kann dir garantieren, dass Eltern im weit überwiegenden Teil der Fälle mit der Stimme ihrer Kinder das gleiche wählen würden, was sie selbst wählen (oder, wenn sie selbst zwischen zwei Parteien stehen, die Stimmen auf die beiden Parteien aufteilen werden).

Mehr noch: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nahezu keinen Fall geben wird, in dem ein überzeugter CDU-Wähler mit der Stimme seiner Kinder plötzlich die Linke wählt, nur weil die Linke sich z.B. besonders für Kinderrechte einsetzen will. Es ist einfach weltfremd davon auszugehen, dass die Eltern in der Lage wären, ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer Kinder sinnvoll trennen zu können.

—> Eltern würden für ihre Kinder fast immer das gleiche „Gesamtpaket“ wählen, welches sie auch selbst wählen. Die Vorstellung, dass dadurch die politische Vertretung von Kindern im Bundestag gestärkt wäre, halte ich für nicht nachvollziehbar. Das einzige, was damit gestärkt wird, ist die politische Vertretung von Eltern… und die ist im aktuellen Bundestag bereits sehr stark.

Von einem Elternwahlrecht halte ich daher absolut gar nichts. Es löst keine Probleme, sondern stärkt eher noch den Konservativismus der Gesellschaft.

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Empirisch gibt es keine (mir bekannten) Hinweise darauf, dass Elternschaft ein Merkmal wäre, das zur Unterscheidung des Wahlverhaltens von Personen der gleichen Alterskohorte, mit vergleichbarem sozioökonomischen Status und ähnlicher regionaler Situierung führt.

Es wäre m.E. auch immens ungerecht und konraintuitiv, die Alterskohorte der 30-49-Jährigen gegenüber jüngeren Wahlberechtigten massiv zu übervorteilen.