EU Novelle 2023 für F-Gase und damit ein Verbot von R32 in WP für Wartungen ab 2030

Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament über die Novellierung der F-Gase-Verordnung abgestimmt. So stimmte das Parlament z. B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Für Service und Wartung ab 2030 gilt dann ein GWP < 150 als Grenze.
Da aktuell die meisten Wärmepumpen mit R32 (R32 GWP-Wert 675) ausgeliefert und verbaut werden, würde das auch für mich bedeuten, dass eine jetzige Investition von ca. 30.000€ für eine WP mit R32 im schlimmsten Fall in >7 Jahren wieder ausgetauscht werden muss. Das wäre dann eine hohe „Fehlinvestion“ für mich und andere und eine Fehlförderung des Staates - das hat meiner Meiner nach nichts mit Nachhaltig zu tun.
Neben dem GWP Grenzwert steht R32 auch in der Kritik, weil es sich um ein PFAS handelt und als „ewige“ Chemikalie (~1000 Jahre) als karzinogene gilt.
Die Alternative wäre abzuwarten bis die WPs mit R290 (Propan) kommen. Alle großen Anbieter haben bereits Modelle angekündigt, nur an der Massenfertigung und Verfügbarkeit scheitert es im Moment noch. So plant z.B. Viessmann eine Fabrik in Polen 2023 fertigzustellen und hat dort 1Mrd€ investiert.
Die EU-Novelle verweist hier auch auf den REPowerEU-Plan (Stärkung des Wirtschaftsraum) und will damit auch gezielt europäische WP Hersteller fördern und die etablierte, vorwiegend asiatischen Konkurrenz von R32 basierten Wärmepumpen (und die auch damit verbundene Patente) ausgrenzen. In diesem Kontext verkauft Viessmann seine Klimatechniksparte für zwölf Milliarden Euro an den US-Konzern Carrier Global.

Warum wird über dieses Thema so wenig berichtet? Sollte man die aktuellen Käufern nicht warnen? Verlieren wir nicht schon wieder kostbare Zeit und verunsichern Menschen, die jetzt etwas tun möchten - sich jetzt eine Wärmepumpe kaufen - mit solchen ad hoc EU-Verordnungen?

Wie geht es weiter?

Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so zu lesen so gut wie ausgeschlossen sei, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (Trilog) kommen. Änderungen sind daher noch möglich bzw. wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten dazu: Angenommene Texte - Verordnung über fluorierte Gase - Donnerstag, 30. März 2023

Danke für den Hinweis.

Ich habe mir den Gesetzesvorschlag mal angesehen und glaube du beziehst dich auf diesen Textteil:

(13) Wo geeignete Alternativen zur Verwendung bestimmter fluorierter Treibhausgase verfügbar sind, sollten Verbote des Inverkehrbringens von neuen Kälteanlagen, Klimaanlagen und Brandschutzeinrichtungen, Schäumen und technischen Aerosolen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, eingeführt werden. Gibt es keine Alternativen oder können diese aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht genutzt werden oder wäre die Verwendung dieser Alternativen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, sollte die Kommission Ausnahmen gewähren können, um das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse und Einrichtungen für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren zu erlauben. Diese Ausnahme sollte verlängert werden können, wenn die Kommission nach Prüfung eines neuen begründeten Ausnahmeantrags im Rahmen des Ausschussverfahrens zu dem Schluss gelangt, dass noch immer keine Alternativen verfügbar sind.

Es geht also offenbar nicht darum, irgendwem die Wärmepumpe „rauszureißen“, sondern lediglich den Verkauf neuer Wärmepumpen mit umweltschädlichen Kältemitteln zu untersagen. Und auch das erst, wenn diese in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Auch die Reparatur bestehender Anlagen soll offenbar ohne Probleme möglich bleiben:

(13a) Das Verbot des Inverkehrbringens von Einrichtungsteilen, die gemäß dieser Verordnung verboten sind, sollte nicht für Teile gelten, die für die Reparatur und Wartung bestehender, bereits installierter Einrichtungen erforderlich sind, damit sichergestellt ist, dass diese Einrichtungen während ihrer gesamten Lebensdauer repariert und gewartet werden können, wodurch vermieden wird, dass bestehende Energieanlagen und -infrastrukturen ungerechtfertigt ausgetauscht werden müssen, was sich negativ auf die Dekarbonisierungsbemühungen auswirken könnte.

Sofern sich an diesem Text im weiteren Verfahren nichts Grundlegendes ändert, sehe ich hier keinerlei Probleme für heutige Wärmepumpen-Käufer. :slight_smile:

edit:
Auch das UBA hat eine kurze Übersicht zu dem Thema:

Echte Verwendungsverbote gibt (und gab) es demnach zwar, aber die gelten entweder für extrem umweltschädliche Gase mit GWP > 2500 oder für komplett andere, industrielle Anwendungsbereiche, wie „Magnesiumdruckguss“.

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Hi, hast Du eine Quelle dafür? Difluormethan (R32) ist vieles, aber karzinogen habe ich noch nicht gehört oder gelesen. Schaut man sich die Gefahrstoffkennzeichnungen von Diflurmethan an, dann ist das wohl vergleichbar mit Alkohol (R32 scheint als etwas weniger gesundheitsschädlich eingeordnet zu werden, als Ethanol, aber dafür als explosiver).

Ansonsten hat @Matder schon das meiste gesagt: Mit Difluormethan betriebenen Wärmepumpen, die heute eingebaut werden, sollen gemäß der Verordnung nicht ausgetauscht werden.

Dieser industriepolitische Aspekt ist in der Tat spannend und war mir neu. In dieser Richtung fände ich es auch interessant, mehr zu erfahren.

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Nein, das ist nicht der Punkt, sondern:

Abänderung 152
Vorschlag für eine Verordnung
Artikel 13 – Absatz 3 – Unterabsatz 1

Ab dem 1. Januar 2030 sind die folgenden Verwendungen verboten: die Wartung oder Instandhaltung von ortsfesten Kälteanlagen mit Ausnahme von Kühlern mittels der in Anhang I aufgeführten fluorierten Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr.

Stimmt. Aber das trifft eben nur Kälteanlagen. Sowohl in dem Änderungsgesetz, dass du oben verlinkt hast, als auch in der bisherigen Verordnung wird stets zwischen Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen unterschieden.

Das von dir beschriebene Verbot von Wärmepumpen, die einen GWP > 150 haben, kann ich daher nicht finden. In der Zusammenfassung des UBA wird das auch nicht erwähnt.

Hier muss man allerdings betonen, dass diese Unterscheidung in den Begriffsbestimmungen der zu ändernden Norm nicht auftauchen.

Schau dir mal auch die anderen Änderungen an Artikel 13 an. Zuerst einmal ist die Frage, ob die Gewichtsbeschränkung (40to Kühlmittel) drin bleibt, dann wäre deine Anlage eh raus.

Noch dazu soll nach Angenommene Texte - Verordnung über fluorierte Gase - Donnerstag, 30. März 2023 auch die Verwendung von recycletem R32 zulässig bleiben. Ich halte das für einen sehr sinnvollen Weg.

in Anhang I aufgeführte recycelte fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr, die für die Wartung oder Instandhaltung bestehender ortsfester Kälteanlagen mit Ausnahme von Kühlern verwendet werden, sofern sie aus solchen Einrichtungen rückgewonnen wurden. Solche recycelten Gase dürfen nur von dem Unternehmen verwendet werden, das die Rückgewinnung als Teil der Wartung oder Instandhaltung durchgeführt hat, oder von dem Unternehmen, für das die Rückgewinnung als Teil der Wartung oder Instandhaltung durchgeführt wurde;

Difluormethan (R32) ist eine Verbindung aus der Gruppe der fluorierten Kohlenwasserstoffe (Fluorkohlenwasserstoffe – Wikipedia)

Also ich bin hier nur Laie, aber laut Wiki ist R32 ein fluorierter Kohlenwasserstoff und damit laut EEA ein PFAS mit den dort beschriebenen Schädigungsfolgen - einschließlich “krebserregend”

Stimmt, eine genaue Definition von Wärmepumpen und Kältegeräten steht da nicht.

Aber zumindest mir als juristischen Laien, fällt es da schwer Wärmepumpen als „Kältegeräte im weitesten Sinne“ oder so etwas Ähnliches zu erkennen. Sofern es da keine Gegenbeispiele aus der Rechtsprechung gibt, oder irgendein juristisches Konzept, dass so eine Umdeutung zulässt, finde ich den Unterschied zwischen Kältegerät und Wärmepumpe erst einmal ausreichend eindeutig.

Hey, ich bin auch kein promovierter Chemiker, aber meines Verständnisses nach ist Difluormethan kein PFAS, sondern ein HFC und damit nicht in der von Dir verlinkten Quelle zu PFAS beinhaltet. Der Unterschied scheint darin zu bestehen, dass bei PFAS alle C-H-Bindungen durch C-F-Bindungen ersetzt werden, während bei Difluormethan zwei von vier C-H-Bindungen übrigbleiben. Das ist einfach eine andere Stoffgruppe mit anderen chemischen Eigenschaften.

Klar bedeutet das nicht, dass R32 ein Jungbrunnen wäre, und man sollte die problematischen Eigenschaften kritisieren, aber R32 ist halbwegs gut erforscht und man sollte ihn schon von den weitaus problematischeren PFAS abgrenzen, insbesondere in Hinblick auf Kanzerogenität. Ich vergleiche doch auch nicht Ascorbinsäre mit Botulin und Trinitrotoluol, nur, weil das alles Stoffe der organischen Chemie sind.

Als Teenager habe ich auch jahrelang geglaubt, dass in der Mikrowelle erwärmtes Essen Krebs erzeugt, weil mein 12-jähriges Ich das in irgendeinem Eso-Teso-Bioladenmagazin gelesen hatte :wink:

Schau mal bitte in Anhang 1 der Norm. Es ist dort aufgeführt.

Schwammig. I.d.R. wird der Bestand nicht angefasst. Weder beim Kältemittel noch bei den fossilen Anlagen. Ich wäre allein stutzig, weil das bedeuten würde, dass alles Kälteanlagen der letzen Jahrzehnte raus müssten! R290/Propan ist noch in den Startlöchern, Alternativen wie R1234 selten. Eigentlich gehen alle jetzt auf r290 Monoblock, wegen dem leichten Einbau ohne Kälteschein für den Handwerker.
Meine Sicht: Entspann dich, da kommt dir keiner in Haus und demontiert die Anlage.
Wenn du noch warten kannst, nimm Propan-Monoblock. Leiser, günstiger in der Wartung, effektiverer Kältekreis und safe für die nächsten 40 Jahre, unzerstörbare Technologie.
Das Viessmann-Werk in Polen geht die nächsten Wochen in Vollauslastung, dann geht die Lieferzeit auf 6 Monate zurück. Wenn du heute bestellst, hast du die Oktober im Haus.

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R32 scheint von der PFAS-Verordnung ausgenommen zu sein:

Nicht unter die PFAS-Definition fällt R32, das heute häufig in kleineren Klimaanlagen verwendet wird.

Eine englische Seite sagt das auch:

R32 not in scope
The most significant refrigerant falling outside the PFAS definition is R32, now commonly used in smaller air conditioning systems.

Das klingt einleuchtend.
R290 ist effizienter und leiser? Warum?
D.h. es kann auch eine höherer JAZ erreicht werden? Spannend und vielleicht sind diese WPs am Markt doch schon verfügbarer als gedacht- ich hole einfach mal ein Angebot ein.
Danke!

  1. Das liegt nicht direkt an R290, sondern daran, dass Propan-WP ausschließlich als Monoblock gefertigt werden. Bei Splitgeräten wird das Kältemittel draußen verdampft, durch Kältemittelleitungen in die Inneneinheit gepresst und dort am Verflüssiger am Heizkreis kondensiert. Bei Verdichten entstehen Druckschläge, die sich (Körperschall) über die Kältemittelleitungen im Haus ausbreiten. Da kann man viel probieren aber Spiltanlagen sind immer lauter.
  2. Weil Monoblock, sitzt der gesamte Kältekreis draußen. Die Wärme wird über den regulären Vor,-Rücklauf ins Haus geholt. Keine Druckschläge keine Strömungsgeräusche, weil kleine Fließgeschwindigkeit.
  3. R290 ist sehr effektiv, das effektivste eigentlich. Deshalb gehen trotz Brandschutzhürden fast alle auf Propan. Mit gleichen Verdichtereinsatz kommt man schneller auf hohe Temperaturen, weshalb die WP mit R290 weniger arbeiten muss, weniger Leistungsabruf, kleinere Lüfterleistung, weniger laut. Also besserer COP bzw. SCOP = bessere JAZ.
  4. Die Einsatzgrenzen sind bessere. R290 geht hoch bis 70°C, effizientere Warmwasserbereitung. Geht bis minus 20°C, was keinen in Deutschland juckt, außer vlt. Leute am Apenrand. Geht aber auch bis zu einer Außentemperatur von 40°C. Dh. Warmwasserbereitung auch im Hochsommer. Andere Kältemittel gehen nur bis 60°C Vorlauf, minus 15 im Winter und im Sommer nur 35°C. Heiß, jedes mal, wenn die Umgebung nicht in die Betriebsbedingungen passt, geht der Heizstab/Durcauferhitzer an, was deine JAZ verschlechtert.
    Und heißt, weil effizient auch noch mit 55°C geht, können die allermeisten Anlagen, die mit Heizkörper betrieben worden ohne Umbau mit einer JAZ > 3,8 betrieben werden. Evtl. ein, zwei HK rausnehmen, wenn die sich als sehr sehr klein rausstellen (alter Pfusch).
  5. Generell sind alle Propan-WP das neueste am Markt und deshalb effektiver als ältere Geräte, einfach Stand der Technik.
    Propan-WP die gut sind: Daikin Altherma 3 (Japan), NIBE Fighter (Schweden), Viessmann 250/252-A. Wir „Viessmänner“ hassen Vaillant, aber das muss man nicht verstehen :joy: Gehen alle bis 13 kW. Viessmann hat das beste Patent in Sachen Hydraulik, aber wenn du ein EFH mit „normaler Anlage“ isses egal.
  6. Da Monoblock braucht der Heizungsbauer keinen Kälteschein, damit ist die Auswahl größer, mehr Konkurrenz = günstigere Angebote.
    Ich würde auf jeden Fall auf Propan gehen.
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:+1: Talk der Nation, das Service-Forum :smile:

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https://echa.europa.eu/de/registration-dossier/-/registered-dossier/15279
Hier auf der Seite der ECHA steht bei Difluoromethane unter Toxical Information links u.a. -Carcinogenicity das im Moment keine Studien dazu vorliegen. Insofern nehme ich das oben wieder raus.

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5 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Konkreter Fall - Wärmewende im Mehrfamilienhaus

Gibt es Ersatzstoffe? Dann spräche gegen ein Verbot doch nur, dass es teurer wird. Aber mit einem hohen Gewinn an Lebensqualität für die, die mit den Stoffen arbeiten müssen und die, die in der Umgebung wohnen. Von Langzeitschäden in der Natur ganz abgesehen.

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Leider gibt es in der chemischen Industrie und in der Halbleiterindustrie, insbesondere aber in der Batterieherstellung nicht wirklich Alternativen. Aktuelle Alternativen wären in manchen Fällen Kunststoffe wie FKM oder PVDF. Allerdings sind alle Kunststoffe mit einem F darin betroffen. In vielen Anwendungen privat (PTFE Beschichtungen in Konserven oder Pfannen) gibt es definitiv Alternativen. In der chemischen Industrie reden wir dann aber von Höchst legierten Edelstählen und auch hier kann man nicht immer Metalle nutzen. PTFE ist aktuell leider schwer bis gar nicht zu ersetzen.
Aus privater Sicht denke ich durchaus positiv über ein Verbot, leider wird es aber aus professioneller Sicht ein Disaster werden und den Wirtschaftsstandort Europa massiv schaden.