LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

Meines Wissens schafft es so gut wie kein Bundestagsabgeordneter ins Amt ohne bereits über Jahre zuvor auf kommunaler oder Landesebene aktiv gewesen zu sein. Ich würde schon sagen, dass man da schon etwas über den Job gelernt haben dürfte.

Schwierig ist vielleicht eher die Arbeit in Fachausschüssen. Da wird ein Neuling aber keine herausgehobene Funktion einnehmen.

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Vielen Dank für die Aufarbeitung des Themas. War mir so auch nicht klar. Ich finde vor allem 2 Punkte kommen etwas zu kurz:

  1. Die politische Repräsentanz der Kinder ist in der aktuellen Politik nachweisbar schlecht. Kinder sind keine Zielgruppe - und das obwohl es rein rechnerisch genug Eltern geben sollte um ein politisches Gewicht zu generieren. Frühbildung gibt es de facto in Deutschland nicht, die Schulen sind schlecht (sowohl qualitatitv als auch von der Ausstattung und Personal), die Nachmittagsbetreuung ist eine Katastrophe - die Schulen sind dafür immer noch nicht ausgelegt und das Personal…von Inhalt gar nicht zu reden. Und und und. Immer noch kein Digitalkonzept, immer noch unfassbarer Einfluss der Kirche mit ungehemmter Indoktrinierung von 5 Jährigen…von Waldorfschulen will ich gar nicht anfangen. Eigentlich müsste es jeden Tag von Millionen Eltern Demos geben, dass sich so unfassbar schlecht um unsere Kinder, unsere Zukunft gekümmert wird. Aber es interessiert offenbar nicht genug Menschen. Ob das durch ein solches Wahlrecht geändert würde wage ich zu bezweifeln, es ist ja nicht so als würde des den Eltern an Gewicht fehlen. Also: ja, Kinder sind unterrepräsentiert. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Weg über die Eltern da zu verbesserungen führt. Da wären mehr Daten interessant, wie sich das politische Spektrum verschieben würde. Gibt es da Umfragen zu? Ob Eltern Bildung und Kinderbetreuung wirklich so viel wichtiger ist zu einem großen Prozentsatz, dass dies Konsequenzen hätte?
  2. Das Verständnis. Ich bezweifle stark, dass 16 jährige im Schnitt das politische Handeln überblicken. Das tun ja die meisten Erwachsenen nicht. Die Frage wäre ja, ob 16 jährige das weniger tun als 18 jährige oder 25 jährige. Das glaube ich schon, aber gibt es dazu etwas? Als 16 jähriger war ich viel naiver, viel Gutgläubiger und hatte null Verständnis für die komplexen Zusammenhänge, die eben mit eigentlich allen Themen kommen. Auch heute noch finde ich es sehr schwierig, mir zu einem Thema eine fundierte Meinung zu bilden - nicht zuletzt deswegen höre ich ja euren Podcast. Aber selbst als Spiegelleser (und andere) sind mir viele Dinge, die Ihr da erzählt unbekannt. Ich beschäftige mich aber schon seit 20 Jahren mit Politik. Eine einigermaßen begründete Wahlentscheidung, ich denke so mitte 20 war ich? - Ich gehe sogar noch viel weiter: ich fände es interessant zu sehen, wie Berlin aussehen würde, wenn, wie Volker Pispers es einst vorschlug, man zu jedem Kreuz ein paar fundamentale Fragen zur entsprechenden Wahl beantworten müsste, nur um zu zeigen dass man wenigstens im Ansatz weiß, worum es da eigentlich überhaupt geht. Das ist natürlich nicht realistisch, aber wer hat noch nie jemanden getroffen und hinterher gedacht: Unfassbar das dessen Stimme genauso zählt …
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Entschuldigung, aber finden Sie wirklich die Entscheidung einer Glaubensgemeinschaft beizutreten komplex? Hat das irgendwelche Konsequenzen? Für Sie oder für die Gesellschaft? Und Ihre Organe nachdem Ihr Leben endet zu verschenken? Ist das in den möglichen Konsequenzen für die Gesellschaft, vor allem möglichen negativen, wirklich mit der Einflussnahme auf die Politik vergleichbar nach Ihrer Meinung?

Mindestens so komplex wie wählen. Bei Religion kann ich sogar direkt von der Glaubensgruppe unter Druck gesetzt werden.

Sorry, aber könnte man bitte aufhören so zu tun, also ob die Stimmen der jungen Menschen plötzlich absolute Mehrheit der Spiel&Spaß Partei bedeuten. Es geht darum, jedem das Recht zu geben am politischen Entscheidungsprozess teilzuhaben. Wir haben komischerweise kein Problem, Jugendliche ab 14 in Jugendorganisationen der Parteien zu lassen, aber bitte nicht wählen, weil das wäre das Ende unserer Demokratie.

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Man könnte auch noch hinzufügen, dass der Bundestag 2019 vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert wurde, die Wahlrechtseinschränkungen für Menschen mit Vollbetreuung und für Straftäter:innen, die aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, aufzuheben. Der Bundestag hat dann im März 2019 für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts gestimmt.

Nicht schuldfähig zu sein oder bestimme Entscheidungen nicht selbst treffen zu können, ist also offensichtlich im Hinblick auf die Ausübung des Wahlrechts irrelevant. Voraussetzung ist, dass man zu einer selbstbestimmten Willensäußerung in der Lage ist. Welche gedanklichen Prozesse hinter dieser Äußerung stehen ist irrelevant - und kann ja auch schlicht nicht überprüft werden.

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Studie der FU Berlin von 2019

Die Politikwissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Faas und Arndt Leininger, PhD, vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin haben in einer von der Otto Brenner Stiftung (OBS) finanzierten Studie bei 15- bis 24-Jährigen empirisch untersucht, welche Chancen und Risiken mit einer derzeit viel diskutierten Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahren verbunden sind. „Wir finden wenig, was gegen eine Absenkung des Wahlalters spricht“, bilanziert Projektleiter Arndt Leininger. Man müsse allerdings insbesondere darauf achten und hinwirken, dass mit der Absenkung des Wahlalters nicht auch die soziale Ungleichheit der Wahlbeteiligung ansteige, sagt Thorsten Faas: „Ein Selbstläufer ist das nicht.“ OBS-Geschäftsführer Jupp Legrand erläutert: „Mit dieser Studie wollten wir die strittige, häufig vor allem normative Diskussion rund um das Wahlalter empirisch unterfüttern und gleichzeitig Orientierungspunkte für mögliche gesellschaftspolitische Weichenstellungen geben.“

Kritikerinnen und Kritiker einer Absenkung führen häufig an, jungen Menschen unter 18 Jahren fehle es an der nötigen „Reife“, um wählen zu können. Befürworterinnen und Befürworter halten dem entgegen, dass Interesse und Wissen nicht aus einem „Reifungsprozess“ entstünden, sondern gerade durch die Möglichkeit der Teilhabe. „Das stimmt nach den Erkenntnissen aus unserer Studie so beides nicht“, sagt Thorsten Faas, „wir finden schon bei 15-Jährigen ein recht ausgeprägtes Interesse an und Wissen über Politik – und das unabhängig vom gültigen Wahlrecht in beiden untersuchten Bundesländern.“

Eine umfassende Debatte über das Wahlalter erfordere aber, dass man den Blick ausweite und auch das private und schulische Umfeld junger Menschen und das damit verbundene Informationsumfeld einbeziehe. Denn gerade bei jüngeren Menschen sei es wahrscheinlicher, dass sie noch die Schule besuchen und zu Hause wohnen – Faktoren, die eine Teilnahme an einer Wahl eher begünstigten und daher für eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Aber genau hier zeige sich die Ambivalenz der möglichen Absenkung, sagt Thorsten Faas. „Wer ist mit 17 oder 18 noch in der Schule? In welchen Elternhäusern wird viel über Politik gesprochen? Hier sehen wir deutliche Unterschiede zwischen jungen Menschen“, erläutert der Politikwissenschaftler. So sei es zwar möglich, durch eine Senkung des Wahlalters junge Menschen zu Hause oder in der Schule mit Politik in Verbindung zu bringen, allerdings vor allem in privilegierten heimischen oder schulischen Kontexten. Im Sinne einer gleichmäßigen Beteiligung und damit einer demokratischen Gleichheit sei eine Absenkung des Wahlalters „kein Selbstläufer.“ Um zu bewirken, dass möglichst viele junge Menschen wählen gehen, sollten daher gezielte flankierende Maßnahmen zu einem herabgesetzten Wahlalter ergriffen werden.

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So, und jetzt nochmal mein Kommentar, der in den vorherigen Beitrag nicht gepasst hat:

Ich bin selber keine Politikwissenschaftlerin und kann daher wenig zur Methodik der Studie sagen, aber wenn die Aussage so stimmen, finde ich man müsste eher rechtfertigen, warum man gut informierten und zu einer Entscheidung befähigten Mitgliedern der Gesellschaft kein Wahlrecht zugesteht. Sobald ich 18 bin, spielt es schließlich keine Wahl mehr, ob ich top informiert bin oder 3 Wahlplakate gelesen habe - ich darf.

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Es gibt Kinderwahlen, die parallel zu den echten Wahlen durchgeführt werden.
Eine Umfrage unter 16 und 17jährigen in einem Bundesland in dem ab 16 gewählt werden darf und einem, in dem ab 18 gewählt werden darf, ergab, dass erstere politisch wesentlich interessierter und informierter waren. Wählen stärkt also die Demokratie.

Welche Macht misst du deiner Stimme zu? Eine Absenkung auf 16 bedeutet 2,3% mehr Wahlberechtigte, nicht alle gehen wählen, bei den Erstwählern sind es momentan um die 70%.

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Ich entschuldige mich für meine vielen Beiträge (Zeichenlimit), hier nochmal eine weitere Studie, etwas älter (2012) die Österreich analysiert, wo das Bundeswahlalter bereit 16 ist. Die zitierte Studie bezieht sich allerdings auf eine Wahl zum Europaparlament

Insbesondere Interessant finde ich den Abschnitt zur „quality of vote“

The quality of electoral participation among citizens under 18 goes beyond the reasons that drive abstention: it is the concern that voters under 18 do not choose the party that best represents their views or interests. Thus, we analyse whether the quality of the vote decisions taken by voters under 18 once they turn out to vote is any different from those of older voters.
We examine vote choice quality directly, though of course this is a concept that is difficult to estimate. We operationalise it as the ideological congruence between voters and the party they want to vote for: the greater the ideological similarity between a voter and the party she chooses, the higher the quality of vote choice. This is a simplified approximation of the conventional operationalisation of ‘correct voting’, which uses measures of voter preferences on a number of different issues by which the competing candidates or parties can be distinguished, as well as on some defensibly objective measure (such as expert judgements) of where the candidates actually stand on those same issues. […] Both measurement approaches show that there are no significant differences between age groups. To the extent that differences – even if not statistically distinguishable – are present, it is the younger voters whose vote choice is more congruent with party positions on European integration. This is an indication that voters under 18 put some emphasis on the issues that the election, in this case the EP election, is about.
In sum, when considering the precise choices made, we have no convincing evidence that the voting decisions of voters under 18 are in any way of lesser quality, that is, less congruent, than that of older groups of voters.

Und weil‘s so schön ist: eine letzte Studie, diesmal aus Schottland, postuliert das Wählen ab 16 langfristig die Wahlbeteiligung erhöht.

Studie

Aus der Zusammenfassung der Studie

In Scotland, young people aged 16 and 17 have been included in the franchise for the 2014 referendum on independence and, since 2015, for all Scottish and local elections. What are the longer-term outcomes of the lowering of the voting age for young people who benefited from the reform of the franchise in Scotland seven years ago?
Using original survey data collected among young people in Scotland in the context of the 2021 Scottish Parliament elections, this report examines how different cohorts of young people aged between 16 to 31 years engage in politics. The analysis distinguishes those who were first enfranchised at age 16 or 17 from those who were aged 18 years or older when they were allowed to vote for the first time. Key insights of this analysis are:

  1. Scotland has maintained a boost in electoral engagement among first-time voters enfranchised at 16 or 17. Seven years after the initial lowering of the voting age in Scotland, we observe that young people who benefited from the lowering of the voting age to 16 in Scotland were more likely to turn out to vote in the 2021 Scottish Parliament elections than young people who were first eligible to vote in an election aged 18 or older. This applies to both those young people who are considered the “pioneers” of voting age reform and who were first enfranchised for the independence referendum 2014 and to those who were allowed to vote for the first time at age 16 or 17 in later elections. There is a significant follow- through effect in voter turnout among young people who experienced and were allowed to vote in their first election at ages 16 or 17. This suggests a lasting positive effect of being allowed to vote from 16 on young people’s voter turnout as they grow up.
  2. In contrast to voting, there are no longer-term positive effects of earlier enfranchisement on young people’s wider engagement with politics beyond voting in elections in Scotland: not on their engagement with demonstrations, petitions, or elected representatives, their information source usage to get information on political issues, or on their perceived political efficacy.

Mein Vorschlag zum Familienwahlrecht wäre, jeder Person das Wahlrecht ab der Geburt bis zum Tode zu gewähren. Bei Minderjährigen würden die Sorgeberechtigten anteilig zu 50% die Stimmen abgeben bis zu dem Zeitpunkt wo die minderjährige Person entscheidet jetzt möchte ich selbstbestimmt wählen (oder automatisch ab dem 18 Lebensjahr).
Mit den durch die Sorgenerechtigten abgegebenen Stimmen könnten allerdings nur eine spezielle Partei gewählt werden, die sich ausschließlich für die Bedürfnisse von Minderjährigen einsetzen.
Falls diese Partei die 5% Hürde nicht schafft ist sie nicht im Bundestag vertreten wie es auch für die übrigen Parteien gilt. Bei 15% Anteil der Bevölkerung von Minderjährigen wäre die Chance also nicht schlecht, die 5%Hürde zu schaffen.
So bestünde zumindest die Chance auf eine Repräsentation von Minderjährigen im Bundestag.

Dann ist es keine freie Wahl mehr.

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Der Vorschlag kombiniert eine Art Klassenwahlrecht (Gewichtung nach Alter statt nach Einkommen) mit dem einer eingeschränkten Auswahl, das ist das Gegenteil einer gleichen Wahl und macht die Wahlen noch komplizierter als sie jetzt schon durch Erst- und Zweitstimmen, Überhang- und Ausgleichsmandate und lustigen Konzepten wie das D’Hondt Verfahren (gerade erst gelesen auf Wikipedia gelesen, dass dieses ersetzt wurde :sweat_smile:) ist.

So sehr ich Verständnis für die positiven Seiten der Verlängerung Legislaturperiode habe so sehr sehe ich auch dass es doch dem Bürger 20% der Möglichkeiten nimmt per Wahl indirekt die politischen Entscheidungen im Land zu beeinflussen.

Sollte sich die Politik nicht eher Selbstverpflichtungen auferlegen, dass Wahlkampf nur 2-3 Monate vor der Wahl betrieben wird?

Ohne andere Maßnahmen, die dem Bürger mehr Mitbestimmung geben würde ich nicht einfach so auf 20% Mitbestimmung verzichten wollen.

Hier ein Artikel der die Änderung auch etwas kritischer sieht.

Wäre schön, aber freiwillige Selbstverpflichtung ist da einfach wertlos. Man müsste auch festlegen, dass man als Minister kein Vorsitzender oder besser noch kein führendes Amt in der Partei mehr inne haben darf. Aber wird alles nicht passieren.

Und ich gehe da auch mit, dass 5 Jahre nicht gut wären, da die Politik, einmal gewählt, 4 Jahre schon sehr im rechtsfreien Raum agieren kann. Da muss schon viel passieren, dass wirklich Konsequenzen vor einer Wahl gezogen werden.

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Ich schliesse mich der Meinung von Fr. Amelung an: wenn man das allgemeine Wahlrecht nicht nur als Grundrecht sondern als unveräusserliches Menschenrecht betrachtet, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und grundsätzlich gleich behandelt werden müssen, hat JEDER Mensch ein aktives Wahlrecht! Jeder muss eine Stimme bekommen, da ja auch jeder von den Gesetzen der gewählten Vertreter betroffen ist. Und da es keine dummen oder klügeren Wähler gibt sondern nur Wahlberechtigte, muss dieses Recht von der Geburt bis zum Tode gelten. Ab welchem Alter gewählt werden darf, bestimmt das zuständige Wahlgesetz!
Aber auch in anderen Bereichen treffen Eltern für oder mit ihren Kindern wichtige Entscheidungen. Da fragt auch niemand danach, ob ein oder beide Elternteile z.B. einen Sparvertrag für das Kind abgeschlossen haben. Eltern haben per Gesetz das autonome Recht, Entscheidungen für die Kinder zu treffen bis zum Erreichen der Volljährigkeit.Das würde meiner Ansicht auch die Ausübung des Wahlrechts betreffen.
Genauso ist es bei den Hochbetagten: meine Mutter lebt mit ihren 97 Jahren in einem Pflegeheim und ich habe die Vorsorgevollmacht.
Ich kann für sie entscheiden- sie ist dement- ob sie überhaupt wählt oder ich eine Ersatzpartei für die schon lange nicht mehr existierende Zentrumspartei für sie aussuche…
Quintessenz: JEDER MENSCH HAT NACH DEM GRUNDGESETZ EIN AKTIVES WAHLRECHT UND KANN UNTER UMSTÄNDEN VON ANDEREN VERTRETEN WERDEN.

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Technisch gesehen gibt es die Zentrumspartei noch, sie hat sogar einen Abgeordneten im Europäischen Parlament (allerdings durch Parteiübertritt nach der Wahl, ein gewisser Herr Meuthen…). Als sie das letzte Mal relevant zu Wahlen angetreten ist, war deine Mutter allerdings erst sieben Jahre alt, von daher wundert es mich dass sie sich für diese entscheiden würde?

Das wäre allerdings nichts anderes als Wahlfälschung und damit verboten. Die Wahlentscheidung muss von der wahlberechtigten Person selbst gefällt werden. Liegt keine Entscheidung vor, darf auch die berechtigte Assistenz keine Wahl vornehmen, und selbst eine Frage wie „Papa, willst du dieses Mal wie immer CDU wählen?“ wäre eine unzulässige Manipulation.

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Wahlfälschung ist ein hartes Wort und setzt sicherlich Vorsatz voraus.
Als Information für alle hier im Thread: Das Wahlrecht ist höchstpersönlich und kann nicht durch eine/n VertreterIn wahrgenommen werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstpers%C3%B6nliches_Recht#%3A%7E%3Atext%3DZu_den_h%C3%B6chstpers%C3%B6nlichen_%C3%B6ffentlichen_Rechten%2CBWahlG%29_ebenfalls_nur_selbst_wahrnehmen.?wprov=sfla1
Steht in §14 (4) BWG (und sicherlich auch in den Informationen zur Briefwahl. Bitte immer alles gut lesen.)
https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/2596ba8d-34e4-4c9b-a731-a27f8fb0618f/bundeswahlgesetz.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__14.html

Ich verweise hier auf §107a StGB mit dem Titel „Wahlfälschung“:

Es ist daher in jedem Fall Wahlfälschung, also ziemlich unbestreitbar.

Und in diesem Fall gilt tatsächlich, bezüglich des Vorsatzes, dass Unwissenheit ob des Verbotes nicht vor Strafe schützt, daher: Es muss sich jedem Wähler der Gedenke aufdrängen, dass das Wählen für die hoch-demente, nicht zu Willensäußerungen fähige Angehörige strafbar sein könnte. Dieses „sein könnte“ genügt, um zu verlangen, sich hier juristischen Rat einholen zu müssen (ein einfacher Blick in’s StGB beantwortet die Frage, wie hier gezeigt, ja recht eindeutig).

In diesem Sinne hat @less_ink völlig Recht: Es ist Wahlfälschung.