Gasetagenheizungsersatz

Liebes Lage-Team,

ich freu mich, dass ihr auch nach einer Alternative zur Gasetagenheizung berichtet. In meiner kleinen Altbau-Eigentumswohnung in Berlin-Wedding pfeift meine Gas-Kombitherme mittlerweile aus dem letzten Loch und seit zwei Jahren überlege ich mir eine gute gasfreie Alternative um nicht irgendwann im Kalten zu sitzen und doch im Zugzwang zu sein, sich schnell eine neue Gasheizung einbauen zu müssen.

Leider finde ich kein gutes elektrisches Kombigerät, das sowohl den Heizkreislauf mit eingebauter Umwälzpumpe, als auch den Warmwasserkreislauf in einem Gerät bedient und einfach anstelle der Gas-Kombitherme an den bestehenden Warmwasser- und Heizungskreislauf angeschlossen werden könnte. Am nächsten dran ist ein elektrischer Kessel für den Heizkreislauf (z. B. Bosch Elektro-Heizkessel Tronic Heat) in Kombination mit einem Durchlauferhitzer fürs Warmwasser. Diese beiden Geräte könnten einfach am Platz der Gasetagenheizung (bei mir in der Küche) an die bestehenden Rohre angeschloßen werden. Die zusätzlichen Stromkosten werden die Gaskosten dann sicher übersteigen, dafür fällt der jährliche Schornsteinfeger und der doch fast doppelt so teure Einbau einer Gas-Brennwerttherme weg. Mit hoffentlich sinkenden Strom und steigenden Gaskosten würde ich das Risiko eingehen.

Ein Sanitärfachmann hat mir letztes Jahr bereits einen Kostenvoranschlag von 3.840 € für den Rückbau der Gasetagenheizung und den Einbau eines elektrischen Heizkessels mit Steuerungseinheit und Durchlauferhitzer gemacht. Nun stellte sich aber das Problem dar, dass mein Stromanschluss an die Hausstrangleitung nicht ausreicht, um auch noch einen 18-kW-Durchlauferhitzer zu bedienen.

Ein beauftragter Elektriker der NBB hat sich das Ganze angeschaut und empfohlen, einen Antrag an die Netzgesellschaft zu stellen, um die Kapazität des gesamten Vorderhausstrangs erhöhen zu dürfen. Die Leistungserhöhung könne wohl in den meisten Fällen unkompliziert umgesetzt werden, indem die Haussicherungen im Keller nach Genehmigung der Netzgesellschaft entsprechend ausgetauscht werden (zB 80 auf 125 Ampere). Da dieser Antrag aber von der Hausverwaltung an die NBB gestellt werden musste, befindet sich das ganze Projekt nun in der Warteschleife, da die NBB erst eine Auskunft aller Bewohnenden über den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in den Wohnungen haben möchte und die Hausverwaltung den auszufüllenden Zetteln nun seit ca. einem Jahr mittelmäßig engagiert hinterherläuft.

Alternativ käme auch ein 60-Liter-Boiler als Alternative für den Durchlauferhitzer in Frage, der mit dem Balkonsolarkraftwerk bestimmt gut harmonieren würde und weniger Leistung braucht, nur leider ziemlich groß und sperrig ist.

Da das Angebot für Wärmepumpen für Einzelwohnungen nicht sehr groß ist und wahrscheinlich nur eine Luft-Luft-Wärmepumpe auf dem Balkon möglich wäre, habe ich momentan keine einfache Lösung für das Problem, freue mich aber zu hören, was ihr dazu rausfindet.

Vielen Dank für das was ihr macht und liebe Grüße

Dario

4 „Gefällt mir“

Gelten bei reinen Stromheizungen nicht gesonderte Pflichten an die Gebäudedämmung? Hatte in nem anderen Thread mal jmd drauf hingewiesen.

1 „Gefällt mir“

Das Problem betrifft ca 5 Mio Wohnungen in Deutschland und wurde unverständlicherweise bei der Novelle des GEG komplett ignoriert. Mittlerweile gibt es erste Lösungen dafür, aber wann diese im relevanten Maßstab marktverfügbar sind, ist noch nicht abzusehen.

1 „Gefällt mir“

Ja, bei Stromdirektheizungen muss der Wärmeverbrauch der Wohnung deutlich unter dem Referenzwert liegen (§71d GEG). Wenn es schon eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger gibt, sind die Anforderungen sogar noch (45% unter Referenzwert statt 30%).

Man kann noch die Frage stellen, ob solche Kessel eine Stromdirektheizung im Sinne des GEG sind, wenn sie nur mittelbar über Wasser als Träger den Raum beheizen. Da § 3 GEG das definiert als „durch Ausnutzung des elektrischen Widerstands“ würde ich mal auf Ja tippen.

Landesrechtlich können auch noch strengere Vorschriften gelten. In Hamburg ist der Einbau (ab 2026 auch der Austausch) von Stromdirektheizungen über 2 KW/Wohnung ganz verboten.

1 „Gefällt mir“

Von einer rein elektrischen Lösung bzw. Stromheizung kann ich auf jeden Fall nur abraten.
Ein Durchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung oder ein Heizstab in nem kleinen Pufferspeicher als Unterstützung für eine Wärmepumpe ist komplett okay. Aber die Grundlast sollte schon eine WP decken.

Rein technisch betrachtet, bietet sich hier ein Monoblockgerät (mit R290 als Kältemittel, nicht R32 oder sowas!) an der Fassade an. Dieses an den Bestand anzubinden, ist zwar noch nicht trivial aber auch keine Raketenwissenschaft.

Zugegeben der Markt kommt gerade erst in Schwung, wenn es um Standardlösungen in diesem konkreten Fall (Gasetagenheizung) geht. Der Bedarf ist aber massiv in Deutschland, da lassen Lösungen selten lange auf sich warten.

Wir hatten tatsächlich gerade erst einen sehr ausführlichen Thread dazu hier im Forum, vielleicht findest du da was passendes.

1 „Gefällt mir“

Kannst du das ausführen? Der Begriff Etagenheizung kommt mind 17 mal im GEG vor

Es wurde die Tatsache ignoriert, dass für Gasetagenheizungen kein technisch sinnvoller Ersatz durch Wärmepumpen auf dem Markt verfügbar ist, die Alternativen Fernwärme oder Zentralheizung für viele Wohnungen aber nicht in Frage kommen.

1 „Gefällt mir“

Klimasplit Anlagen, Zentralisierung der Wärmeversorgung im Gebäude wäre eine Möglichkeit. Andere Technische Lösungen wurden hier und in einem anderen Thread ja schon präsentiert.

Naja. Ich denke schon, dass die Grundaussage korrekt ist, dass ein technisch sinnvoller Ersatz durchaus schwierig ist. Technisch Möglich, sicher. Wirtschaftlich sinnvoll, durchaus schwierig.

Luft-Luft-Wärmepumpen sind kein No-Brainer.

  • Stromverbrauch und Effizienzgrenzen, insbesondere im ungedämmten Altbau.
  • Geräusche, Ungleichmäßige Wärmeverteilung, Komfort und Wärmegefühl
  • Optik bzw. Platz an der Fassade

Viel wichtige ist aber die Realiität, denn letztlich sind das Stromdirektheizungen, und wie im Eingangspost aufgeziegt ist es eben kein simples Unterfangen mal eben ein Haus mit x Parteien anzuschließen. Denn wenn x Wohnungen an kalten Tagen mehr oder weniger gleichzeitig zwei, drei Innengeräte laufen lassen wollen ist die Anschlussleistung sicher nicht darauf ausgelegt. (Rechne mal pro Wohnung mit 4kW für die Klimaanlage, übliche Anschlussleistungen sind aber wohl eher auf die Hälfte ausgelegt.) Also ist es nötig den Hausanschluss zu modernisieren und schon sind wir bei hohen Investitionskosten.

Auch sicher keine kostengünstige Maßnahme.

Ich sage nicht, dass das gar keine Alternaiven sein können, aber eine flächendeckende technische Umsetzung ist einfach nicht mal eben zu haben. Und am Ende würde das einfach auch die Mieten enorm treiben.

Äh, nein, das genaue Gegenteil. Es sind mit die effizientesten Wärmepumpen mit einem SCOP von über 5!

Neue Leistungsklassen für Effizienz & Komfort: DAIKIN Perfera | Daikin

3 „Gefällt mir“

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, wie Sie eine Gasetagenheizung im Wohneigentum ersetzt haben, mit welcher Technologie, zu welchen Kosten und unter welchen Rahmenbedingungen?..

Klimasplit Anlagen sind keine Lösung, Sie bräuchten eine Anlage pro Raum plus eine Lösung für Warmwasser. Unbezahlbar und in vielen Fällen nicht installierbar, z. B. Zimmer zur Vorderseite mit Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze. Weitere Probleme sind Geräuschentwicklung und Wohnkomfort.

Zentralisierung ist im Wohneigentum wenn überhaupt, dann nicht in dem Zeitraum lösbar, in dem Sie Ersatz für eine Heizung benötigen.

Der Threadersteller wurde vom Fachmann auf eine Stromdirektheizung verwiesen, ökonomisch und ökologisch ein Desaster.

2 „Gefällt mir“

Man kann natürlich sämtliche Lösungsvorschläge abbügeln, da in spezieller Situation XY nicht durchführbar.

Aber stimmt, wenn man Eigentümer einer Wohnung ist, die ausschließlich mit Gas-Etagenheizung funktioniert, hat man ein großes Problem, das mit zunehmender Zeit weiter wächst. Insbesondre in Mannheim…

1 „Gefällt mir“

Das ist jetzt etwas absurd, denn außer mir hat in diesem Thread ja niemand einen konkreten Lösungsvorschlag genannt.

Doch, @longfellow hat Vorschläge gemacht. Dezentral über Klimasplit, oder zentral mit WP.

Nein. Ich mache sowas nicht. Es ging um technische Lösungen. Die gibt es und wird es geben. Zumal bei Gasetagenheizungen großzügigere Fristen gelten, weshalb ich das Argument nicht gelten lassen würde (bei Defekt einer Heizung gelten gesonderte Regelungen)

Gasetagenheizung ersetzen – Welche Alternativen gibt es ab 2024? - natürlichZukunft

Fällt eine Gasetagenheizung nach Mitte 2026 bzw. 2028 aus, beginnt eine Frist von 5 Jahren: In dieser Zeit muss entschieden werden, ob die Wärmeversorgung für das gesamte Gebäude künftig zentralisiert oder weiter dezentral erfolgen soll.

Fällt die Wahl auf eine dezentrale Lösung, müssen alle nach Ablauf dieser 5 Jahre neu eingebauten Etagenheizungen zu mindestens 65 % Erneuerbare Energien nutzen. Sollte die Wahl auf eine Zentralheizung fallen, gibt es im Anschluss weitere 8 Jahre Zeit, um diese Lösung umzusetzen.

Ich bleibe dabei, dass es technische Lösungen gibt bzw. hier noch mehr kommen wird durch aktuelle Entwicklungen.
Was Kosten und Mehrheitsfindung (WEG) angeht, ist dies anderweitig zu klären. Man kann auch immer noch einen Biogas Vertrag abschließen und nix an der Installation ändern.

2 „Gefällt mir“

Klimasplitgeräte müssen an Außenwänden installiert werden. Für viele Bestandsgebäude ist das ein erhebliches Problem: Häufig gibt es nur eine Außenfassade, während mehrere Räume keinerlei Außenwand haben. Damit scheiden Split- und Multisplit-Lösungen faktisch für große Teile des Wohnungsbestands aus. Technisch mögliche Lösungen sind hier nicht automatisch praktisch umsetzbar.

Etagen Wärmepumpen sind derzeit leistungstechnisch stark begrenzt. Die benötigten hohen Vorlauftemperaturen führen zu niedrigen Arbeitszahlen (COP), kleine Speicher begrenzen die thermische Trägheit, und die Kosten pro kW sind hoch. Also Dämmung meistens nicht das Thema muss man aber im Einzelfall bewerten lassen. Dadurch das die Gebäude wenig Auswände besitzen.

Hinzu kommen rein elektrische Fußboden- und Nachtspeicherheizungen, die in Deutschland weiterhin weit verbreitet sind. Diese Systeme haben einen Wirkungsgrad von 1 und treiben die elektrische Last massiv nach oben. Ein Ersatz durch Wärmepumpen ist häufig baulich nicht möglich, da hydraulische Systeme fehlen. Nachrüsten quasi unmöglich wirtschaftlich und technisch.

Gesetzgebung blendet diese Realität weitgehend aus. Es werden Zielbilder formuliert, ohne die technische Umsetzbarkeit im Bestand systematisch zu prüfen. Peak-Lasten im Winter, gleichzeitiger Heizbetrieb, sowie netzrelevante Effekte wie Blindleistung und cos-φ-Verschiebungen insbesondere bei größeren Hausanlagen werden kaum realistisch bewertet. Netzbetreiber selber machen das halt nur nicht auf Versorger Ebene.

Solche Systeme müssten zunächst in Modell- und Quartiersanlagen validiert und netztechnisch getestet werden. Gesetze zu schreiben ist einfach, aber ohne belastbare technische Nachweise und bestandstaugliche Lösungen bleibt die Umsetzung realitätsfern.

2 „Gefällt mir“

Also ich überlege gerade, wann ich das letzte mal eine Wohnung gesehen habe, in der mehrere Räume keine Außenwand hatten. Weil für Aufenthaltsräume nicht zulässig. Und innenliegende Räume haben natürlich sehr wenig bis kein Heizbedarf. Da reicht wenn ein kleiner Elektroradiator.

3 „Gefällt mir“

Für Mitleser, die nicht nur lesen wollen, was nicht geht, hier der Beitrag, bei dem man sich anschauen kann, was alles geht:

3 „Gefällt mir“

Man kann Leitungen legen. Auch kann ein Außengerät mehrere Räume versorgen. Niemand behauptet, dass es ohne Aufwand oder ohne Grips oder zum Nulltarif zu haben ist.

Wie hättest du des denn dann im Gesetz verankert? Wieso soll im Gesetz eine konkrete technische Lösung für jeden x beliebigen Einzelfall (Heizsystem in Kombi mit Hausdämmung, Heizkörpergröße, Fensteranteil, Raumaufteilung, Besitzverhältnisse etc.) beschrieben werden? Ein Gesetz ist dafür da den Rahmen zu geben mit dem Ziel der Klimaneutralität. Um alles andere müssen sich die Besitzer, Energieberater, Hersteller, Handwerker kümmern.

2 „Gefällt mir“

Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Konzept aus Klimasplit und halte es für bestimmte Wohnungen für sinnvoll. Ich lehne jedoch eine pauschale Gleichsetzung mit einer Gasetagenheizung ab.

Konventionelle, wassergeführte Heizsysteme arbeiten fundamental anders als elektrische Einzelheizungen. Konvektion, erwärmte Wandflächen sowie die Wärmeverteilung über Bad und Flur erzeugen ein anderes Raum- und Komfortgefühl. Klimasplit verändern dieses Heizprinzip deutlich. Zusätzlich bleibt die Warmwasserbereitung weiterhin ein separates System, z. B. über Durchlauferhitzer oder Boiler.

Das Konzepte hat klare Vorteile: geringe Eingriffe in den Bestand, keine Abhängigkeit vom hydraulischen Abgleich und deutlich niedrigere Investitionskosten. Für einfache, überschaubare Wohnungen kann das funktionieren.

Heizen ist jedoch ein starker Eingriff in den Alltag und die Lebensqualität. Pauschale Aussagen oder Standardlösungen sind daher nicht sachgerecht. Die Eignung muss immer wohnungs- und nutzerspezifisch bewertet werden. Systemisch in Großen Gebäude eine ganz andere Aufgabe, wie beschrieben.

Meine Kritik am GEG richtet sich nicht gegen Klimaschutz, sondern gegen die Umsetzung. Ich hätte die Vorgaben konsequent auf den Neubau beschränkt und den Bestand zunächst bei Gas gelassen.

Im Gebäudebestand ist die kurzfristige CO₂-Ersparnis gering, die Kosten pro eingesparter Tonne CO₂ dagegen extrem hoch. Gleichzeitig ist die Regulierung zeitlich nicht umsetzbar: Fachkräfte, Netze, Finanzierung und Genehmigungen fehlen. Ökonomisch ist das eine der teuersten Klimaschutzmaßnahmen bei vergleichsweise geringer Wirkung.

Hinzu kommt das Finanzierungsproblem. Früher wurde der Ausbau der Erneuerbaren über stabile Einnahmen aus dem Stromverbrauch (EEG-Umlage) getragen. Heute werden CO₂-Einnahmen genutzt, um Strompreise zu senken und Industriestrom zu subventionieren. Damit fällt genau die Einnahmebasis weg, aus der der Umbau eigentlich finanziert werden soll. Ein Systemwechsel lässt sich nicht aus einer Quelle finanzieren, die man parallel abschafft.

Gleichzeitig entsteht Investitionsunsicherheit: Niemand investiert privat oder in Erzeugungsanlagen mit Laufzeiten von 25 Jahren, wenn unklar ist, ob Betrieb, Erlöse oder politische Rahmenbedingungen über die Abschreibungsdauer hinaus Bestand haben. Eine tragfähige Anschlussfinanzierung ist nicht erkennbar.

Technisch und ökonomisch wäre es sinnvoller gewesen, den Neubau als Einstieg zu nutzen und den Bestand schrittweise und realistisch mitzunehmen. Die aktuelle Ausgestaltung überfordert Haushalte, bremst Investitionen und erreicht das Klimaziel ineffizient. Die Bürger verliert man bei der herangensweise ohne hin.

3 „Gefällt mir“