Krieg in der Ukraine. Generalmobilmachung u. Ausreiseverbot. Wäre das auch in Deutschland gesetzlich möglich?

Über einen 22-jährigen Ukrainer aus Kiew erfahre ich gestern, dass er sich sehr fürchte, dass er eigentlich nach Polen fliehen wolle, aber zugleich als Mann nicht das Land verlassen dürfe. Kurz darauf wird bekannt, dass Präsident Selenskyj ein Dekret zur allgemeinen Mobilmachung unterzeichnet habe. Dies deckt sich mit den Infos aus dem tagesschau liveblog von Donnerstag, 24.02.2022 (siehe unten). Meine Frage ist, ob das deutsche Recht in einem Kriegsfall ebenfalls erlaubt, eine Generalmobilmachung anzuordnen und ob eine solche weiterhin nur auf männliche Menschen angewendet werden darf. Falls dem so ist, sollte diese fundamentale Fragestellung meines Erachtens einem neuerlichen gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskurs unterzogen werden. Die Vorstellung - in einem Kriegsfall wie in der Ukraine - nicht nur einem Krieg ausgesetzt zu sein, sondern auch verpflichtet zu werden, sich am Krieg aktiv zu beteiligen bzw. ihm nicht entfliehen zu dürfen, erscheint mir wie ein Albtraum in einem Albtraum. In der Ukraine schien die Anordnung, dass Männer nicht ausreisen dürfen, der Anordnung zur Generalmobilmachung vorauszugehen. Dem jungen Mann, schien diese Situation sehr viel Angst zu machen. Über diese Frage hinaus gilt allen Menschen in der Ukraine mein tiefes Mitgefühl.

24.02.2022, 23:38:
„Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ostukraine hat Ukraines Präsident Wolodymyr Selenskyj eine allgemeine Mobilmachung angeordnet. Das Staatsoberhaupt habe ein entsprechendes Dekret unterschrieben, meldete die Agentur Unian unter Berufung auf das Präsidialamt in Kiew. Die Anordnung gilt demnach 90 Tage und sieht die Einberufung von Wehrpflichtigen und Reservisten vor.“

24.02.2022, 22:46:
„Aufgrund des Ausnahmezustandes dürfen nach ukrainischen Behördenangaben männliche ukrainische Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren das Land nicht verlassen. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa. Man werde sie nicht über die Landesgrenze lassen, teilte demnach der Leiter der ukrainischen Zollbehörde in Lemberg, Danil Menschikow, auf Facebook mit.“ […]

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Artikel 4 Absatz 3 GG
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art. 12a Abs. 1 GG
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Art. 12a Abs. 2 Satz 1 GG
Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Art. 12a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GG
Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden;

Art. 12a Abs. 4 GG
Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen […] nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen […] durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Art. 12a Abs. 6 Satz 1 GG
Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.

§ 53 Abs. 1 Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG)
Wer eigenmächtig den Zivildienst verlässt oder ihm fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst dauernd oder für den Verteidigungsfall zu entziehen oder die Beendigung des Zivildienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

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Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung und die Auszüge aus den Gesetzestexten. Das hat mir sehr weiter geholfen. Ein Diskurs über einer (Neu-)Bewertung im Lichte der jüngsten Ereignisse und gegebenenfalls Neuregelung kommt mir sehr wichtig vor. Was wäre überhaupt eine zeitgemäße, gendergerechte, menschlich akzeptable Regelung? Wie hoch ist der Nutzen von Zivilist*innen einzuschätzen, die zum Kriegsdienst verpflichtet werden?

Und ich erweitere meine Frage:
Was würde überhaupt im Szenario eines deutschen Verteidigungsfalls passieren? Wie sähen die Maßnahmen je nach Eskalationsstufe aus? Was sind die jeweiligen Überlegungen und (Werte-)Abwägungen in Bezug auf die jeweiligen Regelungen im Verteidigungsfall?

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Finde das Thema auch interessant, vor allem aufgrund der abgeschafften Wehrpflicht.
Die Ukraine kann, dank Wehrpflicht auf viele Männer zurückgreifen, die an der Waffe ausgebildet sind.
Bei uns werden das jedes Jahr weniger.

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Ich wäre sehr froh, wenn jemand die relevanten Gesetzespassagen allgemeinverständlich zusammenfassen könnte.
Mich würde auch interessieren, ob eine etwaige Dienst-Verpflichtung im Verteidigungsfall beinhalten würde, dass eine Ausreise verboten, also mit Gewalt verhindert werden könnte.
Vielen Dank

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Vielen Dank für die Eröffnung dieses Themas ich habe gehofft irgendwo zumindest online eine Diskussion darüber zu finden.
Aus den Gesetzestexten wird mir folgendes nicht ersichtlich (korrigiert mich gerne wenn ich das überlesen habe):

Aufgrund welcher Gesetze darf die Ukraine 18-60 Jährigen Männern untersagen das Land zu verlassen?
Anschließend daran: Warum wird das so wenig diskutiert und hinterfragt in der Berichterstattung?

Wir arbeiten seit 2014 mit ukrainischen Kolleg*innen aus Kharkiv zusammen, wir sind seit Beginn der Kooperation jährlich zweimal für mehrere Wochen in Kharkiv, zuletzt im Januar 2022.

Unsere Freund*innen können das Land nicht gemeinsam verlassen. Familien werden auseinandergerissen weil die Väter ihre Familien nicht begleiten dürfen.
Welchen Zweck hat dieser Schritt? Was bringt es Männern die keine Waffenausbildung haben im Land einzusperren? Um sie Notfalls in einem Kampf bis zum bitteren Ende zu in die Schusslinie zu schicken? Der Krieg den Russland führt ist furchtbar und verbrecherisch, aber trotzdem: Wie kann es sein dass dieser Schritt nicht offen thematisiert und vorallem kritisiert wird?

Die Leute bringen sich aus diesem Grund nicht in Sicherheit, weil sie nicht gemeinsam ausreisen dürfen. Sie sind gezwungen das Leben ihrer Kinder in Gefahr zu bringen.Dafür habe ich kein Verständnis.

Vielleicht hilft dieser Post hier mir dabei das zu verstehen.

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Sollte es zu einer Auseinanderseztung zwischen Russland und der Nato kommen, wäre Deutschland als Nato-Stützpunkt und Nachschubweg evtl. auch direkt von Angriffen betroffen.

In der Ukraine wurde im Rahmen der „Generalmobilmachung“ allen Männern zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise verboten.
Wäre soetwas theoretisch auch in Deutschland möglich?

Ich finde es falsch, (und außerdem gender-mäßig unkorrekt) Teilen der Bevölkerung die Flucht zu verbieten. Nicht jeder ist gewillt und befähigt in den Krieg zu ziehen, egal um was es geht. Wie steht ihr dazu ? Vielen Dank für eine Einschätzung!

Die Gesetzestexte beziehen sich auf Deutschland, nicht auf die Ukraine.

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Uns hat das im Gespräch mit den Kindern am Frühstückstisch heute auch bewegt. Ich will an eine solche Situation nicht denken, und finde das Verhindern der Flucht einerseits unmenschlich, andererseits kam mir ein Szenario in den Kopf:

Wenn es zu so einem Fall käme, es wird in unserem Land gekämpft, Soldat*innen wie Zivilist*innen sterben und werden verletzt, die Infrastruktur droht zu versagen, etc. - wer wäre eher in der Lage das Land zu verlassen? Die mit den entsprechenden Mitteln, Kontakten im Ausland, Qualifikationen, um sich und ihrer Familie woanders ein anderes Leben aufzubauen etc. Im umkämpften Land blieben die sozial Schwachen zurück, die für all diejenigen die Gesellschaft aufrecht erhalten müssten, die nicht fliehen können (oder wollen).

Ich bin beileibe kein Patriot und mir geht es dabei sicherlich nicht um „die Pflicht zur Verteidigung des Vaterlands“, sondern eher darum, die Solidargemeinschaft mit möglichst vielen aufrechtzuerhalten.

Keine Ahnung, vielleicht ist das auch Quatsch. Aber da der Geist des Grundgesetzes in meiner Wahrnehmung ein zutiefst solidarischer und menschlicher ist, interpretiere ich diese Regelungen auf diese Weise.

(Abgesehen von der Gender-bezogenen Diskriminierung natürlich. Da bestünde wohl Modernisierungsbedarf.)

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Die Wehrpflicht wurde nur ausgesetzt. Sie besteht weiterhin. Vor gesellschaftlichem Wandel (Ablehnung von „Pflichten“, damalige Ausrichtung auf Auslandseinsätze) wurde unter Minister von, zu, auf und unter Guttenberg (CDU) darauf verzichtet sie weiter durchzusetzen. Wenn der aktuelle Konflikt noch ein bisschen näher kommt, würde ich nicht drauf wetten, dass das auch so bleibt.

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„Ich glaube nicht, dass die Wehrpflicht uns gerade in der aktuellen Diskussion jetzt wirklich weiter hilft“, sagte die SPD-Politikerin am Sonntag in der ARD. „Das wäre eine große Reform, es wären auch große rechtliche Fragen zu klären.“

Das ist (leider) keine eindeutige Absage an die Wehrpflicht.

Ich verstehe den Gedanken, aber das Argument überzeugt mich nicht:

In der Ukraine haben Menschen mit wenig Einkommen und ohne internationale Kontakte natürlich viele Nachteile und diese haben sie immernoch wenn sie das Land wegen des Krieges verlassen müssen.

Aber das rechtfertigt doch nicht, dass Männer zwischen 18 und 60 Jahren das Land nicht verlassen dürfen. Sich soziale Gerechtigkeit zu wünschen kann doch nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Männer eines Landes im Krieg dieses Land nicht verlassen dürfen.

Das wird sowohl kurz- als auch langfristig nur russische Propaganda befeuern, die behauptet der Krieg würde ausschließlich die „Bedrohung durch ukrainischen Nationalismus“ neutralisieren wollen.

Meine Frage lautet immernoch: Warum wird darüber nirgendwo gesprochen?Hat jemand mal in einem Interview Andrij Melnyk gefragt warum die Ukraine männliche Zivilisten eines bestimmten Alters nicht aus dem Land lässt?Das ist neben allem Anderen eine wichtige Frage.

Diese Entscheidung spricht für mich folgende Sprache: Im Zweifelsfall müssen alle Männer im wehrfähigen Alter in einem Kampf bis zuletzt.

Und aus diesem Grund harren ganze Familien in bombardierten Städten aus.

Ich sehe darin keinen anderen Mehrwert. Klärt mich bitte auf wo der liegen könnte.

Das Russland Schuld am Leid dieser Menschen ist, steht für mich außer Frage.

Aber mit dieser Entscheidung hat sich die ukrainische Politik leider mitverantwortlich dafür gemacht und Tür und Tor für russische Propaganda geöffnet.

Im Grunde ist diese Anordnung nur eine Verschärfung der Wehrdienst-Pflicht, wie wir sie in Deutschland bis vor ein paar Jahren auch hatten.
Dadurch das es den Zivildienst gab und in den letzten 30 Jahren nie ein Krieg auf deutschem Boden drohte, haben wahrscheinlich viele Deutsche diesen Zwang nicht so deutlich wahrgenommen, aber die Wehrpflicht ist genau so ein Zwang.

Wenn man z.B. beim Bund ist und einfach zu Hause bleibt, statt Montag morgen in der Kaserne zu sein, dann rücken Feldjäger der Bundeswehr aus und versuchen dich zu Hause aufzugreifen und in die Kaserne zu bringen. Das ist jetzt auch nicht viel weniger Zwang, als an der Grenze aufgehalten zu werden.

Insofern würde hier in Deutschland das exakt selbe passieren, wie in der Ukraine, wenn uns ein Feind angreifen würde, nämlich das alle wehrfähigen Personen im Zweifel zur Verteidigung herangezogen werden. Und das wissen denke ich mal, die meisten Leute, daher wundert sich niemand hier groß über dieses Verhalten der Ukraine.

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Hab jetzt mal geschaut, wie das in Deutschland geregelt ist.
§2WPflG:

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Auszug aus §3WPflG:

(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.

§1(2)WPflG regelt den Fall, dass ein Bürger das Land mit dem offensichtlichen Wunsch nicht mehr zurückzukehren verlassen hat.
Alle anderen müssen im Verteidigungsfall jede Ausreise, die länger als drei Monate dauert, genehmigen lassen.
Sobald die Mobilmachung (Einberufung) erfolgte, haben sich alle Betroffenen unverzüglich zu melden.
Das regelt §13 (1) WPflG

(1) Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.

Sobald also alle Verteidigungsfähigen „unabkömmlich“ gestellt wurden, können sie das Land nur noch rechtswidrig verlassen.
Interessant ist (2), der Kirchen, sofern sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ein Vorschlagsrecht erlaubt.
Wer bei einer Kirche beschäftigt ist, hat also Chancen, sich vor der Waffe drücken zu können (darf das Land aber auch nicht verlassen).

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Danke erstmal fürs nachschauen. Wundert mich überhaupt nicht, dass das so geregelt ist, hätte mich eher erstaunt, wäre es anders.

Was mir allerdings hier auffällt, ist ein bisschen das Word-ing:

DIe Wikipedia dazu (Quelle):

Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wurden zum 1. Dezember 2012 die Zentren für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) in Karrierecenter (KarrC Bw) mit Assessment (AC) umbenannt.

Für so einen Umbennungs-Unfug war also Geld da. Da kann man sich ja schon mal ausmalen, wo die 100 Milliarden € jetzt landen werden.

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Der Spiegel hat jetzt auch etwas zu dem Thema:

Es ist zwar schon länger wie 30 Jahre her, aber ich habe dieses bedrohliche Szenario in meiner Jugend erlebt.

Diese bedrückende Grundstimmung, die mit der Stationierung der Pershing 2 einherging, hat sich viele lange Jahre gehalten und den Zwang habe ich auch noch in meiner Wehrdienstzeit (1987/88) erlebt.

Sorry, aber das ist einfach eine so weltfremde Ansicht.

Ja, die Ukraine profitiert aktuell von der Wehrpflicht, weil sie mit einem übermächtigen Gegner konfrontiert ist und keinem Bündnis angehört, welches sie schützen kann.

Deutschland kann und wird nie in diese Situation kommen. Wenn ein NATO-Bündnisfall ausgelöst wird, würden alle Staaten ihre hochprofessionellen, gut ausgerüsteten Einheiten in den Krieg schicken. Und das würde locker reichen, um jede russische Aggression im Keim zu ersticken.

Die Situation eines richtigen Verteidigungsfalles, daher die Situation, dass eine fremde Armee in Deutschland einmarschiert und wir viele „vor Jahr(zehnt)en mangelhaft ausgebildete Männer mit Gewehren“ bräuchten, um uns dagegen zu verteidigen, ist auch weiterhin absolut undenkbar, zum einen wie gesagt, weil wir mit der NATO genug „professionelle“ Kräfte haben, zum anderen, weil wir durch die NATO (und die EU über Frankreich) zumindest indirekt eine Atommacht sind.

Die Geschehnisse in der Ukraine können eben nicht einfach so auf Deutschland übertragen werden. Eine Wehrpflicht würde an der Bündnisfähigkeit der Bundeswehr nichts ändern (sie eher verschlechtern, weil sie Ressourcen bindet) und die Verteidigungsfähigkeit gegen Boden-Großoffensiven ist in der Situation Deutschlands schlicht irrelevant.