Elternrechte LdN 377

Und der Witz ist ja auch, das sagt einem niemand. Also dass mit der Anerkennung nicht automatisch auch das Sorgerecht beide haben. Aber wenn man verheiratet ist ist es immer automatisch so: Sorge und auch alle anderen Rechte und Pflichten sind automatisch geteilt. Da steigt ja kein Mensch durch, vor allem dann nicht wenn man erstmal damit zu tun hat, sich in dem Leben mit Kind zurecht zu finden.

Ach und noch ein kleines ps ich finde es fragwürdig, wenn die Mutter einfach nach Jahren einen Vater eintragen lassen kann und der auch nicht nachweisen muss, dass er der Vater ist. Das ergibt ja auch wenig Sinn.

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Ich würde doch darum bitten, hier nicht zu versuchen, billige Punkte zu machen, indem Aussagen aus dem Kontext gerissen werden. Der von dir zitierte Abschnitt dient im Kontext ziemlich klar dazu, die Aussage zu untermauern, dass biologische und rechtliche Vaterschaft in Sorgerechtsstreiten meistens übereinstimmen. In dem Kontext gibt es keinen Grund, auf die Rechte der Mutter zur Feststellung der Vaterschaft einzugehen. Ich hoffe also, dass wir hier in Zukunft auf haltlose Unterstellungen verzichten können.

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Wo reiße ich hier etwas aus dem Kontext? Diese Aussage suggeriert ganz klar, dass der Vater sich Aussuchen könne ob er Unterhaltspflichtig ist.

Oder wie soll ich diesen Satz anders verstehen?

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Ich trete für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein und argumentiere dazu. Verzeih, dass ich die Unterhalts-Sorgen der Frauen, die in Sicherheit sind, nicht thematisiert habe.

Hä, hab ich was verpasst? Ich dachte bisher immer, dass Männer in der Regel nicht schwanger werden. Sich darüber zu beschweren, dass Männer den „Rettungsanker“ Abtreibung nicht haben, aber dabei nicht zu erwähen, dass sie gar nicht ins Wasser fallen können, klingt für mich schon sehr nach dem alten Märchen von den armen entrechteten Männern…
Das „Restrisiko“ für Väter ist einfach ungleich geringer, weil sie sich einfach jederzeit aus dem Staub machen können (was ja auch oft genug passiert), ohne auch nur über eine Abtreibung nachdenken zu müssen.

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Ich muss einfach auf die Links hier antworten:

Die „Hammer Studie“ ist keine Studie. Es ist eine willkürliche Fallsammlung aus mehreren Jahrzehnten, die so zusammengestellt wurde, dass eine von vorneherein feststehende Auffassung des Erstellers dieser Fallsammlung bestätigt wird. Es gibt hier weder einen wissenschaftlichen Anspruch noch irgendetwas anderes, das den Begriff „Studie“ rechtfertigen würde,

Der Correctiv-Artikel ist ebenfalls … meiner Meinung nach fragwürdig (edit Moderation), der correctiv wirklich nicht zum Ruhme gericht, denn anders als sonst hat man nicht gut recherchiert. … (edit u. Satz gelöscht Mod.)

Dass in Deutschland beim Thema Kinder noch immer eine Propagandaschlacht gegen die elterliche Gleichberechtigung geschlagen wird, ist der wesentliche Grund, warum wir familienrechtlich hinter den meisten Ländern der Welt weit zurückhängen.

Im vorliegenden Fall könnte auch einfach im Gesetz stehen: „Vater ist der Mann, der der Mutter bei der Zeugung beigewohnt hat und von dem das Kind biologisch abstammt.“
Dass das BVErfG das jetzt erst aus dem Grundgesetz herauslesen musste, ist schon ein Armutszeugnis für die deutsche Familienpolitik.

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Wenn ein Mann es nicht hinbekommt, die Bürokratie des Elternseins zu meistern, spricht das nur dafür, dass er sich nicht genug Gedanken um seine Kinder gemacht hat. Die mentale Last der Bürokratie lag vermutlich auf ihr, während sie im Wochenbett lag. Anmeldung beim Standesamt, da kommt dann die Geburtsurkunde, das Fehlen des Vaters darauf fällt auf. Aber nur wenn er auch draufschaut.

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Die Frau kann den Mann selten zwingen, die Vaterschaft anzuerkennen. Denn wenn er es nicht anerkennt, hat er meist keine Beziehung zum Kind und dann einen Gentest durchzusetzen ist schwieriger.

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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf du hinaus willst.

Wenn bei Frauen betreffenden Themen Männer einwerfen es gäbe aber auch Männer die Benachteiligt werden, dann wird (weitestgehend zurecht) darauf hingewiesen, dass es ja das gute Recht von Männern sei dies gesondert zu thematisieren, dass eine Debatte über ein spezifisches Thema welches Frauen betrifft dafür aber nicht der richtige Platz sei. Würde man sich ernsthaft dafür interessieren und es nicht nur als Whataboutism nutzen, dann würde man sich ja für solche Themen engagieren.

Jetzt engagiert sich die Lage und auch einige Nutzer hier explizit über ein Thema welches Männer betrifft und dann wird aber auf den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verwiesen.

Ich frage mich hier ernsthaft wo Männer Themen diskutieren dürfen?

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Das ist sehr ehrenhaft und gut! Aber es hat halt nicht wirklich etwas mit der Frage der Elternschaft zu tun.
Häusliche Gewalt kann nicht zu Aberkennung der Vaterschaft, sehr wohl aber zur Aberkennung von Sorgerecht und Umgang führen. Kindesunterhaltsansprüche bleiben ja selbst dann bestehen.

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Es geht auch genauso oft daneben. Gegen den Willen des Vaters durchgesetzte Unterhaltspflichten gibt es (glücklicherweise!) oft genug, dass man wohl behaupten kann, dass das folgenlose „Sich-aus-dem-Staub-machen“ dann doch nicht ganz so einfach und zuverlässig funktioniert, wie du suggerierst.

Ganz abgesehen davon dass die Argumentation irgendwie schief ist. Immerhin argumentierst du hier mit einer rechtlich illegalen Option für Männer. Die mag der ein oder andere nutzen, aber das Recht ist klar bestrebt, die Nutzung dieser „Option“ zu verunmöglichen. Aus Sicht des Rechts besteht diese Option daher nicht. Ansonsten müssten wir auch sämtliche legalen und illegalen Möglichkeiten der Frau, sich des Kindes zu entledigen, miteinbeziehen, und da gibt’s neben der legalen Babyklappe auch ein paar illegale…die sind alle nicht schön, aber existent.

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Wenn eine alleinerziehende Mutter Gelder die es zur Unterstützung gibt nicht beantragt, dann „spricht das nur dafür, dass [Sie] sich nicht genug Gedanken um [ihre] Kinder gemacht hat.“ Eine Kindergrundsicherung wäre mit dieser Logik gar nicht nötig.

Wenn es um Alleinerziehende, Migranten etc. geht, dann verweisen wir gerne und zurecht darauf, dass unsere Bürokratie viele überfordert. Warum soll das ausgerechnet für Väter nicht gelten?

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Das ist ja genau das Problem. Wenn die Mutter das allein in der Hand hat, dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob sie die Karte letztlich ausspielt oder nicht. Allein die Existenz dieser Karte entbindet den Vater von Verantwortung im Moment der Zeugung. Denn wenn die Mutter selbst dann, wenn der biologische Vater „all-in“ geht und der idealste und bemühteste Dad der Welt wird noch die Option hat, ihm die Vaterschaft erst zu verweigern und später irgendwann einfach einen anderen zum rechtlichen Vater zu erklären, dann kann man vom biologischen Vater nicht verlangen, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Weil die Mutter ihm jederzeit den Boden unter den Füßen wegziehen könnte. Wenn man aber diese Bemühung nicht verlangen kann, dann ist die Verantwortung im Moment der Zeugung weitgehend weg. Die Mutter soll sich halt für das Kind gegebenenfalls nen Vater anderswo suchen, es obliegt ja ausschließlich ihr, dieses Siegel zu verteilen, und mit diesem Recht kommt auch die Pflicht dazu. Das packt extrem viel Verantwortung auf die Mutter, und zwar zwingend, denn Rechte kommen immer mit Verantwortung im Doppelpack, es gibt in einem Rechtsstaat keine Rechte ohne zugehörige Verantwortung.

Das ist so weit ich weiß nur bedingt korrekt. Wenn der rechtliche Vater z.B. nach einer Trennung keine Lust auf Unterhalt hat, kann er gegebenenfalls auch schlicht behaupten, dass er einem sogenannten „Kuckuckskind“ aufgesessen ist, also geglaubt hat, das Kind sei biologisch von ihm, und dass er deswegen die Vaterschaft anerkannt hat. Er kommt auf dem Weg wieder aus der rechtlichen Vaterschaft heraus - ein Vaterschaftstest wird das Fehlen der biologischen Abstammung ja zweifelsohne nachweisen. Dann wird der biologische Vater im nächsten Schritt eben doch wieder belangt.

Wie es sich bei einem verstorbenen rechtlichen Vater, der nicht der biologische war, verhält, weiß ich leider nicht. Könnte mir da aber auch vorstellen, dass nach Tod des rechtlichen Vaters der biologische wieder herangezogen werden kann.

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Wenn der Mann erstmal raus ist, ist die Situation für Ihn doch identisch. Solange er nicht vorher extra eine Haarprobe des Kindes gesichert hat ist die Ausgangslage ziemlich gleichwertig.

Das ist korrekt, ich habe nicht mit der Rechtslage argumentiert, sondern mit der Realität, weil die bei Fragen der Gerechtigkeit (um die es hier m. E. geht) ausschlaggebender ist.
Ich bin kein Experte und habe auch keine Statistiken zur Hand, nur anekdotische Evidenz. Ein Bekannter arbeitet in einem Jugendamt und zweitweise war es seine Hauptaufgabe, nach solchen Vätern zu suchen - natürlich ohne auch nur annähernd die notwendigen Ressourcen dafür zu haben. Seiner Schätzung nach „kriegte“ er ca. 30 %. Bei einem Umzug in einen anderen Kreis oder gar ins Ausland oder aber wenn ein teurer Anwalt ins Spiel kam war er mit seinen Möglichkeiten ziemlich schnell am Ende. Momentan macht er das gar nicht mehr, weil in seinem Jugendamt nur 50% der Stellen mit Fachkräften besetzt sind.

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Ich möchte alle hier bitten, die Emotionen nicht so hochkochen zu lassen.

Es gibt sehr unterschiedlich gelagerte Fälle, die man nicht alle über einen Kamm scheren kann.

  1. Viele Frauen erleben (soweit ich weiß), dass sich Männer aus der Verantwortung ziehen (die meisten Alleinerziehenden sind Frauen), dass sie häuslicher Gewalt ausgeliefert sind und in enorme (finanzielle u.a.) Probleme geraten, wenn sie sich daraus befreien wollen, gleichzeitig in solchen Fällen dem Vater aber manchmal sogar noch Umgangsrecht zugebilligt wird. Etc. etc.

  2. Gleichzeitig gibt es die Fälle, um die es in der Lage 377 ging. Es ging um Väter, denen unbegründet die Vaterschaft/Umgangsrecht/Sorgerecht vorenthalten wird.

Auch wenn es schwerfällt, solltet ihr beides voneinander getrennt sehen (Edit: und sachlich bleiben). In der Lage ging es um den zweiten Fall.

Das soll ja nicht gleichzeitig negieren, dass es auch den ersten Fall gibt.

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Ich finde es schade, dass in der aktuellen Folge nur die Sicht der Väter betrachtet wurde, die Sicht von Frauen aber komplett vernachlässigt wird.

Folgende Situation, die leider kein Einzelfall ist: Eine Frau lebt in einer Beziehung mit einem Mann. In dieser Beziehung ist sie häuslicher Gewalt ausgesetzt, schafft es aber aus welchen Gründen oder Abhängigkeiten auch immer nicht sich aus der Beziehung zu lösen. Nun wird die Frau schwanger. Die Sorge um das noch ungeborene Kind gibt ihr die Kraft sich aus der Beziehung zu lösen.
Das potenziell neue Gesetz bedeutet im Zweifel für die Frau, dass sie sich bei Übergabe des Kindes jedes Mal der Person aussetzen muss, die sie womöglich über Jahre psychisch und physisch misshandelt hat und kann sich nicht davor schützen.

Ich würde mir wünschen, dass das Thema in der Lage nochmal aufgegriffen wird und auch aufgezeigt wird, was diese neue Regelung für Frauen bedeuten kann. Eine passende Gesprächspartnerin dafür wäre z.B. die Familienrechtlerin Asha Hedayati, die mit ihren Erfahrung aus der Praxis auch das Buch „Die stille Gewalt“ geschrieben hat.

Was nicht heißt, dass ich nicht finde, dass leibliche Väter nicht alle Rechte und Pflichten gegenüber ihren leiblichen Kindern haben sollten. Aber eben nicht im Falle von häuslicher Gewalt und den Punkt sehe ich bei der ganzen Diskussion leider komplett übergangen, nicht nur bei der LdN. Wenn die Rechte von Vätern gestärkt werden, dann muss der Staat zeitgleich unbedingt auch mehr tun, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.

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Ich halte die Aussage, dass die zweite Mama in Regenbogenfamilien das Kind adoptieren muss aus Schutz des Samenspenders für eine fadenscheinige Ausrede um queer-Feindlichkeit zu verschleiern. Bei Hetero-Paaren die ein Kind mit Samenspende zeugen wird der männliche Partner der Schwangeren ja trotzdem automatisch Papa (wenn verheiratet) oder beantragt die Vaterschaft. Zudem haben die meisten Regenbogenmamas ja keinen Sex mir dem Samenspender, sodass die nun geltende Regelung ja auch nicht hinkommt und dem Samenspender kein Recht auf Vaterschaft geben würde. Bei Samenbanken unterschreiben Spender auch in der Regel, dass sie auf das Vaterschaftsrecht verzichten.

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Aber das beim Thema häusliche Gewalt viel zu wenig getan wird war doch auch schon Thema bei der Lage. Ich erinnere mich, dass Väter die Benachteiligung hier im Forum bezüglich Umgang monierten hier darauf verwiesen wurden, dass dies ein separates Thema sei.
Wenn das ein separates Thema ist, dann darf man jetzt aber auch nicht vorwerfen, dass es hier nicht mit behandelt wird.

Und auch wenn Kritik wie Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt geregelt wird berechtigt sein mag, so ist es ja keineswegs, dass ein Umgangsrecht auch in Folge häuslicher Gewalt zwingend gewährt werden muss. Hier kann man ja durchaus auch sinnvoll nachschärfen wenn das Problem die Rechtsgrundlage und nicht die Auslegung ist. Wäre aber dann ja wieder ein eigenständiges Thema.

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Das ist aber dann doch dein persönliches Problem. Also ich schlafe mit keiner Person, mit der ich Notfalls nicht ein Kind großziehen würde. Aber ich möchte dann halt auch mitreden! Das eine Schwangerschaft für eine Frau nichts ist was man einfach so macht und das es viele Gründe gibt warum eine Abtreibung vorgenommen wird kann ich gut verstehen. Aber sry ich wollte nur Spaß haben und deswegen habe ich mit einem Idioten geschlafen, war dann noch zu doof zu verhüten, die Pille danach zu nehmen und hab es auch erst gemerkt als ich nicht mehr Abtreiben durfte und will jetzt aber mit dem Mann nix mehr zu tun haben obwohl er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen ausser das ich ihn doof finde. Was ist denn das für ein Verständnis von Respekt anderen Menschen gegenüber?

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