LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

Meiner Ansicht nach wären Kinderparlamente, die lokal gewählt und Vertreter in einen Landes- und einen Bundesausschuss entsenden und mit Mitsprache- und Entscheidungsrecht ausgestattet werden, für wesentlich sinnvoller.

Von Kindern* für Kinder* und mit Kindern*
*und Jugendlichen

Ich verfolge das mit den Jugendparlamenten bei uns auch in der Presse. Finde es gut, damit sich der Nachwuchs mit politischen Themen beschäftigt, bzw ein wenig Einblick erhält. Was dort dann debattiert wird ist aber nicht das GEG oder so was, sondern wann der letzte Bus von der Disco nach Hause fährt.
Würde hier deshalb der Meinung des Soziologen Heinz Bude folgen, eine Absenkung wäre Quatsch

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Das Argument und die Schlussfolgerung erschließen sich meiner Meinung nicht.
Dass die Kinderparlamente beim GEG nicht gefragt werden ist ja nicht Schuld der Kinderparlamente, sondern eine Entscheidung der Erwachsenen.

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Das war ja nur ein Beispiel. Man muss nicht alles „wissenschaftlich“ begründen, wenn es einfach nicht ins Weltbild passt . Kann ja jeder eine andere Meinung haben.

Das ist genau der Sinn von Politik → das Leben aller besser machen.:wink:
Sinnvoller könnte solch ein Parlament nicht sein.

Träumen darf man ja.
Ob das für Wahlrecht ausreicht darf jeder für sich entscheiden :blush:

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Sorry ich hole dieses Thema wieder nach vorne. Da ich im Rahmen von Abstimmung21 auf diesen Vorschlag aufmerksam wurde. Ich persönlich halte wenig davon das Wahlverfahren mit einer zusätzlichen Regelung zu verkomplizieren.

Ich würde mich sogar eher auf die Seite stellen und nur noch eine Stimme für die Bundestagswahl zu erlauben, mit der dann direkt Personen in den Bundestag gewählt werden. Jeder Wahlkreis hat eine Festgelegte Zahl an Abgeordneten die er entsenden kann, die Anzahl wird über die Anzahl Wahlberechtigter Personen im Wahlkreis bestimmt.