Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen funktionieren?

In Deutschland haben wir längst ein Grundeinkommen, nur wird es Existenzminimum genannt. Wir unterscheiden nur ein steuerrechtliches, sozial-kulturelles und schuldrechtliches Existenzminimum. Die Frage ist nur, ist es gerecht, dass man für das steuerrechtliche Existenzminimum seine Zeit „verkaufen“ muss und die anderen bedingungslos gewährt werden.

Ein Existenszminimum oder so etwas wie eine Grundsicherung für Erwerbtätige, denn nicht anderes stellen die meisten Systeme dar, hat nicht mit einem BGE zu tun.
Die aktuellen Varianten betreffen immer bzw. Fast ausschließlich Erwerbsfähige. Alle die nicht Erwerbsfähig sind fallen auch darunter aber grundsätzlich ist es eine Sicherung für Jemand der gerade nicht Erwerbstätig sein kann und nicht gleich sterben soll. Um es mal etwas ehrlich zu sagen.

Ein BGE je nach Ausführung wäre für ALLE der Bevölkerung, also sagen wir vom Schüler bis zum Tot. Das ist ein fundamentaler Unterschied, da sich dadurch das Verhalten der Erwerbsfähigen ändern würde und damit viele neue Fragen aufwerfen würde. Das es Bedingungslos ist und diese Tatsache von den meisten Befürwortern als „DAS“ Argument genommen wird, kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich sollte es nicht an Bedingungen gekoppelt sein, wobei es das natürlich dadurch schon ist indem man fixiert wer es bekommt und wer nicht.

Damit hast du ja schon eines der Probleme beschrieben. Ein anderes ist natürlich die Tatsache das sich in Land A die Erwerbssituation ändern würde und dadurch der Handel neu gestaltet werden müßte.
Dann gibt es genug Menschen die eine Staatsbürgerhaft aus LAND A oder LAND A und B haben (sofern es an die Staatsbürgerschaft und nicht zusätzlich an den Wohnort gekoppelt wird). Ein wirklicher Austausch zwischen diesen Ländern ist nicht wirklich zu begrenzen was natürlich auch Einfluss auf deren Erwerbstätigkeit haben würde.
Es ist nicht einfach Geld an alle Geben und damit ist es getan.

Das ist das steuerrechtliche Existenzminimum. Steuerfreibetrag.

Liegen die eigenen Einkünfte unter dem Existenzminimum, kann man staatliche Hilfe beantragen. Erwerbslose und Geringverdiener erhalten Arbeitslosengeld II. Der Antrag ist beim örtlichen Jobcenter der Arbeitsagentur einzureichen.

Andere können die Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Rentner und Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung können die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Antrag auf Grundsicherung ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Alternativ kann man ihn bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die ihn an die zuständige Stelle weiterleitet.

Und weder das eine noch das andere hat irgendwas mit dem Grundeinkommen zu tun

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Anderer Name und rechtliche Begründung, derselbe Effekt. Es erfolgt eine Transferleistung des Staates, ein bedingtes Grundeinkommen, oder eine Steuerbefreiung von Erwerbstätigen. Du wirst zu Recht darauf hinweisen, dass das formal (rechtlich, verwaltungstechnisch…) ganz was anderes ist. Das ist aber gar nicht mein Punkt, mein Punkt ist, dass im bestehenden System genug Geld vorhanden ist, um ein BGE zu finanzieren. 80 % der Leute wird es nämlich vollkommen egal sein aufgrund welcher Grundlage sie das BGE bekommen, Hauptsache sie bekommen es.

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7 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Finanzierungsmodelle für ein bedingungsloses Grundeinkommen