INVEST! Zuschuss

Hier geht’s um einen Zuschuss für die (eh schon reichen) Investoren für die Investition in Start ups:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Invest/invest_node.html
Erhalten kann den Zuschuss, wer 25.000€ in ein den Kriterien entsprechendes StartUp investiert. Es winken 20% Zuschuss und unter Umständen noch weitere steuerliche Erleichterungen.
Wer jedoch keine 25.000€ auf eine Karte setzen kann, der geht leer aus, obwohl über Crowdfunding-Plattformen die Möglichkeit an der StartUp-Finanzierung ab 100€ möglich ist.

Ich finde die Förderung unfair und habe der BAFA geschrieben. Den Schriftverkehr wollte ich hier teilen und freue mich auf Rückmeldungen.

In Ihrem Leitbild haben Sie sich der Nachhaltigkeit verschrieben. Nachhaltigkeit bedeutet auch Chancengleichheit.

Ihr INVEST Zuschussprogramm ist prinzipiell lobenswert: Es schafft endlich Anreize, dass StartUps auch hierzulande gegründet werden und Wachstumsmöglichkeiten geboten werden.

Allerdings ist die Einstiegshürde mit 25.000€ enorm.

Das ist hochgradig ungerecht. Was unterscheidet das Geld eines Business-Angels von dem, der nur 100€ aufbringen kann? Insbesondere, weil die Start-Up Beteiligung schon eine Mindestbeteiligung i.d.R. von 100€ über Crowdinvesting erfordert, die sich ein Großteil der Menschen überhaupt nicht leisten kann. Siehe alle Statistiken zu verfügbaren Vermögen und Sparraten in unterschiedlichen Einkommensklassen. Jedoch ist insbesondere für diese potentiellen Investoren ein solcher Zuschuss interessant, weil er das Risiko reduziert. Wer 25.000€ auf eine Karte setzen kann, ist weniger auf solche Hilfen angewiesen. Ich verstehe natürlich den internationalen Konkurrenzgedanken und den Wunsch Star-Ups in Deutschland zu halten, der zu dieser Förderung geführt hat. Doch man kann Förderungen auch so gestalten, dass jeder profitieren kann. Insbesondere sollte Förderung nicht zu einer Steigerung von Ungleichheit beitragen.

Antwort BAFA:

mit der INVEST-Förderung soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital verbessert werden. Gleichzeitig sollen Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an solchen Unternehmen gewonnen werden. Es handelt sich bei INVEST somit um eine Wagniskapitalförderung bei der stets die Gefahr des Totalverlustes besteht, daher schließt die Richtlinie auch die Nutzung von z.B. Krediten (die für ein Investment aufgenommen werden sollen) aus.

Die Förderung kann gewährt werden, wenn der Risikokapitalgeber Anteile des StartUps erwirbt. Mit dem Erwerb von Anteilen des Unternehmens wird der Investor Gesellschafter des Unternehmens und kann damit auch Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen nehmen. Neben der finanziellen Unterstützung profitiert das StartUp auch vom Wissen oder z.B. den Kontakten des Investors. Gleichzeitig sind StartUps aber auch bemüht den Kreis der Gesellschafter nicht zu groß werden zu lassen, um für professionelle Investoren (z.B. Fonds) interessant zu bleiben.

Unter Einbeziehung der genannten und weiterer Gesichtspunkte wurde das INVEST-Programm 2013 vom Wirtschaftsministerium initiiert. Förderrichtlinien wie „INVEST“ werden regelmäßig evaluiert und geprüft. Ergibt eine solche Prüfung eine notwendige Anpassung der Fördermaßnahme so wird diese auf Grundlage der Ergebnisse umgesetzt. Derzeit wird die neue Förderrichtlinie für INVEST vorbereitet. Ob bzw. welche Änderungen sich in der neuen Richtlinie finden, kann jedoch erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens festgestellt werden.

Meine Antwort

Vielen Dank für ihre Nachricht.

Alles was sie schreiben, klingt gut und richtig. Leider sind sie kaum auf mein Anliegen eingegangen.
Gleichzeitig klammern sie mein komplettes Anliegen mit einem falschen Satz aus:

Gleichzeitig sind StartUps aber auch bemüht den Kreis der Gesellschafter nicht zu groß werden zu lassen, um für professionelle Investoren (z.B. Fonds) interessant zu bleiben.

Wäre dem so, gäbe es keine wachsende Zahl von Crowdfunding Plattformen und eine ebenso stetig wachsende Zahl an Start Ups die darauf setzen. Doch beides gibt es. Das ist ein fundamentaler Widerspruch zu ihrer Aussage.

Weiter schreiben sie:

Neben der finanziellen Unterstützung profitiert das StartUp auch vom Wissen oder z.B. den Kontakten des Investors.

Auch hier wird mein komplettes Anliegen ausgeblendet. Auch Crowdfunding- Plattformen sind den Unternehmen starke und wertvolle Partner.

Wären das Geschäftswissen und die Kontakte existenzielle Bedingungen für die Förderung, so würden sie sich in den Förderbedingungen widerspiegeln. Das tun sie nicht. Die einzige Voraussetzung ist Geld. Und zwar so viel davon, dass nur ein ausgewählter sehr kleiner Kreis in den Genuss dieser Förderung kommt. Und das ist die Definition von Ungleichbehandlung .

Aus meiner Sicht gäbe es zwei Möglichkeiten, die in der anstehenden Überarbeitung der Förderung Beachtung finden müssen:

  1. Start Ups, die sich auf Crowdfunding Plattformen versuchen, kommen nicht in den Genuss der Förderung. Das wäre schlecht, immerhin gäbe es mehr Einschränkungen für Start ups, an Geld zu kommen. Unvorteilhaft für den Start up Standort Deutschland.

  2. Die Crowd wird mitgedacht. Unabhängig von der Mindestanlagehöhe wird die Förderung auf die Crowd ausgeweitet. Das ist der Weg, der gegangen werden muss, will man Ungleichbehandlung aus dieser Förderung streichen.

Denn:

Gleichzeitig sollen Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an solchen Unternehmen gewonnen werden. Es handelt sich bei INVEST somit um eine Wagniskapitalförderung

Auch hier drängt sich eigentlich nur eine Vermutung auf:
Meine Mail wurde nicht gelesen. Die Crowd hat ohne Förderung sogar das höhere Risiko, kann aber nun mal nicht 25.000€ auf eine Karte setzen, um es durch den Zuschuss zu senken. Und trotzdem wird in etliche Firmen auf etlichen Plattformen von der Crowd in Beträgen von mindestens 100€ investiert. Der Zuschuss und damit die Risiko-Reduzierung gilt aber nur denen, die bereits sehr viel Geld haben. Und das läuft hinaus auf: Ungleichbehandlung.

Ich freue mich auf ihre Rückmeldung und würde es begrüßen, würde dieses Mal mein Anliegen Berücksichtigung finden.

Bitte berücksichtigen sie ebenfalls den neuesten Bericht zu Vermögensungleichheit von Oxfam. Als öffentliche Einrichtung ist es ihre Aufgabe, nicht nur das oberste Prozent zu bedienen.

Vielen Dank.

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Update auch hinsichtlich der LdN340 und den Soffin-Geldern:

Der INVEST-Zuschuss wurde reformiert.

Ich habe also Kontakt aufgenommen:

Sehr geehrtes Team,
ich habe mich zu Beginn des Jahres bereits zu dieser Förderung per Mail bei Ihnen gemeldet und warte noch immer auf eine Antwort.
Nun möchte ich Feedback zu Ihrer reformierten Förderung liefern:
Crowd-Investing-Plattformen, insbesondere die investierende Crowd, werden nicht berücksichtigt. Ca. 40% der Menschen in Deutschland haben überhaupt keine Chance zu sparen. Von den verbleibenden 60% hat ein Großteil vielleicht die Möglichkeit zu sparen. Das ermöglicht noch lange nicht die Beteilgung an diesem Förderprogramm. Wer aus der Bevölkerung, der nicht dem obersten 1% angehört, kann 10.000€ auf eine Karte setzen? Niemand. Um also keine Förderung für diejenigen zu bauen, die nicht wissen wohin mit ihrem Geld und es als Betriebsausgabe auch noch steuerlich geltend machen können, sollten Investitionssummen ab 100€, dem gängigen Mindestinvest bei Crowdinvestmentplattformen, dieselben Förderbedingungen erhalten.

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Hier die Antwort:

das Programm INVEST - Zuschuss für Wagniskapital wurde 2013 ins Leben gerufen und am 06.02.2023 in der aktuellen, von der EU-Kommission freigegebenen, Fassung veröffentlicht.

Das Programm spricht vor allem Business Angels an, die jungen Unternehmen/Startups Wagniskapital zur Verfügung stellen. Gefördert wird die Kapitalbereitstellung für junge innovative Unternehmen durch den direkten Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen oder neu ausgegebenen Aktien. Der Anteilserwerb erfolgt durch Bareinlage oder durch Wandelung eines Wandeldarlehens. Diese Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein, zwischen Investierendem und Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000,00 Euro.

Der Investor kann vor Maßnahmenbeginn, d. h. bevor Verträge mit dem Unternehmen unterzeichnet oder ihm Geld zur Verfügung gestellt wird bzw. beim Notar Verträge unterschrieben werden, einen Antrag auf Erwerbszuschuss stellen. Der Zuschuss beträgt 25% der Investitionssumme.

Mit dem Anteilserwerb verpflichtet sich der/die Investor/Investorin, die Anteile am Unternehmen mindestens 3 Jahre zu halten. Dies wird vom BAFA jährlich überprüft. Kommt es während der sogenannten Mindesthaltedauer von 3 Jahren zu einem Verkauf oder einer Übertragung der Anteile, wird ein ausgezahlter Zuschuss vom BAFA zurückgefordert bzw. kommt es zur Nichtauszahlung des Zuschusses und Aufhebung des Bewilligungsbescheids.

Wie Sie in Ihrer Kontaktanfrage vom 16.06.2023 bereits angeführt haben, werden im Rahmen des INVEST-Programms keine Investitionen < 10.000,00 Euro gefördert.

Über Crowdfunding-Plattformen können Sie auch mit kleineren Investitionssummen einsteigen. In der Regel erhalten Sie für Ihre Einlage eine Rendite oder Nutzungsrechte, Sie „beteiligen“ sich an der Plattform. Diese wiederum entscheidet, in welche Unternehmen investiert wird. Im vorgenannten Fall handelt es sich nicht um eine direkte Beteiligung an einem Unternehmen. Diese Form der Beteiligung wird im Rahmen des INVEST-Programms nicht gefördert.