Habe dazu dieses Beispiel aus Japan gefunden, vielleicht meintest du das.
Grundsätzlich ein interessanter Ansatz, wobei ich da tatsächlich noch mal einen Strafrechtler konsultieren würde, ob das in Deutschland möglich ist. Unterschlagung/Diebstahl und co sind nicht einschlägig, weil nicht über Dinge (fremde bewegliche Sachen) verfügt wird, Erschleichung von Dienstleistungen ist nicht einschlägig, weil nichts erschlichen wird (und der Straftatbestand auch nur auf denjenigen abzielt, der die Dienstleistung annimmt) und sonst fallen mir auch keine Straftaten ein, die hier verwirklicht würden.
Ich denke, das macht durchaus Sinn. Letztlich sind Streiks ein Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der ursprünglich gerade nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden sollte. Daher: Ursprünglich betrafen Streiks in aller erster Linie Fabrikarbeiter, hier war dann tatsächlich der Fabrikbesitzer der Leidtragende, wenn seine teure Fabrik stillsteht. Die Bevölkerung hat davon nur sehr indirekte Schäden (reduzierte Steuereinnahmen, in seltenen Fällen reduzierte Verfügbarkeit der produzierten Waren) zu spüren bekommen.
Durch die Ausweitung des Streikrechts auf Bereiche, in denen vor allem die Bevölkerung direkt negativ betroffen ist (Verkehr, Gesundheitswesen, Sozialwesen) hat sich die Bewertungslage schon ein wenig verändert, sodass die Frage, wie ein modernes Streikwesen aussehen kann, um den Arbeitnehmern mindestens einen gleich-hohen Einfluss gegenüber den Arbeitgebern geben zu können, ohne, dass darunter vor allem die Allgemeinheit leidet, schon Sinn macht.
Die Logik des Streikrechts ist z.B. auf nicht-gewinnorientierte Bereiche nur schwer anzuwenden, da es in diesen Bereichen für die Arbeitgeber nicht zu finanziellen Einbußen kommt, die ja eigentlich das primäre Druckmittel des klassischen Streiks sind. Viel mehr sind Streiks in diesem Kontext Demonstrationen, um die öffentliche Hand zu höherer Bezahlung zu zwingen. Dabei ist das Problem, dass alle hier verursachten Kosten letztlich von der Gemeinschaft zu tragen sind (Serviceausfallkosten, Mindereinnahmen, höhere Löhne - alles geht zu Lasten der Allgemeinheit).
Mir geht es daher ganz gewiss nicht darum, die Position der Arbeitnehmerseite zu schwächen, ganz im Gegenteil sogar. Die Frage ist nur, ob das klassische Streikrecht hier das Nonplusultra ist, oder ob es für den nicht-gewinnorientierten Bereich nicht bessere Wege gibt.