"Einigung" Heizungsgesetz

Das war auch mein erster Gedanke, aber als ich danach gesucht habe, habe ich tatsächlich mehrere Zeitungsartikel gefunden, die das „per Jahr“ angeben, teilweise auch mit Experten- und Vermieter-Kommentaren, die sich darauf beziehen.

Beispiele:

Die Süddeutsche und die Berliner Zeitung hingegen sprechen von monatlichen Kosten:

Alles in allem überwiegen die Berichte, die von einer Jahresmiete sprechen. Da kann man wirklich nur auf den Entwurf warten, aus der Berichterstattung wird man hier nicht schlau…

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Die Kappungsgrenze gilt für andere Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. Dämmen, PV Anlage, Regenwasserauffangung, Elektro.
„Setzen Vermieterinnen oder Vermieter noch weitere Modernisierungsmaßnahmen in den Wohnungen um, soll die Miete wie bislang um zwei bis drei Euro angehoben werden dürfen.“ Heizungsgesetz: Mieterbund lobt besseren Schutz durch Kompromiss | tagesschau.de

Für die Heizungsanlage sind die 50 Cent vorgesehen.

Das ist klar. Es geht darum, dass mehrere Artikel und Interviews von 0,50€ pro Quadratmeter pro Jahr sprechen. Ich glaube, dass es ein Missverständnis gibt und dieser Wert pro Monat gilt, also 6€ pro Quadratmeter pro Jahr. Zum Vergleich habe ich die bestehende Begrenzung auf 3€ pro Monat pro Quadratmeter (also 36€ pro Jahr) angeführt. Die 0,50€ pro Jahr wären lächerlich wenig.

Man kann ja auch direkt mit Strom heizen. Klar, braucht man um den Faktor 4 mehr Strom für, dafür sollten die Platzaufwände und Installationskosten überschaubar bleiben.

Blöd für den Mieter, aber Klimaneutral (wenn die Politik nicht versagt).

Sehe ich im Vergleich etwas anders - die von uns gewählten Politiker haben beschlossen, dass wir Jahre früher als die meisten Europäer, die Länder mit den meisten Menschen und die grössten Volkswirtschaften klimaneutral werden.

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Im Moment sehe ich auch „die Bürger“ mehr noch als die Ampel-Politiker in der Pflicht mitzuziehen. Mehr Fortschritt auf Seiten des Gesetzgebers war in den letzten 16 Jahren nicht.

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Wobei man ich gerade das nicht als Beleg heranziehen würde. Ist doch prima ein Ziel anzugeben für einen Zeitpunkt bei dem viele der Entscheider nicht mehr leben

Morgen in der Taz: die Schwarzen sind vor das Verfassungsgericht um das GEG doch noch zu verhindern, angeblich weil die Zeit zu kurz ist für eine Bewertung

Das mag für manche Entscheider zutreffen. Aber ich hoffe doch, dass viele von uns hier im Forum noch mindestens 22 Jahre leben werden. Und wir sollten es irgenwie hinbekommen, schneller als andere klimaneutral werden zu wollen.

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Naja, für Vermögendere mit Haus im Grünen, automatisierten Sonnenschutz und Klimaanlage, die auch steigende Nahrungsmittel- und Energiepreise zahlen können, stellt sich die Notwendigkeit vielleicht anders da. Die haben mutmaßlich die Zuversicht, dass es auch in Zukunft ein schönes Plätzchen für die Wohlhabenderen geben wird.

Warum sollte die Ungleichverteilung bei den negativen Folgen des Klimawandels anders verlaufen als vorher schon bei allem anderen? Letztlich kommt es dann nur darauf an, auf der richtigen Seite der Wippe zu sitzen.

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Weil der Klimawandel unseren Wohlstand insgesamt massiv bedroht. Auch der Teil der „auf der richtigen Seite der Wippe sitzt“ wird kleiner.

Ja, da machen sich manche sicherlich auch falsche Vorstellungen auf welcher Seite sie landen werden.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-06/gebaeudeenergiegesetz-heizungsgesetz-aenderungen-faq#darf-ich-auch-kuenftig-noch-eine-gas-oder-oelheizung-einbauen

## Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt ist?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das gilt laut Änderungsanträgen auch bei geplanten Heizungstauschen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürgerinnen und Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

## Darf ich auch künftig noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Grundsätzlich ja – aber es gibt zusätzliche Anforderungen. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine solche Heizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen. Ziel ist es, wegen der steigenden CO₂-Bepreisung, die fossile Brennstoffe immer teurer macht, auf eine mögliche „Kostenfalle“ hinzuweisen.

Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden. Wenn die kommunale Wärmeplanung dann aber kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderung zur Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan. Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutrale Gase genutzt werden. Dies soll bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden können oder mit der Umrüstung der Heizung erreicht werden. Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein.

Verstehe ich das jetzt richtig?
Wenn meine Gas oder Ölheizung kaputt geht, darf ich unabhängig von allem erstmal 5 Jahre lang ALLES einbauen?
Aber das widerspricht doch dem, dass nur noch H2 ready eingebaut werden darf.
Oder ist da eine Unterscheidung zwischen gebrauchten Übergangsgeräten und Neugeräten drin versteckt?

Und nach den 5 Jahren (ab 2029 quasi) soll es dann ja eh überall eine Wärmeplanung geben.

Wenn ich vor der Wärmeplanung eine (nur H2 ready?) Gasheizung einbaue, dann meine Kommune aber sagt,es gibt kein Wasserstoffnetz, , muss ich die Gasheizung dann wieder ausbauen, oder ist dann die Kommune lediglich verpflichtet ,Klimaneutralen Gase, beizumischen?

Für mich klingt das alles danach, dass bis 2045 Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

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So liest ein jeder, was er lesen möchte. Ich lese da nicht heraus, dass Dein Grundversorger dazu verpflichtet ist, das zu liefern. Für mich hört es sich eher so an, dass das unmöglich ist.
Ich nehme eher an, die Kommunen schalten die Gasnetze großflächig ab, woher sollen denn so große Mengen Bio-Gas kommen (schon 15% 2029 sind sportlich).
Und H2 Ready ist, soweit ich weiß, eine Mogelpackung, da die Heizung lediglich 10% H2 verkraftet, mehr geht wohl nicht.

Die, gut in die CSU vernetzte, PNP schreibt heute:

Im Falle eines Heizungstauschs kann die Modernisierungsumlage von acht auf zehn Prozent im Jahr erhöht werden […] die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat soll immer bei 50cent gekappt werden, das soll gelten für die Dauer von sechs Jahren. […] Für Mieter, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30% des Haushaltseinkommens steigt, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Zudem sollen Mieterhöhungenwegen wegen Heizungstausch bei Indexmieten ausgeschlossen sein.

Ich denke, alle haben recht. Die 50cent gelten pro Monat, dürfen aber nur jährlich erhöht werden. In Summe sind es also 6€ pro Jahr, gleichzeitig aber auch eine jährliche Mieterhöhung von 50 Cent pro Jahr.
Für mich klingt das so, dass wenn ich die Modernisierung auf sechs Jahre strecke, ich in Summe im Verlauf von sechs Jahren auf maximal 3€/qm erhöhen darf, solange die Miete unter 30% des Nettoeinkommen bleibt.

Das habe ich mir auch gedacht. Bzw. ist das nicht nur sportlich, sondern unmöglich!

Momentan liegt die Einspeisung an Biomethan bei ca. 12 TWh im Jahr [1].
Der Gasverbrauch der Haushalte liegt bei ca. 278 TWh im Jahr [2]. 15 % davon sind knapp 42 TWh. Also wüsste ich nicht, wo das Biomethan (oder andere Grüne Gase) herkommen sollen, wenn wir die Zahl an Gasheizungen nicht massiv reduzieren.
Und was wird die Konsequenz sein, wenn man im Jahr 2029 keinen Vertrag mit 15 % Biomethan-Anteil bekommt? Das würde mich interessieren.

Interessanter Aspekt: Viele Biogasanlagen, die bisher ihr Biogas in BHKWs verstromt haben (80 % der Wärme wird in den meisten Fällen nicht genutzt, mangels Wärmenetz), rüsten jetzt auf Biomethanherstellung und Einspeisung um. Aber nicht, damit ich und andere es zu Hause zum Heizen verwenden. Das geht alles in den Kraftstoffmarkt. Dank THG-Quoten ist die Vermarktung in dem Bereich deutlich attraktiver und macht das Ganze auch erst wirtschaftlich. Die Vergütung der THG-Quote macht nämlich über 2/3 der Einnahmen aus.
Also muss der Strom, der früher mit den BHKW produziert wurde, auf andere Art und Weise entstehen und in den wenigen Fällen, in den die Abwärme genutzt wurde, müssen auch neue Quellen her. Vielleicht ja eine H2-Ready Gastherme oder eine mit 15 % Biomethan :smile:

[1] Einspeisekapazität der Biomethan-Anlagen in Deutschland bis 2020 | Statista
[2] gasverbauch deutsche haushalte 2022 - Google Suche

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Tja typischer Fall von „technologieoffen“ mit fehlendem Rahmen.

Die FDP und CDU haben sich so weit aus dem Fenster gelehnt und inzwischen so weit verstrickt, dass ihre Maßnahmen(forderungen) sich gegenseitig behindern.

Und es ist nur logisch dass die Marktteilnehmer sich das Modell raus suchen wo am meisten für sie bei rausspringt.

Die große Frage, die sich bei mir immer stellt, ist wie motiviert man die Hausbesitzer intrinsisch etwas für den Klimaschutz zu tun und nebenbei auch für die Mieter nachhaltig das Leben zu verbessern.

Ich möchte einfach mal eine Idee aufbringen und wissen, ob das sinnvoll klingt:
Nehmen wir an, dass Immobilienbesitzer einfach gestrickt sind (nicht despektierlich gemeint, nur als Annahme), dann ist deren Ziel natürlich die Mietertragsmaximierung. Die hängt wiederum an zwei Parametern: Miethöhe und Abgaben davon.
Idee ist nun, beides an die Nachhaltigkeit der Wohnung oder des Hauses zu koppeln. Dazu zwei Vorschläge:

  1. Man deckelt nicht die Kaltmiete, sondern die Warmmiete (oder Kaltmiete + 1/2 Nebenkosten, damit auch der Mieter Anreiz zum Sparen hat). Effekt: wenn ich als Vermieter meine Wohnung energetisch saniere und dadurch Heizkosten spare, bleibt für mich mehr übrig, denn ich kann die Miete wieder auf den Warmmietesatz von davor erhöhen, durch die geringeren Nebenkosten bleibt aber mehr Mietzins für mich über. Und der Mieter spart mit seiner Hälfte seiner Nebenkosten ebenfalls.
  2. Die Steuer, die auf die Mieterträge anfällt wird abhängig von der Energieeffizienz des Objekts. Fiktives Beispiel: zahle ich heute 20% pauschal, könnte man das ändern, dass ich dann 5% bezahle, wenn es sich um Objekt der Effizienzklasse A+ handelt oder 50% wenn es sich um ein Objekt der Klasse H handelt. Die Klassen werden natürlich regelmäßig neu bemessen und so steigt mein Steuersatz stetig, wenn ich nicht regelmäßig investiere (weil die Anforderungen an die Effizienzklassen steigen und so das Haus oder die Wohnung über die Zeit in schlechtere Klassen abrutschen).

Ich bin auf eure Anmerkungen gespannt :slight_smile:

Die Warmmiete trifft nicht viele Mietverhältnisse zu. Die meisten Mieter haben eigene Wasser, Strom und Öl/Gasverträge. Da ist der Vermieter raus.Ausserdem ist die Gefahr gegeben, dass das Verbraucherprinzip gebrochen wird. Ein Mieter mag 18C in der Wohnung, der andere 22C. Warum soll der Vermieter dafür mitbezahlen?

Der zweite Vorschlag ist sehr gut meines erachtens. Wobei man erstmal sehn müsste, wer überhaupt als Vermieter Steuern bezahlt.

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Ich dachte dafür gibt es bereits ein Instrument, nämlich die Aufteilung des CO2-Preises auf fossile Energieträger.

Je nachdem in welcher Energieeffizienzklasse ein Gebäude liegt, müssen Vermieter mehr oder weniger des CO2-Preises selbst zahlen. Wie gut das Konzept funktioniert wird man sehen, da die Einführung des CO2-Preises im Bereich Wohnen auf 2024 verschoben wurde. Gefühlt ist mir der aktuelle CO2-Preis persönlich noch zu gering.

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