So, und jetzt nochmal mein Kommentar, der in den vorherigen Beitrag nicht gepasst hat:
Ich bin selber keine Politikwissenschaftlerin und kann daher wenig zur Methodik der Studie sagen, aber wenn die Aussage so stimmen, finde ich man müsste eher rechtfertigen, warum man gut informierten und zu einer Entscheidung befähigten Mitgliedern der Gesellschaft kein Wahlrecht zugesteht. Sobald ich 18 bin, spielt es schließlich keine Wahl mehr, ob ich top informiert bin oder 3 Wahlplakate gelesen habe - ich darf.
Es gibt Kinderwahlen, die parallel zu den echten Wahlen durchgeführt werden.
Eine Umfrage unter 16 und 17jährigen in einem Bundesland in dem ab 16 gewählt werden darf und einem, in dem ab 18 gewählt werden darf, ergab, dass erstere politisch wesentlich interessierter und informierter waren. Wählen stärkt also die Demokratie.
Welche Macht misst du deiner Stimme zu? Eine Absenkung auf 16 bedeutet 2,3% mehr Wahlberechtigte, nicht alle gehen wählen, bei den Erstwählern sind es momentan um die 70%.
Ich entschuldige mich für meine vielen Beiträge (Zeichenlimit), hier nochmal eine weitere Studie, etwas älter (2012) die Österreich analysiert, wo das Bundeswahlalter bereit 16 ist. Die zitierte Studie bezieht sich allerdings auf eine Wahl zum Europaparlament
Insbesondere Interessant finde ich den Abschnitt zur „quality of vote“
The quality of electoral participation among citizens under 18 goes beyond the reasons that drive abstention: it is the concern that voters under 18 do not choose the party that best represents their views or interests. Thus, we analyse whether the quality of the vote decisions taken by voters under 18 once they turn out to vote is any different from those of older voters.
We examine vote choice quality directly, though of course this is a concept that is difficult to estimate. We operationalise it as the ideological congruence between voters and the party they want to vote for: the greater the ideological similarity between a voter and the party she chooses, the higher the quality of vote choice. This is a simplified approximation of the conventional operationalisation of ‘correct voting’, which uses measures of voter preferences on a number of different issues by which the competing candidates or parties can be distinguished, as well as on some defensibly objective measure (such as expert judgements) of where the candidates actually stand on those same issues. […] Both measurement approaches show that there are no significant differences between age groups. To the extent that differences – even if not statistically distinguishable – are present, it is the younger voters whose vote choice is more congruent with party positions on European integration. This is an indication that voters under 18 put some emphasis on the issues that the election, in this case the EP election, is about.
In sum, when considering the precise choices made, we have no convincing evidence that the voting decisions of voters under 18 are in any way of lesser quality, that is, less congruent, than that of older groups of voters.
In Scotland, young people aged 16 and 17 have been included in the franchise for the 2014 referendum on independence and, since 2015, for all Scottish and local elections. What are the longer-term outcomes of the lowering of the voting age for young people who benefited from the reform of the franchise in Scotland seven years ago?
Using original survey data collected among young people in Scotland in the context of the 2021 Scottish Parliament elections, this report examines how different cohorts of young people aged between 16 to 31 years engage in politics. The analysis distinguishes those who were first enfranchised at age 16 or 17 from those who were aged 18 years or older when they were allowed to vote for the first time. Key insights of this analysis are:
Scotland has maintained a boost in electoral engagement among first-time voters enfranchised at 16 or 17. Seven years after the initial lowering of the voting age in Scotland, we observe that young people who benefited from the lowering of the voting age to 16 in Scotland were more likely to turn out to vote in the 2021 Scottish Parliament elections than young people who were first eligible to vote in an election aged 18 or older. This applies to both those young people who are considered the “pioneers” of voting age reform and who were first enfranchised for the independence referendum 2014 and to those who were allowed to vote for the first time at age 16 or 17 in later elections. There is a significant follow- through effect in voter turnout among young people who experienced and were allowed to vote in their first election at ages 16 or 17. This suggests a lasting positive effect of being allowed to vote from 16 on young people’s voter turnout as they grow up.
In contrast to voting, there are no longer-term positive effects of earlier enfranchisement on young people’s wider engagement with politics beyond voting in elections in Scotland: not on their engagement with demonstrations, petitions, or elected representatives, their information source usage to get information on political issues, or on their perceived political efficacy.
Mein Vorschlag zum Familienwahlrecht wäre, jeder Person das Wahlrecht ab der Geburt bis zum Tode zu gewähren. Bei Minderjährigen würden die Sorgeberechtigten anteilig zu 50% die Stimmen abgeben bis zu dem Zeitpunkt wo die minderjährige Person entscheidet jetzt möchte ich selbstbestimmt wählen (oder automatisch ab dem 18 Lebensjahr).
Mit den durch die Sorgenerechtigten abgegebenen Stimmen könnten allerdings nur eine spezielle Partei gewählt werden, die sich ausschließlich für die Bedürfnisse von Minderjährigen einsetzen.
Falls diese Partei die 5% Hürde nicht schafft ist sie nicht im Bundestag vertreten wie es auch für die übrigen Parteien gilt. Bei 15% Anteil der Bevölkerung von Minderjährigen wäre die Chance also nicht schlecht, die 5%Hürde zu schaffen.
So bestünde zumindest die Chance auf eine Repräsentation von Minderjährigen im Bundestag.
Der Vorschlag kombiniert eine Art Klassenwahlrecht (Gewichtung nach Alter statt nach Einkommen) mit dem einer eingeschränkten Auswahl, das ist das Gegenteil einer gleichen Wahl und macht die Wahlen noch komplizierter als sie jetzt schon durch Erst- und Zweitstimmen, Überhang- und Ausgleichsmandate und lustigen Konzepten wie das D’Hondt Verfahren (gerade erst gelesen auf Wikipedia gelesen, dass dieses ersetzt wurde ) ist.
So sehr ich Verständnis für die positiven Seiten der Verlängerung Legislaturperiode habe so sehr sehe ich auch dass es doch dem Bürger 20% der Möglichkeiten nimmt per Wahl indirekt die politischen Entscheidungen im Land zu beeinflussen.
Sollte sich die Politik nicht eher Selbstverpflichtungen auferlegen, dass Wahlkampf nur 2-3 Monate vor der Wahl betrieben wird?
Ohne andere Maßnahmen, die dem Bürger mehr Mitbestimmung geben würde ich nicht einfach so auf 20% Mitbestimmung verzichten wollen.
Hier ein Artikel der die Änderung auch etwas kritischer sieht.
Wäre schön, aber freiwillige Selbstverpflichtung ist da einfach wertlos. Man müsste auch festlegen, dass man als Minister kein Vorsitzender oder besser noch kein führendes Amt in der Partei mehr inne haben darf. Aber wird alles nicht passieren.
Und ich gehe da auch mit, dass 5 Jahre nicht gut wären, da die Politik, einmal gewählt, 4 Jahre schon sehr im rechtsfreien Raum agieren kann. Da muss schon viel passieren, dass wirklich Konsequenzen vor einer Wahl gezogen werden.
Ich schliesse mich der Meinung von Fr. Amelung an: wenn man das allgemeine Wahlrecht nicht nur als Grundrecht sondern als unveräusserliches Menschenrecht betrachtet, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und grundsätzlich gleich behandelt werden müssen, hat JEDER Mensch ein aktives Wahlrecht! Jeder muss eine Stimme bekommen, da ja auch jeder von den Gesetzen der gewählten Vertreter betroffen ist. Und da es keine dummen oder klügeren Wähler gibt sondern nur Wahlberechtigte, muss dieses Recht von der Geburt bis zum Tode gelten. Ab welchem Alter gewählt werden darf, bestimmt das zuständige Wahlgesetz!
Aber auch in anderen Bereichen treffen Eltern für oder mit ihren Kindern wichtige Entscheidungen. Da fragt auch niemand danach, ob ein oder beide Elternteile z.B. einen Sparvertrag für das Kind abgeschlossen haben. Eltern haben per Gesetz das autonome Recht, Entscheidungen für die Kinder zu treffen bis zum Erreichen der Volljährigkeit.Das würde meiner Ansicht auch die Ausübung des Wahlrechts betreffen.
Genauso ist es bei den Hochbetagten: meine Mutter lebt mit ihren 97 Jahren in einem Pflegeheim und ich habe die Vorsorgevollmacht.
Ich kann für sie entscheiden- sie ist dement- ob sie überhaupt wählt oder ich eine Ersatzpartei für die schon lange nicht mehr existierende Zentrumspartei für sie aussuche…
Quintessenz: JEDER MENSCH HAT NACH DEM GRUNDGESETZ EIN AKTIVES WAHLRECHT UND KANN UNTER UMSTÄNDEN VON ANDEREN VERTRETEN WERDEN.
Technisch gesehen gibt es die Zentrumspartei noch, sie hat sogar einen Abgeordneten im Europäischen Parlament (allerdings durch Parteiübertritt nach der Wahl, ein gewisser Herr Meuthen…). Als sie das letzte Mal relevant zu Wahlen angetreten ist, war deine Mutter allerdings erst sieben Jahre alt, von daher wundert es mich dass sie sich für diese entscheiden würde?
Das wäre allerdings nichts anderes als Wahlfälschung und damit verboten. Die Wahlentscheidung muss von der wahlberechtigten Person selbst gefällt werden. Liegt keine Entscheidung vor, darf auch die berechtigte Assistenz keine Wahl vornehmen, und selbst eine Frage wie „Papa, willst du dieses Mal wie immer CDU wählen?“ wäre eine unzulässige Manipulation.
Ich verweise hier auf §107a StGB mit dem Titel „Wahlfälschung“:
Es ist daher in jedem Fall Wahlfälschung, also ziemlich unbestreitbar.
Und in diesem Fall gilt tatsächlich, bezüglich des Vorsatzes, dass Unwissenheit ob des Verbotes nicht vor Strafe schützt, daher: Es muss sich jedem Wähler der Gedenke aufdrängen, dass das Wählen für die hoch-demente, nicht zu Willensäußerungen fähige Angehörige strafbar sein könnte. Dieses „sein könnte“ genügt, um zu verlangen, sich hier juristischen Rat einholen zu müssen (ein einfacher Blick in’s StGB beantwortet die Frage, wie hier gezeigt, ja recht eindeutig).
In diesem Sinne hat @less_ink völlig Recht: Es ist Wahlfälschung.
In Ordnung. Das hatte ich jetzt nicht recherchiert. Sorry.
Wichtig war mir, dass alle nochmal erinnert werden, dass es höchstpersönliche Rechte gibt und dass das Wahlrecht dazugehört.
Meine obig getätigte Bemerkung über eine Wahlentscheidung für meine Mutter war reichlich unüberlegt und falsch. Bei meiner Recherche habe ich ein Merkblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Thema "Wahlrecht und Demenz "gefunden. Danach können Alzheimer Patienten mit einer der Betreuung zugelassenen Person sowohl Briefwahl als auch persönlich im Wahllokal in der Wahlkabiene ihre Stimme unter Mithilfe abgeben.
Aber ausschließlich meine subjektive Einschätzung was meine Mutter wohl wählen würde zugrundezulegen ist natürlich rechtswidrig.
Lieber Ulf, lieber Philip,
mich wundert es immer wieder etwas, dass bei Diskussionen rund um das Thema Wahlrecht der Punkt „Ersatzstimme“ (also eine Stimme für den Fall, dass die primär präferierte den Sprung über die 5-Prozent-Hürde nicht schafft) total unter den Tisch fällt - so auch bei den neuerlichen Vorschlägen zur Wahlrechtsreform. Ich würde mich freuen, wenn ihr über das Thema mal sprechen könntet und dabei gerne auch auf diese Petition aufmerksmam machen könntet: Mehr Demokratie e.V.: Aufruf Rettet unsere Stimmen
Er hatte damit auf einen Beitrag geantwortet, um zu belegen, dass es durchaus Dinge gibt, die auch Menschen unter 18 schon entscheiden dürfen.
Aber ja, den Beitrag von dir hatte ich dann falsch aufgefasst.
Was meiner Meinung nach häufig übersehen wird:
Man sagt immer so „Wahlrecht ab 18“. Aber: Wenn ich ganz knapp nach der Wahl erst 18 Jahre alt werde, darf ich zum ersten Mal mit 22 Jahren wählen. Mit 22 Jahren sind viele (nicht alle) Leute im Studium und einige (natürlich lange nicht alle) vielleicht in einem Auslandssemester, nicht in Deutschland gemeldet und können dann erst mit 26 zum ersten Mal wählen. Schlappe 8 Jahre nach ihrem 18 Geburtstag. Geht man von einer Lebenserwartung von ca. 80 Jahren aus, dürfte diese Person also ca. 1/3 ihres Lebens nicht wählen!
Daher meine Meinung: Unbedingt das Wahlalter absenken.