Leider wieder viele Diskussionen hier, die uns vom eigentlichen Thema wegführen.
Subvention oder nicht ist letztlich egal. Die volkswirtschaftliche und die juristische Definition von „Subvention“ unterscheiden sich schlicht, daher kommt es für diese Diskussion nur darauf an, ob wir alle das gleiche meinen, nicht, wie wir es bezeichnen („Falsa demonstratio non nocet“, wie der Jurist so schön sagt…)
Diskussionen bezüglich der Verfassungskonformität helfen auch nicht weiter. Wie schon in so vielen Threads ausgeführt: Es steht dem Gesetzgeber frei, wie er die Klimaziele erreichen will. Aktuell ist die Rechtsprechung (inklusive des BVerfG!) nicht annähernd an dem Punkt, an dem sie dem Gesetzgeber eine einzelne Maßnahme wegen der Klimaschädlichkeit versagen würde. Die Klimawirkung kann daher zwar ein Argument für oder gegen eine Förderung von Verbrennern durch das Dienstwagenprivilegs sein, aber es ist kein zentrales Argument und lenkt m.E. nur von der wesentlichen Frage ab.
Zurück zum Thema:
Aktuell ist es so, dass der Steuervorteil bei Wahl eines E-Autos sehr viel höher ist als bei der Wahl eines Verbrenners.
- Wähle ich z.B. einen Verbrenner mit einem Listenpreis von 30.000 EUR, steigt mein fiktiver Lohn, wenn ich 17 km vom Arbeitsplatz entfernt wohne (das ist der Durchschnitt für Deutschland!), um 453 EUR. Erhalte ich z.B. einen Lohn von 4000 Euro, zahle ich Steuern, als würde ich 4453 EUR erhalten. Das bedeutet, dass ich Netto etwa 220 EUR weniger im Monat hätte.
- Wähle ich ein E-Auto mit einem Listenpreis von 40.000 EUR (weil wir davon ausgehen, dass E-Autos im Schnitt 10.000 Euro mehr kosten), steigt bei den gleichen Bedingungen wie oben der fiktive Lohn nur um 151 EUR, ich erhalte also gerade mal 75 EUR weniger Netto im Monat. Teureres Auto, aber ich kriege nur ein Drittel der Abzüge. Das klingt doch gut!
Der Unterschied wird hier glaube ich sehr deutlich: Selbst ein deutlich teureres E-Auto erhält massiv mehr Steuervorteil. Ich persönlich rate jedem Arbeitnehmer bei uns in der Firma zum Elektroauto und die meisten stimmen dem auch zu, wenn man ihnen wirklich erklärt, wie sich die Fahrzeugwahl auf ihren Netto-Lohn auswirkt. Man muss Elektroautos schon enorm ablehnen, wenn man bei den oben genannten Steuervorteilen noch einen Verbrenner wählt…
Vor diesem Hintergrund sehe ich das Problem eher bei mangelnder Beratung als bei der aktuellen Gesetzeslage. Die meisten Arbeitnehmer haben mMn keine Vorstellung davon, wie sich die 1% bzw. 0,25%-Regelung wirklich auf ihren Nettolohn auswirken. Die 1%-Regelung ist jedenfalls nicht so furchtbar vorteilhaft, dass ich sie als maßgebliche Subvention umschreiben würde, manche Arbeitnehmer würden mit der Fahrenbuch-Methode tatsächlich besser stehen.
Würde man die 1%-Regelung für Verbrenner streichen oder schlechter stellen, würde das dazu führen, dass Verbrenner nur noch mit (i.d.R. elektronischen) Fahrtenbuch genutzt werden würden. Klar, das kann auch ein Anreiz sein, das Elektroauto zu wählen, ist aber schon sehr „von hinten durch die Brust in’s Auge“.