https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-06/gebaeudeenergiegesetz-heizungsgesetz-aenderungen-faq#darf-ich-auch-kuenftig-noch-eine-gas-oder-oelheizung-einbauen
## Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt ist?
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das gilt laut Änderungsanträgen auch bei geplanten Heizungstauschen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürgerinnen und Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
## Darf ich auch künftig noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Grundsätzlich ja – aber es gibt zusätzliche Anforderungen. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine solche Heizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen. Ziel ist es, wegen der steigenden CO₂-Bepreisung, die fossile Brennstoffe immer teurer macht, auf eine mögliche „Kostenfalle“ hinzuweisen.
Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden. Wenn die kommunale Wärmeplanung dann aber kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderung zur Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan. Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutrale Gase genutzt werden. Dies soll bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden können oder mit der Umrüstung der Heizung erreicht werden. Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein.
Verstehe ich das jetzt richtig?
Wenn meine Gas oder Ölheizung kaputt geht, darf ich unabhängig von allem erstmal 5 Jahre lang ALLES einbauen?
Aber das widerspricht doch dem, dass nur noch H2 ready eingebaut werden darf.
Oder ist da eine Unterscheidung zwischen gebrauchten Übergangsgeräten und Neugeräten drin versteckt?
Und nach den 5 Jahren (ab 2029 quasi) soll es dann ja eh überall eine Wärmeplanung geben.
Wenn ich vor der Wärmeplanung eine (nur H2 ready?) Gasheizung einbaue, dann meine Kommune aber sagt,es gibt kein Wasserstoffnetz, , muss ich die Gasheizung dann wieder ausbauen, oder ist dann die Kommune lediglich verpflichtet ,Klimaneutralen Gase, beizumischen?
Für mich klingt das alles danach, dass bis 2045 Gasheizungen eingebaut werden dürfen.