Generationengerechtigkeit

Nein, ich glaube, das ist falsch.
Wahlfähig ist man im Grunde nur, wenn man geschäftsfähig ist.

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Ja, das war dein Vorschlag. Die gehören ja auch zu unserer Gesellschaft.
Dann haben alle dieselben Rechte und Pflichten. Oder gilt das jetzt nur für das Wahlrecht?
Man muss gewisse Rechte und Pflichten halt vom Alter abhängig machen.
Ob das jetzt 18 Jahre sein müssen, sei dahingestellt, aber mit Sicherheit nicht 0.
Und ein 65-järiger Mensch ist sich mit Sicherheit über die Konsequenzen seines Handelns eher bewusst als ein Kleinkind.

Na ja, ist eh müßig, für die Änderung des Grundgesetzes wird es dafür niemals eine Mehrheit geben.

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Gilt das auch noch für viele 80 jährige? Das bezweifle ich doch sehr und ich bezweifle auch, dass diese Personen nicht beeinflusst sind.

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Pauschale Altersgrenzen sind schwierig.

Manche sind mit 16 geistig reifer als manche 39jährige, und viele 80jährige sind geistig deutlich reger und fitter als viele 55jährige.

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Das hätten manche gerne, wurde aber vom Verfassungsgericht verneint.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

Wie auch Betreute. Der Gesetzgeber greift hier ein und unterstellt Menschen der Betreuung, um sich selbst zu schützen. Im Fall der Wahl aber sagt das Gericht: das Recht seine Stimme abzugeben wiegt höher als die Gefahr sich mit seiner Stimme selbst zu schaden.

Das glaubten die Männer auch als es um das Frauenwahlrecht ging :wink:

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Geschäftsfähigkeit ist erst einmal unabhängig von einer rechtlichen Betreuung zu beurteilen.
Ich bin nicht 100%ig sicher und hab es bisher nicht richtig gefunden. Aber wie soll denn ein Geschäftsunfähiger wählen? Man kann dann keine Willenserklärung abgeben.
Wählen setzt Einsichtsfähigkeit voraus. Das kann eigentlich nicht gehen. Wird aber sicher auch nicht überprüft.

Betreute bleiben geschäftsfähig. Ich hatte aber von Geschäftdunfähuhkeit gesprochen.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit setzt mit Vollendung des siebten Lebensjahrs ein. Von mir aus könnten wir auch da mit Wahlrecht anfangen. Praktisch wird das keinen signifikanten Unterschied zu einem Wahlrecht ab 0 Jahren bedeuten, aber falls es ein paar Leute beruhigt…

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Wie sich die Änderung auswirkt, wird eigentlich recht deutlich, wenn man die alte und die neue Fassung gegenüberstellt.

Mein Vorschlag, den ich auch 2022 per Petition an den Bundestag eingereicht hatte, sah vor, dass jeder unter 18, sobald er den Willen hat, sich in das Wahlregister eintragen lassen kann. Mit 18 erfolgt dann der Eintrag von Amts wegen, sofern man bis dahin nicht aktiv geworden ist.
In meinen Augen ist es ein rudimentärer Teil der Generationengerechtigkeit, dass jeder wählen darf und nicht 2/3 der jüngsten Generation ausgeschlossen werden.

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ok, dann das Wahlalter nach oben begrenzen.
oder ehrlich antworten, dass man den Einfluss der jungen Menschen bewusst reduzieren will.

Stimmt, daher ist Wahl ab 0 Jahren am einfachsten.
Die Eltern werden anfangs sicherlich dieses Wahlrecht ausüben. Und dabei kann man davon ausgehen, dass die Eltern - weil sie Kinder haben - auch im Sinne des Kindes das Wahlrechts des Kindes ausüben.

Ich dachte mir schon, dass es irgendwann darauf hinauslaufen wird, also:

Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

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Ja, das gilt für die überwiegende Zahl der 80-jährigen.

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Eine 2/3-Mehrheit vorausgesetzt könnte das Wahlrecht sicherlich entsprechend angepasst werden.

Das wäre allerdings noch nicht einmal notwendig - man muss gar nicht an dem Grundsatz „1 Stimme pro natürliche Person“ rütteln. Der Vorschlag von @der_Matti wäre schon ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung und ohne Probleme mit Art. 38 vereinbar.

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Da bin ich ehrlichgesagt strikt gegen.

Ich habe kein Problem damit, das Wahlalter auf 0 Jahre zu setzen, aber der Wähler muss in der Lage sein, einen eigenen Willen zu bilden, auch wenn dieser Wille - wie bei alten, dementen Menschen oder sehr jungen, von Eltern indoktrinierten Kindern - von zahlreichen Fehlern und Verzerrungen geprägt ist. Wenn das Kind in der Lage ist, selbständig in die Wahlkabine zu gehen und einen Stimmzettel auszufüllen, darf es meiner Meinung nach gerne auch wählen. Bis dahin hat niemand das Recht, „für das Kind“ zu stimmen.

Eine indirekte Stimmabgabe durch die Eltern ist für mich ein absolutes No-Go, eben weil absolut nicht sicher gestellt ist, dass die Eltern im Sinne ihrer Kinder abstimmen. Jeder Mensch sieht seine eigene Wahlentscheidung als „die rationale Wahl“ an, folglich wird für die Kinder in aller Regel das gleiche gewählt (die Kinder würden doch wohl nicht irrational wählen…). Und es kann nicht Sinn des Wahlrechts sein, Eltern mit vielen Kindern mehrere Stimmen zu geben.

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Es gibt zahlreiche Alte die das nicht mehr können und Briefwahl machen. Wäre doch für Kinder die nicht in die Wahlkabine auch in Ordnung. Denn wer bei dem Alten die Briefwahl ausfüllt weißt du sicherlich auch nicht.

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Ich sehe da null Unterschied ob die Eltern da wählen oder das Kind. Bis du 18 bist hast Du nach der Pfeiffe Deiner Eltern zu tanzen, Du bekommst keine Wohnung ohne deren Mithilfe, etc. Die meisten unter 18 könnten nicht ansatzweise für sich sorgen. Wie ist da eine unabhängige Stimmabgabe denkbar?

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Also wie bei sehr alten und pflegebedürftigen Menschen.

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Das sind keine vergleichbaren Fälle. Es ist offiziell eine Straftat, die Briefwahlunterlagen für einen alten Menschen auszufüllen und dabei nicht die vorher mit der Person besprochene Partei anzukreuzen. Die zu unterstützende Person muss explizit in der Lage sein, ihren Wahlwunsch zum Ausdruck zu bringen.

Wenn wir diese Ansprüche auf die Wahl von Kindern übertragen, die noch nicht in der Lage sind, eigenständig in einer Wahlkabine einen Wahlzettel auszufüllen, kommen wir offensichtlich zu dem Ergebnis, dass hier immer eine Straftat vorliegen würde.

Das Argument, dass man auch beim alten Menschen nicht immer wisse, wer letztlich abgestimmt hat, kann daher kein zulässiges Argument sein, dieses strafbewährte(!) Problem bei der „Unterstützung“ alter Menschen zum Regelfall für die Stimmabgabe junger Menschen zu machen.

Wow, also im Bereich der Waffenlieferungen bist du Pazifist, aber hier vertrittst du eine extrem autoritäre Erziehung. Da kommen wir nicht überein. Spätestens in der frühen Pubertät entwickeln Kinder eigene Meinungen, die Religionsmündigkeit beginnt nicht umsonst schon mit 14 Jahren. In deinem Statement steckt quasi „So lange du deine Beine unter meinen Tisch stellst wählst du, was Ich wähle“ und das ist zuhöchst antidemokratisch.

Das Argument, dass „die meisten“ vor einem bestimmten Alter nicht in der Lage seien, sich politisch zu informieren und eine informierte Wahl zu tätigen, ist letztlich der Grund, warum aktuell das Wahlalter bei 18 (u.U. auch schon bei 16) Jahren liegt. Genau das kritisieren wir doch hier, genau weil viele von uns es falsch finden, dass z.B. der politisch aktive Fridays-for-Future-Aktivist mit 14 Jahren nicht wählen gehen darf, fordern wir doch hier ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche oder eine Absenkung des Wahlalters.

Wenn diese Diskussion nun hin zu einem „Elternstimmrecht“ geleitet wird, ist das eine komplette Katastrophe. Der Sinn der Senkung des Wahlalters ist gerade
a) junge Menschen an die Politik heranzuführen
b) junge Menschen, die sich für Politik interessieren, mitbestimmen zu lassen
c) jungen Menschen mehr Einfluss im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit zu geben

Alle diese Ziele werden über ein „Elternstimmrecht“ nicht nur nicht erreicht, sondern teilweise komplett in’s Gegenteil verkehrt. Es besteht gerade keine Notwendigkeit der Eltern, sich mit den Kindern über Politik auseinander zu setzen, wenn die Eltern das Stimmrecht sogar gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes einsetzen können. Es ist gerade keine Ermächtigung der Kinder und Jugendlichen, sondern der Eltern.

Sobald ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Wahlwunsch zu äußern, kann er auch nicht mehr wählen. Also ist es gerade nicht so, wie es hier im Rahmen eines Elternstimmrechts gefordert wird. Es ist gerade nicht so, dass die Kinder des alten, dementen Menschen „seine Stimme“ zur freien Verfügung bekommen würden, sondern im Gegenteil, sie machen sich strafbar, wenn sie in seinem Namen abstimmen (und dann z.B. rauskommt, dass die Person schon lange nicht mehr wahlfähig war).

Etwas irritierende Diskussion.

Mal ganz zum Ursprung.

Was soll mit einer Wahlentscheidung ausgedrückt werden?

Welche Voraussetzungen braucht es für eine „bewusste“ Wahlentscheidung?

Wie wichtig ist es, das sich Wähler mit der Wahlentscheidung bewusst auseinandersetzen?

Wäre auch eine Art „Lotto“ gewollt, also eher unbewusst und blind das Kreuz zu setzen?

Was soll in einer Demokratie mit einer Wahl erreicht werden?

Also mir fallen da grad einige Fragen ein…

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