Die Erbschaftssteuer ist ein bürokratisches Monstrum und tatsächlich auch nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere führt sie zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
Daher sollte die Erbschaftssteuer abgeschafft werden. Jedoch soll Vermögen nicht steuefrei bleiben. Hierzu gab es früher die Vermögenssteuer. Diese sollte nun als Ersatz für die Erbschaftstsuer wieder eingesetzt werden. Was sind die Vorteile:
Die Vermögenssteuer kommt jährlich in gleichem Maße, auch wenn niemand in der Familie stirbt. Sie kann daher auch in der normalen Cash-Flow-Planung (unternehmerisch bzw. privat) berücksichtigt werden. Wenn man davon ausgeht, dass alle dreißig Jahre ein Vermögensübergang durch Erbschaft stattfindet (so auch § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) und der Steuersatz bei 30 % liegt (tatsächlich dürfte er deutlich geringer sein), ergibt sich eine jährliche Steuerbelastung mit Vermögenssteuer in Höhe von 1 %. Diese laufende Steuerbelastung ist auch von jedem Unternehmer leistbar ohne die Untenhemnssubstanz angreifen zu müssen.
Das Steueraufkommen für die Gemeinschaft bleibt aber gleich.
Es entfällt die Anzeigepflicht im Todesfall. Stirbt ein naher Angehöriger hat man sicherlich andere Probleme, als dies sofort dem Finanzamt anzuzeigen. Wird daher auch regelmäßig vergessen. Zudem ist den Erben auch oftmals der Umfang des Vemögens nicht bekannt. Hier muss also erstmal umfangreich recherchiert werden. Dann gibt es auch Erbstreitigkeiten. Das Finanzamt erlässt aber erstmal einen Erschaftsteuerbescheid, der dann zu bezahlen ist, obwohl man evtl. noch gar nicht an das Vermögen herankommt.
Bei der Vermögenssteuer wird dass vorhanden Vermögen vom Eigentümer noch zu seinen Lebzeiten erfasst und an das Finanzamt gemeldet. Es werden dann laufend nur die Veränderungen an das Finanzmt gemeldet, was auch autoamtisiert durch Banken, Grundbuchämter oder Notare erfolgen kann. Die Bewertung von Unternehmensanteilen und Grundstücken kann auch laufend vorgenommen werden, insbesodnere auch unter Anwendung pauschaler Wertansätze bzw. von Wertansätzen aus anderen Steuerbereichen (z.B. Gewinn einer GmbH).
Schenkungen von Vermögen sind damit steuerrechtlich nicht mehr relevant, da mit der Übertragung des Vermögens automatisch die Vermögensteuerpflicht übergeht. Schenkt also Papa seinen Kindern 10 Mio EUR, so wird dies durch die Bank direkt weitergemeldet und Papa zahlt dann im nächsten Jahr 100.000 EUR weniger und die Kinder 100.000 EUR mehr an Vermögenssteuer. Die Steuer kann ohne Liquiditätssschwierigkeiten aus der Rendite des Vermögens genommen werden.
Dies führt zu einem deutlicher Bürokratieabbau.
Schlussendlich entseht durch die erstmalige Erfassung der Eigentümer von Kapitalgesellschaften und Grundstücken, bzw. Aktiendepots und Bankonten eine lückenlose Dokumentation um auch Steuerhinterziehungen im Bereich der Ertragsteuern aufzudecken.
Das uebliche Argument ist, dass eine Vermoegenssteuer mit erheblichen Aufwaenden zur jaehrlichen Vermoegensbestimmung verbunden waere. Daher sei die Erbschaftsteuer vorzuziehen, da diese nur alle ~30 Jahre einmal anfaellt, man also nur 1/30 des Aufwands, bei vergleichbarem Ertrag haette.
Das Argument war damals zur Zeit der Abschaffung 1997 vielleicht noch gerechtfertigt, da alles händisch gemacht werden musste. Mit einem vernünftigen digitaliesierten und automatisierten Prozess trifft das heute sicherlich nicht mehr zu.
Das passt nicht zusammen. Wenn ich die Vermögenssteuer bürokratiearm umsetzen kann, wie von dir behauptet, dann geht das natürlich auch mit der Erbschaftssteuer. Denn beides besteuert die selben Assets.
Da Erbschaften und Schenkungen steuerlich gleich behandelt werden kann man diesen Steuerfall sehr gut planen. Praktisch jedes größere Vermögen wird auch nicht spontan beim Todesfall übergeben, sondern die Erblasser setzen sich weit im Vorfeld mit ihren Steuerberatern (und vielleicht den Erben) zusammen und entwickeln eine Strategie (schon um die Erbschaftssteuer möglichst zu minimieren).
Genau das machen auch die meisten Privatleute, indem sie ein Testament aufsetzen. Der Werkzeugkasten ist da gut bestückt.
Ist doch wunderbar, dann kann man im Todesfall auch gleich unkompliziert die Erbschaftssteuer erheben.
Ich sehe keinerlei Grund, sich auf ein “entweder oder” festzulegen. Beide Steuern haben ihre Funktion. Der Gesetzgeber sollte sich nicht künstlich in seinen Steuerungsmöglichkeiten beschneiden, um ein “elegantes” System zu etablieren (was nicht ausschließt, dass man die Bürokratie deutlich verschlankt).
Jedenfalls aus meiner Perspektive sollte die Vermögenssteuer in erster Linie die Anhäufung absurd hoher Vermögen verhindern. Menschen sollten die Möglichkeit bekommen, durch Fleiß und Glück im Laufe ihres Lebens sehr reich zu werden, das entfaltet für meine Begriffe durchaus positive gesellschaftliche Dynamiken. Aber ab einem bestimmten Niveau wird Reichtum auch gesellschaftlich gefährlich, was eine Vermögenssteuer meiner Ansicht nach effektiv verhindern kann.
Die Erbschaftssteuer hat für mich dagegen die Funktion der Umverteilung beim Vermögensübergang zwischen Generationen. Ja, man sollte seinen Kindern oder anderen Menschen Vermögen überlassen können. Aber in einer Gesellschaft hat jede:r das Recht auf eine Chance für ein gutes Leben, nicht nur die, die die “Spermalotterie” gewonnen haben. Zumal es für nach meiner Kenntnis keine Belege dafür gibt, dass vererbtes Vermögen zu mehr Innovation oder Wohlstand führt als innvoll umverteiltes Vermögen.
Wobei das Problem doch eh nicht die Digitalisierung ist, oder? Sondern der Streit über die Wertzuweisungen zu einzelnen Items im Vermögen, bzw der Weg um überhaupt zu einer Wertschätzung zu kommen.
Erbschafts- wie Vermögenssteuer sind beides Bürokratiemonster, und zwar, wie hier gesagt, weil der Wert von nicht-monetären oder geld-nahen Vermögensteilen meistens strittig ist, v.a. Immobilien und Unternehmen. Das liegt in der Natur der Sache. Und es gibt schlicht keine einfachen pauschalisierenden Lösungen.
Deswegen diese Steuern abzuschaffen ist falsch. Die Funktion dieser Steuern ist neben den Steuereinnahmen v.a. ein ganz klein wenig Ausgleich der absurd ungerechten Vermögensverteilung in Deutschland.
Selbst wenn der Aufwand für die Verwaltung dieser Steuern die Einnahmen komplett auffressen würden (was bei weitem nicht der Fall ist!), wäre allein das den bürokratischen Aufwand mehr als wert.
Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögen zwischen zwei Personen. Die Vermögenssteuer würde den Bestan des Vermögens einer einzelnen Person besteuern.
Das sind unterschiedliche Assets. Und bei der Erbschaftsteuer müssen erst die Eigentumsverhältnisse nach der Vermögensübertragung geklärt sein, was in Erbschaftsfällen zum Streit führt. Das Problem habe ich bei der Vermöensteuer nicht.
Der Vermögensübergang bei der Erbschaft ist immer „spontan“. Nämlich dann, wenn der Erblasser stirbt. Man kann diesen sponaten Fall natürlich in geordnete Bahnen überführen, wenn man ein Testament o.ä. verfasst. Aber gerade die Steuerspargestaltung, die Vermögenede mit der Testamentsfassung vornehmen können, entfällt ja bei der Vermögenssteuer. Da kann eben nicht gestaltet werden. Die Steuer fällt daher immer an.
Das Problem ist das Verfahren zur Wertermittlung.
Dies kann aber bei digitaliserten Werten auch regelmäßig automatisert fortgeführt werden.
Werden die Werte aber nur alle dreißig oder vierzig Jahre erfasst ist die Bewertung deutlich aufwendiger und automatisiert nur schwer durchzuführen.
Auch die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich digitalisierbar. Dies setzt aber voraus, dass jeder Mensch mit Vermögen seine Vermögenswerte in Hinblick auf sein potentielles Ableben schon erfasst bzw. es erfasst wird. Es müsste daher schon mit der Geburt eines Menschen ein Erbschaftsteuerfall angelegt werden, damit das Digitalsieren Sinn macht. Dem dürften verfassungsrechtliche bzw. datenschutzrechtliche Bedenken entegegen stehen. Oder wir bleiben bei dem alten System, dass erst die Erben die Vermögenswerte erklären müssen. Dann ist aber auch nichts digitalisert. Diese können auf keine digitalisierte Datenbasis zugreifen.
Der Vorteil der „digitalen“ Vermögensteuer ist, dass jeder Vermögenswert der in Deutschland existiert dem Eigentümer zugeordnet ist und dies laufend durch Meldungen der Banken, Notare Grundbuchämter usw. automatisch aktualisiert wird. Da die Besterung auch jedes Jahr erfolgt, ist die Datenerhebung auch gerechtfertigt.
Was ist das dann in EURO ??
Die Ansichten was „normal“ ist gehen schon sehr auseinander. Da ist Klarheit hilfreich.
Auch die 1 Mio. Euro Frei-Grenze beim SPD Vorschlag wird mit einem normalen Reihenhaus in München locker übertroffen. Dort wird man sicherlich „normal“ ganz anders definieren als in Brandenburg.
Auch ein selbst bewohntes Haus würde m.W. zusätzlich zum Freibetrag frei bleiben.
Das ist doch gerade der Witz bei Vorschlägen dieser Art: Die meisten Erbschaften werden damit steuerbefreit und nur große Erbschaften deutlich besteuert.
Genau das Gegenteil von dem, was aktuell passiert. Aktuell bezahlen nur sehr Vermögende die Erbschaftsteuer eben nicht.
Ich verstehe nicht wie du darauf kommst - wie unterscheidet sich Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer bezüglich der Wertfestsetzung eines Kunstwerks (außer dass das eine jährlich und das andere ca. alle 4 Jahre mal dran ist)
nur weil wir es häufig machen und digitalisieren heißt es nicht, dass es nicht die genau selben Probleme produziert
Hallo, danke für eure Beiträge. Zunächst finde ich,
Auch ein selbst bewohntes Haus würde m.W. zusätzlich zum Freibetrag frei bleiben.
Das ist doch realitätsfern. Wenn meine Eltern versterben, wenn ich 60 Jahre alt bin, habe ich mir längst ein eigenes Leben aufgebaut. Warum sollte ich dann nochmal umziehen müssen?
Im weiteren würde ich gerne die Frage stellen, warum es überhaupt eine Erbschaftssteuer geben muss. Mein Privatvermögen habe ich doch bereits versteuert. Gewinne wurden mit Abgeltungssteuer oder pers. Steuersatz abgegolten (!), warum sollen meine Kinder mein (Netto-)Vermögen nochmal versteuern müssen.
Warum nicht?
Wenn ich meinen Lohn bekomme, ist das Geld davor bereits durch viele Hände gegangen und immer wieder hat sich der Staat und andere bedient.
Das Geld, das ich an die Sozialversicherung gebe, geht vom Bruttolohn weg - da ist ein guter Teil, der eigentlich Lohnsteuer ist. Und egal, was ich mit dem verdienten Geld dann mache, immer geht auf dem Weg zum Empfänger Geld verloren.
Jeder Euro zirkuliert unendlich oft in der deutschen und globalen Wirtschaft und wird an allen möglichen Stellen immer wieder mit Steuern und Abgaben belegt. Die Idee, dass man Geld nur einmal besteuern sollte ist mit Verlaub gesagt im wahrsten Sinne des Wortes realitätsfern. Wenn man das zu Ende denkt, dann dürfte der Staat jedes Jahr nur den hinzuwachsenden Teil der Wirtschaftskraft besteuern – und in Jahren mit wirtschaftlicher Stagnation oder Rezession gäbe es gar keine Staatseinnahmen. So lässt sich keine Gesellschaft organisieren.
Der Hinweis auf die Berechtigung von Erbschafts- und anderen Steuern liegt im Wort selbst: Sie sind (neben Verboten und Vorschriften) das wichtigste Instrument des Staates zur Steuerung von menschlichem Verhalten und gesellschaftlichen Ergebnissen.
Jede Steuer in jeder Höhe kann grundsätzlich legitim sein, wenn damit ein nachvollziehbarer Zweck erfüllt werden soll. Schließlich muss sich ein Gemeinwesen irgendwie finanzieren und da gibt es nicht den einen “richtigen” Weg – der Staat muss eine Kombination sinnvoller und politisch durchsetzbarer Instrumente wählen.
Die Erbschaftssteuer lässt sich politisch gut rechtfertigen, weil sie leistungsloses Einkommen besteuert. Sie dient zur Umverteilung zur bessern Chancengleichheit beim Generationenübergang (schließlich kann ein Kind nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es in einen finanziell armen Haushalt geboren wurde). Und sie kann ein sinnvolles Instrument sein, um unangemessene Vermögensanhäufung innerhalb einer Gesellschaft zu bekämpfen, die einem demokratischen Gemeinwesen entgegensteht.
Genau DU hast es versteuert, nicht aber der Beschenkte.
Mein Arbeitgeber zahlt Gewerbesteuer, dennoch zahle ich Einkommenssteuer und obwohl mein Lohn bereits versteuert wurde zahle ich beim einkaufen Umsatzsteuer oder KFZ-Steuer. Wieso sollte die einige (!) Transaktion bei der der Empfänger keinerlei Leistung erbracht hat steuerfrei sein.
Aber ein Vorschlag der das Dilemma löst, könnte eine komplette Umstellung des Steuersystems sein. Wie im Mittelalter (und das ist nicht wertend) der Zehnt. Im laufenden Jahr zahlt niemand irgendwas und am ende vom Jahr 10% auf alles, egal ob liquides Vermögen oder Unternehmensanteile, Haus, Auto, … Somit wäre es auch egal wo das Vermögen liegt. Wenn du dein Vermögen behältst zahlst du, wenn du es verschenkst der Empfänger.
Das Problem wäre wieder die Ermittlung der Vermögenswerte aber das haben wir ja scheinbar irgendwie immer