Elternrechte LdN 377

Mütter im Leistungsbezug können es nicht verhindern, es ging in der Lage um alle Mütter. Viele Mütter sind im Leistungsbezug, speziell Alleinerziehende. Diese Mütter können es nicht verhindern. Sie sind auch Mütter. Warum soll es um die nicht gegangen sein? Sie wurden ja nicht explizit ausgeschlossen…

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In unserem Fall war es ja so, dass wir die Vaterschaft haben anerkennen lassen, Sorgerecht aber erst später.

Die Entwicklung war auch insgesamt positiv und somit alles ok. Hört sich rückblickend dramatischer an, weil vieles Routine wurde.
Aber natürlich ist mein Blick auf die Prio Formalitäten ein anderer.

Das ist bei uns ein Kombiantrag gewesen. Unkompliziert im Klinikum.

Und es gibt noch eine Konstellation durch die das durchrutschen konnte. Während Corona wurden viele Hochzeiten verschoben und zumindest in meinem Bekanntenkreis teils noch nicht nachgeholt. Auch da muss man ja erst mal auf dem Schirm haben, dass diese Verschiebung auch folgen für die Vaterschaft hat, zudem es während Corona ja auch ein Akt war überhaupt Termine auf Ämtern zu bekommen.

Aber unabhängig von den Gründen. In Konstellationen wie sie skizziert wurden sollte egal ob das mal passieren kann oder ob das nicht passieren darf die Folge nicht eine endgültige Trennung der Beziehung von Vater zu Kind ermöglichen.

Danke!

Aber es geht ja nicht mal zwangsläufig um mehrere Jahre. Was, wenn die Trennung nach einem Jahr erfolgt? Bis auf Elterngeld, und das beantragen aus verschiedene Gründen ja nicht alle kommt da ja erst später zum tragen. Wobei ich jetzt nicht weiß ob Kita da einen aufmerksam drauf macht und bei Ärzten mussten wir nie eine Geburtsurkunde vorlegen.

Freut mich sehr, dass es bei euch gut verlaufen ist!

Einen erzwungenen Abbruch der Beziehung zwischen Vater und Kind sollte es keinesfalls ohne Notwendigkeit geben dürfen, das stimmt.

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Kurzer Nachtrag:
Mich hat auch die zu kurze Abhandlung über queere Familien und die Stiefkindadoption gestört. Mir wurde da von Ulf und Philip zu wenig bzw. zu unkritisch auf die Begründung/Ausrede von Marco Buschmann und dem Justizministerium eingegangen. Eine Familie, die sich explizit co-parenting mit mehr als zwei Eltern anstrebt, ist mit einer drei oder mehr Elternslot-Regelung natürlich geholfen, aber darum geht es letztendlich nicht. Die meisten Familien mit zwei Mamas entstehen über private Samenspende oder Samenbanken und sind als Familie mit nur zwei Elternteilen geplant. Im Falle einer privaten Samenspende tritt der Samenspender eigentlich immer beim Notar seine elterlichen Rechte auf, im Falle einer Samenbank werden mit der Samenspende die elterlichen Rechte abgegeben. Welche Rechte sollten beim Samenspender also geschützt werden, die Rechte wurden doch aus freien Stücken abgegeben? Ein Elternteil, dass freiwillig seine elterlichen Rechte abgibt, kann danach auch nicht einfach so die Rechte wieder zurückfordern, wieso sollte das im Falle von Regenbogenfamilien anders sein? Das ist eine billige Ausrede um queerfeindliches Recht aufrecht zu erhalten.
Letztendlich ist es so, hetero Paare bekommen auch durch Samenspende Kinder, egal ob private Samenspende oder über Samenbanken. Es interessiert aber niemanden und der nicht biologische Papa wird ohne Probleme als Vater eingetragen, der einzige Unterschied ist der Personenstand des zweiten Elternteils. Das ist einfach Diskriminierung und muss geändert werden!

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Mütter sollten schlicht keine Machtstellung gegenüber den Vätern ihrer Kinder im Bezug auf diese Kinder haben, genauso, wie Väter gleichermaßen keine Machtstellung gegenüber den Müttern haben sollten. Kinder kennen keinen „besseren“ Elternteil.
Wenn wir uns darüber einig wären, dass Gleichberechtigung eine gute Sache ist, dann könnten wir einfach ins Gesetz schreiben, dass der Mann, der das Kind mit der Frau gezeugt hat und biologischer Vater ist, automatisch auch rechtlicher Vater ist. Das ist weltweit eher die Normalität als diese skurile deutsche Verrenkung.

Und nein, Umgangsrechte und häusliche Gewalt haben, was die gesetzliche Regelung angeht, exakt nichts miteinander zu tun. Gewalt ist verboten. Umgang ist ein Recht der Kinder und der Eltern.
Ich kann es immer wieder kaum fassen, in welche Argumentationsmuster bei diesem Thema verfallen wird. In meiner Welt sollten Argumentationen wie „Lass lieber keine Ausländer rein, die könnten kriminell sein“ den Rechten vorbehalten bleiben. Aber beim Thema Elternschaft verfallen nicht wenige sich für progressiv haltende Menschen auf genau diese Argumentationmuster und finden ernsthaft, man könne allein die potentielle von Männern ausgehende häusliche Gewalt gegen väterliche Umgangsrechte ins Feld führen.
Das ist schwer zu etragen.

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Väter sind genausowenig entbehrlich wie Mütter. Wie kann man auf eine andere Idee kommen?
Wer meint, er/sie sei sich „tatsächlich nicht sicher ob das so eindeutig ist, dass das Kind davon profitiert den leiblichen Vater unter allen Umständen präsent zu haben“ kann genau dasselbe über die Mutter sagen. Oder wo soll der Unterschied liegen?
Es gibt weder einen von Natur aus besseren, noch einen von Natur aus wichtigeren Elternteil.
Hier klingt das teilweise so, als wäre nicht wenige der hier Schreibenden der Ansicht, Artikel 3 GG könne man im Falle von Eltern gerne mal über Bord werfen, denn da sei eine Gleichbehandlung (aus welchen Gründen?) gerade nicht geboten.

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Wie gesagt, ich musste innerhalb der ersten paar Lebensmonate schon die Geburtsurkunde meines ersten Kindes an zig Stellen schicken, weshalb es mir unklar ist wie man um eine Anerkennung rum kommen kann. Krankenkasse wäre auch noch ein Punkt, da mein Kind über mich versichert ist, das ist natürlich auch nicht bei allen der Fall.
Es gibt sicher Fälle, in denen sich zB in der Schwangerschaft getrennt wird bei denen die Vaterschaftsanerkennung dann auch schwierig werden kann, da die Mutter der Anerkennung ja auch zustimmen muss bzw ohne Zustimmung dauert die Sache dann einfach länger und wird komplizierter.

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Lieber Lage,
eine kleine Information. Das Konzept von drei Eltern gibt es bereits in die Deutschen Rechtssprechung.
Bei die Adoption von Erwachsener Kinder ist es möglich, dass der bisherige juristische Vater auch Vater bleibt.
In diesen Zusammenhang wird von einer „Schwacher Adoption“ gesprochen. (§ 1770 Abs. 2 BGB)
Das wird hier gut erklärt.

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Gibt es denn wirklich so viele Fälle, wo das total grundlos passiert? Das klingt mir eher nach einem kontruierten Fall.

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Grundlos im Rahmen dessen das der Vater sich strafrechtlich hat nichts zu Schulden kommen lassen. Nicht Grundlos im Sinne das die Mutter nichts mehr mit dem Vater zu tun haben möchte bzw. Ihn absichtlich verletzen möchte warum auch immer. Ich kenne mindestens einen Fall im Bekanntenkreis. Wie häufig das jetzt wirklich vorkommt ist für das Gesetz ja aber auch uninteressant.

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Aber nicht für alles ist relevant ob da der Vater eingetragen ist.

Und dein Punkt mit der adequaten care Arbeit ist aus noch einem Punkt Quatsch. Denn erstens braucht es keine Bestrafung in Form eines Umgangsentzugs wenn das nicht der Fall ist, zweitens könnte ein Mann auch durch Krankheit, z.B. Depression, weniger machen und drittens kommt es ja auf die exakte Aufteilung an. In meinem Fall z.B. macht meine Partnerin fast alles was mit Formularen zu tun hat, ich dagegen alles was telefonisch zu machen ist. Natürlich habe ich deutlich seltener mit Dokumenten zu tun, obwohl die zeit in diesem Bereich identisch ist.

Und selbst beim Kinderreisepass bin ich mir nicht sicher ob da zwingend jemand interveniert wenn zu viele Unterschriften auf dem Formular sind.

Und letztlich sind die Gründe völlig egal. Die Klage die zur Entscheidung des BVerG geführt hat zeigt ja, dass es solche Fälle gibt und das Gericht hat entschieden. Der bedarf das Gesetz anzupassen entsteht also schon allein aus dem Urteil.

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Liebes Lage-Team,

ich kann kaum glauben, was ich gerade gehört habe: Wer schwanger wird und nicht abtreibt, muss halt mit dem Vater klarkommen. Ich hoffe ihr habt das nur nicht so genau durchdacht.

Ich verstehe Philips Empathie für die Väter. Leider lasst ihr die Sicht der Mütter komplett außer Acht und suggeriert damit, dass Frauen leichtfertig entscheiden, den Vater vom Kontakt zum Kind auszuschließen. Dabei ist das eher unwahrscheinlich.

Ihr denkt nicht mit, dass es oft gute Gründe für Frauen gibt, die Väter nicht mehr in ihrem und dem Leben der Kinder zu wollen. Etwa jede 4. Frau wird mind. 1 Mal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Gerichte zwingen die Frauen oft den Kontakt zum gewalttätigen Vater beizubehalten. In Fällen psychischer Gewalt, werden Frauen & Kinder durch die Gerichte & Jugendämter nicht ausreichend geschützt, weil sich das kaum nachweisen lässt.
Ihr habt in einem Halbsatz erwähnt, bei Gewalt sei das natürlich anders – es gehe euch um normale Väter. Aber es ist ja ein Teil der normalen Väter, die diese Gewalt ausübt.

Und was ist mit komplett verantwortungslosen Vätern? Die sich kaum melden, ständig absagen oder nicht auftauchen, in Haft müssen, Drogen-/Alkoholabhängig sind, schwere Persönlichkeitsstörungen haben. Fälle, die häufig vorkommen und mit denen Väter ihren Kindern schaden. Bei denen die Mütter aber kaum rechtliche Handhabe haben.

Ich finde es sehr kritisch, wenn solche Entscheidungen in der Hand der Mütter liegen. Bei meinen Kontakten mit Elternberatung, Jugendamt und einer Anwältin für Familienrecht, habe ich aber erlebt, wie wenig Möglichkeiten Mütter haben, sich und ihre Kinder zu schützen. Da die Rechte der Väter inzwischen derart gestärkt wurden und viele Ämter & Richter von der irrigen Annahme ausgehen, die ihr auch geäußert habt, dass es immer gut ist, den Vater im Leben eines Kindes zu haben. Als Pädagogische Psychologin weiß ich, das stimmt nicht – manchmal ist es besser ist, wenn kein Kontakt besteht.

Ich finde die Stärkung der Väterrechte richtig, aber wir brauchen parallel deutlich mehr Schutz und Unterstützungsangebote für Mütter & Kinder.

Wenn man diesen Kontext ausblendet, entsteht das Bild von rachsüchtigen, egoistischen Frauen, die den armen Vätern das Leben schwer machen. Ein Narrativ, das die antifeministische Männerrechtsbewegung befeuert. Und das ihr leider auch bedient habt. Ich hoffe, dass ihr das wieder geraderückt.

Ich ringe seit Jahren darum mit einem Vater klarzukommen, der kaum verantwortungsloser sein könnte, der keinen Cent zahlt, jeden dritten Termin absagt oder vergisst, mit Entzugserscheinungen beim Kind auftaucht und der schwer manipulativ ist. Ich habe mich entschieden, ihn auf Abstand im Leben unseres Kindes zu behalten. Ich übernehme die Verantwortung. Von Anderen fordern würde ich das niemals, weil ich weiß, wie belastend sowas sein kann. Und auch euch steht es nicht zu, Frauen diese Verantwortung hinzuschieben.

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Mütter und Väter tun Kindern meistens gut. Sie können ihnen aber auch schaden. Dann sind sie nicht nur entbehrlich, sondern der Kontakt sollte dringend minimiert oder unterbunden werden.

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Ein Vater ist kein Samenspender genauso wenig, wie eine Mutter eine Gebärmaschine ist.
Wenn eine Frau abtreibt, dann ist das so. Wenn sie es nicht tut, wird sie Mutter und derjenige, mit dem sie geschlafen hat, wird Vater. Und so wie der Vater sie nicht aus ihrer Mutterstellung vertreiben kann, darf sie ihn auch nicht aus seiner Vaterstellung vertreiben können. Das Kind gehört ihr nicht. Das Kind hat zwei Eltern und es hat das Recht auf beide Eltern, wie auch beide Eltern das Recht haben, für ihr Kind da zu sein, sich um es zu kümmern und es in sein und durch sein Leben zu begleiten.

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Dass es keine Machtstellungen geben sollte, ist ja gut und schön. Diese Idee geht aber leider an der Realität vorbei. Gleichberechtigung ist toll. Aber der Vater kann ja nicht schwanger sein. Die Mutter muss das Kind bauen, mit allen körperlichen Risiken, Neben- und Nachwirkungen. Standardmäßig stillt sie, weil die Wissenschaft Muttermilch noch nicht voll nachbauen kann. Sie muss das Trauma der Geburt durchlaufen. Das ist nicht gerecht.

Die Mutter ist meistens emotional stark an das Kind gebunden. Wenn sie es nicht ist, wird es als eine Krankheit behandelt. Wenn ein Mann keine emotionale Bindung zu seinem Kind hat, wird er überhaupt nicht behandelt. Er kann einfach weggehen. Er zahlt dann, ja. Aber dass eine Frau das Neugeborene einfach in seiner Wohnung liegen lässt und sagt „Du musst dich jetzt darum kümmern“, ist für die meisten undenkbar und der absolute Ausnahmefall. Das ist nicht gerecht.

Ein Vater der seine Kinder freiwillig nicht sieht ist doof. Mütter, die ihre Kinder dauerhaft beim Vater lassen, gelten in der Gesellschaft als Monster. Ich kenne eine Frau, die wurde gemobbt deswegen, da war sie schon kurz vor der Rente. Das ist nicht gerecht.

Wenn Mütter abends rausgehen, werden sie jedes mal gefragt, wer grade bei ihrem Kind ist. Väter werden das deutlich weniger gefragt, denn es ist ja klar, dass sie bei dem Kind ist. Das ist nicht gerecht.

Gerechtigkeit wäre schön. Aber sie ist nicht real. Nette, friedliche Väter sollten ihre Kinder sehen und anerkennen dürfen. Das sollte im Grundgesetz stehen, ja. Aber Mütter brauchen Schutz. Wenn sie nicht sagen will, wer der Vater ist, sollte geprüft werden, ob sie triftige Gründe dafür hat. z.B. könnte es eine eidesstattlichen Versicherung geben, wenn sie zum Schutz des Kindes die Auskunft verweigert. So gelangen benachteiligte Frauen, die eh schon erpressbar sind, nicht in noch nachteiligere Situationen.

Wenn die Krankenhäuser Standesamt und Kindergeld erledigen können, sollten sie auch die Vaterschaft mit anerkennen lassen. Ein Vater, der bei der Geburt dabei sein darf, hat in der Regel auch eine Beziehung zur Mutter und zum Kind. Das sollte geschützt werden. Ein Vater, der bei der Geburt nicht dabei sein darf, hat außer Sperma noch nicht viel in das Kind investiert. Da sollte ein Standardprozess sein, der klärt, was nun die Situation ist. Wenn die Frau die Frage nach häuslicher Gewalt bejaht, sollte dort Schluss sein mit der Ermittlung… Solange nicht bewiesen ist, dass eine Frau böswillig Vater und Kind trennt, sollte das auch nicht angenommen werden. Und wenn sie keinen Unterhalt bekommt, sei es so. Sie sollte dafür nicht auch noch bestraft werden. Ein Kind von einem Mann haben, der einem schadet, ist schon hart genug. Und es allein großziehen noch obendrauf.

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Beispielsfall im Podcast war, dass Mutter und Vater vor der Trennung zusammenleben und dass die Trennung dann Konflikte hervorruft, die dazu führen, dass die Mutter dem Vater den Kontakt verweigert.
Auch wenn all meine Empathie von Gewalt bedrohten, meistens die Verantwortung tragenden Müttern gilt, denke ich, dass diese Fälle überhaupt nicht selten sind.
Und um solche Fälle ging es, wenn ich den Podcast richtig verstanden habe.
Allerdings gilt eine gesetzliche Regelung natürlich für alle Fälle, was dann große Probleme hervorruft, wenn es tatsächlich häusliche Gewalt und/oder Kindesgefährdung vorliegt. Hier kann man auf die entsprechend möglichen rechtlichen Schritte verweisen, was aber angesichts der aktuellen Situation, in der Mütter/Frauen kaum vor gewalttätigen Männern geschützt sind, auch fragwürdig ist. Ein Dilemma. Fazit ist für mich, dass Frauen sehr viel besser vor häuslicher Gewalt oder Nachtrennungsgewalt geschützt werden müssen. Wenn das gelingt, sieht sicher auch niemand mehr ein Problem darin, Vätern ihre Rechte bzgl. des Kinders oder vielmehr das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater besser zu schützen.
Gewalttätige Väter sollten kein Umgangsrecht haben, so lang sie nicht erfolgreich eine Therapie durchlaufen haben…

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Wenn das in kürzeren Abschnitten passiert und der (spätere) soziale Umgang reicht, dann sind es am Ende vielleicht sechs Elternrollen? Das kann nicht sein und spricht stark für die Beibehaltung von max 2 Rollen.

Zudem fehlte mir im Podcast die vergleichbare Perspektive, dass das Kind nach Trennung beim Vater lebt. Die neue Partnerin hat dann gar keine Chance auf eine rechtliche Rolle. Warum darf im von Euch geschilderten Fall, der neue Partner der Mutter, der zum Zeitpunkt der Zeugung keinen Kontakt zur Mutter hatte, hingegen rechtlicher Vater werden?

Komplexes Thema, ohne einfache Lösung… Mir scheint es am Sinnvollsten, rechtliche und biologische Vaterschaft möglichst eng beieinander zu halten und zu fordern, dass für die Vaterschaftsanerkennung ein Kontakt zum Zeugungszeitpunkt gegeben war / ist. Das würde auch ähnlich der Regelung zur Vaterschaft bei Bestehen einer Ehe sein (§ 1592 Nr. 1 BGB). Davon zu trennen ist das Sorgerecht…

Bin gespannt auf den Gesetzgebungsprozess…

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Liebes Lage Team,
auch mich hat dieser Ausschnitt der neuesten Lage noch eine Weile beschäftigt. Ich bin 31 könnte also zum einen jeder Zeit Mutter eines Kindes werden und bin zum anderen Tochter getrennter Eltern, die beide neu geheiratet haben.

Zunächst zu dem Thema, das mich schon beim Hören gestört hat, als ihr die Möglichkeit einer 3 Eltern Lösung besprochen habt. Ich verstehe, dass das für Regenbogenfamilien absolut sinnvoll wäre, stoße mich aber an der Beschränkung auf 3 Elternteile. Angenommen die biologischen Eltern sind beide als Elternteile eingetragen und haben beide eine Beziehung zum Kind, sie trennen sich und finden beide neue Partner (keine Lover!!). Warum sollte dann die Mutter das Recht haben einen zusätzlichen rechtlichen Vater eintragen zu lassen, aber der Vater nicht das Recht haben auch den/die neue Partner*in eintragen zu lassen? Ich hätte es als Kind komisch und extrem ungerecht gefunden, wenn ein biologisches Elternteil einen neuen Partner als rechtlichen Elternteil eintragen lassen dürfte und der andere nicht. Ich denke auch, dass das eine eh schon schwierige Situation noch kniffeliger macht und zu einem unnötigen Ungleichgewicht führt.

Zudem möchte ich mich einigen Kommentaren von oben anschließen, es ist durchaus möglich ungewollt schwanger zu werden und sich trotzdem für das Kind zu entscheiden. Das bedeutet nicht automatisch sich für den Vater entschieden zu haben, denn Geschlechtspartner und Erziehungspartner sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Und ich finde es auch abwertend zu behaupten Mütter würden „mal eben so“ ihren „neuen Lover“ als Vater eintragen lassen. Gleichzeitig unterstütze ich zu 100% die Ansicht, dass es wichtig ist biologischen Vätern die eine Beziehung zum Kind haben oder auch Vätern, die sich seit der Geburt um das Kind gekümmert haben ohne der biologische Vater zu sein größere Rechte einzuräumen, denn es ist aktuell doch oft sehr leicht ihnen den Zugang zum Kind zu verwähren. Heutzutage wollen sich Mutter und Vater oft gleichberechtigt um das Kind kümmern und die Annahme, dass das Kind auf jeden Fall primär bei der Mutter leben wird ist veraltet.

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