Das stimmt theoretisch nicht, denn man kann auch wählen, wenn man im Ausland ist.
Danke für den Hinweis. Aber bei allen Wahlen? Auch z.B. Landtagswahlen?
Bundestagswahl
Ganz oft höre ich das Argument, dass mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren mehr Generationengerechtigkeit einher gehen würde. Dies ist zwar aktuell richtig, kann aber in vielen Jahren bei einer veränderten demographischen Situation ganz anders aussehen. Ich sehe zwar das Problem der nicht gegebenen Generationengerechtigkeit, bin aber der Meinung, dass eine Absenkung des Wahlalters nicht das richtige Mittel ist, um diesem Problem zu begegnen. Wäre es nicht Sinnvoller, wir würden die Bevölkerung ab 18 Jahren, in Sagen wir vier Altersgruppen einteilen? Jede Gruppe hätte bei einer Wahl 25% der Stimmen, ganz egal ob der Gruppe zu diesem Zeitpunkt eine oder zwanzig Millionen Menschen angehören.
@HeikoRentschler
Eine unterschiedliche Gewichtung von Stimmen oder eine Zuteilung eines bestimmten Stimmenkontingents (25%) an eine bestimmte Gruppe (Alterskohorte) ist mit Art. 28 Grundgesetz nicht vereinbar.
Ich meine, dass Eltern für ihre Kinder wählen dürfen. Und zwar so lange, bis sie glaube, dass die das selbst können (hier dann vielleicht als cut off 16 Jahre). Und natürlich bis die Kids dann volljährig sind. Das wäre gerecht!
Das würde vorraussetzen das Eltern immer im Sinne Ihres Kindes handeln. Und ab einem gewissen Alter z.B. 14 Jahre mit dem Kind über Politik und die Wahlmöglichkeiten sprechen, informieren und dann für das Kind wählen was das Kind wählen würde. Da einige Menschen leider immer noch nicht wissen wie Ihr aktueller Bürgermeister heißt bzw. aus welchen Parteien die Bundesregierung besteht und trotzdem Kinder bekommen oder haben stelle ich dort mal die gerechtigkeit infrage.
Ich hoffe mal, dass die meisten Eltern im Sinne der Kinder handeln.
Meine Meinung.
Ist das ein Grund, warum dann „alle“ nicht für die Kinder wählen dürfen. Und ist das dann gerecht. Sollte man dann überspitzt gesagt nicht wählen ganz lassen, weil es solche Mitbürger gibt.
Nein, das tun sie natürlich nicht. Eltern sind ja nicht nur Eltern, sondern auch Selbständige, Angestellte, Hauseigentümer, Mieter usw
Es sind so viele Dinge, die auf die Wahlentscheidung Einfluss nehmen, dass man nicht voraussetzen sollte, dass Eltern auch als Eltern ihre Stimme abgeben.
Vielleicht bin auch zu idealistisch. Aber Eltern sollten doch in jedem Aspekt der Entscheidung (Beruf,Miete usw.) auch in Hinblick auf die Auswirkung auf ihre Kind/er beleuchten und machen dies auch hoffentlich. Oder anders rum, wer wenn nicht Eltern entscheiden eher im Sinne der Kinder! Mitbürger ohne Kinder oder mit erwachsenen Kindern dann noch weniger.
Eltern sind auch nur Menschen. Und jeder Mensch geht davon aus, dass seine Wahlentscheidung die „vernünftige“ ist. Eltern gehen natürlich auch davon aus, dass ihre Kinder ebenso „vernünftig“ wie sie selbst wählen würden.
Ich kann dir garantieren, dass Eltern im weit überwiegenden Teil der Fälle mit der Stimme ihrer Kinder das gleiche wählen würden, was sie selbst wählen (oder, wenn sie selbst zwischen zwei Parteien stehen, die Stimmen auf die beiden Parteien aufteilen werden).
Mehr noch: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nahezu keinen Fall geben wird, in dem ein überzeugter CDU-Wähler mit der Stimme seiner Kinder plötzlich die Linke wählt, nur weil die Linke sich z.B. besonders für Kinderrechte einsetzen will. Es ist einfach weltfremd davon auszugehen, dass die Eltern in der Lage wären, ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer Kinder sinnvoll trennen zu können.
—> Eltern würden für ihre Kinder fast immer das gleiche „Gesamtpaket“ wählen, welches sie auch selbst wählen. Die Vorstellung, dass dadurch die politische Vertretung von Kindern im Bundestag gestärkt wäre, halte ich für nicht nachvollziehbar. Das einzige, was damit gestärkt wird, ist die politische Vertretung von Eltern… und die ist im aktuellen Bundestag bereits sehr stark.
Von einem Elternwahlrecht halte ich daher absolut gar nichts. Es löst keine Probleme, sondern stärkt eher noch den Konservativismus der Gesellschaft.
Empirisch gibt es keine (mir bekannten) Hinweise darauf, dass Elternschaft ein Merkmal wäre, das zur Unterscheidung des Wahlverhaltens von Personen der gleichen Alterskohorte, mit vergleichbarem sozioökonomischen Status und ähnlicher regionaler Situierung führt.
Es wäre m.E. auch immens ungerecht und konraintuitiv, die Alterskohorte der 30-49-Jährigen gegenüber jüngeren Wahlberechtigten massiv zu übervorteilen.
Meiner Ansicht nach wären Kinderparlamente, die lokal gewählt und Vertreter in einen Landes- und einen Bundesausschuss entsenden und mit Mitsprache- und Entscheidungsrecht ausgestattet werden, für wesentlich sinnvoller.
Von Kindern* für Kinder* und mit Kindern*
*und Jugendlichen
Ich verfolge das mit den Jugendparlamenten bei uns auch in der Presse. Finde es gut, damit sich der Nachwuchs mit politischen Themen beschäftigt, bzw ein wenig Einblick erhält. Was dort dann debattiert wird ist aber nicht das GEG oder so was, sondern wann der letzte Bus von der Disco nach Hause fährt.
Würde hier deshalb der Meinung des Soziologen Heinz Bude folgen, eine Absenkung wäre Quatsch
Das Argument und die Schlussfolgerung erschließen sich meiner Meinung nicht.
Dass die Kinderparlamente beim GEG nicht gefragt werden ist ja nicht Schuld der Kinderparlamente, sondern eine Entscheidung der Erwachsenen.
Das war ja nur ein Beispiel. Man muss nicht alles „wissenschaftlich“ begründen, wenn es einfach nicht ins Weltbild passt . Kann ja jeder eine andere Meinung haben.
Das ist genau der Sinn von Politik → das Leben aller besser machen.![]()
Sinnvoller könnte solch ein Parlament nicht sein.
Träumen darf man ja.
Ob das für Wahlrecht ausreicht darf jeder für sich entscheiden ![]()
Sorry ich hole dieses Thema wieder nach vorne. Da ich im Rahmen von Abstimmung21 auf diesen Vorschlag aufmerksam wurde. Ich persönlich halte wenig davon das Wahlverfahren mit einer zusätzlichen Regelung zu verkomplizieren.
Ich würde mich sogar eher auf die Seite stellen und nur noch eine Stimme für die Bundestagswahl zu erlauben, mit der dann direkt Personen in den Bundestag gewählt werden. Jeder Wahlkreis hat eine Festgelegte Zahl an Abgeordneten die er entsenden kann, die Anzahl wird über die Anzahl Wahlberechtigter Personen im Wahlkreis bestimmt.