Elternrechte LdN 377

Bitte erläutere wo Frauen hier nun in Zukunft benachteiligt werden?

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Da bin ich voll dabei. Wenn man Gleichberechtigung zu Ende denkt und lebt, hieße das für mich, dass es auch möglich wäre, dass das Kind primär auch bei dem Vater leben könnte. Welche Rechte hätte dann derdie neuen Partnerin des Vaters? Was ist, wenn es zwischen den beiden Haushalten der leiblichen Eltern wenig räumliche Distanz gibt und das Kind gleichberechtigt bei beiden wohnt und somit quasi vier Elternteile hat?

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Insofern fehlt mir hier auch ein wenig die weibliche Perspektive, wenn es um potentielle Lösungen für die Zukunft geht. Meiner Meinung nach sollten die Rechte des Mannes hier in jedem Fall gestärkt werden, die Pflichten betrachtet werden, aber die Reduzierung auf den Fall - provokativ ausgedrückte - „die normative Mutter kümmert sich ja eh um ihre Kinder und hat jetzt nen Neuen“ finde ich falsch.

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Das geht schon bei Kleinigkeiten wie einem Kinobesuch los. Wir sind Patchwork, also meine Partnerin und ich sind jeweils geschieden und haben aus den vorherigen Ehen jeweils Kinder. Nun wollte meine Partnerin die vier Jungs ins Kino bringen. Weil aber der Film bis nach 20 Uhr ging, brauchten die beiden Jüngeren für Zustimmung eines Sorgeberechtigten. Ich war nicht dabei, konnte die Zustimmung also nicht für meinen Sohn erklären und meine Liebste musste mit den zwei enttäuschten Kindern heim fahren, sie durften dann den Film am nächsten Tag sehen…. Ich mag nun nicht für jeden Kino-, Schwimmbad- oder Kirmesbesuch erst recherchieren müssen ob es z.B. Vollmachten braucht für die Zustimmung des anwesenden Partners ohne den anderen. Hier muss eine generelle Regelung her.
Zum Glück sind jetzt alle Jungs bei uns so groß dass sich das nächstes Jahr erledigt hat (2x 16, 2x 18 Jahre). Aber es gibt ja viele, denen solche Themen täglich auf die Füße fallen.

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Uff, ich kann mir die Situation in der Realität eigentlich kaum vorstellen.
Fragt bei einem Erwachsenen, der mit vier Kindern in’s Kino geht, wirklich jemand nach?!? Also ich kann’s mir wirklich nicht vorstellen. Also das klingt so, als würdet ihr euch das Leben sehr schwer machen, weil ich euch selbst an die gesetzlichen Vorgaben haltet, die im Zweifel nicht Mal Kinobetreiber, Polizei, Ordnungsamt oder sonst irgend wen interessieren würden, weil der Sinn der Schutzvorschriften, um die ihr euch hier sorgt, ein ganz anderer ist, als das, worauf ihr sie anwendet…

Im Zweifel kann deine Partnerin eine etwaige Zustimmungserklärung auch einfach in deinem Auftrag unterzeichnen, das ist auch gar kein Problem, wenn du weißt, dass deine Partnerin mit deinen Kindern im Kino ist, deine Partnerin also weiß, dass der Inhalt der Zustimmungserklärung sich mit deinem tatsächlich gewollten deckt. Also wirklich, ihr macht es euch hier viel zu schwierig, ihr seid hier wirklich päpstlicher als der Papst.

Ich habe bewusst potentiell gesagt.
Es kommt natürlich auf die Form der Lösung an. Ich wollte nur darauf hinweisen, das Machtgefälle hier auch eine Rolle spielen können.

Nein das wird hier tatsächlich überprüft im Kino!

Naja, das ist eine total seltsame Sicht. Was hier doch deutlich geworden sein sollte, ist, dass die allgemeine feministische Sicht ist, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, dass aber gesehen und davon berichtet werden sollte, dass diese Gesetzeslücke oft deswegen ausgenutzt wird, weil Väter in den Fällen dann gewalttätig sind. Und dass in diesen Fällen Frauen vor Gericht nicht geglaubt wird ist unerträglich und wurde komplett rausgehalten, obwohl es damit zusammenhängt. Ladet euch doch für eine fundierte feministische Sicht einfach Kathrin Rönecke vom Lila Podcast ein, oder eben, wie oben schon vorgeschlagen Asha Hedayati.

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Das wurde von einigen vorgebracht um die Rechte weiter einzuschränken und ist sicher nicht die einzige Meinung hier. Das Gewalt von Vätern und Frauen ein no go ist hat niemand bestritten. Aber daraus dürfen eben nicht alle Väter bestraft werden.

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Da hast du völlig Recht. Es hat halt nur ein Geschmäckle, wenn die Lage 24 Minuten lang sehr emotionalisiert über den zweiten Fall berichtet, der wichtig und aktuell ist, granted. Aber noch nie, soweit ich weiß, über den erste Fall berichtet hat und ihn auch im Zuge des zweiten Falls nicht erwähnt. Der erste Fall, man korrigiere mich, wenn ich falsch liege, kommt öfter vor und stellt mindestens eine so große Menschenrechtsverletzung dar wie der zweite. Zitat „Es geht ja nicht um häusliche Gewalt“ - nein, wär aber angebracht, dass es auch darum ginge.

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Doch. Lage der Nation 361 zu Femiziden/häuslicher Gewalt

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Das so zu trennen ist m.M.n. verzerrend.

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Im Übrigen natürlich genau so, wenn sich eine Frau als Mutter disqualifiziert, aber es kommt nunmal zurzeit noch substantiell häufiger vor, dass das Männer sind.

Ich fordere ja nicht, dass jede Eintragung mit einem Gentest versehen werden muss, sondern lediglich, dass sie vorgenommen werden muss. Verweigert die Mutter dem Partner die Eintragung als Vater, wird er wohl selbst auf die Idee kommen, dass da was in Argen liegt. Also Sprengkraft hätte es nur für die Fälle, wo die Mutter die Eintragung verhindern wollen würde und der Partner es verschläft sie vornehmen zu wollen…

Unwahrscheinlich ist die Kette all der Ereignisse. Aber auch ob es der Normalfall ist, dass eine alleinerziehende Mutter einen neuen Partner findet, der das Kind als sozialer Vater mit erzieht und bereit ist, die volle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, halte ich für unwahrscheinlich.

Ich kenne dazu keine Statistiken. Bei den (sehr wenigen) Patchwork-Familien in meinem Umfeld ist es eher nicht so.

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Lieber Stoxy, ja diesen Fall gibt es, allerdings gibt es auch den umgekehrten Fall, dass der leibliche Vater seinen Frust sowohl an der frau als auch an den Kindern auslässt.

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Aus eigener Erfahrung möchte ich darauf hinweisen, dass es in Ausnahmen leibliche Väter gibt, die gerade ihr Mitbestimmungsrecht dazu nutzen, Druck sowohl auf die Kinder als auch auf die Mutter auszuüben.
Bei mir hat Gott sei Dank der leibliche Vater auf den Eintrag in das Sorgerecht verzichtet. Es gibt aber noch eine weitere Mutter, von der ich weiß, dass der Vater sowohl ihr gegenüber, als auch den Kindern gegenüber diesen Hebel verwendet, um seine Macht zu demonstrieren. (Nur in Kurzform, es geht natürlich um deutlich mehr).
Deswegen bin ich wahnsinnig froh, den leiblichen Vater bei relevanten Entscheidungen nicht einbinden zu müssen.

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Podcast mit Anwältin Asha Hedayati:
https://open.spotify.com/episode/7IZUvyGt7IYJcZ8InBR4Uz?si=-zUrNHhTRpCl4eHuGsriXQ

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Diese Konstellation gibt es. Und wie willst du das gesetzlich festhalten das die Väter die nicht so sind ihr Recht auf Umgang und teilhabe mit dem Kind auch gegen den Willen der Mutter gleichberechtigt trotzdem durchsetzen können? Insofern der Mann oder die Frau sich vor dem Gesetz nichts zu schulde kommen lassen, können sie leider Arschlöcher sein. Sorry aber das ist nicht verboten.

Zum Thema Regenbogenfamilien würde ich gern ergänzen: Es gibt ja auch viele Konstellationen mit 2 Vätern (zB homosexuelle Partnerschaft) und einer (Single-) Mutter oder zwei Müttern und zwei Vätern u.ä. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sich unter dem Begriff einer Verantwortungsgemeinschaft dem Thema Sorgerecht und „kleines Sorgerecht“ durch mehr als zwei Personen zu widmen oder andere Fürsorge füreinander in neuen rechtlichen Konstellationen zu entwerfen. Bisher habe ich davon leider noch nichts gehört. Es wäre toll, wenn dazu noch einmal ein Betitrag in der LdN kommen würde! Diese Arten von Familienkonstellationen sind ja wirklich nicht mehr selten.

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Inhaltlich kann ich vieles nachvollziehen in dem Beitrag.
Schade finde ich die teilweise sehr emotionale „Berichterstattung“ mit Worten wie zB „Lover der Mutter“. Sobald es um unsere Kinder geht und wir uns andere Konstellationen aus unserer Brille anschauen werden wir schnell emotional, aber in der LdN wünsche ich mir mehr Objektivität.
Viel wichtiger ist mir jedoch die Unterscheidung zwischen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, die aus meiner Sicht nicht sauber herausgearbeitet wurde. Die Vaterschaft wird ganz einfach bei der Beantragung der Geburtsurkunde angegeben. Ich verstehe auch nicht warum man den Vater in der Geburtsurkunde nicht angeben sollte, wenn man in einer „normalen“ Beziehung ist. Lediglich für das Sorgerecht muss man als unverheiratetes Paar eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Aber hätte der Vater im Beispiel des Beitrages die Vaterschaft einfach anerkannt wäre dieser ganze Rechtsstreit um die Vaterschaft obsolet.
Dennoch finde ich das Urteil des BVG gut und bin gespannt was die Bundesregierung daraus macht.

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