Erstmal glaube ich, du willst mich anscheinend falsch verstehen.
@Daniel_K hat das gut für den Arbeitnehmer erklärt. Das ist aber nicht die Steuer Fiskalseite.
Das sogenannte Dienstwagenprivileg ist rechtlich keine Subvention, sondern eine steuerliche Bewertungsregel zur Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils eines betrieblichen Fahrzeugs. Entscheidend ist: Die Maßnahme erfüllt weder nach deutschem Recht noch nach EU-Beihilferecht die Kriterien einer Subvention. Der Staat gewährt keine Zahlung.
Finanziell relevant wird die Regelung ausschließlich dort, wo ein Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug privat nutzt. Bei rein betrieblicher Nutzung entfällt der gesamte Anwendungsbereich, weil kein geldwerter Vorteil entsteht. Die reale Vorteilshöhe hängt daher von den gesamten jährlichen Betriebskosten und vom tatsächlichen Verhältnis zwischen privater und betrieblicher Nutzung. Die 1-%, 0,5-%- und 0,25-%-Regeln sind pauschale Bewertungsansätze, die bewusst den Verwaltungsaufwand vom Fahrtenbuchsvermeiden. Sie ersetzen keine Steuer und ändern nicht den Steuersatz, sondern legen lediglich fest, wie der Sachbezug bewertet wird.
Fiskalisch ist wichtig: Ein Firmenwagen ist Unternehmensvermögen. Die Kosten Anschaffung, Leasing, Wartung, Versicherung, Reifen, Energie usw. trägt der Arbeitgeber. Die steuerliche Belastung entsteht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite über den privaten Sachbezug oder eben Pauschale.
Die Firmenwagen so behandeln, als würden die Fahrzeuge privat angeschafft, greifen deshalb steuerlich wie ökonomisch zu kurz. Der Vorteil betrifft nur die private Nutzung, nicht das Fahrzeug selbst.
Ökonomisch kann eine pauschale Bewertung wie eine Vergünstigung wirken. insbesondere bei sehr großer Privatnutzung oder bei besonderen politischen Lenkungsregeln wie der 0,25-%-Bewertung für Elektrofahrzeuge. Ist die logisch oder sinnvoll Nein, genau so wie Co² 0 für E Autos.
Juristisch bleibt sie jedoch eine Pauschalierungsnorm, keine Subvention.